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Frauenfeind
Der Begriff Frauenfeind bezeichnet einen Mann, der Weibern gegenüber feindselig eingestellt ist. Im Zuge der Erlangung der Definitionshoheit durch die Feministinnen erfuhr der Begriff jedoch eine Umdeutung, und bezeichnet jetzt faktisch jeden Mann, welcher einer Frau widerspricht[wikt].[1]
Abgrenzung
Der Begriff Frauenhasser hingegen wurde zu einer Bezeichnung für einen Mann umgedeutet, der einer Feministin widerspricht.
Gegenbegriff
Der Gegenbegriff zu Frauenfeind ist der Frauenversteher, der einer Frau nie widerspricht und sie statt dessen versteht oder zumindest vorgibt, sie verstehen zu können.
Der feministische Gebrauch des Begriffs "Frauenfeind" als Kampfwort weist eine frappante Parallelität zur linken Agitprop-Vokabel "Klassenfeind" auf, weil nach feministischer Ideologie der Mann immer Täter und somit der Klassenfeind der unterdrückten Frauen ist.
Razzien gegen "Frauenhasser"
Der politische Staatsterror nimmt weiter zu.
ZDF heute: In elf Bundesländern: Razzien wegen frauenfeindlicher Hetze im Netz:
Wenn das keine politische Verfolgung[wp] ist, was denn dann? Vor allem: Welchem Zweck dienten die Durchsuchungen?
Juristisch Bullshit. Denn wie will man denn bei einem Anonymen eine Hausdurchsuchung machen? Dazu muss man ja wissen, wer er ist. Dann ist er aber nicht anonym. Und was will man da feststellen? Bei einem Mord kann man nach der Tatwaffe suchen, bei Drogen und Waffenhandel nach Waren, Geld und Informationen, bei Dieben nach dem Diebesgut. Aber wonach genau sucht man bei einem, der ein "frauenfeindliches Posting" abgelassen hat? Ein Hausdurchsuchung ist rechtlich eine bestimmte Art der Beschlagnahmung[wp]. Dazu muss es einen klar eingegrenzten und identifizierbaren Gegenstand geben, der beweisfähig ist, nach dem man sucht. Welchen Beweis will man für ein Internet-Posting suchen, wenn man für die Hausdurchsuchung doch schon hinreichend genau wissen muss, dass es passiert ist und wer es war? Außerdem: Eine Hausdurchsuchung darf nicht dem Zweck einer Anprangerung oder Einschüchterung dienen. Das ist schlicht unzulässig und verfassungswidrig, verletzt den Schutz der Wohnung.
"Digitale Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen"? Was für ein Straftatbestand soll das sein? Was soll das überhaupt sein, "Hasskriminalität"? Das, was hier angegeben ist, nämlich "Verbindungen zu politischem Rechtsextremismus zu prüfen", ist nicht nur kein zulässiger Grund für eine Hausdurchsuchung. Auch eine aus anderem Grund zulässige Hausdurchsuchung darf dafür nicht verwendet werden, weil sie zweckgebunden ist. Die Verhältnismäßigkeit Schon Beschlagnahmungen im Allgemeinen, jede Beschlagnahme, muss verhältnismäßig sein und im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen. Das gilt ganz besonders für Hausdurchschungen, weil sie in persönlichen Lebensbereich eingreifen, traumatisieren, das Grundrecht auf Schutz der Wohnung verletzen und eine enorme Außenwirkung haben, einen etwa in der Nachbarschaft völlig blamieren und nieder machen. Da gelten sogar sehr hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Und all das soll dazu passen, dass irgendwer irgendwo irgendwas "Frauenfeindliches" gepostet habe, wobei "frauenfeindlich" als Rechtsbegriff nicht einmal definiert oder erkennbar ist? "Ich bin gegen die Frauenquote!" - ist das schon "frauenfeindlich"? Wo steht das überhaupt, dass die Meinungsfreiheit nicht auch umfasst, etwas feindlich zu betrachten und zu kommentieren? Genau das tut sie nämlich. Die Verfassungsrechtsprechung setzt die Grenzen der Meinungsfreiheit sehr, sehr weit - wenn es einen sachlichen Bezug gibt. Dann darf man so ziemlich alles sagen, was nicht in die Formalbeleidigung geht. Der Sachbezug grenzt die Meinungsäußerung von der Schmähung ab.
