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Holocaustleugner

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Hauptseite » Mensch » Leugner » Holocaustleugner

Ein Holocaustleugner ist jemand, der den Holocaust leugnet. Diese Definition ist idem per idem[wp]. Das bedeutet, ein Begriff wird aus sich heraus erklärt.

Bezug zu Frauenhass

Diese Definition ähnelt sehr der des Frauenhassers als jemanden, der Frauen hasst. Beide Fälle, sowohl Holocaust­leugner als auch Frauenhasser, sind argumentum ad personam[wp]. Es enthält keinen Bezug mehr zum eigentlichen Streitthema und greift ausschließlich sachlich irrelevante persönliche Eigenschaften an. Schopenhauer[wp] führt es als letztes Mittel in einem Streitgespräch an:

"Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob."

Das Argumentum ad personam ist also ein Ausweg, wenn der Gegner zu gewinnen scheint, weil einem selbst die Argumente fehlen.

Besonderheit Holocaustleugnung

Die Besonderheit ist hier, dass es nicht nur darauf ankommt mit Argumentum ad personam[wp] ein Streitgespräch zu gewinnen, sondern jemanden gesellschaftlich und juristisch zu vernichten.

Der Schwinger der Holocaustkeule (vergleiche Nazikeule) hat mit seinem Vorwurf nicht nur die Möglichkeit, den Angegriffenen persönlich zu verletzen, sondern bis zu fünf Jahre ins Gefängnis zu bringen.

Besonderheit der Nachkriegszeit

Es ist nachvollziehbar, dass man in der Nachkriegszeit nicht wollte, dass die Täter von damals mit Opfer­beschuldigung ihre Verantwortung abstreiten.

Achtzig Jahre später

Achtzig Jahre später, wo inzwischen alle Täter und fast alle Opfer tot sind, stellen sich die Dinge etwas anders dar. Umso irritierender ist es, wenn etwa im Jahr 2007 ein Gericht feststellt, dass es gar nicht darauf ankäme, ob der Holocaust überhaupt stattgefunden hat:

Zitat: «Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren - und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht. "Die Demokratie muss das aushalten können", dozierte ein Jurastudent später im Foyer des Gerichtsgebäudes.»[1]

Da stellt sich umso mehr die Frage, worauf es dann ankommt.

Hier und jetzt

Es sei klargestellt, dass es in diesem Lexikon­eintrag weder um den Holocaust noch um die jüngere deutsche Geschichte geht. Es geht hier und heute vielmehr um die Parallelen, die sich aus der Verwendung der Totschlag­argumente Holocaust­leugner und Frauen­hasser ergeben.

Besonderheit Feminismuskritik

Es fällt auf, dass bei jedweder Art von Feminismuskritik reflexartig das Totschlag­argument Frauenfeind bzw. Frauenhasser fällt. Darüber hinaus wird ebenfalls - als wenn man sich unsicher darüber wäre, ob die Frauen­hass­keule denn auch wirkungsvoll genug sei - noch eine Auswahl an Sekundärkeulen - Homophobie, Transphobie, Hate Speech, verfassungs­feindlich, rechts, rechtsextrem - in Kombination mit der Primärkeule zum Einsatz gebracht. (Siehe unter Antifeminismuskritik)

Stellenwert von Fakten

Beispielsweise die feministische Behauptung, dass Frauen - für gleiche Arbeit wohlgemerkt - angeblich 23 % weniger Lohn bezahlt bekämen, wurde bereits wiederholt widerlegt. Trotzdem wird die Lohndiskriminierungslüge immer wieder aufgetischt und ungeachtet aller Fakten wird jedes Jahr am 21. März mit einem besonderen Gedenktag, Equal-Pay-Day genannt, diese Lüge und Irreführung - mit öffentlichen Geldern finanziert wohlgemerkt - zelebriert. Fakten spielen also auch hier keine Rolle.

