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Freiheitlichkeit
Der Begriff Freiheitlichkeit bezeichnet eine Synthese der drei politischen Ideologien des 19. Jahrhunderts: Konservatismus, Sozialismus und Liberalismus.[2][3]
Abgrenzung
Der Liberalismus zielt auf die weitestgehende Befreiung der Person von allen Zwängen zur Gewährleistung eines Maximums an individueller und politischer Freiheit unter billigender Inkaufnahme von Ungleichheit unterschiedlichster Art als Ergebnis freien Wettbewerbs und der tendenziellen Vernachlässigung tradierter Werte und Strukturen ab.
Der Sozialismus strebt die Herstellung eines größtmöglichen Maßes von Gleichheit unter billigender Inkaufnahme der Einschränkung der - oftmals als zweitrangig oder gar schädlich beurteilten - individuellen Freiheit an, was in der Konsequenz auf wirtschaftliche Schwäche und Unfreiheit hinausläuft.
Der Konservatismus stellt die Wahrung von tradierten Werten und Strukturen unter grundsätzlichem Vorbehalt gegenüber jedweder Art von Wandel in den Mittepunkt politischen Denkens und Handelns.[4]
Die Freiheitlichkeit strebt individuelle Freiheit an, sie will den Menschen aber nicht von seinen sozialen Bindungen befreien, wobei der Freiheitliche durch die Erfüllung seiner Pflichten dauerhaft seine Rechte behält und dieselben nicht an einen fürsorglichen, aber auch bevormundenden Staat abzugeben hat.[4]
Karl Schmitt präzisiert, dass aus seiner Sicht Freiheitlichkeit nur die nützlichen Merkmale der drei Ideologien übernimmt und die schädlichen Eigenschaften vollständig negiert:[2][3]
Merkmale von Freiheitlichkeit | angenommen | abgelehnt |
---|---|---|
Liberalismus |
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Sozialismus |
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Konservatismus |
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Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Menschenbild der Freiheitlichkeit. Die Freiheit wird erworben und gesichert dadurch, dass der oder die Freiheitliche Verantwortung übernimmt. Dies beginnt damit, dass man zuallererst für sich selbst Verantwortung zu übernehmen hat, danach für seine Familie, für seine Freunde und Nachbarn, für seine Region, für sein Land und Volk, für seinen Kulturraum und dann für die Welt - und zwar in der Reihenfolge.[2][3]
Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Der Begriff Freiheitlichkeit ist unter anderem deshalb von Bedeutung, weil er Bestandteil des Begriffs Freiheitliche demokratische Grundordnung (oder auch freiheitlich-demokratische Grundordnung (Abk. fdGO oder FdGO) ist, der wiederum ein Begriff des deutschen Grundgesetzes ist, der die unabänderliche Kernstruktur des deutschen Gemeinwesens beschreibt, unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausprägung durch den Verfassungs- und den einfachen Gesetzgeber oder der politischen Ausrichtung der die jeweilige Bundesregierung bildenden Parteien. Sie bezeichnet demnach die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts sowie die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht.[6]
Der Begriff Freiheitlich-demokratische Grundordnung wird verwendet in Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 18, Art. 21 Abs. 2, Art. 87a Abs. 4, Art. 73 und Art. 91 Abs. 1 des Grundgesetzes. Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:
Zitat: | «Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes[wp] nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.» - BVerfGE 2, 1, 12[7] |
Literatur
- Hermann-Josef Blanke (Hrsg.): Die Reform des Sozialstaats zwischen Freiheitlichkeit und Solidarität. Mohr Siebeck 2007, ISBN 3-16-149210-2
Einzelnachweise
- ↑ Freiheitlich-demokratisch - die Position der Mitte[ext] - Karl Schmitt, 9. März 2011 (17 Seiten, S. 14)
- ↑ 2,0 2,1 2,2 National - Freiheitlich[ext] - Karl Schmitt, 8. Oktober 2012 (8 Seiten, S. 1)
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Karl Schmitt: Die heimliche Abschaffung deutscher und europäischer Nationalstaatlichkeit, Michael Mannheimer am 16. Dezember 2012
- ↑ 4,0 4,1 Freiheitlich-demokratisch - die Position der Mitte[ext] - Karl Schmitt, 9. März 2011 (17 Seiten, Zusammenfassung)
- ↑ Freiheitlich-demokratisch - die Position der Mitte[ext] - Karl Schmitt, 9. März 2011 (17 Seiten, S. 15)
- ↑ Wikipedia: Freiheitliche demokratische Grundordnung
- ↑ BVerfGE 2, 1 - SRP-Verbot - Leitsatz Nr. 2
Querverweise
Netzverweise
- Ulf Poschardt: FDP-Zentrale belagert: Das Klima für Freiheitliches hat sich in Deutschland nachhaltig verschlechtert, Die Welt am 16. Juni 2023