Ach, Du liebe Zeit. Ein Urteilchen eines Oberlandesgerichts, mit Richtern in NRW besetzt. In Köln. Politischer geht es wohl kaum. Und, wie ich neulich schon schrieb, sollte man niemals, unter keinen Umständen irgendeinem Kommentar oder Juristen glauben, der ein Urteil auf einen Satz zusammenkürzt. Das geht immer schief. Diese Sätze, die ein Urteil beschreiben sollen, dienen allenfalls dazu, einem den Hinweis zu geben, in welches Urteil man mal reinschauen soll. Man muss das Urteil (zumindest dessen Begründung) immer ganz lesen, und da geht es oft um Spitzfindigkeiten oder Sonderfälle. Außerdem heißt das noch lange nicht, dass der BGH oder das BVerfG das auch so sehen. Denn gerade im Bereich der Meinungsfreiheit werden LG- und OLG-Urteile häufig aufgehoben, weil deren Richter zu oft entweder keine Ahnung von der Meinungsfreiheit und Prozessrechten haben, oder diese aus politischen Gründen bewusst verletzten. Beispielsweise haben LG und OLG Hamburg da lange Zeit unbeirrt und unbelehrbar ziemlichen Mist geurteilt, und der BGH hat das reihenweise, schon automatisiert aufgehoben. "Hamburg" galt da schon als absoluter Revisionsgrund, wenn nicht gleich als Verfahrensfehler[wp]. OLG Köln Schauen wir mal, ob wir dazu was finden. Jo. Verfassungsblog schrieb darüber[3], Legal Tribune Online auch[4], Beck Online ebenso.[5] Von Aktenzeichen halten sie alle nichts, aber einer hat einen Link auf das Urteil: OLG Köln, Urteil vom 09.06.2020 - 1 RVs 77/20 = openJur 2020, 6552
Und das OLG hat dann den Freispruch wieder kassiert. Was ja schon heißt, dass die Lage keineswegs eindeutig ist, sondern die Juristen das unterschiedlich sehen. Je nachdem, welche Partei sie auf den Richterposten gesetzt hat. Und der Laie soll das dann befolgen müssen?
Und so weiter und so fort. Und da komme ich schon zu dem Ergebnis, dass diese Urteil verfassungswidrig und rechtsfehlerhaft ist. Denn: Eine Formalbeleidigung[wp] ist es nicht. Alles normale Worte der Umgangssprache, keines der Worte ist tabuisiert. Bleibt deshalb die Frage, ob es eine Schmähung[wp] ist. Und die ist nach diesen Angaben nicht zu beantworten, weil es nämlich nicht erlaubt ist, einzelne Sätze aus dem Kontext herauszustanzen, ihres Zusammenhangs zu entkleiden. (Habe ich ja gerade in der Causa Ricarda Lang ausführlich zusammengesucht und belegt, das war ja ein wesentliches Argument für die Abwehr der Anklage. Die hatten da ja auch einen einzelnen Satz aus einem ganzen, langen Text herausgenommen.) Und das heißt: Man kann aus den Angaben, die das Gericht hier macht, gar nicht erkennen oder schlussfolgern, ob die Äußerung unter die Meinungsfreiheit fällt. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob sie richtig ist, nicht einmal darauf, ob sie richtig begründet ist, sondern ob es überhaupt einen Sachzusammenhang gibt, einen sachlichen Anknüpfungspunkt. Ist der gegeben, dann sind auch überzogene, überspitzte Äußerungen immer noch durch die Meinungsfreiheit geschützt. Wenn es einen sachlichen Anknüpfungspunkt gibt, darf man ziemlich drauf hauen, solange man nicht in die Formalbeleidigung abgleitet. Und das ist hier an diesen ausgeschnittenen Textstellen nicht nur nicht zu prüfen - es ist offensichtlich, dass das OLG hier gegen Verfassungsrecht verstoßen hat, nämlich schon damit, dass es einzelne Sätze herausgetrennt hat und zum Kontext nichts sagt. So etwas wie
Das ist suggestiv. Zwar wirkt das mit den Schlammwürmern wie eine Formalbeleidigung (Tierbezeichnungen können darunter fallen, beispielsweise einen Polizisten als Rindvieh oder Schwein zu bezeichnen, wird allerdings nicht geahndet, wenn Linke von Bullenschweinen reden), aber es ist wertlos, solange man nicht erkennt, was in den anderen Abschnitten steht. Denn wenn es einen "letzten Abschnitt" gibt, war es kein Tweet oder kurzer Spruch, sondern ein längerer Text. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber womöglich hatte der ja irgendeine sachliche Eigenschaft von Schlammwürmern entdeckt, auf die er den Vergleich aufbaut. Und die die Meinungsfreiheit durchaus aufspannen könnte. Hin oder her, das Urteil ist nicht nachvollziehbar, weil Aussagen ihres Kontexts entkleidet wurden, und das im Bereich der Meinungsfreiheit nun einmal nicht geht.
