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Familienrecht
Das Familienrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es umfasst eine Vielzahl von Bestimmungen, die insbesondere im Falle des Scheiterns einer Ehe oder einer nicht ehelichen Lebenspartnerschaft Bedeutung erlangen. Wesentliche Bestandteile des Familienrechts sind in diesem Zusammenhang:
- das Kindschaftsrecht
- das Scheidungsrecht (siehe auch Scheidung)
- das Sorgerecht
- das Umgangsrecht
- das Unterhaltsrecht (siehe auch Unterhalt).
Daneben regelt das Familienrecht auch außerfamiliäre Rechtsverhältnisse, bei denen Angehörige einer Familie durch einen Vertreter des Staates rechtlich betreut werden müssen, beispielsweise falls eine Pflegschaft einzurichten ist oder eine Person unter Vormundschaft gestellt werden muss.
Kurz und knapp
Zitat: | «Das Familienrecht ist mittlerweile so kompliziert wie das Steuerrecht. Niemand blickt mehr durch und alles ist möglich. Komplizierte Gesetze erfreuen die Rechtsanwälte, denn je aufwändiger ein Verfahren ist, desto mehr Taler wandern in deren Taschen. Das Familienrecht ist sorgfältig in viele gesonderte Bereiche gegliedert, die jedes Mal eine neue Klage erfordern. Scheidung, Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, Vermögensausgleich sind nur einige Beispiele, die mitunter ein jahrelanges Klagen notwendig machen. Die Anwaltskosten summieren sich schnell auf 10.000 Euro und mehr. Anwälte lieben Scheidungen, besonders wenn der Ehemann zur Mittel- oder Oberschicht gehört. Da gibt es bei der Erstberatung beim Fachanwalt für Familienrecht Kaffee und Gebäck. Geduldig hört sich der Anwalt die Geschichten an, während er in Gedanken bereits sein Honorar aufaddiert, das er in den nächsten Jahren mit diesem Mandanten erzielen wird.
Noch schöner für die Anwälte ist eine bockige und streitlustige Ehefrau, die auf Rache aus ist. Dabei vergessen die Streithähne, dass niemand wirklich gewinnen kann. Jahrelange Prozesse und Kleinkriege nebst der Geldverbrennung mindern die eigene Lebensqualität. Viele Anwälte sind stinkfaul und kreieren selbst keine Ideen. Vielmehr beschäftigen sie ihre Mandanten mit der Beantwortung unzähliger Fragen, um daraus die passenden Textbausteine auszuwählen und so mit wenig Aufwand ein Briefchen zu schreiben. Minimaler Aufwand bei maximalem Ertrag. [...] Lieber alles und sofort gegen die Wand klatschen, dann hat man seine Ruhe. Das Ergebnis ist zwar die Pleite, aber wenigstens bleibt man gesund.»[1] |
Da hat der Mann ein Stück weit recht. Insbesondere Sorgerecht- und Umgangsverfahren ziehen sich in Deutschland oft über Jahre hin, ohne das Rechtsfrieden eintritt oder der Konflikt gelöst wird. In einem konkreten Fall, der stellvertretend für viele andere stehen kann, beträgt die bisherige Verfahrensdauer 9 Jahre. Insgesamt waren bislang 15 Richter, Gutachter, Jugendamtsvertreter, Verfahrensbeistände sowie Mitarbeiter von Beratungsstellen involviert. Von den diversen Beteiligten bzw. Mitwirkenden wurde das Kind bis dato 48(!) mal befragt.
Auch Scheidungen können sich quasi endlos hinschleppen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts dauern immerhin 5 % der Verfahren länger als zwei Jahre[2] - noch längere Dauern werden nicht mehr separat ausgewiesen - und wenn diese Schallmauer erst mal durchbrochen ist, kann eine Scheidung auch 5 Jahre und länger in Anspruch nehmen.
Für die betroffenen Eltern, vor allem aber die Kinder, welche im Zentrum des Geschehens stehen, ist die deutsche Familiengerichtsbarkeit der absolute Horror. Am Ende sind zumeist beide Elternteile finanziell und psychisch ruiniert. Insbesondere die betroffenen Kinder werden durch unfähige Familienrichter auf das Schwerste geschädigt.
Exemplarisch geschildert wird der Wahnsinn eines sieben Jahre langen Scheidungsfalls mit 19 Anwälten, 6 Richtern und 4 Staatsanwälten im Buch "Das Abzockersystem - Scheidung auf Deutsch".
Zitat: | «Das deutsche Familienrecht ist nichts anderes als staatlich organisierte Zuhälterei.»[3] |
Schädigung des Kindeswohls: Zerstörung der "Nachtrennungsfamilie" durch Anstachelung zur Lüge
Aufgrund der Beschaffenheit des deutschen Familienrechts werden die vormaligen Lebenspartner im Falle einer Trennung beinahe zwangsläufig zu "Parteien", die vor Gericht erbittert um Geld streiten. Egal, ob über den Versorgungsausgleich, die Zuweisung der Kindererziehungszeiten oder die Regelung des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern zu verhandeln ist: Letztlich geht es immer nur um finanzielle Vorteile und materielle Versorgung. Und hier schafft das deutsche Familienrecht leider Anreize zu einer hemmungslosen Eskalation des Konflikts. Betrieben wird diese weit überwiegend von Frauen bzw. Müttern, weil sie kraft ihres Geschlechts bzw. da sie ja angeblich benachteiligt sind, mit dem Wohlwollen der Familiengerichte und der ihnen zuarbeitenden Jugendämter rechnen dürfen. Die Verlockung durch die Erlangung finanzieller Vorteile und der Sicherstellung der materiellen Versorgungslage hat dazu geführt, dass inzwischen auch ca. 80 Prozent der Ehescheidungen von Frauen initiiert werden, was wiederum die Hemmschwelle verringert, sich durch die Schilderung von frei erfundenen Erfahrungen von Missbrauch und Misshandlungen durch den Ehegatten auch noch den Opferstatus zu verschaffen.
