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Udo Di Fabio
Udo Di Fabio | |
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Geboren | 26. März 1954 |
Beruf | Jurist |
Udo Di Fabio (* 1954) ist ein deutscher Jurist und war von 1999 bis Dezember 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht.
Di Fabio reflektiert in seiner weit über Fragen der Rechtsordnung ausgreifenden Publikation "Die Kultur der Freiheit" den Status Quo und die künftigen Entwicklungsperspektiven der bundesdeutschen Gesellschaft mit Blick auf die Leitwerte des Grundgesetzes einerseits und auf die Implikationen des Globalisierungsprozesses andererseits. Dabei setzt er auf das Fortbestehen unterschiedlicher Kulturen und die Pluralität der Nationalstaaten als identitätsstiftende Gemeinschaften. Der westliche Wertekanon, der im Aufklärungszeitalter aus seinen spezifischen antiken und jüdisch-christlichen Wurzeln erwachsen sei, rechtfertige keinen Absolutheitsanspruch und sei mit Behutsamkeit und Reflexionsbereitschaft an andere gewachsene Kulturen heranzutragen. Aufgabe der an Selbsterhaltung und am Fortbestehen ihrer Leitwerte interessierten Nationalstaaten aber sei es, die Quellen ihrer Kultur nicht versiegen zu lassen. Zweierlei hält Di Fabio dazu für notwendig: zum einen die Neubelebung Bindung stiftender Kulturgüter und Institutionen, zum anderen und in Verbindung damit die Vorsorge für ausreichende Nachkommenschaft. Denn wo die künftigen Träger fehlen, können kulturbezogene Werte nicht überdauern. In der Konsequenz fordert Di Fabio eine gesellschaftliche Umorientierung weg von flachen, oft kurzatmigen Selbstverwirklichungsideen und -praktiken hin zu nachhaltigem Wirken und Aufgehobensein in sozialen, vor allem familiären Bindungen. In diesem Sinne finden auch Religionsgemeinschaften als Mittler von gewachsener Kultur und Bindung bei ihm positive Berücksichtigung. Umstritten war das Buch vor allem wegen der Stellungnahme zugunsten der Familie mit Kindern als gesellschaftliches Leitbild. Während ein Teil der Kritiker darin einen konservativen Rückschritt in die Anfangszeit der Bundesrepublik Deutschland erblickte, sahen andere Rezensenten in der Stellungnahme Di Fabios ein auf dem Autonomieverständnis der Moderne beruhendes Konzept, welches Kinder und Familie als Freiheitsgewinn auffasse.
Reden
- Europa für alle? Aspekte der neuen Völkerwanderung - Udo Di Fabio beim Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg (11. Januar 2018) (Länge: 44:34 Min.) (Völkerwanderung)
Veröffentlichungen
- Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem - Udo Di Fabio, 2015 (Seiten) (Migrationspolitik)
- Am demographischen Abgrund. Der Schutz von Ehe und Familie: Eine Wertentscheidung für die vitale Gesellschaft, Frankfurter Allgemeine Zeitung am 12. Oktober 2002, Nr. 237 (S. 7) (Demographie, Familienzerstörung)
Pandemie und Gesellschaft
Tatsächlich ist die Gesellschaft schon lange im Krieg, befand sich nur im Zustand des Siedeverzugs. Die Flüssigkeit kocht eigentlich, man sieht es ihr nur nicht so an, weil die Temperatur zwar erreicht ist, aber der Siedevorgang noch keinen Anfangspunkt gefunden hat. Dann kam Corona als Nukleationskeim dazu, und es ging los. Corona war der Anlass, aber nicht die Ursache.
