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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die rechtliche Basis der BRD. Dieses Grundgesetz legt extrem konservatives Gedankengut in Bezug auf Männer und Frauen fest. Unter besonderer Nennung wird die Mutter unter den Schutz des Staates gestellt (Art. 6 Abs. 4) und der Mann in die Pflicht des Staates genommen (Art. 12a Abs. 1). Hier wirken Altlasten des Nationalsozialismus.

Das Grundgesetz formuliert soziale Grundrechte zurück­haltender als die Weimarer Verfassung. Während die Weimarer Verfassung in ihrem fünften Abschnitt zum Teil detailliert soziale Rechte festschreibt, übernahm das Grundgesetz im Wesentlichen nur den Satz, dass Eigentum verpflichte (Art. 14 Abs. 2 Satz 1 GG) und definiert die Bundesrepublik bewusst zurückhaltend als "sozialen Bundesstaat" (Art. 20 Abs. 1 GG).

Bundesgesetzblatt, 1949, Nr 1. Inhalt: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungs­mäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durch­setzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und welt­anschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religions­ausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegs­dienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unter­richten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericht­erstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 9

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Artikel 12a

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarett­organisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungs­veranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 26

Artikel 33

Artikel 79

Artikel 101

Artikel 103

Artikel 120

Artikel 133

Artikel 146

Zitate

Zitat: «Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen - mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.» - Hans Herbert von Arnim[wp][1]
Zitat: «In Wahrheit fehlt dem Grundgesetz selbst die erforderliche demokratische Legitimation. Die sogenannte bundesdeutsche Volkssouveränität ist ein ideologisch verbrämtes Traumgebilde.» - Hans Herbert von Arnim[wp][2]
Zitat: «Obwohl im GG herumgeschmiert werden darf wie bei einer Hausordnung, benutzen diese immer noch die Bezeichnung Verfassung, deren Stand heute noch 1937 ist! Genauso Verfassungsgericht, müsste GrundGesetzGericht heißen!» - WGvdL-Forum[3]

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als "Hausordnung"

Götz Wiedenroth veröffentlichte eine Karikatur, auf der ein NSA-Agent in SS-ähnlicher Uniform mit einem Fernglas in ein "Puppenhaus" späht, dass die Aufschrift "Haus 'BRD' - Laborversuch seit 1949" trägt und an dem eine Tafel mit der Inschrift "Bewohner erkennen die Hausordnung an. - Der Eigentümer". An dem Puppenhaus steht ein Fahnenmast mit "Stars and Stripes" und in dem Puppenhaus ist Angela Merkel zu seinen mit einem - bis auf seine Zipfelmütze - nackten Deutschen Michel, wobei die Kanzlerin ganz empört ausruft: "Oh ... äh ja! Das ist eine ganz schlimme Verletzung unserer Privatsphäre! Das tut man unter Freunden nicht! Niemals!"[4]

Politisch inkorrektes Grundgesetz

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist politisch inkorrekt, weil es Migranten ausgrenzt.

Akif Pirinçci schreibt dazu:

Zitat: «Der Verlag Ravensburger hat die Auslieferung dreier seiner Kinderbuch-Titel auf einen gewaltigen Proteststurm hin (180 Tweets) gestoppt. Es handelt sich dabei um Begleit­publikationen zu dem Kinderfilm "Der junge Häuptling Winnetou". Man nimmt Anstoß an der dummdreisten Romantisierung und kulturellen Aneignung der sogenannten Indianer, also einer indigenen Bevölkerungs­gruppe in Sachsen.

Ein Sprecher des Verlags Ravensburger erklärte, man habe "sorgfältig abgewogen" und beschlossen, die Titel aus dem Programm zu nehmen. Man sei nämlich inzwischen "zu der Überzeugung gelangt, daß angesichts der geschichtlichen Wirklichkeit, der Unterdrückung der indigenen Bevölkerung, hier ein romantisierendes Bild mit vielen Klischees gezeichnet wird". Winnetou sei "weit entfernt von dem, wie es der indigenen Bevölkerung tatsächlich erging". Der Verlag wolle daher "keine verharmlosenden Klischees wiederholen und verbreiten".

