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219a StGB
Der Paragraph 219 a StGB ist ein aufgehobener Abschnitt im Strafgesetzbuch, in welchem die Beihilfe zur Abtreibung durch die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" als strafrechtlicher Tatbestand definiert und ein allgemeines Verbot derselben festgeschrieben war. Bundestag und Bundesrat haben in gegenseitigem Einvernehmen die Legalisierung der zuvor strafrechtlich verfolgten Werbung für die Abtreibung durchgesetzt.[1] Die ersatzlose Streichung des Paragraphen wurde am 24. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossen, am 8. Juli vom Bundesrat gebilligt und das Gesetz trat am 19. Juli 2022 in Kraft.
Mit der Aufhebung des Werbeverbots für die pränatale Kindestötung sind Ärzte in Deutschland faktisch und im Widerspruch zum Hippokratischen Eid zu gewerblichen Kindesmorddienstleistern degradiert worden.
Zitat: | «Auch werde ich keiner Frau ein Mittel zur Abtreibung einer Geburt zukommen lassen.» - Hippokrates von Kós[wp] |
Wortlaut
Der Absatz 1 lautete in der Fassung vom 29. März 2019:
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
– [2] |
Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen vom 11.07.2022 (BGBl. I S. 1082) mit Wirkung vom 19.07.2022 |
– [3] |
Gesetzesänderung
Die Bundesregierung Scholz[wp] pries, dass nun die Tötung deutschen Nachwuchs beworben werden darf:
Zitat: | «Der Bundesrat hat die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ohne Einwände passieren lassen. Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für |
Zitat: | «Der Bundestag hat das Werbeverbot für Abtreibungen gekippt, der Paragraf 219a ist gestrichen. Unterstützt wurde die Ampel-Koalition dabei von der Linken, Union und AfD stimmten gegen die Abschaffung. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hatte sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Es gehe um die Rechte der Frauen und das Lebensrecht des Kindes. Das Bewusstsein dafür müsse erhalten bleiben. Eine Abtreibung sei kein normaler ärztlicher Eingriff, so Winkelmeier-Becker.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte hingegen, es sei "höchste Zeit" für die Gesetzesänderung.»[5] |
Kommentare
Zitat: | «Die AfD sieht in der Neuregelung den Schutz des ungeborenen Lebens infrage gestellt. Thomas Seitz (AfD) mutmaßte, es gehe nur vordergründig um das Werbeverbot. Tatsächlich solle das Verbot der Abtreibung infrage gestellt werden.» |
Zitat: | «Aber wehe, ein Scheinflüchtling ertrinkt im Mittelmeer! Man geht nach der bewährten Salamitaktik[wp] vor, jedes Mal geht man einen Schritt weiter. Thomas Seitz hat mit dem, was er mutmaßt, vollkommen recht. So hat man es auch im Hitler-Faschismus gehandhabt: Eine Verordnung gegen die Juden hier, eine Maßnahme gegen die Juden da, garniert mit Gesetzen für die angestrebte Germanisierung[wp]. Heute geht es nicht mehr um Germanisierung, sondern um die Ukrainisierung[wp] ethnischer Russen in der Ukraine und die Balkanisierung[wp] Deutschlands.
Die Ärzte, die wegen Werbung für den Babycaust verurteilt wurden sind, sollen "rehabilitiert" werden. Da fragt man sich beinahe, wenn denn die Holocaustleugner rehabilitiert werden. Die haben ja schließlich auch "nur Werbung" gemacht. Aber das ist ja gaaaanz etwas anderes. Genau! Wie man dem Antrag vom 10. Mai 2022 entnimmt, ist der Antrag auch von Zugewanderten eingebracht worden. Soll man das so auffassen, dass die Deutschen den Zuwanderern noch nicht genug Platz gemacht haben? Beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Ali Al-Dailami[wp], der im Jemen geboren wurde. Was die Jeminiten wohl mit einem Deutschen machen würden, wenn der sich trauen würde, in Jemen Werbung für die Abtreibung jeminitischer Kinder zu machen? So etwas geht weltweit wohl nur im "besten Deutschland, das wir je hatten". Laut alleswissender Müllhalde hat Ali Al-Dailami elf Geschwister. Dagegen stehen viele Deutsche, denen es verwehrt wird, auch nur ein einziges Kind zu haben. Das Gesamtbild ist zu betrachten, damit man die Orientierung nicht verliert und erkennt, wohin die Entwicklung geht. Zu erwarten ist, dass jemenitische Männer (und Afghanen, Marokkanern, Kurden, Somalier, Syrer, ...) in Deutschland die Angelegenheit mit dem Messer "regeln" werden, sollte man bei jemenitischen (afghanischen, ...) Werbung zur Abtreibung ihres Nachwuchses machen. Die Willkommenskultur in Deutschland ist eine sehr einseitige Angelegenheit.