Bezug zur Holocaustleugnung

Es gibt nun zwei seltsame Parallelen zum Holocaustleugner:

  • So wie es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust tatsächlich stattgefunden hat, ist vollkommen unerheblich, ob Frauen tatsächlich benachteiligt werden.
  • So wie Kritik an der Holocaust­darstellung kriminalisiert ist, laufen Bestrebungen, auch Kritik am Feminismus zu kriminalisieren.
  • Auch für den Begriff Verfassungsfeind ist es unerheblich, ob es eine Verfassung gibt. (Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ein Grundgesetz und eben keine Verfassung.)

Die ideologischen Ansichten der Juristin Sylvia Stolz mögen nicht jedermanns Sache sein, aber was sie in ihrem Vortrag am 24. November 2012 auf der 8. AZK-Konferenz über die juristischen Hintergründe bei den Prozessen zur Holocaustleugnung sagt, gibt einen Vorgeschmack darauf, was in Sachen Gesinnungsjustiz zu erwarten ist, wenn Kritik am Feminismus als Hate Speech kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt wird.[2]

Material

Der Ausdruck "Holocaustleugner" ist in dreifacher Hinsicht ein sprachlicher Lapsus:

Zum einen kann ich nach einem zugegebener­maßen groben, lücken­haften und kursorischen Überblick über die im Netz verfügbare einschlägige Samisdat[wp]-Literatur nicht bestätigen, dass es irgend­jemanden gäbe, der behauptet, die National­sozialisten hätten nicht Massen von Juden umgebracht; selbst die niedrigsten Schätzungen gehen von rund drei­hundert­tausend jüdischen Todesopfern aus, und die meisten liegen deutlich darüber, eher bei fünf­hundert­tausend bis einer Million. Dies ist zweifellos weitaus weniger, als die etablierte Geschichts­wissenschaft behauptet und der Gesetzgeber uns zu glauben befiehlt - aber unter einer Leugnung stelle ich mir doch etwas anderes vor. Selbst das Wort "Verharmlosung" kann in diesem Zusammenhang sinn­voller­weise eigentlich nur dem über die Lippen kommen, der die Ermordung von mehreren Hundert­tausend Menschen für etwas "Harmloses" hält. (Selbst wenn es sich also so verhielte, wie die so genannten "Holocaust­leugner" - die man in der Tat treffender "Revisionisten"[wp] nennen sollte - behaupten, hätte ich keinen Grund, meine Aussage zurück­zunehmen, dass es sich um ein "monströses Verbrechen" handelte.)

Zum anderen bedeutet "Leugnung", dass man etwas, was man subjektiv für wahr hält, gleichwohl für unwahr erklärt. Der Ausdruck "Holocaust­leugner" impliziert also die Behauptung, die so Titulierten glaubten in Wahrheit sehr wohl an die Richtigkeit des etablierten Geschichts­bildes und gäben es nur nicht zu. Dafür gibt es aber nicht den geringsten Anhaltspunkt: Allein die hohen Haftstrafen, die die so genannten "Leugner" für die Artikulation ihrer Ansichten in Kauf nehmen, sprechen für sich.

Und drittens suggeriert der Ausdruck "Holocaust­leugner" zumindest, die Betreffenden versuchten nicht einmal, ihre Thesen mit tatsachen­gestützten Argumenten zu untermauern; das versuchen sie aber durchaus. Dass die von ihnen angeführte Indizien- und Argumentations­kette letztlich nach meinem Dafür­halten nicht ausreicht, das etablierte Narrativ im Kern zu erschüttern, heißt nicht, dass es sich nicht um Indizien und Argumente handeln würde, die eine wissenschaftlich fundierte Replik wert wären. Dass die etablierte Geschichts­wissenschaft ihrerseits die Kritik an ihren Thesen nicht etwa mit Argumenten zurückweist, sondern zumindest durch Stillschweigen billigt, dass die Kritiker ins Gefängnis geworfen werden, zeugt auch nicht gerade von Souveränität. Eine Wissenschaft, die auch nur ein Minimum an Rückgrat und Selbst­bewusstsein hätte, müsste es sich verbitten, Gesetzen unterworfen zu werden, die nicht nur ihren Kritikern einen Maulkorb verpassen, sondern auch ihr selbst: Nach geltender kafkaesker Rechtslage kann die etablierte Geschichts­forschung (oder wer auch immer) die Kritik der Holocaust-Revisionisten gar nicht mit Gegen­argumenten zurückweisen, weil sie sie zu diesem Zweck ja zitieren müsste - und bereits dies ist verboten!