Der Entschluß für den Rückzieher hat für ein großes Medienecho und viele Diskussionen gesorgt. Man fragt sich, wie weit die Identitäts­problematik selbst auf das Feld der fiktionalen Literatur aus alten Zeiten ausgedehnt werden darf.

Was viele jedoch nicht wissen, ist die mir unter der Hand zugespielte Meldung, daß nun auch andere Verlage einige ihrer Titel wegen kolonialer, anti­queer­feministischer, diskriminierender und identitäts­leugnender Tendenzen demnächst aus dem Verkehr ziehen wollen.

Hier die Liste dieser Giftbücher:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Verlag: Beck im dtv

Kritik: In diesem offenkundig irgendwelche komischen Gesetze abhandelnden Buch ist von Diversität keine Spur. Ständig ist vom "deutschen Volk" oder ganz platt rassistisch von "Alle Deutschen haben das Recht ..." usw. die Rede. Aber nie von hier lebenden Türken, Afghanen, Syrern, Afrikanern, Indianern, Pygmäen oder so. Noch schlimmer, unseren Mitbürgern mit Migrationshintergrund werden indirekt sogar elementare Menschenrechte aberkannt: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (Artikel 11)" / "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungs­stätte frei zu wählen. (Artikel 12)."

Und was ist mit Afrikanern? Oder Pakistanern? Die dürfen gar nix oder was?! Dabei ist dieses Land längst multikulturell und divers, und das sogenannte deutsche Volk wird es in absehbarer Zukunft sowieso nur noch in Spuren­elementen geben.

Verlag Beck will nach dem Stop des "deutschen Grundgesetzes" eine radikal überarbeitete Version des Textes ausliefern: "Grundgesetz für die ganze Menschheit - mit Fach­kommentaren afghanischer Verfassungsrichter".»[5]

Interpretation

Zitat: «Das #Grundgesetz muss in geradezu orwell'scher Manier mißinterpretiert und verändert worden sein, falls es den Bürgern am Ende nur noch die Alternative zwischen Verfassungs­konformität und "Volkstod" läßt.

Es kann nicht sein, daß die "FDGO" #finis germania will.

Zitat: «Ihr könnt es euch aussuchen. Wenn es verfassungsfeindlich sein soll, für das Lebensrecht unseres Volkes einzustehen, dann bin ich lieber verfassungs- als volks­feindlich. Wähle deinen Weg!
https://tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-urteil-muenster-ovg-analyse-100.html

5:49 PM · May 13, 2024» - Frank Franz[6]

» - Alexander Heumann[7]

Schändung zum 75. Jahrestag

Gelebte Verlogenheit durch professionelle Heuchelei.

Es haut einen gerade wieder aus den Latschen, wie verlogen Politik daherkommt.

Noch vor ein paar Jahren lehnte der Feminismus/Genderismus, auch in Deutschland, jedes geschriebene Gesetz ab, weil Gesetze immer von Männern für Männer gemacht seien, und durch subjektive Willkür anhand "Gerechtigkeits­empfinden" zu ersetzen sei, und heute kommen die, vor denen uns das Grundgesetz eigentlich schützen sollte, mit Grundgesetz­lesungen daher:

[Twitter-Zitat von den "Grüne im Bundestag"]

Sie lesen das Grundgesetz vor.

Verstanden haben sie davon aber nichts. Gar nichts. Und wollen es auch nicht. Eine willkürliche Laienauslegung wie bei ZDF-Böhmermann, bei denen Grundgesetz­geschwätz ja auch so ziemlich alles falsch läuft und verlogen ist.[8]

Grundrechte sind Abwehrrechte

Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat. Sie binden die drei Staatsgewalten, und Gesetzgeber ist der Souverän, das Volk.

