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Deutsch im Grundgesetz

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Hauptseite » Kultur » Sprache » Deutsche Sprache » Deutsch im Grundgesetz

Die Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist eine politische Forderung, über die besonders seit dem 2. Dezember 2008 öffentlich diskutiert wird. Anlaß war der Beschluß des Bundesparteitags der CDU, die Partei solle sich dafür einsetzen, daß das GG um den folgenden Satz ergänzt werde: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch." Der Beschluß kam gegen den Willen der Parteispitze zustande, die den Antrag der Saar-CDU lieber an die CDU/CSU-Bundestags­fraktion weitergereicht hätte, wo er dann voraussichtlich abgelehnt worden wäre.

Geschichte

Föderalismusreform 2006

Eine der ersten Anregungen, die deutsche Sprache in einen Grundgesetz­artikel aufzunehmen, soll von dem Düsseldorfer Romanisten Fritz Nies[wp] stammen. Er äußerte sie in der Zusammenfassung der Tagung "Europa denkt mehrsprachig", die im Januar 2004 stattfand. Im Juni 2006 sah Bundestags­präsident Norbert Lammert mit der Föderalismusreform[wp] den richtigen Zeitpunkt gekommen. Er forderte, Artikel 22 des Grundgesetzes mit dem Satz zu ergänzen: "Die Landessprache ist Deutsch." Lammert beklagte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: "Deutschland ist unter allen deutsch­sprachigen Ländern das einzige, das die Sprache nicht in der Verfassung regelt, obwohl es nach seiner Sprache benannt ist." Der Bundestags­präsident konnte sich zwar nicht durchsetzen, löste jedoch die erste breite Diskussion aus und sorgte dafür, daß sie nicht verebbte. Lammert wußte damals die CDU-Vorsitzende Angela Merkel hinter sich. Heute lehnt sie das Vorhaben ab. Den Verein für Deutsche Kultur­beziehungen im Ausland (VDA) machte er im November 2006 mit einem Grußwort zum 125-jährigen Bestehen auf sein Anliegen aufmerksam. Im September 2007 übergab der Verein Deutsche Sprache[sp] Berlin-Brandenburg der Berliner CDU-Bundestags­abgeordneten Monika Grütters 4.544 seit Mai 2005 gesammelte Unterschriften für eine Grundgesetz­ergänzung.

CDU-Bundesparteitag 2008

"Deutsch gehört ins Grundgesetz!" forderte Hartmut Koschyk[wp], der Vorsitzende des VDA, im Herbst 2008 in der DEUTSCHEN SPRACHWELT 33. Nachdem Koschyk seit Juli 2008 die bereits fast vier Jahre laufende Unterschriften­aktion des VDS unterstützt, kam Bewegung in die Sache. Der saarländische CDU-Ortsverein Völklingen unter der Leitung von Stefan Rabel, dem Leiter der Europa­abteilung in der Saarbrücker Staatskanzlei, ließ sich davon anregen und erwirkte die Zustimmung des Landesverbandes für einen Antrag auf dem CDU-Bundesparteitag Anfang Dezember 2008 in Stuttgart. So beschloß die CDU am 2. Dezember, die Partei solle sich dafür einsetzen, daß das Grundgesetz um den Satz ergänzt werde: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch." Der Beschluß kam gegen den Willen der Parteispitze zustande, die den Antrag lieber an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weitergereicht hätte, wo er dann voraussichtlich abgelehnt worden wäre. Er löste eine breite Debatte quer durch alle Parteien aus.

Der CDU-Stadtverband Völklingen fordert den CDU-Landesverband auf, folgenden Antrag an den 22. Bundesparteitag zu stellen:

Zitat: «Deutsche Sprache im Grundgesetz verankern!

Der Bundesparteitag möge beschließen:

"Die CDU Deutschlands setzt sich für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz ein. Dies soll durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes erfolgen mit dem Wortlaut: 'Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch'."

Begründung:

Anders als in Österreich, in Liechtenstein und in der Schweiz ist die deutsche Sprache in Deutschland nur in verschiedenen nachgeordneten Gesetzen, nicht aber im Grundgesetz als Landessprache festgelegt. Es entspricht der Bedeutung der deutschen Sprache, dass sie neben den nationalen Symbolen Bundesflagge und Hauptstadt in Artikel 22 des Grundgesetzes Verfassungsrang erhält. Unsere Sprache ist Voraussetzung unserer kulturellen Identität und geistige Lebensgrundlage, um Kultur und Werte der Gesellschaft zu verstehen und weiter­zu­entwickeln, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Durch die Erhebung der deutschen Sprache in den Verfassungsrang machen wir deutlich, welche Bedeutung und Wertschätzung wir unserer Sprache einräumen.
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine unverzichtbare und durch nichts zu ersetzende Voraussetzung einer gelungenen Integration. Gerade Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit Migrationshintergrund können deshalb eine solche Verfassungsergänzung als Ansporn begreifen, die deutsche Sprache als Schlüssel für eine erfolgreiche Integration zu verstehen. Des Weiteren würde man der berechtigten Forderung nachhaltig Gewicht verleihen, dass in der Europäischen Union Deutsch als Arbeitssprache endlich gleichberechtigt neben Englisch und Französisch Verwendung findet.»

