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Kristina Hänel
Kristina Hänel ist wegen Werbung für Kindestötungen rechtskräftig verurteilt. |
Kristina Hänel | |
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Geboren | 1956 |
Beruf | Mediziner |
Kristina Hänel (* 1956) ist eine deutsche Medizinerin und Kindsmörderin. Sie nennt sich Ärztin[1], dabei ist die Aufgabe eines Arztes, Leben zu erhalten. Kristina Hänel beendet jedoch Leben, noch bevor es das Licht der Welt erblickt hat, tausendfach. Sie ist eine staatlich geduldete Kindsmörderin. Von sich selbst behauptet die Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder, dass sie eine Fachärztin für Frauenheil(!)kunde und Geburts(!)hilfe sei.[2]
Das Amtsgericht Gießen hatte im November 2017 die Gießener Kindsmörderin zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Kindermordwerkstätte Werbung für Abtreibungen gemacht hatte.[3]
Als Verteidigerin hat Kristina Hänel die Kieler Rechtswissenschaftlerin Prof. Monika Frommel "mit ins Boot genommen".
Für die Zulässigkeit von Werbung für ihr Mordhandwerk kündigt Kristina Hänel an, "notfalls durch alle Instanzen" gehen zu wollen.[4] Hänel will öffentlich straffrei dafür werben dürfen, dass sie Menschen vor ihrer Geburt tötet.
Die Rechtsanwältin Monika Frommel äußerte sich stil-, geschmack- und kulturlos nach dem verlorenen "219a Hänel-Prozess" über die Richterin:
- "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt."
Möglicherweise glaubt die feministische Juristin, sie habe ein Anrecht darauf, der Richterin vorzuschreiben, wie sie etwas zu verstehen hätte. Die Richterin wird sich mit Sicherheit im Vorfeld umfassend auf den Prozess vorbereitet haben.
Dabei zeigt ein von Frommel bereits 2005 erstelltes falsches Gutachten über den § 219a StGB, dass sie bis heute nichts dazu gelernt hat! Wahrscheinlich glaubt sie auch noch, eine Göttin zu sein und hält sich für allwissend und unfehlbar.
Die Titulierung des Paragraphen als "Nazi-Paragraph" von 1933, der nach Frommels Dafürhalten abgeschafft werden muss, ist eine von ihr selbst frei erfundene und sachlich unangemessene Bezeichnung des § 219, die nun von vielen Medien und Feministinnen ungeprüft übernommen wird.
40 X 150 = 6.000,00 €uro, für die Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder ist das ein Betrag, den sie locker aus der "Portokasse" bezahlen könnte.
Hänel kämpft zusammen mit Frommel weiter, will sie doch erreichen, dass in Zukunft alle Mediziner, so sie es wollen, straffrei Kinder vor der Geburt töten und dafür straffrei werben können.
Zitat: | «Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.» - Leo Alexander (1905-1985) |
- Es gibt kein Menschenrecht auf straffreies Töten!
Nachdem im Januar 2021 das Oberlandesgericht die Revision Hänels verwarf, ist Hänel wegen Werbung für Kindestötungen rechtskräftig verurteilt.[5][6]
Die Ärztin und Kindsmörderin Kristina Hänel erhält am 1. März 2019 für ihr Engagement Tötungshandwerk den Anne-Klein-Frauenpreis[wp] 2019.[7]
Am 14. August 2020 hetzt Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin, wieder in einer Pressemitteilung:
Zitat: | «Prozess gegen Abtreibungsgegner wegen Holocaustvergleich am 21.8. am Landgericht Hamburg
Klaus Günter Annen, der Betreiber der Webseite "Babycaust.de", zeigt seit Jahren Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unter Berufung auf § 219a StGB an. Er vergleicht |
All die Männer, denen der Nachwuchs ungefragt und "ungewollt" weggemordet wurde, meint die Fachärztin für Allgemeinmedizin aber verhöhnen zu dürfen.
Doku
- Scheinfeld, Neumann, Czermak: Der Fall Kristina Hänel - und die neue Debatte zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland, Nomos Verlag, 2024, ISBN 3-7560-1647-1[9]
Einzelnachweise
- ↑ "Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung)." - Wikipedia
- ↑ Frauenärztinnen Köpenick: Willkommen, abgerufen am 19. Februar 2018
- ↑ Evangelische Frauen wollen Werbeverbot für Abtreibungen kippen, evangelisch.de am 19. Februar 2018
- ↑ Dinah Riese: Prozess gegen Ärztin Kristina Hänel: "Werbung" für Abtreibungen, TAZ am 29. Oktober 2017 (Die Ärztin Kristina Hänel kommt vor Gericht - weil auf ihrer Webseite steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt.)
- ↑ Werbeverbot für Abtreibungen: Ärztin Hänel reicht Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a ein, Der Spiegel am 19. Februar 2021
- ↑ Abtreibung für alle!, Bosetti will reden! (ZDFkultur[wp]) am 28. Januar 2021
- ↑ Anne-Klein-Frauenpreis 2019 an Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász, Ärztinnen und Verteidigerinnen des Informationsrechts von Frauen, Heinrich-Böll-Stiftung am 26. November 2018 (Die drei deutschen Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász erhalten den Anne-Klein-Frauenpreis 2019.)
