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Bürger
Der Begriff Bürger (lateinisch civis) bezeichnet Angehörige eines Staates bzw. einer Kommune[wp].
In Deutschland werden Staatsangehörige "Staatsbürger" genannt, während auf kommunaler Ebene in aller Regel die "Ein- oder Bewohner"[wp] einer Stadt oder Gemeinde gemeint sind. Aus der Staatsangehörigkeit ergeben sich die "bürgerlichen Ehrenrechte"[wp] (Rechte und Befugnisse) wie aktives[wp] und passives Wahlrecht[wp].
Etymologie des Wortes
Das Wort Bürger leitet sich von burga (ahd. 'Schutz') ab. Das spätlateinische bŭrgus[wp] ist ein Lehnwort (got. baúrgs) für kleine Befestigungsanlagen[1] (lateinisch castrum). Als Burgen im weiteren Sinne (lateinisch oppidum) wurden aber auch befestigte Ortschaften, also mit Palisaden gesicherte Dörfer bezeichnet[2], später auch ummauerte[wp] Marktflecken, in denen sich Gewerbetreibende und Händler niederließen[3] - im Unterschied zum municipium[wp]. Bürger in diesem Sinne waren die wehrpflichtigen Bewohner solcher Orte.
Römisches Reich
Das römische Bürgerrecht[wp] war anfangs wie in den griechischen Poleis nur auf die Einwohner der einen Stadt Rom und die Bauern der umgebenden Landstriche beschränkt. Daneben existierten die Stadtrechte anderer Städte. Es war ein Geburtsrecht, das den jungen Männern zusammen mit der Toga virilis verliehen wurde.
Der Civis, der Alteingesessene, durfte im Gegensatz zum Zugezogenen (lateinisch Peregrinus), Gast (lateinisch Hostis, Hospes) und zum Bundesgenossen (lateinisch Socius) an der gesetzgebenden Volksversammlung und an der Wahl teilnehmen, wobei die einzelne Stimme abhängig von Vermögen und Wahlbezirk (lateinisch Tribus) unterschiedliches Gewicht hatte, oder auch selbst Ämter übernehmen, wenn er genügend Geld dafür hatte. Seine Geschäfte, auch mit Nichtrömern, waren durch die römischen Gesetze geschützt, und sollte er in Schwierigkeiten geraten oder eines Verbrechens angeklagt werden, so konnte er sich auf Vorrechte berufen (lateinisch Civis romanus sum). Er war zum Kriegsdienst verpflichtet; über die Truppengattung entschied sein Vermögenszensus[wp], denn seine Ausrüstung musste er selbst stellen. Der römische Civis durfte nur Bürgerinnen[wp] heiraten (ein Grund, weshalb die Ehe zwischen Marcus Antonius[wp] und Cleopatra[wp] als skandalös angesehen wurde).
Andererseits war es für Peregrini und Socii durchaus möglich, für persönliche Verdienste, besonders im Krieg, das Bürgerrecht verliehen zu bekommen. Auch Freigelassene[wp] konnten das Bürgerrecht erhalten, meist zusammen mit der Freilassung. Mit dem Bürgerrecht erhielt der Neubürger den Namen[wp] dessen, der es ihm verliehen hatte, und wurde zu dessen Klienten.
Mit der Ausbreitung des römischen Einflussgebietes erhielt das römische Bürgerrecht einen höheren Status als die Bürgerrechte der einverleibten Städte (vgl. municipium). Diese Socii (Bundesgenossen) oder foederati (Verbündete) waren zwar verpflichtet, als Hilfskräfte an den römischen Kriegen teilzunehmen, besaßen aber weder Mitbestimmungsrechte noch die Privilegien, die römische Bürger genossen, wie z. B. eine gewisse Immunität vor Gericht und die Möglichkeit, in die besser bezahlten Legionen[wp] einzutreten. Dieser Zustand führte zum Bundesgenossenkrieg[wp] (91-88 v. Chr.), der allen italischen Stämmen zwischen Po und Golf von Tarent das volle römische Bürgerrecht einbrachte.