Immer öfter und immer härter werden sie aber herumgedreht, und zum Unterdrückungs­rechten des Staats gegen den Bürger gemacht. Weil man sie - dazu komme ich noch - von Individual­rechten zu Kollektiv­rechten gegen die Individuen uminterpretiert, und damit zu Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber einer - echten oder dazu erklärten - Mehrheit, als wäre der Bürger aufgrund der Grundrechte zum Gehorsam gegenüber dem Mainstream verpflichtet.

Wenn also Grüne - Bundestags­fraktion und Regierungspartei - das Grundgesetz vorlesen, dann zeigen sie, dass sie überhaupt nicht verstanden haben - oder bewusst darüber täuschen - was das Grundgesetz ist. Denn seiner Konstruktion nach müssten es normale Bürger den Parteien vorlesen und nicht umgekehrt.

Grundgesetz "gegen Rechts"

Schon die Ansage, dass das Grundgesetz 75 Jahre alt wäre, ist dubios, aber die Verwendung "gegen Rechts" so richtig verlogen.

Denn das Grundgesetz wurde nicht 1949 erfunden oder neu gemacht, sondern beruht in weiten Teilen, besonders den Grundrechten, auf der Paulskirchenverfassung[wp] vom 28. März 1849. Es ist also eigentlich nicht 75, sondern 175 Jahre alt. Und das wissen sie, zumindest im Prinzip, es gibt nämlich am Gendarmenmarkt im Deutschen Dom die Parlaments­historische Ausstellung[ext], und in deren Kellergeschoss wird erklärt, dass die Grundrechte aus der Pauls­kirchen­verfassung entstanden sind, wo sie schon nahezu wortgleich drin standen.

Das aber verschweigt man gerne, weil die Pauls­kirchen­verfassung der Frankfurter Nationalversammlung[wp] ganz wesentlich von Burschenschaftlern[wp] vorangetrieben wurde, wie auch vorher schon die Grundrechtsf­orderungen. Viele sind nämlich eine Folge der Karlsbader Beschlüsse[wp] von 1819, erlassen vom Feudalismus[wp] aus Angst vor der Revolution, nachdem es in Frankreich zur französischen Revolution[wp] gekommen war, 1789 bis 1799, die mit den Guillotinen.

Während aber in Frankreich die Revolutionäre - Liberté, Égalité, Fraternité - eher links ausgerichtet waren, lief das in Deutschland anders. Hier nämlich entbrannte der Krieg um die Nachfolge des Feudalismus als Kampf zwischen linken Kommunisten und rechten Freiheits­kämpfern. Während die Kommunisten die Diktatur im Prinzip beibehalten, nur die Diktatoren durch sich selbst ersetzten wollten, wollten die Freiheitskämpfer eben Freiheit. Deshalb hat Marx 1848 sein kommunistisches Manifest[wp] geschrieben und die Burschenschaften die Grundrechte.

Heute tut man so, als wäre das Grundgesetz eine Erfindung von 1949 gegen die Nazis. Das ist aber falsch, es ist historisch genau andersherum gelaufen. Zunächst mal hat man 1871 das Kaiserreich zur Stärkung der Monarchie gegen Revolutions­gedanken ausgerufen.

Der erste Weltkrieg war ein - erfolgreicher - Angriff auf die Monarchie, und entsprechend ist das Kaiserreich zusammen­gebrochen. In die Lücke sollte die Weimarer Republik[wp] als Demokratie treten, tatsächlich aber kam es zu einer Art Bürgerkrieg zwischen freiheitlichen Demokraten und Kommunisten - Leute wie Karl Liebknecht[wp], Rosa Luxemburg, Ernst Thälmann[wp], und auch Leute wie Erich Mielke[wp] und dessen Morde 1931. Nach der russischen Revolution, genauer gesagt Februar­revolution 1917[wp], wurde mit allen Mitteln, auch roher Gewalt, versucht, das - bis nach dem ersten Weltkrieg noch - an Russland angrenzende Deutsche Reich in den Kommunismus mit reinzuziehen und ein großes, kommunistisches Reich zu verwandeln: Arbeiter und Bauern. Deutschland die Arbeiter, Russland die Bauern. (Woraus später die DDR wurde.)