Und dann so eine Begründung zu § 130 StGB:
Aha. Etwas fällt deshalb unter einen Straftatbestand, weil der Gesetzgeber nie erwähnt habe, dass er das nicht will. Das verstößt schon dagegen, dass ein Tat zum Zeitpunkt der Begehung gesetzlich unter Strafe gestellt sein muss, und die Normenklarheit[wp]. Und jetzt der Brüller: Die haben den nicht schuldig gesprochen. Aus formalen Gründen. Weil ihn nämlich das Landgericht freigesprochen hatte, konnte der Anklagte keine Revision einlegen, weil ihn das Urteil ja nicht beschwerte, man kann ja nicht gegen seinen Freispruch Revision einlegen. Und deshalb sei es verfahrensrechtlich unfair, in jetzt zu verurteilen, obwohl er ja keine Revision einlegen konnte, damit würde man ihm ja das Rechtsmittel abschneiden. Also:
Brüller. Das OLG Köln stellt also selbst fest, dass die paar ausgeschnittenen Zitatsätze gar nicht ausreichen, um die Strafbarkeit zu beurteilen. Es sieht zwar einen Rechtsfehler in der Entscheidung des Landgerichts, nämlich dass gewisse Äußerungen gegen Frauen theorisch schon Volksverhetzung sein könnten, weil der Gesetzgeber das nicht von vornherein ausgeschlossen habe, dass aber solche ausgeschnittenen Fetzen eines Textes nicht ausreichen, um das überhaupt beurteilen zu können. Das OLG Köln hat also ausdrücklich offen gelassen, ob das hier strafbar ist, und stattdessen dem Landgericht ein paar Hausaufgaben aufgegeben. Das OLG hat gesagt, was das LG prüfen muss, aber nicht, ob das zu Strafbarkeit führt oder nicht. Das ist rechtlich gar nicht mal so falsch, wie es am Anfang aussieht. Letztlich haben das OLG nur gesagt, dass Frauen nicht von vorherein und vom Gesetzgeber davon ausgeschlossen seien, dass sich eine Volksverhetzung gegen sie richten könnte, und dass das LG das ordentlich prüfen muss, weil die paar herausgerissenen Sätze einfach nicht ausreichen, um das hier zu beurteilen. Sie sagen sogar, was sie als Anforderung sehen, um eine Volksverhetzung gegen Frauen zu begehen:
Und was sie damit auch sagen: Dass selbst solche Sätze wie die zitierten dafür nicht ausreichen. Ich halte das Urteil zwar für unglücklich strukturiert und formuliert, aber in der rechtlichen Überlegung habe ich - wenn man es bis zum Ende liest - daran eigentlich nichts auszusetzen. Das ist aber genau der Punkt, der mir immer so wichtig ist: Man muss es ganz lesen und kann es nicht auf einen Satz zusammenschrumpfen. Und damit ist das, was das BKA hier als Rechtsgrundlage angibt, wenn es also dieses und kein anderes Urteil meint, völliger Bullshit. Denn die machen - juristenkommentarmäßig - daraus, dass "frauenfeindliche" Kommentare Volksverhetzung seien, und genau das steht in diesem Urteil eben nicht drin, sondern das Gegenteil, dass solche Sätze für sich alleine nicht einmal erlauben, das zu beurteilen. Wäre interessant zu erfahren, was am Ende herauskam, ob das Landgericht den wieder freigesprochen und nur die Begründung korrigiert und ergänzt hat. Denn im OLG-Urteil steht nicht drin, dass der zu verurteilen ist, sondern nur, dass das Landgericht sorgfältiger zu arbeiten hat. Wenn das so ist, wie sich mir das darstellt, dann wäre die Aktion des BKA, der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und anderer komplett rechtswidrig. Und wie der Zufall es so will, ist Nancy Faeser Vorgesetzte des BKA und hat viel Einfluss in Hessen. Zufälle gibt's ... Das wäre jetzt hochinteressant, mal zu sehen, was man den Leuten denn konkret vorwirft, und die Dursuchungsbeschlüsse zu sehen. Denn das alles wirkt auf mich hochgradig rechtsbrechend. Und ich wette, und weiß das aus eigener Erfahrung, dass sich die Strafverfolgungsbehörden für Verfassungsrecht und Meinungsfreiheit nicht interessieren und diese nicht achten. Und von Presse und Rundfunk kein Wort der Kritik. Die bejubeln das. | ||||||||||||||||||||
– Hadmut Danisch[7] |
Im Nachgang zu meinem Posting von vorhin.
