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Gleichstellungsbeauftragte
Der Begriff Gleichstellungsbeauftragte ist ein Euphemismus für Frauenbeauftragte. Daneben sind noch die Bezeichnungen Beauftragte für Chancengleichheit, Frauenbüro, Gleichstellungsamt, Gleichstellungsstelle oder Frauenvertreterin in Gebrauch.[1][2]
In der Bundesverwaltung und in verschiedenen Bundesländern haben Männer für die Berufung zum Gleichstellungsbeauftragten weder das aktive noch das passive Wahlrecht, obwohl diese Beauftragten formal für beide Geschlechter zuständig sind. Die Gleichstellungsbeauftragten sind faktisch mit der staatlichen Frauenbevorzugung in unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen befasste politische Beamte. Wir fordern die volle Wiederherstellung des Wahlrechts für Männer. Schluss mit dem geschlechtsbedingten Berufsverbot!
Zitat: | «Diese so genannten "Gleichstellungsbeauftragten sind nichts anderes als kommunistische Politkommissare und Parteisekretäre. Flächendeckend sollen sie wirken und das politische Umfeld vorbereiten ...» - WGvdL-Forum[3] |
Kündigung
Auch Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte können gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat 2008 die Klage einer Frauenbeauftragten abgewiesen, der fristgerecht von ihrem Arbeitgeber - einer öffentlichen Kommune - gekündigt wurde.[4]
In Euskirchen wollte eine Frauenbeauftragte ihre Kündigung nicht entgegennehmen. Sonja Waszerka musste mit Gewalt aus ihrem Frauenbüro geworfen werden.[5]
Bundesgleichstellungsgesetz
Das Bundesgleichstellungsgesetz[wp] (BGleiG) legt fest, dass es sich bei der so genannten Gleichstellungsbeauftragten tatsächlich nur um eine Frauenbeauftragte handelt. Im § 19[ext] BGleiG ist festgelegt, dass nur Frauen das aktive und passive Wahlrecht besitzen:
Zitat: | «In jeder Dienststelle mit in der Regel mindestens 100 Beschäftigten werden eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin gewählt. (...) Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.»[6] |
Sexismus bei der Gleichstellung
Die Gleichstellungspolitik wird nicht müde zu betonen, dass es zwischen Männern und Frauen keine Unterschiede gäbe. Wenn dem wirklich so ist, müsste auch unerheblich sein, ob ein Mann oder eine Frau die Stelle einer so genannten Gleichstellungsbeauftragten (eigentlich Frauenbeauftragten) bekleidet. Allerdings legt das Bundesgleichstellungsgesetz sexistisch fest, dass eine Gleichstellungsbeauftragte nur eine Frau sein darf. Konsequenterweise hat irgendwann ein Mann gegen diese sexistische Männerbenachteiligung geklagt. Allerdings:
- Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Männer nicht Frauenvertreterin werden können.[7] Was drei Fragen aufwirft: Denn erstens die, ob das Gender-Axiom von den vielen, kontinuierlichen Geschlechtsformen damit hinfällig ist, weil die Welt ja dann doch wieder - genau wie Gender es ja eigentlich angreift und bestreitet - binär in zwei Gruppen eingeteilt wurde, nämlich Menschen die Frauenvertreterin werden können und solche, die es nicht können. Wie können Feministinnen also so einen Antrag auf Klageabweisung stellen?
- Die zweite Frage wäre, ob daraus folgt, dass Frauen auch nicht Männervertreter sein können. Denn bisher wurden die Gleichstellungsbeauftragtinnen und Genderbüros ja formal damit begründet, dass sie auch die Männer vertreten sollen. Wenn das nun aber nicht geht, dann müssen die gleiche Zahl von männlichen wie weiblichen Gleichstellungsbeauftragten her.
- Die dritte Frage wäre, ob darin nicht eine Benachteiligung von Männern durch die geringere politische Vertretung liegt. Damit aber müsste der Staat nach Art. 3 GG auf die Beseitigung dieses Nachteils hinwirken.[8]
Nur Frauen dürfen für Gleichstellung sorgen:
- Schon ein Blick in das Bundesgleichstellungsgesetz nährt den Verdacht: "Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen", heißt es in Paragraph eins über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes. Paragraph 19 regelt die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten: "Aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten (werden) eine Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin (…) durch die weiblichen Beschäftigten" bestellt. Nur Frauen dürfen also für die Gleichstellung sorgen.