Die NSDAP[wp] kam nicht auf, weil die Leute alle Nazis, Mörder oder Judenhasser waren, sondern weil die Kommunisten die Straßen unsicher machten, und die Leute endlich wieder Frieden, Ordnung und einen funktionierenden Staat haben wollten, den sie aus dem Kaiserreich noch kannten. Und das geht auch aus den Schriften der NSDAP und Hitlers aus dieser Zeit hervor, dass die ursprünglich nicht sonderlich juden­feindlich waren, sondern dass es zunächst einmal um Kommunismus­feindlichkeit ging - auch im Interesse und mit Förderung der Industrie und Englands, die ja viel zu verlieren gehabt hätten, wenn der Kommunismus auf Deutschland übergegriffen hätte. Und da sind wir dann wieder im Historikerstreit, denn die NSDAP und Hitler waren eben keine singulären Ereignisse, die einfach so entstanden, weil die Deutschen einfach mal gerne jemanden umbringen wollten, sondern sie waren eine Reaktion auf die massiven Angriffe der Kommunisten. Und der Judenhass entstand daraus, dass man Juden für den Kommunismus verantwortlich machte - man baute eine Rhetorik auf, die sich dann verselbständigte.

Ohne Kommunismus hätte es die Nazis nie gegeben. Nicht nur von der Motivation her, sondern auch vom Stil und vom Prinzip her. Denn sie waren ja nur Plagiat, vor allem Mussolinis, der, selbst Sozialist und Kommunist, mit den russischen Kommunisten in Streit darüber geriet, ob die Nationalstaaten erhalten bleiben sollten oder in einer großen, grenzenlosen Sowjetunion aufgehen sollten. Deshalb war er ein Nationalsozialist. Und selbiges die deutschen Nazis, denn die waren ja auch in jeder Hinsicht sozialistisch und links, nur eben nationalsozialistisch.

Insofern ist es völliger Quatsch, das Grundgesetz als "Brandmauer gegen Rechts" hinzustellen, denn es ist genau das Gegenteil: Es ist von "Rechten" gemacht, und dass es 1949 zur Verfassung gemacht wurde, zwar schon eine Folge des Dritten Reiches - die Nazis aber waren selbst Linke, und ohne die russischen Kommunisten und ihre Angriffe auf Deutschland hätte es sie nie gegeben. Ohne Kommunisten, ohne Leute wie Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Ernst Thälmann[wp], Walter Ulbricht[wp], Erich Honecker[wp], Erich Mielke[wp], hätte es die Nazis nie gegeben, und es wäre bei der Demokratie der Weimarer Republik geblieben.

Heute stehen wir wieder unter dem Dauerangriff der Kommunisten, vor allem in Form der Grünen.

Wenn die also nun so tun, als ob das Grundgesetz eine "Brandmauer gegen Rechts" sei, als ob sie berufen wären, das Grundgesetz zu verlesen, dann ist das nicht nur historisch komplett falsch, es ist auch grundverlogen.

Feinde der Verfassung, Feinde des Grundgesetzes

Es wird gerade gerne die Rhetorik bemüht, die AfD seien die "Verfassungsfeinde", und alle anderen die Guten, deren heilige Aufgabe es sei, unsere Verfassung, oder, wie sie so oft sagen "unsere Demokratie" zu verteidigen. Was doppelt gelogen ist. Denn weder ist es "ihre" Demokratie (sondern die des Volkes), noch ist das, was sie sagen, überhaupt noch eine Demokratie. Die haben den Begriff einfach umdefiniert und meinen damit nur noch Sozialismus - also das genaue Gegenteil von Demokratie. Wie in "Deutsche Demokratische Republik".

SPD, Grüne und CDU haben eine lange Liste von verfassungswidrigen Gesetzen produziert. (Die AfD noch kein einziges.)