Nichtitaler konnten das Bürgerrecht für sich und ihre Nachkommen erwerben, wenn sie nach Ableistung der vollen Zeit als Auxiliarkräfte ehrenvoll aus der Armee entlassen wurden. Auch wurde den Anführern eroberter Gebiete das Bürgerrecht verliehen, um sie an das Römische Reich zu binden.
Mit dem Ende der römischen Republik endete auch das bürgerliche Mitbestimmungsrecht, obwohl der Senat und die Ämter offiziell weiterexistierten. Civis zu sein bedeutete jetzt nur noch einen sichereren Rechtsstatus und die Möglichkeit, in die Legionen einzutreten. Ersteres wurde schon bald zugunsten der Bevorzugung der Reichen vor den Armen aufgeweicht.
Im Jahr 212 erteilte Caracalla[wp] mit der Constitutio Antoniniana[wp] allen Einwohnern des römischen Reiches[wp] das Bürgerrecht, einerseits um die Identifikation der verschiedenen Völker mit dem Reich zu fördern, andererseits um leichter neue Legionäre rekrutieren zu können.
Mittelalter und frühe Neuzeit
In der mittelalterlichen Verfassung einer Stadt war ein Bürger ein vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, der alle Rechte und Pflichten genoss. Die übrigen Bewohner des Ortes hießen Inwohner[wp] oder Beisassen[wp]. Im Frühmittelalter besaßen zunächst nur die Mitglieder der städtischen Oberschicht, die aus ratsfähigen Familien stammten, das Bürgerrecht.
Wichtigste und zumindest im Früh- und Hochmittelalter unabdingbare Voraussetzung für die Bürgerschaft war der Immobilienbesitz, genauer der Besitz eines grundsteuerpflichtigen Anwesens innerhalb der Gemeinde oder Stadt. Besitzer von kleinen Häusern, die auf den Grundstücken der Bürger errichtet waren, waren damit zunächst vom Bürgerrecht[wp] ausgeschlossen. Die Anzahl der Bürger war damit im Vergleich zur Zahl der Einwohner vergleichsweise klein. Weitere Voraussetzungen waren die ehrliche Geburt, das heißt, dass man ehelich geboren sein musste und nicht von Henkern, Totengräbern und sonstigen "unehrlichen" Berufen[wp] abstammte, ein Mindestvermögen und die Tatsache, dass man zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht in Rechtsstreitigkeiten verwickelt war. Später weitete sich die Bürgerschaft aus, bis zunehmend auch Einwohner ohne Immobilienbesitz das Bürgerrecht erhalten konnten oder Beisassen eigene "Beisassenrechte" eingeräumt wurden, die sich nur geringfügig von den Rechten der Bürger unterschieden.
Der Titel Bürger, in alten Aufzeichnungen wie Matrikeln oft lateinisch civis genannt, war kein Titel, den man erbte oder auf Lebenszeit erhielt. Vielmehr musste er beantragt werden und wurde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt. Diese Aufnahme in die Bürgerschaft wurde in der so genannten Bürgerrolle dokumentiert, wobei auch eine entsprechende Gebühr, das "Bürgergeld", fällig war. Dieses Bürgergeld konnte auch gestundet werden - eine Maßnahme zu der Städte dann griffen, wenn sie Neubürger anwerben wollten. Rechtskräftig wurde die Aufnahme erst mit der Teilnahme des Neubürgers am Gesamtschwur, der meist beim Zusammentreten eines neu formierten Stadtrates von der gesamten Bürgerschaft geleistet wurde.
Bei Wegfall der Voraussetzung, insbesondere dem Verkauf oder Übergabe des Hauses, welches das Bürgerrecht begründete, verfiel das Bürgerrecht wieder und der Bürger kehrte auf den Status eines Einwohners zurück.