Nicht nur nach meiner Beobachtung, sondern auch, wenn ich mit meiner Amygdala-These richtig liege, hat man die Gesellschaft schon lange in einen psychischen Kriegszustand versetzt, indem man sie einer pausenlosen, auf allen Kanälen eingetrommelten Brachialkonfrontation mit allem, was ihr fremd ist, ausgesetzt hat. Die Geisteswissenschaftler nehmen an, dass man damit per Diskurstherapie die Gesellschaft "dekonstruieren" kann (und soll), aber ich glaube das exakte Gegenteil, nämlich dass man damit die Gesellschaft neural in einen Krisenzustand versetzt, der nur sehr schwer und langwierig, oder nach dem, was ich in einigen Texten gelesen habe, gar nicht mehr reversibel ist. Man könnte auch sagen, das "historisch einmalige Experiment"[ext] ist gescheitert, aber es ist ungeklärt, wer das Labor wieder aufräumt und den Schaden zahlt. Und wenn ich mit meiner These richtig liege, dann ist diese Gesellschaft nicht mehr zu reparieren und zu befrieden, weil wir aus dem Dauerverteidigungszustand neural nicht mehr rauskommen. Selbst wenn er reversibel wäre, würde das vermutlich voraussetzen, die Konfrontation zu beenden, und das dürfte inzwischen unmöglich sein. Und wenn man sich erst mal in diesem Zustand befindet, dann reicht ein Zündfunke, ein Nukleationskeim. Und der kam halt gleich im XXXL-Format in Form einer Zweijahrespandemie und intramuskulär. Ich glaube deshalb nicht, dass diese Aggression, die man beobachtet, eine Folge der Pandemie oder der Impfdebatte ist, sondern dass umgekehrt die Pandemie auf eine bereits vergiftete und kaputte Gesellschaft traf, und der gesellschaftliche Großschaden sie außer Lage versetzt hat, mit einem Vorgang wie der Pandemie noch umzugehen. [...] Wir haben hier ein massives Misstrauen in alle Politik und Medien. Und das kommt nicht von ungefähr. Dieses Misstrauen, diese Feindseligkeit hat man sich redlich erarbeitet. Und von einem Ex-Verfassungsrichter hätte ich da erwartet, dass der sich mal überlegt, welche Rolle dabei das Versagen des Bundesverfassungsgerichts spielt, das auch nur noch als korruptes Parteientribunal und nicht mehr als Grundrechtegericht wahrgenommen wird. Da sagt der
Doch, das sind sie, nur eben nicht erst jetzt. Im Prinzip sind alle Grundrechte nach Artikel 3 nur noch ein Lotteriespiel, ob man gerade die persönlichen Interessen und Steckenpferde des jeweiligen Berichterstatters trifft. Und vor allem: Grundrechte haben nur noch die, die sie eigentlich nicht oder kaum haben. Wir haben eine doppelte Umkehrung der Grundrechte:
Ich zum Beispiel habe weder als Grundrechtsträger, noch als Wähler je die Möglichkeit gehabt, jemals irgendwas zu Migration oder Klimapolitik zu sagen. Es war nie Gegenstand einer Wahl, und wenn man was sagt, kriegt man aufs Maul. Im Gegensatz dazu können tibetanische Bergbauern, die mit uns überhaupt nichts zu tun haben, hier per Bundesverfassungsgericht und damit über- und außerdemokratisch und politisch unveränderlich die Klimapolitik vorgeben, obwohl doch die Staatsgewalt laut Grundgesetz vom Volke, also uns und nicht aus Tibet ausgehen sollte. Und geradezu naiv oder täuschend ist dann das:
Na, bei deren Gehalt sicher nicht mit einem Abendessen. Da kommen ja auch eher die Millionen wie bei Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt in Frage, die ja bei Mercedes und VW dicke abgeräumt hat. Lecker zu essen wird sie da wohl auch nicht nur einmal bekommen haben. Und manchmal geht es ja nach Vorkasse, etwa bei Susanne Baer, die die Professur und Lebenspensionierung vorher schon bekommen hat und dann mit passender Richterschuld ins Amt ging, was gut dazu passt, dass sie nicht nur Richterin in eigener Sache ist, sondern auch gleich in allen drei Staatsgewalten gleichzeitig herumturnt. Außerdem muss man die Verfassungsrichter ja eigentlich auch gar nicht mehr beeinflussen, denn korrupt sind sie ja schon selbst, denn es sticht schon ins Auge, dass sie am liebsten die Verfassungsbeschwerden aus ihrem direkten Freundeskreis und Umfeld annehmen (was den Gedanken aufkommen lässt, dass sie sie gleich selbst schreiben und sich so machen, dass sie per Entscheidung Politik machen können). Und dass die Parteiverankerung und die Seilschaften bei der Auswahl weit wichtiger als die richterliche Befähigung sind, das sieht ja längst ein Fußkranker. [...] Niemand in der Politik, vor allem nicht in CDU/CSU, SPD und Grünen, würde noch jemanden zum Richter wählen, der ernstlich gefährlich oder juristisch werden würde oder könnte. | ||||
– Hadmut Danisch[2] |
Ich hatte doch gerade geschrieben, dass der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio zwar beobachtet und erkennt, dass die Gesellschaft im Kriegszustand ist, sich bei den Ursachen aber völlig vertan und verirrt hat.