Bundestags-Petitionen 2009

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags behandelte im Mai 2009 zwei Petitionen, die sich mit der deutschen Sprache beschäftigen. Sie enthielten unter anderem auch die Forderung, Deutsch im Grundgesetz zu verankern. Das Bundes­innen­ministerium (BMI) lehnte in einer Stellungnahme eine Ergänzung des Grundgesetzes ab. Der Petitionsausschuß schloß sich dieser Haltung an: "Eine Ergänzung des Grundgesetzes um den Passus ‚Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch‘ bzw. die Schaffung sonstiger Vorschriften zum Schutze der deutschen Sprache werden … nicht für erforderlich gehalten." Der Bundestag folgte der Empfehlung des Petitions­ausschusses und beschloß am 14. Mai 2009, die Petitionen dem Bundes­ministerium des Innern und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu überweisen. Außerdem werden sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben. Das Verfahren ist damit abgeschlossen. (Plenarprotokoll 16/222 und BT-Drucksache 16/12870)

Koalitionsverhandlungen 2009

Bei den Koalitionsverhandlungen für die neue Bundesregierung hatten sich CDU/CSU und FDP im Oktober 2009 zunächst darauf geeinigt, ein Bekenntnis zur deutschen Sprache im Grundgesetz zu verankern. Die für Kultur zuständige Koalitionsarbeitsgruppe hatte einstimmig beschlossen, dieses Ziel in den Koalitions­vertrag aufzunehmen. Die Zustimmung der FDP hatte die Union über das Zugeständnis erwirkt, auch die Kultur als Staatsziel in der Verfassung zu verankern. Die SPD hatte daraufhin ebenfalls ihre Zustimmung angedeutet. Somit wäre eine Zwei­drittel­mehrheit in Bundestag und Bundesrat zur Grundgesetz­änderung möglich gewesen.

Allerdings wandten sich Innen- und Rechts­politiker aus Union und FDP gegen dieses Ansinnen, darunter Wolfgang Schäuble (damals Bundes­innen­minister) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (derzeit Bundes­justiz­ministerin). Sie sorgten dafür, daß dieses Ziel wieder aus dem Koalitionsvertrag gestrichen wurde.

Umfragen

2009
Die Technische Universität Dresden ermittelte im Februar 2009 mit einer repräsentativen Umfrage, daß 85 Prozent der Deutschen für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz sind.[1]
2008
Nach einer Emnid-Umfrage für "Bild am Sonntag" im Dezember 2008 waren 73 Prozent der Befragten dafür, den Satz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" ins Grundgesetz aufzunehmen. Nur 24 Prozent waren dagegen. Besonders hoch ist die Zustimmung mit 88 Prozent in den neuen Bundesländern und mit 84 Prozent bei den Anhängern von CDU/CSU.[2]
Nach einer repräsentativen Umfrage der Psychonomics AG vom 5. Dezember 2008 sind rund 70 Prozent der Deutschen für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz. Die Zustimmung ist bei CDU-Anhängern mit 84 Prozent am größten. Aber auch die Anhänger der anderen im Bundestag vertretenen Parteien sprechen sich mehrheitlich für eine entsprechende Verfassungsänderung aus: 68,5 Prozent bei der FDP, 65 Prozent bei Der Linken, 61 Prozent bei der SPD und 58 Prozent bei Bündnis 90/Die Grünen.
2006
In einer TNS-Infratest-Umfrage für das Nachrichtenmagazin Der Spiegel im September 2006 sprachen sich 78 Prozent der Bürger dafür aus, Deutsch als Staatssprache im Grundgesetz zu verankern. Lediglich 15 Prozent der Befragten lehnten das ab.
Netzumfragen
  • "Die Welt": Soll die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufgenommen werden? 76% Ja - 7% Nein - 16% Was soll noch alles ins Grundgesetz? - 17.914 abgegebene Stimmen (Stand: 09.10.09, 9.45 Uhr)
  • Märkische Allgemeine: Muß die deutsche Sprache im Grundgesetz geschützt werden? 83,0% Ja - 14,1% Nein - 2,9% Egal - 377 abgegebene Stimmen (Stand: 12.12.08, 14.55 Uhr)
  • Rheinische Post: Gehört der Satz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" in die Verfassung? 75% Ja - 19% Nein - 1% Kann ich nicht sagen - 5% Egal (Stand: 12.12.08, 8.55 Uhr)
  • Junge Freiheit: Gehört Deutsch ins Grundgesetz? 48,8% Ja, nur so kann verhindert werden, daß Deutsch langfristig von einer anderen Sprache verdrängt wird. - 36.4% Ja, dadurch würde den Einwanderern verdeutlicht, daß sie sich integrieren müssen. - 1.5% Nein, dadurch würden Minderheitensprachen wie Dänisch, Sorbisch und Friesisch diskriminiert. - 13.2% Nein, es ist eine Selbstverständlichkeit, daß in Deutschland Deutsch gesprochen wird. - 1.169 abgegebene Stimmen (Stand: 12.12.08, 10.32 Uhr)
  • ARD ("Hart aber fair"): Soll die deutsche Sprache im Grundgesetz verankert werden? Ja: 78% - Nein: 22% (Endergebnis, 10.12.08)
  • Westdeutsche Zeitung: Soll das Bekenntnis zur deutschen Sprache im Grundgesetz verankert werden? 69,3% Ja - 30,7% Nein - 776 abgegebene Stimmen (Endergebnis, Dezember 2008)
  • Westfälische Nachrichten: Soll Deutsch ins Grundgesetz? 78,48% Ja - 18,83% Nein - 2,69% Weiß nicht - 409 abgegebene Stimmen (Endergebnis, 03.12.08)