Während in einer Umfrage des Bundesjustizministeriums, an der zahlreiche Jugendämter und Rechtsanwälte mitgewirkt hatten[4], festgestellt worden war, dass Frauen die Partnerschaft nur selten wegen Gewalt oder Missbrauch aufgeben, sondern aufgrund vager Unzufriedenheiten (genannt wurden mangelnde Anerkennung und das Gefühl, nicht genügend wertgeschätzt oder geliebt zu werden), hört sich das vor Gericht plötzlich ganz anders an: Auf einmal tragen dieselben Frauen Geschichten vor, in denen der Ex-Partner bzw. Gatte als Ungeheuer der übelsten Art gezeichnet wird
Die Trennung, in Wahrheit oft aus reinem Hedonismus[wp] oder eher läppischen Motiven bzw. einer Laune heraus vollzogen, wird nun zu einem Akt der Notwehr bzw. Selbsthilfe. Der Grund:
Ob der Umgang mit dem Kind paritätisch geregelt oder ein Elternteil bevorzugt wird, obliegt nach bisheriger Rechtslage der Prüfung des Einzelfalls. Unterhaltszahlungen, zumindest solche in nennenswerter Höhe, werden aber nur gewährt, wenn einem Elternteil der so genannte Lebensmittelpunkt zuerkannt wird. Auch die Frage, welchem Elternteil der Rentenversicherungsträger die Erziehungszeiten gutschreiben soll oder ob eine Aufteilung gerechtfertigt ist, schafft Anreize zur Tätigung von Falschaussagen vor Gericht, mit Ziel sich selbst in der Eigenschaft als Partei im Rechtsstreit einen unmittelbaren Vorteil zu verschaffen. Das gleiche gilt für einen etwaigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Auch hier spielt es eine Rolle, welche zeitlichen Anteile die Elternteile vor der Trennung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder übernommen haben. Haben sich Männer überdurchschnittlich engagiert, müssen sie vor Gericht regelmäßig erleben, wie ihr Einsatz von der Ex-Partnerin mit unverfrorenen Falschbehauptungen in Abrede gestellt wird. Obwohl hier strafbares Verhalten vorliegt - zum einen Prozessbetrug und zum anderen erfüllen falsche Aussagen zur Erlangung materieller Vorteile den Straftatbestand des versuchten Betruges - können lügende Mütter bei voreingenommenen Richtern ein Urteil zu ihren Gunsten erwarten.
Als Folge der gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die von den "professionellen Helfern" so gerne beschworene "Nachtrennungsfamilie" im Allgemeinen irreparabel beschädigt. Naturgemäß haben die betroffenen Kinder darunter am meisten zu leiden: Sie werden durch die heftigen Auseinandersetzungen der Eltern und ihre deshalb eintretende völlige Entfremdung psychisch schwer belastet.
Verantwortlich für die Eskalation der Elternkonflikte in alljährlich zigtausenden von Fällen ist der Gesetzgeber, der es nicht fertigbringt, ein effektiv konfliktvermeidendes Familienrecht auszuarbeiten. Neben der Tatsache, dass Politiker aller Couleur bemüht sind, die angestammten Vorrechte von Frauen und Müttern zu verteidigen, sehen Kritiker eine wesentliche Ursache in dem Umstand, dass im Deutschen Bundestag überproportional viele Rechtsanwälte vertreten sind, die ihrerseits die größten Nutznießer des kinderzerstörenden Irrsinns der hiesigen Familiengerichtsbarkeit sind.
Das neue FamFG
Seit dem 1. September 2009 ist in Deutschland das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft, das alle Vorschriften, die zuvor auf zwei Gesetze - namentlich die ZPO und das "Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit" verteilt waren, quasi unter einem Dach vereint. Wesentliche Kerngedanken des neuen Rechts sind:
die Förderung der gemeinsamen Sorge
das Hinwirken auf eine gütliche Einigung
und eine Beschleunigung der Verfahren, in denen Kinder unmittelbar involviert sind
Allerdings sind die entsprechenden Bestimmungen im FamFG so wachsweich formuliert - siehe hierzu die besagten Beiträge - das die postulierten Ziele realiter in familiengerichtlichen Verfahren nur selten erreicht werden.
Die Reform von 1977
Schon sehr viel früher, nämlich im Jahr 1977, fand eine Reform des deutschen Familienrechts statt, die weitreichende Konsequenzen hatte. Ihr Kern bestand darin, das "Schuldprinzip" durch das so genannte "Zerrüttungsprinzip" zu ersetzen. Damit sollten extreme Ungerechtigkeiten vermieden werden. Jene entstanden in Einzelfällen, wenn beispielsweise eine Frau - nachdem sie ihr Mann jahrelang gedemütigt und betrogen hatte - aufgrund eines einmaligen Seitensprungs schuldig geschieden wurde und damit sowohl des Sorgerechts für ihre Kinder als auch jeglichen Anspruchs auf finanzielle Unterstützung verlustig wurde. Sofern sie ihrem Unterdrücker zuvor während der ganzen Ehe unter Verzicht auf eigene berufliche Ambitionen den Haushalt geführt hatte, waren diese Rechtsfolgen natürlich unangemessen.