SPD, Grüne und CDU haben eine lange Liste von Verfassungs­änderungen betrieben. (Die AfD noch keine einzige.)

Was ist verfassungs­feindlicher als eine Verfassungs­änderung, das Grundgesetz zu ändern, weil es der Partei nicht in den Kram passt? Was ist verfassungs­widriger als ein verfassungs­widriges Gesetz?

Die verfassungs­feindlichsten Parteien, die wir haben, sind SPD, Grüne und Linke - nicht nur wegen deren gesetzgeberischer und sonstiger Machenschaften wider die Verfassung, sondern auch wegen deren Verstrickung mit Sozialismus und Kommunismus. Und es ist ja bekannt, dass die mit der DDR und der RAF[wp] und so weiter alles ein Brei sind. Es ist ja bekannt, dass die DDR versucht hat, die westliche Demokratie zu sabotieren und umzustürzen, und das ist ja nach der Wende alles in SPD, Grüne, Linke und auch die CDU eingeflossen.

Und die Flutung Deutschlands mit Menschen, die ganz sicher keine demokratischen Absichten haben und Demokratie auch niemals in ihrem Leben verstehen werden, ist ja selbst schon ein demokratiewidriger Akt.

Kennt Ihr § 92 StGB?

Nein?

Solltet Ihr aber:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 92 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.

(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze

1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

3. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

5. die Unabhängigkeit der Gerichte und

6. der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.

(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind

1. Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Absatz 1),

2. Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,

3. Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

Botmäßigkeit ist begrifflich das Recht und die Macht, über jemanden zu herrschen.

Abs. 1 wird verletzt, wer den Islam importiert, wer zulässt, dass Leute wie Erdogan oder der islamische Staat hier Einfluss nehmen, übrigens auch die USA. Oder die EU.

Die staatliche Einheit Deutschlands zu beseitigen ist ja sogar erklärtes Ziel von SPD und Grünen, und deren Jugend­organisationen. Man will ja Deutschland abschaffen und in einer sozialistischen EU aufgehen lassen.

Und gewisse, migrantisch besetzte Stadtteile wie Neukölln oder Teile des Ruhrgebiets sind faktisch abgetrennte Gebiete.

Absatz 2, Nr. 1 wird gerade mit dem Krieg gegen die AfD, oder auch damals der Zerstörung der Piraten, systematisch verletzt, Demokratie ausgehebelt.

Absatz 2, Nr. 2 findet sich in linken und feministischen Schriften, die fordern, dass Richter sich nicht mehr an geschriebene Gesetze halten, weil von weißen Männern für weiße Männer gemacht. Und dass sich die gesetzgebende Gewalt nicht an die verfassungsmäßige Ordnung hält, ist nicht nur bekannt, sondern auch unmöglich, wenn man den Bundestag mit Tussis, Zivilversagern und Bildungskrüppeln besetzt.

Absatz 2, Nr. 3 wird ebenfalls verletzt, Bildung ist im Eimer und eine parlamentarische Opposition wird gerade systematisch ausgehebelt.

Absatz 2, Nr. 4 wird ebenfalls gerade ausgehebt, das ist alles so gebaut, dass es ohne SPD/Grüne nicht mehr geht.

Absatz 2, Nr. 5 gibt es auch nicht mehr, die Gerichte sind längst alle politisch besetzt.

Absatz 3, Nr. 1: Viele Aktivisten der Parteien wollen die Bundesrepublik abschaffen.

Absatz 3, Nr. 2: Migration vernichtet die innere Sicherheit.

Absatz 3, Nr. 3: Verfassungsgrundsätze wie freie Wahlen oder die Opposition werden gerade ausgehebelt.

Die Umdefinition von Individual- zu Kollektivrechten

Grund- und Menschenrechte sind immer Individualrechte. Nur so können sie funktionieren. Ein Recht ist ja kein Recht, eine Meinungs- oder Berufsfreiheit nutzlos, wenn man es nicht selbst in Anspruch nehmen kann, sondern man darauf verwiesen wird, dass andere des - willkürlich festgelegten - Kollektivs schon das Recht wahrgenommen haben.