Ich habe im Nachgang zu meinem Artikel von vorhin[7] noch etwas im Web rumgelesen und noch eine gemeinsame Pressemitteilung von BKA und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt dazu gefunden, als Webseite[ext] und als PDF. Sie stützen sich tatsächlich auf das Urteil OLG Köln, Urteil vom 09.06.2020 - 1 RVs 77/20, das ich vorhin besprochen habe:
Und genau das stimmt eben nicht, denn genau das hat das OLG Köln eben nicht festgestellt. Das OLG Köln hat geurteilt, dass Frauen ein "Teil der Bevölkerung" im Sinne des § 130 StGB sein können, dass man systematisch also Volksverhetzung auch gegen Frauen betreiben kann. Es wurde aber nicht entschieden, dass "pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB strafbar sein können". Nicht nur ging es nicht darum, sondern das OLG Köln hat klar gesagt, dass die zitierten Sätze zur Beurteilung nicht ausreichen, und hat Anforderungen gestellt, was nachzuweisen ist, und die liegen weit höher als "pauschale Verunglimpfungen". Das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt täuschen also systematisch über die Rechtslage hinweg, indem sie zu dem Urteil etwas hinzuschmuggeln, was da nicht bzw. anders drin steht. Nämlich die "pauschalen Verunglimpfungen". Die biegen sich die Rechtslage so hin, wie sie sie gerade brauchen. Mir ist noch etwas aufgefallen Wenn ich so darüber nachdenke, ist mir im Urteil des OLG Köln doch ein erheblicher Fehler aufgefallen. Sie argumentieren nämlich, dass "Frauen" ein "anhand geschlechtsspezifischer Kriterien unterschiedener Teil der Bevölkerung" seien. Das ist aber eben nicht mehr so, da wurden die Gesetze geändert. Inzwischen gibt es keine "geschlechtsspezifische Kriterien" mehr, und jeder, der will, kann Frau sein oder damit aufhören, Frau zu sein. Man soll jetzt erst nach den Pronomen fragen. Also sind Frauen eben kein "anhand geschlechtsspezifischer Kriterien unterschiedener Teil der Bevölkerung" mehr, das hat man abgeschafft. Deshalb ist das Urteil nach heutigem Stand falsch. | ||
– Hadmut Danisch[8] |
Noch ein dickes Ding.
Ich hatte ja vorhin geschrieben, dass es interessant sei, was denn eigentlich aus der Sache wurde, denn das OLG Köln hatte zwar einen Freispruch aufgehoben, aber nicht verurteilt, sondern zurückverwiesen, und letztlich nur die Behebung eines Fehlers aufgegeben, aber nicht direkt gesagt, ob schuldig oder nicht schuldig. Ein Leser schreibt mir dazu:
Das ist ein sehr guter Punkt. Denn die Strafe war ja nicht nur ein geringer Betrag von 500 Euro (wobei zu berücksichtigen ist, dass der Mann "bedürftig" ist und das viel Geld sein kann), sondern laut WDR
Macht im Prinzip 500 / 5 = 100 Euro pro Volksverhetzung. Und eine so geringe Strafe rechtfertigt eindeutig keine Hausdurchsuchung, denn die muss in Verhältnismäßigkeit zur Schwere der Tat stehen. Und hier war ja nicht mal jemand konkret betroffen. Da mag zwar in anderen Fällen auch schlimmer sein, aber es geht aus diesem Fall eben
Ich halte das, was die da abziehen, für einen systematischen Rechtsbruch, für einen Verfassungsbruch, und für eine massive Täuschung der Öffentlichkeit. In Wirklichkeit geht es hier darum, Meinungen zu bekämpfen, die der Regierung nicht gefallen. Zentralfigur: Nancy Faeser. | ||||
– Hadmut Danisch[11] |
Einzelnachweise
- ↑ WGvdL-Forum (Archiv 2): Frauenfeind - die Definition, Red Snapper am 29. Mai 2012 - 00:21 Uhr
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 In elf Bundesländern:Razzien wegen frauenfeindlicher Hetze im Netz, heute (ZDF) am 7. März 2024
- Anreißer: Mit dem Aktionstag gegen frauenfeindliche Hetze im Netz wollen Behörden Täter aus der Anonymität des Internets holen. Heute gab es Razzien gegen 37 Verfasser in elf Bundesländern.