Die Reform war jedoch derart schlecht durchdacht konzipiert, dass sie in kürzester Zeit zur Durchsetzung von Individualinteressen instrumentiert werden konnte. Das neue Familien"recht" erlaubte es Frauen, aufgrund vager Unzufriedenheiten bzw. unter irgendwelchen Vorwänden das Eheversprechen aufzulösen und ihre Familien zu zerstören, ohne dass sie dafür Nachteile in Kauf zu nehmen hätten. Im Gegenteil erhalten sie seither quasi allein aufgrund ihres Geschlechts, regelmäßig das alleinige Sorgerecht für Kinder zugesprochen und erhalten zudem noch durch die vom Ex-Partner zu leistenden Unterhaltszahlungen eine Sicherstellung ihrer materiellen Versorgungslage. Realiter hat die sozialdemokratische Gesetzgebung damit das Postulat radikaler Feministinnen umgesetzt, Männer auf die Funktion eines Samenspenders und Finanziers des materiellen Lebensniveaus ihrer ehemaligen Ehepartnerinnen und Mütter ihrer Kinder zu reduzieren. Die einzige Gegenleistung für geschiedene Männer für die Erfüllung ihrer monetären Verpflichtungen stellen gelegentliche, von der ehemaligen Ehepartner nach eigenem Ermessen und Gutdünken gestattete Begegnungen mit seinen Kindern dar.
Vorgebliche Nachbesserung 1998
Nachdem Deutschland innerhalb der EU wegen seines väterdiskriminierenden Familienrechts immer mehr in die Kritik geraten war, wurde 1998 das gemeinsame Sorgerecht eingeführt. Letzteres war aber nicht nur ausgesprochen uneindeutig formuliert - laut der SPD-Politikerin Margot von Renesse hat das Gesetz zur gemeinsamen Sorge lediglich "Appellcharakter" - sondern die so genannte "Reform", die eigentlich keine war, schuf gleichzeitig das künstliche Konstrukt des Aufenthaltsbestimmungsrechts, welches als Instrument die Rechtsposition der Mutter, die als Inhaberin des Lebensmittelpunkts laut § 1687 BGB ohnehin weitreichende alleinige Entscheidungsbefugnisse besitzt, über die Bestimmungen dieses Paragrafen hinaus weiter gestärkt wurde. Das gemeinsame Sorgerecht ist de facto nur eine heuchlerische Formel mit symbolischer Bedeutung, die einzig dem Zweck der Beschwichtigung internationaler Kritik am deutschen Familienunrecht dient.
Ein Familienrichter schätzt die Sachlage folgendermaßen ein:
Zitat: | «In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.» - Harald Schütz, Richter am OLG Bamberg, in einem Vortrag am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag.[5] |
Und der Autor Jorge Guerra Gonzales[6] schreibt:
Zitat: | «Mein Mitgefühl gilt den vielen Menschen, die, konfrontiert mit dem Familienrechtssystem hierzulande, feststellen mussten, dass viele seiner Mechanismen und Routinen besser im Giftschrank aufgehoben wären.» |
Folgen
Psychische Misshandlung von Kindern und Vätern
In 9 von 10 Fällen sprechen deutsche Gerichte das alleinige Sorgerecht für Kinder der Mutter zu. Auch im Falle verheirateter Väter wird der Umgang nach einer Trennung im günstigsten Fall stark eingeschränkt, was in der logischen Konsequenz darauf hinausläuft, dass die Aufrechterhaltung einer Vaterbeziehung beim richterlich verordneten Standardumgang nicht mehr möglich und auch nicht beabsichtigt ist. Laut deutscher "Rechtsprechung" haben Umgangskontakte allein den Zweck, dem "umgangswahrnehmenden Elternteil" lediglich dazu verhelfen, sich "in gewissen Abständen vom Wohlergehen des Kindes zu überzeugen". Eine Teilhabe an der Erziehung sieht das deutsche Familienunrecht für Väter nach einer Scheidung nicht vor. Dubiose Psychologen, die Gerichten mit gefälschten Gutachten bei der Väterentsorgung behilflich sind, stellen hierzu lapidar fest: "Nach einer Trennung ändert sich immer irgend etwas."
Bei solchen Gutachten werden die Aussagen der Probanden durch psychologische Sachverständige mit Wissen und Billigung der Richter häufig massiv verfälscht. Väter, die in die Fänge eines solcherart agierenden Familiengerichts geraten, werden insbesondere durch das Wirken skrupelloser Sachverständiger psychisch oft schwerstens misshandelt. Die schlimmen Folgen werden im
aufgezeigt. Die extrem einseitige Parteinahme von Jugendämtern und die teils groben Manipulationen in Sorgerechts- und Umgangsverfahren seitens der Familiengerichte ist aus gesamtheitlicher Perspektive als systematisch und gemeinschaftlich verübte emotionale Gewalt gegen Kinder und Väter zu bewerten. Wissenschaftlich nachgewiesen wurde dieser Umstand erstmals durch die KiMiss-Studie 2012, aber die fundierte, durch Fallsammlungen wie z. B. der von PaPPa.com oder Franzjörg Krieg vom VAfK begründete Kritik betroffener Väter reicht aber sehr viel weiter zurück.