Eine Meinungs- und Redefreiheit ist nutzlos, wenn ich mir als Mann sagen lassen muss, dass schon zu viele Männer geredet hätten, und jetzt nur noch Frauen reden dürfen.

Oder zu viele Männer in Parlamenten, Universitäten, Führungs­postionen säßen, und jetzt die Frauen müssten. Das ist eine Versagung meiner Grundrechte.

Es gibt keine Kollektivrechte, keine Quoten innerhalb der Grundrechte.

Und schon gar nicht "repräsentiert" eine Frau andere Frauen, oder ein Migrant andere Migranten, denn sie haben kein Mandat derer. Ich muss mich als Mann nicht von anderen Männern, als Deutscher nicht von anderen Deutschen, als Weißer nicht von anderen Weißen "repräsentieren" lassen, weil sie das auch gar nicht können. Der Einzige, der mich - wenn überhaupt - jemals irgendwie repräsentieren könnte, wäre ein gewählter Parlamentarier. Aber genau das, die freie Wahl, will man sabotieren und verhindern, und nennt sich dann "demokratisch".

So entschied etwa das Kammergericht (= OLG) Berlin, Beschluss vom 28.3.2024, 10 W 37/24 (noch nicht in öffentlichen Urteils­daten­banken gefunden):

Zitat: «Sowohl das eine als auch das andere Moment lassen eine Meinung zu, der Antragsteller betätige sich politisch "rechts bis rechts außen", trete also (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung an und wolle deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern.»

Das muss man sich klarmachen, was das heißt: Jemand, der an den Grundrechten und der Verfassung festhält, und deren ständige Änderung und Umdeutung nicht mitmachen will, sondern an die Verfassung und Grundrechte erhalten will, wie sie sind, sie nicht grundlegend verändern will, der gilt heute als "rechts" und damit als verfassungs­feindlich.

Kurioserweise schützt ausgerechnet der Verfassungsschutz damit nicht die Verfassung, sondern deren grundlegende Veränderung.

Nämlich eben diese Umdeutung von Individual- in Kollektiv­rechte, und damit deren Umkehrung von Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat zu Rechten des Staates gegen den Bürger.

Grundrechtsleichen

Faktisch ist von unseren Grundrechten schon lange nichts mehr übrig.

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Faeser, Haldenwang, die Verfassungs­ämter und das politische Netzwerk in Polizei und Staats­anwaltschaften verfolgen auch unterhalt der Strafbarkeits­schwelle.

Kinder werden zu Pubertäts­blockern und Geschlechter­operationen gedrängt und genötigt.

Artikel 3, Absatz 3 GG

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Es gibt massenhaft Strafverfahren, Abmahnungen und so weiter wegen Äußerungen auf deutsch.

Mir ist kein einziger Fall von Strafverfolgung, Abmahnung oder Unterlassungs­klage, auch keine Sperranzeige in Social Media der deutschen Parteien oder Regierung wegen Äußerungen auf türkisch oder arabisch bekannt.

Artikel 4, Absatz 1 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Es sei denn, die Weltanschauung weicht vom Mainstream ab, oder jemand möchte die negative Religionsfreiheit in Anspruch nehmen. Schüler wechseln inzwischen zum Islam, um nicht gemobbt oder verprügelt zu werden. Und Juden können in manchen Gegenden Berlins nicht mehr frei rumlaufen.

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericht­erstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Meinungsfreiheit gibt es nur noch für linke Meinungen, alle anderen werden gemobbt, kaltgestellt, gefeuert, gekündigt, diffamiert, angegriffen, angeklagt, Konten gekündigt, Hauswände beschmiert, massiv eingeschüchtert.

Unter dem Schlagwort "keine Bühne bieten" wird überall zensiert, rausgeprüggelt, nieder­geschrieen.

Wissenschaft, Forschung und Lehre gibt es in weiten Bereichen nicht mehr.