Insofern gebe ich auch zu, dass ich mich hätte hüten sollen, Aussagen über die "Über­zeugungs­kraft" von Argumenten zu treffen, die der öffentlichen Erörterung und Kritik durch eine Entscheidung des Gesetzgebers - deutlich: durch staatlichen Machtmissbrauch! - systematisch entzogen sind.

Manfred Kleine-Hartlage[3]

Einzelnachweise

  1. Klaus-Peter Klingelschmitt: Prozessposse vor dem Ende, TAZ am 9. Februar 2007, S. 6
  2. Zur Gesinnungs­justiz siehe auch das Gesetzes­vorhaben des Justizministers Heiko Maas: Strafrechtsänderung durch Heiko Maas: "Hass-Taten" werden künftig härter bestraft, Die Freie Welt am 31. Juli 2015 (Anlässlich des NSU-Terrors hat Justizminister Maas eine Änderung des Strafrechts auf den Weg gebracht. Künftig sollen Täter mit "Hass-Motiven" schwerer bestraft werden als andere.)
  3. Manfred Kleine-Hartlage: Holocaustleugner - ein Unwort, Korrektheiten am 27. Januar 2013
  4. Wikipedia beschreibt Sylvia Stolz (* 1963) als eine ehemalige deutsche Rechtsanwältin, die "dem Neonazismus zugeordnet" wird. Sie sei als "Rechtsanwältin prominenter Rechts­extremisten wie Horst Mahler[wp], Germar Rudolf[wp], Rigolf Hennig[wp] und Ernst Zündel[wp] sowie als Holocaust­leugnerin bekannt". Sie wurde "wegen Volks­verhetzung und Straf­vereitelung verurteilt". Sie habe den beiden Schöffen bei einer Verurteilung Zündels "die Todesstrafe wegen Volks­verleumdung und Feind­begünstigung angekündigt". Sie habe "trotz Redeverbotes durch den vorsitzenden Richter Erklärungen mit teilweise strafbarem national­sozialistischen Inhalt abgegeben". Sie habe im Prozess gegen Horst Mahler ein Plädoyer gehalten, in dem sie "mehrfach den Holocaust leugnete und den Nationalsozialismus lobte". "Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwalts­tätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. [...] Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen. [...] Im November 2012 trat Stolz auf Einladung Ivo Saseks, des Leiters der so genannten Anti-Zensur-Koalition (AZK), bei einer Veranstaltung dieser in Chur auf. Weil sie dort erneut den Holocaust geleugnet und für Rechtsextremismus geworben haben sollte, erstattete ein Berner Anwalt Anzeige gegen Stolz und den Veranstalter Sasek wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Schweizer Anti­rassismus­gesetz." - Wikipedia: Sylvia Stolz am 21. August 2014 - Ein Anti­rassismus­gesetz kann gar nicht greifen, weil in dem gesamten Vortrag das Thema Rasse nicht einmal gestreift wurde. Der Vortrag thematisiert die Frage, dass der Straftatbestand Holocaustleugnung eigentlich gar nicht konkretisiert ist, weil die Straftat Holocaust selbst juristisch gar nicht definiert ist. Was sich wie eine Spitz­findigkeit anhört ist ein handfestes juristisches Problem: Weil der Begriff Holocaust juristisch nicht bestimmt ist, ist der Vorwurf, jemand sei ein Holocaust­leugner, willkürlich. Etwas überspitzt gefragt: Ist jemand, der behauptet, es wären 5.999.999 Juden umgekommen, ein Holocaust­leugner und wer sagt, es waren genau 6 Millionen, nicht? Das Problem: Es gibt keinerlei greifbare Feststellungen, was gesagt werden darf und was nicht. Damit wiederum ist Willkür Tür und Tor geöffnet.

Querverweise

Netzverweise