Des Weiteren werden Umgangsboykotte von Müttern selbst trotz rechtskräftiger Umgangsregelungen nicht geahndet. Vielen Vätern wird von Müttern jeglicher Umgang mit ihren Kindern verweigert oder er wird nur so minimal gewährt, dass Entfremdungsversuche der Mutter Erfolg haben und die Kinder irgendwann eigeninitiativ den Kontakt zu ihren Vätern ablehnen. Selbst dann, wenn Kinder vehement mehr Umgang mit ihren Vätern begehren, wird ihr Wille von deutschen Richtern ignoriert, verfälscht oder brutal vergewaltigt (mehr dazu im Beitrag Kindeswille).
Zum Wirken der Richterin, des Sachverständigen, der Vertreterin des Jugendamts und seines Verfahrensbeistands sagt der dreizehnjährige Karl H. aus Cochem:
Zitat: | «Die Kinderschänder gehören alle in den Knast, oder noch besser: man sollte sie mit einem Schild um den Hals auf die Straße stellen, damit sie jeder treten, schlagen oder anspucken kann.» |
Das alleinige Sorgerecht für Karl Hs Sohn und dessen Geschwister ist in einem Umgangsverfahren, in dem elementare rechtsstaatliche Grundsätze missachtet worden waren, der Mutter übertragen worden. Von jener wurde er in der Folge psychisch schwer misshandelt. Sein sechsjähriger Bruder Roland, der gegen seinen mehrfach nachdrücklich erklärten Willen immer noch der Gewalt seiner Mutter ausgeliefert ist, stellt im Spiel mit "Playmobil-Figuren" Szenen nach, in denen er "ungerechte Richter töten" lässt.
Als Folge dieses vom Gesetzgeber, den Gerichten und den übrigen Handlangern der Scheidungsindustrie praktizierten Irrsinns gelten mittlerweile ein Viertel der Kinder und Jugendlichen als "psychisch auffällig". Tausende ersuchen jedes Jahr in Beratungsstellen um Hilfe. Auch für eine große Zahl von Vätern sind die Erfahrungen mit dem deutschen Familien"recht" traumatisch: Depressionen, Alkoholismus und Erwerbsunfähigkeit sind längst häufige Folge für Väter aufgrund der psychisch zermürbenden Aktivitäten deutscher Richter und Jugendämter. Die Tatsache, dass die Suizidrate bei Männern sechsmal so hoch ist wie bei Frauen und im Trennungsfall rapide ansteigt, wird von feministischen Journalistinnen gerne hämisch kommentiert. So hieß es beispielsweise in der Zeitschrift "Brigitte", Männer seien halt die "schlechteren Verlierer". Die extreme Benachteiligung von Männern im deutschen Familienrecht, die oft auf völlige Ohnmacht hinausläuft, wird von den geistigen Urheberinnen solcher Sätze aber ebenso negiert wie die Tatsache, dass neun mal mehr Kinder von ihren eigenen Müttern getötet werden als von ihren Vätern (mehr dazu im Beitrag Kindesmord).
Väter zweiter Klasse
Unverheiratete Väter waren bis dato völlig rechtlos und auf Gedeih und Verderb der Gnade ihrer Ex-Partnerinnen ausgeliefert. Auch die jüngste, geringfügige Reform - welche wieder nur nach massiven Druck durch den EGMR zustande kam - stellt keine substanzielle Änderung dieses strukturimmanenten Defizits dar. Unverheiratete Väter haben nun lediglich das Recht, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und bekommen es nur im Falle der Zustimmung der ehemaligen Partnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes automatisch. Bei einem Widerspruch der ehemaligen Partnerinnen - viele Jugendämter, Gleichstellungsbeauftragte, Rechtsanwälte und sogar Familienrichter ermuntern dieselben mehr oder weniger unverhohlen dazu - wird erneut ein Gerichtsverfahren anberaumt, wo dann angeblich allein unter Zugrundelegung des Kindeswohls entschieden wird, was aber realiter in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle ein Urteil zugunsten von Müttern zur Folge hat.
Volkswirtschaftliche Schäden
Ein Familienrecht, dass Frauen zur mutwilligen oder zumindest leichtfertigen Zerstörung ihrer Familien animiert, hat zwangsläufig sozial und wirtschaftlich katastrophale Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Laut einem Bericht in den Nachrichten des Senders "SAT1" am 4. März 2013 zahlen 50 % der Väter überhaupt keinen Kindsunterhalt, weitere 25 % zahlen zu wenig. Die Fehlbeträge müssen aus den Sozialkassen beglichen werden, was immense Kosten für die Allgemeinheit zur Konsequenz hat. Weitere hohe Kosten entstehen durch Therapien für psychisch geschädigte Kinder, Jugendliche und Väter. Hinzu kommt, dass viele von einer Trennung betroffene Väter vorzeitig als Beitragszahler in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wegfallen, weil sie bedingt durch die Diskriminierung seitens der Jugendämter und Familiengerichte in eine Lebenskrise geraten. Stattdessen beziehen sie nach dem unfreiwilligen Ende ihrer Erwerbstätigkeit oft sozialstaatliche Geldleistungen. Große Summen verschlingen darüber hinaus öffentliche Zuwendungen für die unzähligen Organisationen der Helferindustrie wie z. B. die Caritas.
Sonstige Folgen
Kaum ermittelbar sind die Kosten, welche durch die Kriminalität von Jugendlichen und Erwachsenen entstehen, die ohne Vater in ungünstigen Verhältnissen aufwachsen mussten. Weiterhin fehlen Statistiken zu Gewaltverbrechen und Selbsttötungen, die als Verzweiflungstaten durch das väterdiskriminierende deutsche Familienunrecht provoziert werden.
Niedrige Geburtenzahlen
Anfang 2013 spekulierte der "Spiegel" wieder einmal über die Misere der deutschen Familienpolitik. Die politisch korrekte Analyse der totalen Erfolglosigkeit aller Minister der letzten 40 Jahre beschränkt sich aber auf die Äußerung üblicher Floskeln und vermittelte einen Eindruck von Ratlosigkeit. Man kann sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Autoren selbst nicht daran glauben, bei Befolgung ihrer schon tausendmal gehörten Vorschläge (Streichung des komplett kinderneutralen Ehegattensplittings und anderer Wohltaten wie Erziehungs- oder Kindergeld, zugunsten von der Nutzung der hierfür ausgegebenen finanziellen Mittel zur Bezuschussung außerfamiliärer Betreuung) würde die Zahl der Geburten ansteigen. Trotz der Bereitstellung von 200 Milliarden Euro für Familienförderung stagniert die Geburtenrate auf dem extrem niedrigen Stand von ca. 663.000; insbesondere gutausgebildete Frauen (ca. 40 % der Frauen bis zum 39. Lebensjahr sind kinderlos) und noch mehr Männer (inzwischen wollen ca. 45 % wollen keine Familie mehr gründen) sind im Gebär- bzw. Zeugungsstreik.
Familienforscher, Sozialwissenschaftler, Psychologen und Juristen, welche die Dinge beim Namen nennen, sehen als Ursache ganz klar das familiale Einheit, Kindeswohl und Väterrechte zersetzende Familienrecht. Mittlerweile ist bereits die zweite Generation potentieller Eltern herangewachsen, die infolge ihrer persönlichen Erfahrungen keinerlei Neigung mehr hat, selbst Nachkommenschaft zu hinterlassen und nach den Schilderungen Betroffener sind hierfür sehr häufig die Erlebnisse mit ihren alleinerziehenden Müttern verantwortlich, die vom deutschen Familienrecht unter billigender Inkaufnahme der nachhaltigen Schädigung des Kindeswohls privilegiert wurden.
Erosion des Rechtsstaats
Es gibt wohl keinen Bereich der Jurisprudenz, wo der Rechtsstaat derzeit bei der Wahrnehmung seiner Pflichten noch nachlässiger ist als im Familienrecht.
Deutschland
Deutsche Gerichte dürfen in Sorgerechts- und Umgangsverfahren elementare Grundsätze des Verfahrensrechts missachten und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach Belieben ignorieren, ohne dass dies von den Verfassungsrichtern geahndet würde. Siehe hierzu im
den Abschnitt "Strafbare Handlungen" und den
Weitere Einzelheiten zu Manipulationen und groben Missachtungen des Verfahrensrechts durch Familienrichter enthalten die Beiträge "Umgangsverfahren" und "Die Pervertierung des Cochemer Modells".
Uneidliche Falschaussagen korrupter Gutachter und Verfahrensbeistände sind an der Tagesordnung.
Selbst wenn Gespräche zwischen Sachverständigen und Vätern auf Tonträger aufgezeichnet werden, der Gutachter jedoch später die Aussagen des Vaters im Sinne des von ihm angestrebten Ergebnisses grob manipuliert und die vom Gutachter vorgenommenen Verfälschungen durch Abhören des Tonträgers zweifelsfrei zu beweisen wären, stellen sich deutsche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht taub.
Gutachter der geschilderten Art begehen Verbrechen an Vätern und machen sich dabei durch die Verletzung gesetzlicher Normen objektiv strafbar. Staatsanwälte und Richter, die solche Straftaten nicht verfolgen, betätigen sich faktisch als Komplizen der Täter.
Dasselbe gilt für Verfassungsrichter, die diese illegalen und moralisch fragwürdigen Aktivitäten vertuschen, weil sie von Unterstützern des Systems und Kollegen initiiert bzw. begangen wurden, womit sie sich ihrer eigenen Aufgabe, die Hüter des Rechtsstaats zu sein, als unwürdig erweisen und denselben sogar mutwillig zerstören.
Angesichts der großen Zahl von Verfahren und des offenkundigen Unrechtscharakters der dort praktizierten Pseudojustiz erlebt jedes Jahr eine sechsstellige Zahl von Vätern und Kindern, wie wenig die Praxis des deutschen Rechtssystems den behaupteten Idealen entspricht. So wird nicht nur bei Vätern, sondern sogar schon bei Kindern der Glaube an die Moralität des bundesdeutschen Gemeinwesens schwer beschädigt.
Österreich
Zitat: | «Wenn es nach den Erfahrungen der Väter mit Anwälten in Österreich geht, ist ein Anwalt im Familiengericht normalerweise eher unnötig. Typischerweise sind Anwälte vor allem am Honorar interessiert, aber weniger am Interesse des vertretenen Vaters. Das klingt auf den ersten Blick etwas absurd, ergibt sich aber aus der widersinnigen Konstruktion des Österreichischen Familienrechts.