Mit der Aufnahme in die Bürgerschaft gingen verschiedene Pflichten einher, die die Inwohner nicht oder in geringerem Maß betrafen. Sie umfassten verschiedene Steuern, Wach- und Wehrdienst, Arbeitspflicht bei öffentlichen Bauarbeiten, die Bindung an die städtische Gerichtshoheit. Das Bürgerrecht umfasste neben der oft nach Einkommen abgestuften politischen Teilnahme und der Freiheit gegenüber Grundherren weitere Privilegien. So garantierte die Stadt den Rechtsschutz des Bürgers gegenüber äußeren Forderungen, beispielsweise gegenüber Gläubigern oder kaufte Bürger aus der Gefangenschaft frei.
Deutschland
Mit der Verwirklichung der allgemeinen und freien Wahlen in der Weimarer Verfassung[wp] von 1919 erhielten alle deutschen Einwohner des Deutschen Reiches[wp] das volle (Staats-)Bürgerrecht.
Frankreich
In Frankreich wird der Staatsbürger - citoyen - und Wirtschaftsbürger - bourgeois - unterschieden.
| Soll ein Staat begründet oder erhalten werden, dann ist eine Klammer benötigt, welche diesen Staat zusammenhält. In vordemokratischer Zeit war diese Klammer ein Herrschergeschlecht mit dem dazu gehörenden Adel[wp]. Das Volk hatte so gut wie nichts zu melden. Der Begriff Bürger bezog sich hier auf den Bewohner einer Stadt. Diese verfügte in der Regel über ein gewisses Maß an Selbstverwaltung. Der Bürger hatte Bürgerrechte, war nicht nur Untertan.
Die Vordenker der französischen Revolution[wp], wie die Vordenker der Vereinigten Staaten von Amerika, schufen einen neuen Begriff: die Volkssouveränität. Alle Macht sollte vom Volke ausgehen. Und das Volk war die Gemeinschaft der Bürger, jeder mit Bürgerrechten ausgestattet. Das Französische unterscheidet den Bourgeois - den Bürgerlichen, vom Citoyen - dem Staatsbürger. Auch der Arbeiter ist eine Citoyen, auch wenn er kein Bourgeois ist. Ein Fremder kann Bourgeois sein, nicht jedoch Citoyen. Ein Volk, das Träger der Souveränität ist, muss ein Minimum an Zusammengehörigkeit besitzen. Es muss willens sein, Souverän dieses Staates zu sein. Es muss sich zur Nation konstituieren. Der Kitt dieser Nation ist der Nationalismus. Nationalismus ist das Fundament demokratischer Staaten. [...] Eine Nation ist nichts Statisches. Sie ist stets im Wandel. Menschen wandern ein, Menschen wandern aus. Neue Ideen verbreiten sich, selbst die Sprache, starker Kitt einer Kulturnation[wp], verändert sich. Nur darf die Veränderung nie so groß werden, dass sich die Bürger als Fremde im eigenen Land fühlen. Dann reißt der Zusammenhalt ein, und ein Staat bricht auseinander, die Zivilgesellschaft endet. |
| – DschinDschin[4] |
Russland
In Russland unterscheidet man zwischen Russe und Russländer.
- Es wird russländisch[wp] (russisch российский, Transkription rossijskij) von russisch[wikt] (russisch русский, Transkription russkij) unterschieden. Diese Unterscheidung nimmt Rücksicht auf die Befindlichkeiten und das Nationalgefühl der ethnischen Minderheiten in Russland. Analog zur Unterscheidung zwischen russisch und russländisch wird im Russischen auch zwischen Russe (russki) bzw. Russin (russkaja) und Russländer (rossijanin) bzw. Russländerin (rossijanka) differenziert. Ein ethnischer Tatare, der Staatsbürger Russlands ist, ist demnach zwar kein Russe, wohl aber ein Russländer. Eine russländische Stadt liegt auf dem Staatsgebiet Russlands, wird aber überwiegend von nicht-russischen Ethnien bewohnt.
Vom Bürgersein in Deutschland
| Ich finde es und empfinde es als zunehmend schwierig, anstrengend, auszehrend, belastend, schädigend, krankmachend, unangenehm, störend, zerstörend, ermüdend, ineffizient, überteuert, nutzlos, benachteiligend, unsinnig, ungesund, vergeudend, lebensqualitätsbeeinträchtigend, Bürger dieses Landes zu sein, hier zu leben, hier zu wohnen, diesem Staat anzugehören.