Befürworter und Gegner

Befürworter
Gegner

Deutsch als Amtssprache

Deutsch ist bereits Amtssprache[wp] in der Bundesrepublik Deutschland. Das wird in einigen Gesetzen geregelt. Obwohl eine ausdrückliche Nennung im Grundgesetz fehlt, steht die rechts­wissen­schaftliche Literatur überwiegend auf dem Standpunkt, daß die deutsche Sprache bereits jetzt Verfassungsrang habe. Das Grundgesetz legitimiere sich durch das "deutsche Volk"; es statuiere eine "Bundesrepublik Deutschland" und sichere die "deutsche Staatsangehörigkeit". Nicht zuletzt sei die Sprache des Grundgesetzes selbst Deutsch.

Auswirkungen
Rechtliche Folgen hätte die Aufnahme eines Bekenntnisses zur deutschen Sprache in die Verfassung nicht, da es sich um kein Sprachgesetz handelte. Die Auswirkungen wären eher symbolischer Art.
Andere Staaten
17 der 27 EU-Staaten haben derzeit in ihrer Verfassung einen Abschnitt zur Sprache: Frankreich, Spanien, Portugal, Österreich, Belgien, Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen, Irland, Polen, Slowakei, Slowenien, Finnland, Malta und Zypern. Keine Regelungen enthalten die Verfassungen der folgenden zehn EU-Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Tschechische Republik und Ungarn.
In den Verfassungen der deutschsprachigen Länder Österreich, Liechtenstein und der Schweiz ist die deutsche Sprache als Landessprache festgelegt:
Österreich
Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 8:
"Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik."
Liechtenstein
Verfassung, Artikel 6:
"Die deutsche Sprache ist die Amts- und Staatssprache."
Schweiz
Bundesverfassung, Artikel 70:
"Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch."

Literatur

  • Hartmut Koschyk[wp]: Deutsch gehört ins Grundgesetz! Warum unserer Sprache der Verfassungsrang gebührt, in: Deutsche Sprachwelt 33, 3/2008, Seite 10.
  • Thomas Paulwitz: Sprache im Grundgesetz: Ein Zeichen der Wertschätzung unserer Sprache, in: Centaur 7/2009; Seite 76-78.
  • Thomas Paulwitz: Kommt Deutsch ins Grundgesetz?, in: Deutsche Sprachwelt 34, 4/2008; Seite 10.
  • Steffi Menzenbach, Michael Horn: Pdf-icon-extern.svg Sprache im Grundgesetz[ext], Deutscher Bundestag (Wissenschaftliche Dienste), Aktueller Begriff Nr. 37/08, 23. Juli 2008

Einzelnachweise

  1. TU Dresden: Pdf-icon-extern.svg 60 Jahre Grundgesetz: Deutsche Identität im Spannungsfeld von Europäisierung und Regionalisierung Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung[ext]
  2. H. Böger, M. S. Lambeck und C. von Ungern-Sternberg: 73 Prozent für Deutsch ins Grundgesetz, Bild am Sonntag, 7. Dezember 2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Deutsch im Grundgesetz aus dem (inzwischen nicht mehr online verfügbaren) SprachpflegeWiki.  (Stand: 28. September 2010)