So von wegen Korrelation[wp], Koinzidenz[wp] und Kausalität[wp]. Ich gebe eine kleine Denkhilfe: Die Corona-Epidemie hat erst 2020 angefangen, vorher wussten wir davon nichts. Der Kriegszustand im Hirn dauert aber schon viel länger an. Die Epidemie und die Impfung können also nicht kausal sein, aber es liegt in der Natur des Juristen, ungeachtet jeder Kausalität immer den verantwortlich zu machen, den er am leichtesten greifen und rubrumstauglich benennen kann. Schuld ist immer der, für den das Urteil dem Richter am leichtesten fällt. Ich hatte ja ein Zitat von Di Fabio in der WELT aufgegriffen:
Stimmt, so billig sind sie nicht, [...] Sie sind korrupt, aber nicht schon dadurch zu bestechen, dass man ihnen was zu essen gibt. Ein Leser wies mich dazu auf diesen Artikel über ein Di Fabio-Gutachten für Horst Seehofer von 2016 hin: Seehofer-Klage gegen Merkels Asylkurs wäre berechtigt
Das ist kein inhaltliches Gefälligkeitsgutachten, denn inhaltlich halte ich es für richtig. Aber die Erfahrung - vor allem meine selbst erlebten und die in anderen Fällen beobachten - zeigt eben auch, dass es für einen Verfassungsrichter noch lange kein Grund ist, den Mund aufzumachen, nur weil etwas juristisch richtig ist. Man kann in der Sache Recht haben, soviel man will, man bekommt es von Verfassungsrichtern aber nur noch, wenn es gerade in deren politische Absichten passt und ihnen die Gelegenheit gibt, Politik zu machen, oder man zu deren persönlichen Freundeskreis gehört. Die Gefälligkeit der verfassungsrichterlichen Gefälligkeitsgutachten und -entscheidungen liegt weniger im Inhalt, als darin, überhaupt welche zu bekommen. Das ist ja längst nur noch eine kleine Clique, die das Verfassungsding da intern unter sich ausmacht. Und das betrifft ja nicht nur den Vorgang als solchen, die sind ja längst zum Show- und Operettengericht verkommen. Ich hatte das ja damals zur Vorratsdatenspeicherung beschrieben, wo die komplett an der Sache vorbeientschieden und es nicht gemerkt haben, weil sie alle möglichen Polit-Kasper und Cliquen-Promis angehört und eingeladen haben, aber nicht einen einzigen, der mit der Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu tun hatte und wusste, was da eigentlich läuft. Der Papier ging ja noch Jahre später auf Selbstbeweihräucherungstournee und hatte es noch nicht gemerkt. Wieviel die Bayerische Landesregierung für das Gutachten gezahlt hat, ist nicht bekannt. Wenig wird es aber nicht gewesen sein, und Di Fabio würde wohl auch kaum den Auftrag bekommen haben, wenn er nicht vorher Verfassungsrichter gewesen wäre. Bei sowas kommt dann mehr als nur ein Abendessen rüber. Der Leser meint dazu:
Da bleibt dann als Honorar mal so die Größenordnung eines Mercedes oder BMW beim Ex-Richter hängen. Und wie man sowas bei Professoren steuerlich so treibt und wäscht, hatte ich ja anhand der Uni Karlsruhe schon beschrieben. Oder, wie bei Hohmann-Dennhardt, gleich ein Vorstandsposten bei Daimler und Volkswagen mit dickem Millionengehalt. Oder Bundespräsident. Die Zeit als Richter dauert 12 Jahre, aber bei den Entscheidungen wird man auch immer an die Zeit danach denken müssen. Man will ja leben. | ||||||
– Hadmut Danisch[4] |
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Jacques Schuster, Susanne Gaschke: Freiheit und Pandemie: Eifernde Züge eines Glaubenskampfes, der Andersdenkende als Feind betrachtet, Die Welt am 8. November 2021
- ↑ Hadmut Danisch: Di Fabio und das Sieden der Gesellschaft, Ansichten eines Informatikers am 6. November 2021
- ↑ Peter Issig: Di Fabios Gutachten: Seehofer-Klage gegen Merkels Asylkurs wäre berechtigt, Die Welt am 12. Januar 2016
- ↑ Hadmut Danisch: Das Geschwätz des Ex-Verfassungsrichters Di Fabio, Ansichten eines Informatikers am 7. November 2021
Netzverweise
- Webpräsenz: Udo Di Fabio
- Wolfram Weimer: Person der Woche: Udo di Fabio - Der Richter der Kanzlerin, n-tv am 12. Januar 2016
- Der Verfassungsrechtler Udo di Fabio kommt nach juristischer Prüfung der aktuellen Migrationskrise zu einem erschütternden Befund: Die Bundesregierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht. In dem Gutachten heißt es: "Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist."
- Ein Konservativer in Rot, Porträt, in: Süddeutsche Zeitung, Juli 2005
- "Ich bin kein Tugendwächter", Interview in: TAZ am 31. Dezember 2005