Ich habe immer stärker den Eindruck, dass dieses Land in Streitsucht und Dummheit versinkt, dass wir immer mehr damit beschäftigt sind, uns mit irgendwelchen Auseinandersetzungen und Streitereien abzugeben. Das wäre nicht so schlimm, wenn sie produktiv wären, es auf Fortschritt und Verbesserung abzielte. Aber ich habe den Eindruck, dass der Streit zum Selbstzweck verkommen ist, dass es nur noch darum geht, zu streiten und anderen auf die Nerven zu gehen und ihnen Schaden zuzufügen, weil sich immer mehr Menschen dadurch definieren, darin ihren Anwesenheitszweck sehen, anderen das Leben schwer zu machen. Das Produktive, das Konstruktive, das Kreative, das sehe ich hier nicht mehr. Wir sind nicht mehr die Adler der Lüfte, wir sind längst die Ratten unserer eigenen Kanalisation. Es funktioniert auch nichts mehr. Es gibt keinen Fortschritt mehr, bestenfalls schaffen wir noch einen Erhaltungsbetrieb. Oh, es ist nicht so, dass wir nur dumme Leute hätten. Wir haben auch Schlaue. Aber überall, wo etwas zu entscheiden, zu dirigieren, zu sagen ist, sitzen nur noch die korrupten, fachlich Dummen. (Es gibt Leser die das andersherum sehen und meinen, wer noch lernt und arbeitet ist doch der Dumme, und so wie die ohne Arbeit und Können an viel Geld zu kommen, doch das Gegenteil von dumm. Ich meine aber nicht die Gaunerdummheit oder -schläue, ich meine die intellektuelle Dummheit. Ich setze Erfindertum nicht mit Erfindungsreichtum der Betrüger gleich.) Wir scheitern an immer einfacheren Aufgaben. Wir können nicht einmal mehr elementare Problemstellungen bewältigen. Wir wollen es nicht einmal. Wir finden uns gut, modern, gerecht, zeitgeistkonform, wenn die dümmsten und unfähigsten Leute, die wir finden können, auf die Posten kommen, weil wir uns damit selbst beweisen, wie tolerant, fair und gerecht wir sind, als ginge es dabei nur darum, die Segnung des Jobs zu verteilen. Wir begreifen nicht, dass ein Posten, ein Job, eine Sache auf Gegenseitigkeit, ein klassischer Vertrag ist, und der Empfänger der Gegenleistung, auf die wir da verzichten, wir alle, die Öffentlichkeit sind. Wir schikanieren, beschuldigen, beschimpfen, sabotieren, diffamieren, boykotieren, drangsalieren, feuern, brandmarken, ausgrenzen uns immer mehr, weil wir Egomanen sind, die Egoismus und Egozentrik für progressive, moderne Arbeit und das Leben auf Kosten anderer für moralisch gerechtfertigt und politisch geboten halten. Wir gehen uns nur noch gegenseitig auf die Nerven, und glauben auch noch, das müsse so sein. Weil wir so übermoralisiert und degeneriert, so dekadent sind, dass wir glauben, dass das Moralisieren an sich eine produktive und zu entlohnende Tätigkeit sei. Und als ob das nicht alles schon schlimm genug wäre, auch noch diese Flut, diese Lawine an permanenter Beschallung mit dummem, ideologischem, immer gleichem Geschwätz. Gerade so, als ob die selbstgewählte Dummheit der Schmierstoff wäre, mit dem alles so viel leichter geht, weil er uns nicht nur die Mühe des Nachdenkens, sondern auch noch alle Hemmungen nimmt, Widerstände ignorieren lässt und uns von der Last befreit, die Fehlerhaftigkeit des eigenen Tuns und Meinens zu erkennen und anzuerkennen. Erst die kultivierte und kollektiv begangene und betriebene Dummheit ist es, die Begriffe wie die des Fehlers und der Unsinnigkeit mit einer so angenehmen Leichte davonwäscht und uns die Beliebigkeit des Handelns eröffnet, ohne die Bilanz zu ziehen und die