Wer an Universitäten zu einem anderen als dem erwünschten Ergebnis kommt, wird abgesägt, kaltgestellt, rausgeworfen, blockiert. Die "Forschung" ist nur noch ein dressierter Straßenstrich und Versorgungs­anstalt für Linke und Frauen.

Artikel 6, Absatz 1 bis 4 GG

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungs­berechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungs­berechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Ehe und Familie werden als konservativ, sexistisch und binär bekämpft.

Die Erziehung der Kinder wird den Eltern entrissen, den Kindern in Kindergärten und Schulen die Gender­ideologie und sonstiger linker Schwachsinn eingehämmert, sie zu Geschlechts­umwandlungen gedrängt.

Kinder werden aus Familien gerissen, vorgeblich um sie zu schützen, tatsächlich um homosexuelle Paare mit Kindern zu versorgen.

Schwangeren gegenüber wird die Abtreibung verherrlicht.

Artikel 10 GG

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmelde­geheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Es wird abgehört, dass die Wände wackeln. Alles wird den USA ausgeliefert.

Wer in Sachen IT-Sicherheit forscht oder Kryptographie treibt, wird abgesägt und kaltgestellt.

Artikel 11, Absatz 1 GG

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Außer natürlich in den migrantisch besetzten Gebieten. Versuch' mal, heute noch nach Berlin zu ziehen. Ganze Stadtteile sind nicht mehr zugänglich.

Artikel 12, Absatz 1 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungs­stätte frei zu wählen. Die Berufs­ausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Versuch' mal als Mann, in Deutschland noch Arzt zu werden.

Oder Blogger, Journalist, Lehrer zu werden, zum Fernsehen zu gehen, wenn Du nicht erwiesen links bist.

Mich hat man mehrfach mit jeweils massiven Angriffen aus Arbeits­plätzen herausgehebelt.

Artikel 13, Absatz 1 und 2 GG

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Außer natürlich, man sagt ein falsches Wort auf Twitter, dann kommt das Rollkommando vom Landes­kriminalamt und tritt einem morgens um sechs die Tür ein und holt einen mit der Maschinen­pistole aus dem Bett. Und stets werden dabei sämtliche Computer als "Tatwaffe" eines Tweets beschlagnahmt.

Mir ist ein Fall bekannt, in dem man eine Wohnung ohne Beschluss durchsucht hat, um die Mittagszeit, also wenn auch Richter erreichbar gewesen wäre, und ohne Zeugen. Als unerwartet der Hauseigentümer dazu kam und sie zur Rede stellte, hieß es, man suche nach der Tatwaffe - obwohl man den Täter direkt während der Tat in einer anderen Stadt festgenommen und die Tatwaffe dort bereits beschlagnahmt hatte, und es völlig unmöglich war, dass die Tatwaffe, die sie längst hatten, überhaupt irgendwie zurück in die Wohnung hätte kommen können.

Artikel 14 GG

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Erbschaften hoch besteuern, alle Reichen enteignen, Privateigentum und Erben gleich ganz abschaffen, das sind die Forderungen.

Artikel 15 GG

Grund und Boden, Naturschätze und Produktions­mittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Darauf beruft man sich, um Wohnungen zu enteignen, obwohl Wohnungen davon schon begrifflich nicht erfasst werden und sie dann, wenn sie Wohnungs­gesellschaften gehören, bereits vergesellschaftet sind, und der Staat nicht enteignen dürfte, sondern nur Aktien daran erwerben.

Artikel 16 GG

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Nazis raus!

"Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist." © Lübcke.

Artikel 16a Absatz 1 und 2 GG

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthalts­beendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Jeder bekommt Asyl. Warum und woher wird nicht gefragt.

Artikel 17 GG

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Bringt nur nichts.

Artikel 19, Absatz 4 GG

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Praktisch wertlos, habe ich ja ausführlich durchexerziert und beschrieben.

Artikel 33, Absatz 1 und 2 GG

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Sollte eigentlich nach und ausschließlich nach der Kriterientrias Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen.