- Auch ein aktueller Fall weist in diese Richtung: die Besetzung der Kommission, die den neuen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erarbeiten soll: "Acht der zwölf Mitglieder kommen aus dem Bereich Gender Studies oder bezeichnen sich selbst als Feministinnen", kritisiert der Publizist und Mediator Gerd Riedmeier in einem offenen Brief an die zuständige Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD), in deren Amtsbezeichnung zwar Frauen, aber nicht Männer erwähnt werden. Es fehlten Vertreter, die die Bedürfnisse von Jungen, Männern und Vätern in die Diskussion bringen, schreiben die unterzeichnenden sieben Männerinitiativen. Eine Antwort haben sie nicht bekommen.[9]
Männerpolitische Positionen
Zu der Praxis, ein Netz von Frauenbeauftragte aufzubauen, gibt es zwei männerpolitische Positionen. Zahlreiche Männerorganisationen beabsichtigen, als Konsequenz der Gleichstellung, mit einem Netz von Männerbeauftragten denselben Apparat aufzubauen, wie es bei den Frauen der Fall ist. In der Schweiz hat männer.ch diesbezüglich einen ersten Erfolg erzielt, nachdem der Kanton Zürich mit Markus Theunert einen Männerbeauftragten engagiert hat.[10]
Die IG Antifeminismus Schweiz (IGAF) lehnt die Position eines Männerbeauftragten ab, da Männer- und Frauenbeauftragte unnötig sind. Im Gleichstellungsgeschäft wird viel Geld umgesetzt und es ist nachvollziehbar, wenn Männer ein Stück von dem Kuchen und den Millionen von öffentlichen Geldern abhaben wollen. Die IGAF vermutet deshalb, dass es weniger um Rechte von Männern als vielmehr um gut dotierte Staatsstellen geht. Die IGAF fordert, die Gleichstellungsindustrie komplett abzuschaffen.[11]
Zitate
- "Gleichstellungsbeauftragte [...] sind aus Steuergeldern bezahlte Frauenlobbyistinnen." [12]
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Gleichstellungsbeauftragte
- ↑ KommunalWiki: Gleichstellungsbeauftragte (betrieben von der Heinrich-Böll-Stiftung)
- ↑ WGvdL-Forum: Die wahre Aufgabe von so genannten "Gleichstellungsbeauftragten" ... hier sickert es mal durch!, Alfonso am 20. Oktober 2019 - 12:57 Uhr ("Wer erfahren will, wie dieses Lager tickt, muss Beccs Runge besuchen. Runge ist Referentin für Gleichstellung an der Universität Leipzig, und sieht sich weder als Mann noch als Frau, möchte mit dem Pronomen 'Es' bezeichnet werden. Den Umbruch in der Sprache an den Universitäten will Runge fördern, sagt 'Student_innen" und macht dabei eine kleine Pause vor dem 'I'. [...] Beccs Runge sind solche Umfragen egal, in ihrer Idealvorstellung Deutschlands sind alle Menschen gleich. Als Basis dafür taugt aus ihrer Sicht der Kapitalismus nicht, Runge fordert eine 'völlige Abkehr' davon. Runges Vorbild ist der Sozialismus, auch wenn das von ihr nicht direkt ausgesprochen wird - sie weiß, wie viele Vorbehalte Menschen bei dem Begriff haben.") - Tim Kummert: Ideologische Kämpfe an deutschen Universitäten: Zwischen Rückschritt und Revolte, T-Online am 20. Oktober 2019
- ↑ Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. September 2008 Az. 2 AZR 560/07
- ↑ WGvdL-Forum (Archiv 2): Frauenbeauftragte mit Gewalt aus Büro geholt, Oliver am 18. Dezember 2011 - 15:21 Uhr
- ↑ Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG): § 19 Wahl, Verordnungsermächtigung
- ↑ Männer können nicht für Amt der Frauenvertreterin kandidieren (Nr. 51/2012), Pressemitteilung Nr. 51/2012 vom 12.12.2012
- ↑ Hadmut Danisch: Gender-Rechtsprechung, Ansichten eines Informatikers am 14. Dezember 2012
- ↑ Susanne Kusicke: Gender Mainstreaming: Das vernachlässigte Geschlecht, FAZ am 16. Oktober 2015 (Immer mehr Männer wollen das nicht mehr still über sich ergehen lassen: In Deutschland artikuliert sich eine neue Männerbewegung.)
- ↑ Zürich hat den ersten Männerbeauftragten der Schweiz, Tagesanzeiger am 7. März 2012
- ↑ IGAF-Kommentar vom 8. März 2012
- ↑ Hadmut Danisch: Warnung vor der "Männerquote", Ansichten eines Informatikers am 8. Oktober 2014
Querverweise
Netzverweise
- Dr. Eran Yardeni: Darum gibt es keinen Gleichstellungsbeauftragten!, AchGut-Blog am 4. Mai 2014
- Arne Hoffmann: Interview mit Monika Ebeling: "Womöglich brauchen wir wirklich keine Gleichstellungsbeauftragte mehr", ef-magazin am 3. Mai 2011
- Monika Ebeling: Was Sie über Gleichstellungsbeauftragte wissen sollten, Geschlechter-Demokratie am 8. Dezember 2012
- Monika Ebeling: Expertise zur derzeitigen Gleichstellungsarbeit in Deutschland, Die Freie Welt am 6. Dezember 2010
- Eine Frau ohne Mann ist wie ein Fisch ohne Fahrrad - oder Geschlechterdemokratie ist machbar![ext] - Monika Dittmer
- MANNdat im Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Goslar Monika Dittmer - Teil 1, Teil 2
- Eckhard Nickig: Die Feminismus-Industrie: Machtmonopol nicht nur in Frauenfragen, ef-magazin vom 29. Januar 2010
- MANNdat: Schreiben einer Gleichstellungsbeauftragten, 30. April 2010
- VAfK: Antwort an Gleichstellungsbeauftragte[ext] - VAfK, 30. Mai 2012; WGvdL-Forum (Archiv 2): Schreiben an eine so genannte Gleichstellungsbeauftragte, Referatsleiter 408 am 4. September 2012 - 09:45 Uhr