Verfehlung zu erkennen. Wären wir ein Pferd, würde man uns erschießen. Ein Auto, würden wir verschrottet. Wären wir ein Zahn, würde man uns ziehen, und wären wir ein Fuß, uns erst einmal gegen Fußpilz behandeln, um überhaupt eine Diagnose treffen zu können. Wären wir ein Sender, würde man umschalten, und wären wir zu essen, würde man uns ausspucken. Wir sind marode und kommen uns gut darin vor. Wir erheben es zur Kunstform, uns in einen unnötigen Bankrott zu manövrieren und denselben gleichzeitig zu feiern und als Insolvenz zu verschleppen. Wir sind so dumm geworden, dass wir es inzwischen für gut, für richtig, für wichtig und geboten, geradezu für überlegen halten, dumm zu sein, und Dummheit schon aus Solidarität von anderen verlangen. Es ist inzwischen gegenüber zivilisierten Gesellschaften ein enormer Standortnachteil, Bürger dieses Landes zu sein, zu werden oder auch nur längere Zeit gewesen zu sein. |
| – Hadmut Danisch[5] |
Institut für Staatspolitik
| In einer seit der Französischen Revolution[wp] üblichen Polemik werden Staatsbürger - citoyen - und Wirtschaftsbürger - bourgeois - einander gegenübergestellt. Die Ursache dafür ist eine noch ältere Kritik am Bürger als einem, der sein Verhalten ausschließlich am Streben nach persönlichem Gewinn ausrichtet. Auslöser dieser Wahrnehmung war die große Bedeutung, die das Bürgertum seit dem Mittelalter für Entstehung und Entwicklung von Handel und Gewerbe (dann auch Dienstleistungen) gewonnen hatte. Gegenüber den Bauern und Handarbeitern einerseits, dem feudalen Adel andererseits, entstand eine Mittelschicht, die nicht nur erhebliche Vermögen und damit wirtschaftliche und politische Macht anhäufte, sondern auch eine spezifische Mentalität ausbildete. Bürgerlichkeit war dabei niemals ein einheitliches Phänomen, sondern verband den Stolz auf Leistung und Besitz früh mit einem besonderen Maß an Bildung, was zur Entstehung eines bürgerlichen Elitebewußtseins im 19. Jahrhundert wesentlich beitrug. Allerdings ist dieses Konzept schon vor dem Ersten Weltkrieg in eine Krise geraten. Eine Ursache dafür war das Scheitern der liberalen Hoffnungen auf eine freie und egalitäre Ordnung (Gerechtigkeit), eine zweite die Unfähigkeit, sich ohne Bündnis an der Macht zu halten, eine dritte die Entstehung der Massengesellschaft, deren Entdifferenzierung von bürgerlichen Kräften wesentlich forciert worden war, eine vierte die Zerstörung der ökonomischen Grundlagen bürgerlicher Existenz durch den modernen Anstalts- und Wohlfahrtsstaat. Die zentrale Bedeutung bürgerlicher Vorstellungen (Werte), von der Erziehung bis zur persönlichen Lebensgestaltung, hat das allerdings nicht beseitigen können und immer wieder Bewegungen entstehen lassen, die eine "neue Bürgerlichkeit" anstreben. |
| – Institut für Staatspolitik[6] |
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Publius Flavius Vegetius Renatus: Abriß des Militärwesens. Lateinisch und deutsch. Stuttgart 1997; Paulus Orosius: Historiarum adversum paganos.
- ↑ Giovanni Alessio, Carlo Battisti: Dizionario etimologico italiano. Band 2, Firenze 1950, S. 1204: Borgo
- ↑ William Foerste: Die germanischen Stammesnamen auf -varii. In: Frühmittelalterliche Studien 3 (1969), S. 60-69.
- ↑ Nationalismus - Eine Rechtfertigung, Dschinblog am 14. Dezember 2013
- ↑ Hadmut Danisch: Vom Bürgersein, Ansichten eines Informatikers am 28. Oktober 202
- ↑ Institut für Staatspolitik-Wiki: Familie (Stand: 4. August 2015)