- ↑ Pressemitteilung von Kristina Hänel: Prozess gegen Abtreibungsgegner, "Solidarität" mit Kristina Hänel am 14. August 2020
- ↑ Giordano-Bruno-Stiftung: Wie die neue Debatte zum Schwangerschaftsabbruch entstanden ist: Der Fall Kristina Hänel und seine Folgen, Humanistischer Pressedienst am 4. April 2024
- Auszug: "Vielleicht wird man es später einmal als eine 'Ironie des Schicksals' begreifen, dass ausgerechnet radikale Abtreibungsgegner den berechtigten Anliegen der Frauenbewegung zum Durchbruch verholfen haben", schreibt die Ärztin Kristina Hänel im gerade erschienenen fünften Band der "Schriften zum Weltanschauungsrecht". Tatsächlich haben erst die Strafanzeigen gegen Hänel & Co. die neue Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ermöglicht. Der frei im Internet verfügbare Sammelband des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) zeigt auf, wie es dazu gekommen ist.
- Der Strafprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat Rechtsgeschichte geschrieben: Im Jahr 2017 klagte die Staatsanwaltschaft Gießen die Ärztin wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 219a StGB an - dem von den Nationalsozialisten eingeführten "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche. Gemeinsam mit dem Institut für Weltanschauungsrecht, das die "Schriften zum Weltanschauungsrecht" im Nomos-Verlag herausgibt, entwickelte Hänel daraufhin die "Strategie der erfolgreichen Niederlage". Erklärtes Ziel war es demnach nicht, den Fall zu gewinnen, sondern vielmehr, den Paragrafen selbst zu Fall zu bringen.
- Der Weg durch die Instanzen der Strafgerichte dauerte mehrere Jahre. Schließlich wurde Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, wodurch der Weg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet wurde. Doch noch bevor es zu einer Verhandlung in Karlsruhe kommen konnte, wurde das Ziel von Hänels Kampagne auf politischem Weg erreicht: Am 24. Juni 2022 strich der Deutsche Bundestag die Vorschrift des Paragrafen 219a StGB ersatzlos und hob alle darauf basierenden Verurteilungen der Vergangenheit auf.
- Kristina Hänel verfolgte diese Entscheidung von der Zuschauertribüne des Deutschen Bundestags aus. Es war für sie ein besonders bewegender Moment, wie sie in ihrem Beitrag "Eine kurze Geschichte der Debatte über den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland" berichtet: "Dass die Mehrheit des Parlaments sich anschließend mit 'Standing Ovation' zu uns umdrehte, hätte ich mir im Moment des Erhalts der Ladung zum Prozess, als ich Angst vor dem Verlust der Approbation oder sogar einer Gefängnisstrafe hatte, nicht träumen lassen."
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Kristina Hänel (Der Artikel wurde zuerst in WikiMANNia am 20. Februar 2018 angelegt, in der deutschen Wikipedia erst am 31. Dezember 2018.)
- Frank Nicolai: Kristina Hänel klagte erfolgreich: Gericht verbietet Abtreibungsgegner Holocaust-Vergleich, Humanistischer Pressedienst[wp] (hpd) am 25. August 2020
- Am Freitag verhandelte das Landgericht Hamburg[ext] über die Klage der Ärztin Kristina Hänel gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Dieser verglich auf seiner Website die klagende Ärztin und andere, die legal Abtreibungen durchführen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis.
- Philip Kuhn: Paragraph 219a: Kristina Hänel scheitert im Streit über Abtreibungsparagraph, Die Welt am 12. Oktober 2018 (Die Ärztin Kristina Hänel scheitert in der Berufungsverhandlung wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen.)
- Abtreibung: Das zweite Urteil!, EMMA am 12. Oktober 2018 (Der Richter verweist die Mörder-Ärztin Kristina Hänel an das Verfassungsgericht. Aber wer verweist Papst Franziskus für seine Hassreden in die Schranken? Wird Hänel einen juristischen Sieg erringen - oder kommt ihr die Politik zuvor und schafft den §219a ab? Oder gibt es wieder halbherzige Kompromisse?)
- Werbeverbot für Abtreibung: lebensfeindliche Linksfront - Eiskalte FDP lädt zwei Abtreibungsärzte nach Berlin ein, katholisches.info am 19. Februar 2018 (Geistige Verwirrung - Legalisierter Mord zersetzt das Unrechtsbewußtsein)
- Dinah Riese: Wir machen Schwangerschaftsabbrüche: Kollegen-Solidarität mit Kristina Hänel, TAZ am 17. November 2017 (Mehr als 30 ÄrztInnen fordern: Weg mit Paragraph 219a.)
- Dinah Riese: Lebensschützer zeigen "Ärztin" an: Über einen veralteten Paragraphen, TAZ am 17. November 2017 (Kristina Hänel muss bald vor Gericht, weil sie Frauen wissen ließ: Bei mir könnt ihr abtreiben. Politiker forden eine Gesetzesänderung.)
- Kindes- und Männerhasserin Alice Schwarzer agitiert weiter für Kindesmord: Abtreibung: Ärztin droht Prozess!, EMMA am 3. November 2017