- ↑ Volksverhetzung gegen Frauen: Zur geschlechtsbezogenen Dimension von Hate Speech, Verfassungsblog am 30. Juni 2020
- Am 9. Juni 2020 hat das OLG Köln entschieden[ext], dass man auch gegen Frauen Volksverhetzung begehen kann. Diese wichtige Entscheidung ist Ausfluss der Einsicht, dass Hasskriminalität eine geschlechtsbezogene Dimension besitzt. Vor allem Hate Speech im digitalen Raum richtet sich häufig gegen Frauen[ext]. Die Entscheidung des OLG Köln überträgt dies in die strafrechtliche Praxis. Betrachtet man die Entscheidung zusammen mit den in Kürze in Kraft tretenden strafgesetzlichen Änderungen zum Thema Hasskriminalität[ext], die erstmals auch Frauen als besonders stark von Hate Speech Betroffene in den Blick nehmen, zeichnet sich daher ein Paradigmenwechsel ab.
- ↑ OLG Köln: Verunglimpfung von Frauen kann Volksverhetzung sein, Legal Tribune Online am 15. Juni 2020
- Hauptanwendungsfall der Volksverhetzung sei zwar der Schutz von Minderheiten. Nach Sinn und Zweck der Regelung werde aber auch die Menschenwürde von Frauen geschützt, entschied nun das OLG Köln.
- ↑ Pauschale Verunglimpfungen von Frauen können Volksverhetzung sein, Beck aktuell am 15. Juni 2020
- Pauschale Verunglimpfungen von Frauen können als Volksverhetzung strafbar sein. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 09.06.2020 entschieden und den Freispruch eines Mannes aufgehoben, der Frauen auf seiner Internetseite als "Menschen zweiter Klasse" und diffamiert hatte. Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sei zwar der Schutz von Minderheiten, es seien nach Wortlaut, Sinn und Zweck aber auch Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen erfasst.
- ↑ 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 6,5 OLG Köln, Urteil vom 09.06.2020 - 1 RVs 77/20, Fundstelle: openJur 2020, 6552
- ↑ 7,0 7,1 Hadmut Danisch: Razzia gegen "Frauenfeinde", Ansichten eines Informatikers am 7. März 2024
- ↑ Hadmut Danisch: Das Geschwätz des Bundeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Ansichten eines Informatikers am 7. März 2024
- ↑ Archiv: sexistinnen-pranger.de
- ↑ Auszug:
- Ich blicke zurück. Hat sich mein etwa 17 Jahre währender sexismuskritischer Einsatz gelohnt, und wenn ja, für wen? Für mich hat er sich gelohnt, weil er mir das Wohlgefühl der Kreativität und insgesamt ein gesteigertes Urteilsvermögen eingebracht hat. Aber für andere? Hat irgendwer nach mir gerufen, habe ich irgendjemandem gedient? Die meiste Zeit über war ich im Kreis der Männerrechtler überwiegend unerwünscht, auch wenn ich - vermutlich - manchen von ihnen auch Anregungen habe geben können.
- Aber nunmehr sehe ich meinen Einsatz als abgeschlossen. Auch für ein Weiterleben meiner kritischen Netzseiten (Reserveforum, Schlägerinnen-Stopp, MannPassAuf!, Sexistinnen-Pranger, Weiberplage) sehe ich keine Notwendigkeit mehr. Ich habe gesagt, was ich zu sagen hatte. Wer liest das noch, wer muß das noch lesen? In der Zwischenzeit sind sehr viele junge Männer aufgewacht, die keiner Aufklärung mehr bedürfen. Zudem hat sich die Kommunikation auf die sozialen Netzwerke verlagert - von denen ich keinen Gebrauch mache. Und drittens sind ganz neue politische und gesellschaftliche Probleme in den Vordergrund gerückt, die lebhaft diskutiert werden und die zu verfolgen eine spannende Beschäftigung ist.
- Ich sehe also die Sexismuskritik als einen Abschnitt meines Lebens, der hinter mir liegt.
- ↑ Hadmut Danisch: Noch ein Schwindel von Bundeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Ansichten eines Informatikers am 7. März 2024