Schreibt es Euch hinter die Ohren, Männerrechtler! Männer sind keine Rechtssubjekte, auch nicht bei den so genannt "konservativen" Politikern. Es gibt nur zwei Rechtssubjekte, das schwangere Weib und das ungeborene Kind. Den werdenden Vater gibt es für Konservative nicht. Dem Weib werden Selbstbestimmungsrechte zugestanden, für Männern gibt es nicht einmal Mitbestimmungsrechte[wp], ja nicht einmal Rechtliches Gehör. Ihr Männer dürft nur dreierlei:
Susanne Hierl fährt ihrer Rede fort:
Susanne Hierl offenbart hier die Dummheit und/oder Naivität der Konservativen. Es war eben KEIN hart errungener Kompromiss, sondern ein Sieg der Feministinnen, die damit in ihrem Zerstörungswerk einen Schritt weitergekommen sind. Und nun folgte - was man hätte vorhersehen können, wenn man nicht dumm und konservativ ist - nach der bewährten Salamitaktik[wp] nur der nächste Schritt. Susanne Hierl weiter:
Die dummen Konservativen begreifen es tatsächlich nicht. Das Wörtchen "irreführend" legt einen Ansatzpunkt für den Hebel, der beim nächsten Schritt laut Salamitaktik zum Einsatz kommen wird. Deutschland ist verloren! Das sagen auch immer häufiger Zuwanderer den Deutschen direkt ins Gesicht. Und man kann ihnen dabei nicht einmal widersprechen, bei DER Regierung und DER "Opposition".
Frau von Storch ist zu widersprechen:
Anmerkungen:
Anmerkungen:
Anmerkungen:
Wer solche Volksvertreter hat, braucht keine Feinde mehr.» |
Die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker nahm das Argument auseinander, dass schwangeren Frauen relevante Informationen vorenthalten würden:
Zitat: | «Mit der kompletten Streichung von § 219a ermöglichen wir auch Werbung, proaktive Werbung im Internet oder möglicherweise auch in Zeitschriften. Und das suggeriert dann eben, dass es um eine ganz normale ärztliche Behandlung geht, bei der es nur um das Wohl und Wehe der Patientin, des Patienten geht. Genau das, lieber Herr Bundesminister Buschmann, ist der Unterschied.
Genau diese zusätzliche Aussage, die in der Werbung, die in der Kombination von Angebot und Information liegt, ist das, was sich dann hinterher auch auf das allgemeine Bewusstsein auswirkt. Das Narrativ, dass es hier ein Defizit an Informationen gäbe, ist falsch; es ist Unsinn. Denn die Realität ist doch, dass jede Frau jede Information im Netz oder an anderer Stelle frei zugänglich finden kann. Das ist auch in Ordnung so, dagegen spricht überhaupt nichts. Geben Sie doch einmal die Suchbegriffe "Abtreibung" oder "ungewollt schwanger" bei Google ein. Sie kriegen alle Informationen über Methoden, über die Entwicklung des Kindes und alles, was dazugehört. Wenn es hier ein Defizit gäbe, dann hätte der Bundesgesundheitsminister es in der Hand, zum Beispiel das Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung noch besser zu machen. Deren Homepage ist immer einer der ersten Treffer, wenn Sie eine Google-Suche machen. Das ist auch völlig in Ordnung so. Das heißt, dass jede Information ganz leicht zugänglich ist. Es ist offenbar falsch, dass relevante Informationen vorenthalten würden.» - Plenarprotokoll Seite 4612 |
Schlussabstimmung im Bundestag
Präsidentin Bärbel Bas: | «Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch.
Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/2404, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 20/1635 und 20/1980 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Das ist die Fraktion Die Linke, die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Gegenstimmen? - Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung und Schlussabstimmung Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Das sind die Fraktion Die Linke, die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 20/2404 fort. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 20/1017 mit dem Titel "Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Das sind die Fraktionen Die Linke, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP. Gegenstimmen? - Das ist die CDU/CSU-Fraktion. Enthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 20/1505 mit dem Titel "§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Das sind die Fraktionen Die Linke, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist die Beschlussempfehlung so angenommen. Unter Buchstabe d empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 20/1866 mit dem Titel "Staatliche Schutzpflicht des ungeborenen Lebens - Keine Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a des Strafgesetzbuches". Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? - Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist die Beschlussempfehlung so angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe e seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 20/1736 mit dem Titel "§ 219a des Strafgesetzbuches streichen - Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Das sind die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU-Fraktion und auch die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.» - Plenarprotokoll Seite 4628/9 |
Einzelnachweise
- ↑ Mitteilung zur Aufhebung des Werbeverbots für die Abtreibung der Website der deutschen Bundesregierung.
- ↑ lexetius.com: 219a StGB
- ↑ dejure.org: Strafgesetzbuch § 219a
- ↑ Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben Aufhebung des § 219a beschlossen, bundesregierung.de am 8. Juli 2022
- ↑ Bundesregierung streicht § 219 a - Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben, MDR (ARD) am 24. Juni 2022
Querverweise
Netzverweise
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 18.07.2022, Seite 1082 - Gesetzgebung: BGBl. I 2022 S. 1082, dejure.org
- Fundstelle im Plenarprotokoll
- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - Drucksache 20/2404[ext], 22. Juni 2022
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - Drucksache 20/1866[ext], 18. Mai 2022
- Antrag der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Christina Baum, Marc Bernhard[wp], Peter Boehringer[wp], Gereon Bollmann[wp], Stephan Brandner, Petr Bystron, Dr. Gottfried Curio, Thomas Dietz[wp], Peter Felser[wp], Dietmar Friedhoff[wp], Kay Gottschalk[wp], Mariana Harder-Kühnel[wp], Karsten Hilse[wp], Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann[wp], Norbert Kleinwächter[wp], Barbara Lenk[wp], Edgar Naujok[wp], Tobias Matthias Peterka[wp], Eugen Schmidt[wp], Uwe Schulz[wp], Dr. Harald Weyel[wp] und der Fraktion der AfD
- Staatliche Schutzpflicht des ungeborenen Lebens - Keine Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a des Strafgesetzbuches
- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - Drucksache 20/1736[ext], 10. Mai 2022
- Antrag der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Ali Al-Dailami, Gökay Akbulut, Dietmar Bartsch, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Ates Gürpinar, André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Caren Lay, Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
- § 219a des Strafgesetzbuches streichen - Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen
- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - Drucksache 20/1635[ext], 2. Mai 2022
- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - Drucksache 20/1505[ext], 26. April 2022
- Antrag der Abgeordneten Beatrix von Storch, Carolin Bachmann[wp], Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, René Bochmann[wp], Gereon Bollmann, Dirk Brandes[wp], Jürgen Braun[wp], Thomas Dietz, Dr. Michael Espendiller[wp], Robert Farle[wp], Peter Felser, Dr. Götz Frömming[wp], Markus Frohnmaier, Albrecht Glaser[wp], Kay Gottschalk, Mariana Harder-Kühnel, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Steffen Janich[wp], Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann[wp], Stefan Keuter, Jörn König[wp], Steffen Kotré[wp], Barbara Lenk, Mike Moncsek[wp], Edgar Naujok, Tobias Matthias Peterka, Martin Reichardt, Bernd Schattner[wp], Eugen Schmidt, Jan Wenzel Schmidt[wp], Uwe Schulz, Dr. Dirk Spaniel[wp], Kay-Uwe Ziegler[wp] und der Fraktion der AfD
- § 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben
- Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch.
- Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - Drucksache 20/1017[ext], 15. März 2022
- Antrag der Fraktion der CDU/CSU
- Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten