Achtung, dieser Artikel könnte satirische Bestandteile aufweisen!
Gefühlt ist Beweisführung unter Verzicht auf Nachweise. Jeder kennt aus dem Wetterbericht die "gefühlte Temperatur". Ein starker Wind lässt sie kälter erscheinen, als sie tatsächlich ist. Die "gefühlte Temperatur" ist "somit keine objektive, sondern eine subjektive Angelegenheit. Solche Sachverhalte entziehen sich der Nachprüfbarkeit und dürfen deshalb unwidersprochen behauptet werden. In den Talkshows der Nation ist deshalb so häufig von "gefühlten" Umständen die Rede. Reichen die amtlichen Zahlen für den Nachschub sozialer Kälte nicht aus, dann wird daraus die "gefühlte soziale Kälte". Auch die "gefühlte Bedrohung" durch Kriminalität oder Chemikalien ersetzt das lästige Studieren von Statistiken oder empirischen Daten; die "gefühlte Diskriminierung" kommt ebenfalls ganz ohne Beweis aus. Wenn die jeweilige Gesetzeslage keinen Schuldspruch zulässt, dann tritt das "gefühlte Unrecht" an die Stelle kleinlicher Paragraphen - und reicht zumindest in den Boulevardblättern für die glasklare Verurteilung des Bösewichts. 2005 wurde der "gefühlte eindeutige Wille des Volkes" zu Neuwahlen von allen Parteien verspürt. Wozu also eine Verfassung mit Paragraphen und Artikeln? Eine "gefühlte Verfassung" wäre viel praktischer. Überhaupt: Warum noch wählen, wenn im Volk doch ein "gefühlter eindeutiger Wille" vorhanden ist? Das Ganze ergibt dann ein "gefühltes Parlament".[1]
Zitat: |
«Wenn schon ein bloßes Gefühl wie Hass strafbar sein soll, ist das #nichtegal, sondern gefährlich f. unsere freiheitl. Demokratie #kopfschüttel» - Prof. Dr. Diringer[2]
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Einzelnachweise
- ↑ Josef Joffe, Dirk Maxeiner, Michael Miersch, Henryk M. Broder: Schöner Denken. Wie man politisch unkorrekt ist., Piper Verlag 2008, ISBN 3-492-2536-4; max, S. 64-65
- ↑ Twitter: @Arnd_Diringer - 21. Sep. 2016 - 01:43