Mit Gerechtigkeit hat das Familienrecht nämlich ganz prinzipiell gar nichts zu tun. Damit hat ein Anwalt eigentlich wenig Sinnvolles zu tun. Jeder Versuch, das unrichtige Verhalten des anderen Elternteils nachzuweisen, läuft Gefahr, nach hinten loszugehen, weil es kein richtiges Verhalten für Eltern gibt. Zumindest nicht für die überwiegende Mehrheit der normalen Eltern. [...] Der Normalfall sind getrennte Eltern, die beide gewillt und geeignet sind, sich um ihr Kind zu kümmern. Der Normalfall ist die Gerichtsverhandlung, bei der ein Richter nach irgendeinem Grund sucht, zwischen hauptsächlichem und anderem Elternteil zu entscheiden. Und für den hauptsächlichen Elternteil gibt es kein richtiges und kein falsches Verhalten. Die Frauenbewegung des vergangenen halben Jahrhunderts hat dafür gesorgt, dass die zu 90 % weiblichen hauptsächlichen Elternteile volle Wahlfreiheit haben: Sie können zu Hause beim Kind bleiben, Teilzeit arbeiten, Vollzeit arbeiten, das Kind selbst betreuen, in ganztägige externe Betreuung geben, von den Großeltern versorgen lassen oder vom bezahlten Kindermädchen. Der hauptsächliche Wohnort des Kindes bedeutet in der Praxis für das Kind im täglichen Leben nichts. Die juristische Entscheidung für einen vorrangigen Elternteil dient nur dazu, das Leben für Behörden und einen der beiden Eltern zu vereinfachen. Der hauptsächliche Elternteil ist dann der vorrangige Ansprechpartner für Schule, Gericht und Behörden. Der hauptsächliche Elternteil bekommt alle finanziellen Beihilfen und bestimmt irgendwann de facto nach eigenem Ermessen, wann das Kind wo ist. Die gemeinsame Obsorge bedeutet zwar eine beschränkte Mitsprache des anderen Elternteils, aber das betrifft maximal Extremsituationen wie schwerwiegende medizinisch Entscheidungen oder Übersiedlung ins Ausland. Und auch da hat bei Konflikten in der Praxis der hauptsächliche Elternteil das letzte Wort. Beim Besuchsrecht (eigentlich Umgangsrecht) ohnehin. Damit ist fast alles, was am Anfang eines Verfahrens beschlossen wird, [nur ein kleines Bauerntheater[7], welches den vornehmlichen Zweck hat, die Gerichtsgebühren und das Anwaltshonorar zu legitimieren]. Und bei der einzig wichtigen Frage des hauptsächlichen Wohnorts für das Kind entscheidet der Richter letztlich nach freiem Ermessen. Was in der Praxis auf eine frühzeitige stereotypische Fixierung auf die Mutter hinausläuft. Nachdem es keine objektiven Regeln im Gesetz gibt (alles wird schwammig auf das Kindeswohl zurückgeführt), kann ein Anwalt gegen das sexistische Klischee wenig unternehmen. Die einzige Chance liegt darin, positive Stimmung für den Vater zu machen. Diese Chance ist aber gleichzeitig auch eine Falle. Positive Stimmung kann man nämlich nur machen, wenn man der Erwartungshaltung mit vorauseilendem Gehorsam folgt. Und die Erwartungshaltung ist: Der Vater zahlt und hilft der Mutter, die Mutter entscheidet über das Kind. Die Anwälte wissen auch, dass sie auf gute Beziehungen zu den Richtern angewiesen sind. Auch daher wollen sie nicht zu konfrontativ auftreten. Der Familienrechtsanwalt fährt langfristig besser, wenn er den Vätern gleich von Anfang an alles ausredet, was einen Konflikt mit dem Gericht oder auch dem gegnerischen Anwalt erzeugen könnte. Die meisten Anwälte erklären den Vätern dann ihre Möglichkeiten gar nicht mehr vollständig. Dem normalen Vater wird durch den eigenen Anwalt etwas eingeredet, was weniger dem Vater dient als dem reibungslosen Durchsetzen einer sexistischen Gewohnheit.»[8] |
Auswege
Wie im Beitrag "Gesetzgeber" aufgezeigt, ist es illusorisch, auf eine Änderung der väterdiskriminierenden Gesetzgebung durch die im Bundestag vertretenen Parteien zu hoffen. Und auch Vereine wie der Väteraufbruch für Kinder reichen nicht, um in diesem Land wirklich etwas zu bewegen. Stattdessen wäre die Gründung einer Organisation nach dem Vorbild der Schweizer Interessengemeinschaft Antifeminismus geboten, die innerhalb kürzester Zeit über 5.000 Mitglieder gewonnen hat. Dabei müsste dieser Schritt letztlich das Ziel haben, sich mit einer eigenen Partei an Parlamentswahlen zu beteiligen. Dass Parteien, die ausschließlich eine bestimmte Interessengruppe vertreten bzw. eng umrissene Ziele anstreben, durchaus erfolgreich sein können, hat unter anderem die Dänische Volkspartei[wp] sehr eindrucksvoll bewiesen. In Deutschland ist eine derartige Perspektive allerdings bis auf Weiteres illusorisch: Zum einen ist die deutsche Väterszene extrem zersplittert, zum anderen scheint es so, als gebe es insgesamt doch nur sehr wenig Betroffene, die tatsächlich bereit sind, sich aktiv einzubringen.
Migranten als Hoffnungsträger
Manche Menschen bezweifeln, dass Schafhirten mit dreijähriger Grundschulbildung zur kulturellen Bereicherung Deutschlands beitragen können. Den notorischen Pessimisten und Nörglern sei entgegnet: Sie können! Letzteres beweist ein Vorfall, der sich im Amtsgericht Berlin-Tiergarten ereignet hat. Dort kam es anlässlich einer Gerichtsverhandlung zu einer Massenschlägerei mit ca. 25 Beteiligten.
Die Rechtsprechung eines Landes liegt maßgeblich in seiner kulturhistorischen Entwicklung begründet. Der durchschnittliche deutsche Mann ist entweder zu gesetzestreu oder vielleicht auch einfach nur zu feige bzw. zu bequemlich, um die Verhältnisse zu ändern. Wie die Ereignisse in Berlin aufzeigen, könnte eine Reform des deutschen Familienrechts jedoch in absehbarer Zeit dank der tatkräftigen Unterstützung unserer temperamentvollen Mitbürger ausländischer Abkunft gelingen:
Zitat: | «Wer die mit dem deutschen Familienrecht schikaniert, bekommt Stress. In 10 Jahren will keiner mehr Richter am Familiengericht sein ... es tut sich was in Deutschland !!!!»[9] |
Wenn nun aber gewalttätige Ausschreitungen in den Gerichtssälen tatsächlich eine Korrektur des deutschen Familienunrechts bewirken würden, wäre das unzweifelhaft eine Fortentwicklung der deutschen (Rechts-)Kultur. Und dieses Szenario ist durchaus wahrscheinlich, denn: Es dürfte nur eine Frage weniger Jahre sein, bis auch die Frauen in Migrantenfamilien massenhaft vom deutschlandweit grassierenden Trennungsvirus befallen werden. Allerdings ist es kaum vorstellbar, dass sich ihre Ehemänner, die in einer muslimischen Kultur aufgewachsen sind, derart vorführen lassen werden wie biodeutsche Väter. Insofern kann es beinahe als sicher gelten, dass gerade von den mindergebildeten Mitbürgern mit Migrationshintergrund künftig positive Impulse für die deutsche Gesellschaft ausgehen werden.
Familienrecht in der Schweiz
Sorgerecht
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Familienrecht in Großbritannien
19. Jahrhundert
Die Änderungen im Familienrecht gehen auf das 19. Jahrhundert zurück und sind einer der ersten "Erfolge" des Feminismus. Wir sprechen also hier von der Zeit vor dem BGB. Die ursprüngliche "patriarchalische" Regelung war, dass im Fall einer Scheidung i.d.R. der Vater die Kinder mit der Begründung bekam, dass er besser in der Lage ist die Kinder zu versorgen. Unter dem Einfluss der frühen Feministinnen in England wurde dann die "Tender Years Doctrine"[wp] eingeführt, wonach Kinder in den ersten sieben Lebensjahren (den "tender years") zur Mutter gingen, der Vater aber dennoch für sie zahlen sollte. Die Altersgrenze wurde dann schrittweise erhöht. Da England im 19. Jahrhundert auf dem Hohepunkt seiner imperialen Macht war, hatte diese Entscheidung auch weitreichende Signalwirkung und die meisten westlichen Länder haben ähnliche Regelungen übernommen. Die Tender Years Doctrine basiert im Wesentlichen auf dem Wirken der britischen Feministin Caroline Norton[wp].[11]
Zitat
- "Wer als Vater in einer Familienrechtssache vor Gericht steht, dem wird dort die 'herrschende Meinung' klargemacht. Familien sind demnach 'out', die AE-Familie wird gefördert und der Vater in die Unterhaltssklaverei überführt." - Yussuf K.[12]
- "Ich habe gelernt, dass Anträge zu stellen bei Gericht für einen Vater eine ähnliche Wirkung entfalten, wie mit der Klagemauer in Jerusalem in einen Dialog einzutreten." - Sandal Tolk[13]
- "Die Frage, warum das Familienrecht so außergewöhnlich reformresistent bleibt, ist so schwer nicht zu beantworten. Man stelle einfach die Frage, wem es nutzt. Das System hält einen Behörden-, Helfer- und vor allem Juristenapparat in Lohn und Brot, der seinesgleichen sucht." - P (TrennungsFAQ)[14]
- "Ein Vater als Betroffener im System der deutschen Familienrechtspraxis muss erkennen, dass er am Ende der Nahrungskette steht ..." - Franzjörg Krieg[15]
- "Dt. Familienrechtspraxis = 10 % ideolog. vorbelastete Gesetzgebung, 40 % mütterzentrierte Ideologie und 50 % sozialpädagogische Beliebigkeit." - Franzjörg Krieg[16]
Zitat: | «Das Familienrecht umfasst rund 15.000 Seiten Gesetze und Urteile, mit denen Väter aus dem Leben ihrer Kinder entsorgt und geschiedene Männer oft jahrzehntelang als Unterhaltszahler versklavt werden. Unbescholtene Ehemänner erfahren vor Gericht überrascht, dass sie ihre Ehefrau mit einem Arbeitsverbot belegt und als Putzfrau oder Sexsklavin missbraucht haben sollen. Und obendrein sei der berufliche Erfolg des Ehemannes vor allem der Ehefrau zu verdanken. Aus diesen Gründen ist lebenslanger Unterhalt fällig.
Wer sich dagegen wehrt, der landet in einer juristischen Endlosschleife, die Nerven, Geld und wertvolle Lebenszeit kostet ohne irgendeinen Nutzen. Vor dem Familiengericht benötigt der Mann keinen Rechtsanwalt. Zum Verlieren braucht man keinen Anwalt und das Verlieren des Mannes vor Gericht ist praktisch gesetzt. Die Anwaltskosten kann man sich getrost sparen und besser in einen netten Urlaub investieren.» - Detlef Bräunig[17] |
Zitat: | «Das Familienrecht ist meilenweit von Gleichberechtigung der Eltern entfernt. Wer dagegen gerichtlich ankämpfen möchte, kann es gerne tun. Anwälte freuen sich auf Kunden, die jahrelang ihr Recht einklagen wollen. Solche Männer wird es immer geben, aber kaum jemand konnte bisher nachhaltig siegen. [...] Väterrechtler jammern regelmäßig, dass nur die Arschlöcher im Fernsehen zu sehen sind und sie, die Redlichen und Anständigen, nie zu Wort kommen. Dabei dürfte auch der Dümmste begreifen, dass der Kampf gegen eine Frau und ihre Lobby aussichtslos ist. Obendrein werden Gesetze nicht zum finanziellen Nachteil der Frauen geändert. Zahlt nicht der Mann, dann müsste der Staat einspringen, und der hat keinen Bock, die faulen Weiber zu finanzieren.» - Detlef Bräunig[18] |
Literatur
- Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtsproblem Familie - HTML - PDF
- Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts. Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985 - HTML
- Jorge Guerra González: Sorgefall Familienrecht. Ursachen und Folgen grundgesetzwidriger Praxis auf der Basis regelmäßigen Missbrauchs des Kindeswohlbegriffs., Lit Verlag 2012, ISBN 3-643-11611-X[19]
Einzelnachweise
- ↑ Detlef Bräunig: Wer um sein Recht kämpft, verliert so oder so, Das Männermagazin am 19. Dezemper 2014
- ↑ Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.2, 2012, 30.01.2014, Seite 38.
- ↑ MASKULIST: Twitter vom 7. März 2016 um 15:34 Uhr
- ↑ Bundesverfassungsgericht: Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09
- ↑ Kundgebung des VAfK Karlsruhe zum Tag der Menschenrechte[ext], 10. Dezember 2006
- ↑ Sorgefall Familienrecht: Ursachen und Folgen grundgesetzwidriger Praxis auf der Basis regelmäßigen Missbrauchs des Kindeswohlbegriffs
- ↑ Rechtsanwälten und Richtern geht es um ihr Einkommen, ihre Karriere und Rivalitäten. Dafür wird für den rechtsuchenden Bürger auch ein kleines "Bauerntheater" aufgeführt, in dem so getan wird, als gäbe es einen Rechtsstaat: Rechtsprechung: Die Illusion des Rechtsstaates, Scheidungsratgeber: Der Rechtsstaat als Bauerntheater, Rechtsberatungsgesetz: Das Bauerntheater für den Rechtsuchenden, Rechtsprechung: Bauerntheater der Justitia
- ↑ Die Anwaltssuche im Rückblick, Die Anwaltssuche - Gleichstellung in der Praxis am 4. März 2014
- ↑ WGvdL-Forum: Das gefällt mir! Endlich kommt Stimmung in deutsche Gerichtssäle!, Hofberichterstatter am 12. Juni 2015 - 21:27 Uhr
- ↑ Sommarugas Botschaft zum gemeinsamen Sorgerecht - ein maskulistischer Kommentar, 2. Dezember 2011
- ↑ Jon Gunnarsson: Antifeminismus, Geschlechterallerlei am 1. Juli 2014; Kommentar am 1. Juli 2014 um 15:02 Uhr
- ↑ Kommentar von Yussuf K. am 14. August 2012 um 12:23 Uhr: Die Union hat für die Ehe kein Konzept, Die Freie Welt am 14. August 2012
- ↑ MANNdat-Forum: Was unterscheidet eine Querulanten von einem Untertan?, Sandal Tolk am 16. Februar 2013 - 13:26 Uhr
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: P am 16. April 2011 - 22:16 Uhr
- ↑ Twitter: 08:30 - 3. März 2013
- ↑ Twitter: 05:18 - 12. Sep. 2012
- ↑ Johannes Schüller: Frauen, ein Kostenfaktor, Blaue Narzisse am 30. Juli 2014]
- ↑ Detlef Bräunig: Ich klatsche alles gegen die Wand, Männer-Magazin am 22. Dezember 2014
- ↑ Sorgefall Familienrecht, Christian Montero Blog am 21. Juni 2012
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
Netzverweise
- Deutschland
- Finanzamt Standesamt - Zweit und Drittehe - Außenhandelskammer MERCOSUR (28. November 2019) (Länge: 4:13 Min.) (Kindergeld, Migranten, Zweitfrau)
- Franzjörg Krieg: Politisch korrekte Familienrechtspraxis, 31. Mai 2016
- Hüte dich vor dem Familienrecht[archiviert am 5. April 2016] am 12. Januar 2013
- Per sofort wird die Internetseite Kinderklau-relaunched.de eingestellt. Unsererseits wird es zukünftig keinerlei Unterstützung mehr für betroffene Familien geben (...)
- Gründe:
- In den letzten Wochen kam es wiederholt zu Überschreitungen, die inakzeptabel, menschenverachtend und kriminell sind. Es werden Zersetzungsmethoden angewandt gegen Rechtsanwälte und Unterstützer, die darauf abzielen, berufliche Existenzen und Menschenleben zu vernichten.
- Den Preis, den wir jetzt dafür zahlen müssen, ist es nicht wert.
- Stephanie Franz - Begründung[archiviert am 14. April 2017] am 12. September 2015
- Kommentar:
- Liebe Frau Stefanie Franz.
- Es ist erschreckend, zu was die beruflichen Zerstörer, Zersetzer aus den Ämtern fähig sind. Na klar, man will seine Pfründe sichern, an der profitablen Jugendhilfe festhalten.
- Gerhard Jüttner am 19. September 2015
- Österreich
- jusguide.info - JusGuide - Famillienrecht Österreich
- Großbritannien
- Familienrecht in England
- Kevin Fuchs: Britisches Familienrecht: Das Gemetzel kann beginnen[archiviert am 23. Februar 2015], Cuncti - Streitbar am 2. Juli 2012
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