Wurde komplett durch die Kriterientrias Herkunft, Geschlecht und Gesinnung ersetzt.

Artikel 38 GG

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Wählbar ist nur, wer mainstream-konform ist, und man ist an die Aufträge und Weisungen der Partei gebunden, sonst fliegt man raus.

"Gleiche" Wahl gibt es schon lange nicht mehr, und man versuchte durchzusetzen, dass man nur noch paarweise - Mann, Frau - gewählt werden kann.

Artikel 93, Absatz 1 GG

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

Nein, das tut es nicht.

Faktisch bekommt nur noch der eine Entscheidung, der

  • Zum persönlichen Freundeskreis der Richter gehört.
  • Selbst Verfassungsrichter ist und sich die Beschwerde quasi selbst schreibt oder über Dritte einreichen lässt, damit er entscheiden kann, was er schon immer gern entscheiden wollte.
  • Im Interesse einer Partei handelt, die den jeweiligen Richter eingesetzt hat.
  • Zufällig eines der persönlichen Steckenpferde der Richter trifft und dem Richter die Beschwerde in den Kram passt.
  • Eines der wenigen Rechtsgebiete trifft, in denen der Laden überhaupt über Rechtskunde verfügt.

Fazit

Das Grundgesetz, vor allem die Grundrechte, sind faktisch und tot und wirkungslos.

Bürger, vor allem wenn sie weiß, deutsch und männlich sind, haben einfach gar keine Grundrechte mehr, nämlich weil sie keinen Rechtsschutz darin mehr bekommen und alles zu ihrem Nachteil umgedeutet wird.

Das Grundgesetz ist völlig ins Gegenteil invertiert worden und nicht mehr Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat, sondern nur noch Rhetorik­kanone des Staates gegen Bürger zum Zweck der Durchsetzung verfassungs­feindlicher politischer Zwecke wie Feminismus, Migration, Abschaffung des Staates.

Der zentrale Konstruktions­fehler des Grundgesetzes besteht darin, dass es nicht funktionieren kann, wenn gerade die, vor denen es uns schützen sollte, in der Position sind, es zu ändern, und selbst die Richter bis hoch zu den Verfassungsrichtern bestimmen, das Bundesverfassungsgericht nur noch korrupter Parteienrat ist, und letztlich die Parteien selbst, als die eigentlich Grundrechts­verpflichteten, willkürlich darüber bestimmen, was ein Grundrecht zu bedeuten hat.

Dazu kommt die Ideologie, die alle Grundrechte von Individual­rechten - und nur als solche können sie existieren - in Kollektivrechte umdefinieren wollen.

Selten wurde so verlogen geheuchelt wie heute und am kommenden Wochenende[ext].

Hadmut Danisch[9]

Einzelnachweise

  1. Hans Herbert von Arnim[wp]: Das System - Die Machenschaften der Macht, 2001
  2. Hans Herbert von Arnim[wp]: Die Deutschlandakte, 2008, S. 16
  3. WGvdL-Forum: Dafür haben die auch show um Netzpolitik.org gemacht, Urknall am 5. August 2015 - 11:39 Uhr
  4. Götz Wiedenroth: Warum werden die NSA-BND-Machenschaften "Geheimdienstskandal" genannt? Bewohner erkennen die Hausordnung an!, 30. Mai 2015
  5. Akif Pirinçci: Du bist nicht allein, kleiner Winnetou, Der kleine Akif am 28. August 2022
  6. Twitter: @FrankFranz - 13. Mai 2024 - 16:07 Uhr
  7. Twitter: @alheumann - 13. Mai 2024 - 17:49 Uhr
  8. Hadmut Danisch: Desinformation und Propaganda im ZDF: Das Geschwätz der Tiere, Ansichten eines Informatikers am 20. Januar 2024
  9. Hadmut Danisch: Die Schändung des Grundgesetzes zum 75. Jahrestag, Ansichten eines Informatikers am 23. Mai 2024

Querverweise

Netzverweise