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Staatsorganversagen

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Hauptseite » Staat » Staatsorgan » Staatsorganversagen

Der Begriff Staatsorganversagen bezeichnet das Scheitern eines staatlichen Organs bei der Wahrnehmung seiner originären Aufgabe(n).

Noch etwas zum Staatsorganversagen.

Dass das Bundesverfassungsgericht nur ein Operetten­gericht ist, von den Parteien politisch und nicht nach Kompetenz besetzt wird, es da oft schon an der Sachkunde fehlt, mitunter auch der juristischen, und dass die zu politischen Zwecken auch gerne mal Grundrechte wie Berufs- und Wissenschafts­freiheit, rechtliches Gehör, Rechtsweg und ihre eigenen Verfahrens­vorschriften zertrümmern, habe ich schon oft und ausführlich beschrieben und dargelegt.

Dass sich so mancher Richter des Bundes­verfassungs­gerichts auch gerne mal zum Richter in eigener Sache aufschwingt, ebenso. Und dass die längst dabei sind, das Grundprinzip zu brechen, dass kein Richter wo kein Kläger, ebenfalls. Leute, die in unmittelbarer Verbindung zum Bundes­verfassungs­gericht oder Verfassungsrichtern stehen, casten systematisch passende Strohmänner für politische Verfassungs­klagen, schreiben die Beschwerden für die, statten sie mit Geld aus, treiben sie durch alle Instanzen, damit das Bundes­verfassungs­gericht dann heucheln und vorgaukeln kann, einem armen Rechtssuchenden Grundrechte zu gewähren, während sie in Wirklichkeit ihre eigene Politik betreiben, und damit trotz fehlender demokratischer Legitimierung - und mitunter nach Betrug am Wahlausschuss des Bundestages - hier als willkürlicher Über­gesetz­geber agieren, dessen Gesetze nicht mehr zu ändern oder überprüfen sind. Da wird systematisch die Verfassung gebrochen - aus dem Bundes­verfassungs­gericht heraus.

Und natürlich hat man da Prioritäten. So etwas wie Berufsfreiheit[wp] oder der ganze Lebenslauf eines weißen Mannes zählen da nichts mehr, da ist man wertlos, entwertet, entgrundrechtet. Aber wenn sich etwa ein Inter­sexueller so ein bisschen an einer Belanglosigkeit wie einem Eintrag im Reisepass stört, als ob das auch nur irgendeine entfernte Auswirkung hätte, dann sind die sofort da, dann nehmen die sich Zeit und entscheiden.

Juristische Befähigung ist nicht gefragt. Freilich, auf dem Papier müsste man ein Staatsexamen und die "Befähigung zum Richteramt" haben, aber es stellte sich heraus, dass das gar nicht überprüft wird - man ist der Meinung, dass er einmal gewählt ist, für 12 Jahre da drin sitzt und nicht mehr rauszuholen ist. Jeder kleine Richter am Amts- oder Verwaltungs­gericht braucht gute Noten und muss sein Staatsexamen beglaubigt nachweisen, aber Verfassungs­richter kann faktisch jeder werden, der den Parteien in den Kram passt. Völlig egal, ob sich da jemand überhaupt juristisch äußern kann. Und Befangenheit interessiert die auch nicht.

Und was natürlich auch gar nicht geht sind Verfassungs­beschwerden gegen Rechtsbrüche, wenn die im Partei­programm der Partei stehen, die den zuständigen Richter ins Amt gehievt hat. Seilschaften und Schuldig­keiten gehen da natürlich vor Verfassungsrecht, und geschriebenes Recht ist da eh nicht mehr so wichtig. Und seit wir Artikel 3 GG haben, spielt alles nachfolgende auch nur noch unter­geordnete Rolle.

Und wie man gleichzeitig Verfassungs­richterin und Redakteurin einer feministischen Rechts­zeit­schrift[ext] sein kann, ist jedenfalls mir so unverständlich, wie noch so vieles andere am Bundes­verfassungs­gericht. Etwa die Geschwister­trennung[ext], bei der - wie inzwischen so häufig am Bundes­verfassungs­gericht - politische Prioritäten vor Grundrechten gesetzt und Kinder­beschaffung für die Klientel rechtlich gesichert wird.

Macht ja auch alles nichts, die können sich leisten, was sie wollen, weil sie für sich selbst entscheiden, welche Entscheidungen sie begründen und herausgeben, und die Presse und der öffentlich-rechtliche Rundfunk zuverlässig jede negative Information sperren.

Ich habe in früheren Publikationen ausführlich beschrieben, wie das Bundes­verfassungs­gericht elementare demokratische Strukturen bricht, um feministisch-genderistisch-marxistische Ziele umzusetzen und Universitäten nicht mehr nach Leistung, sondern allen nach Quoten und sozialistischen Vorstellungen zu befüllen. Ich werde das demnächst noch ausführlich beschreiben.

Die ZEIT hat gerade einen Artikel von Hinnerk Feldwisch-Drentrup[ext], der marxistisch ausgelegt ist, darin aber genau die Motivation aufzeigt, die im Bundes­verfassungs­gericht hinter Rechts- und Verfassungsbruch steht:

Zitat: «Fliehen, um frei zu forschen

Weltweit zwingen Krisen Akademiker zur Flucht. Aus Syrien, der Türkei, dem Iran fliehen sie nach Deutschland, um in Sicherheit zu arbeiten. Initiativen helfen dabei.

[Bildunterschrift:] Das große Ziel: Eine akademische Welt, in der alle Wissenschaftler ihre Stimme erheben können

"Meine Karriere war beendet, bevor sie anfing", sagt Anan Alsheikh Haidar. Die syrische Akademikerin wollte in Damaskus den arabischen Frühling unterstützen, doch sie sah sich gezwungen, ihr Land zu verlassen. [...]

Haidar ist eine von zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich für Freiheit einsetzen und ihre Heimat verlassen mussten. Ob in Syrien, China, der Türkei, teils sogar Ungarn oder den USA - der Ruf nach Demokratie wird vielerorts verachtet, gar als Volksverhetzung verfolgt. Der Ruf nach Freiheit als Aufruf zur Gewalt verstanden. Autoritäre Herrscher fürchten freie Meinungs­äußerung und demokratische Entwicklungen, kritische Wissenschaftler werden gekündigt oder ausgewiesen. [...]

Weil das die Freiheit der gesamten Forschung gefährdet, rufen führende Wissenschaftler Hochschulen weltweit auf, gemeinsam Widerstand zu zeigen. Zunächst gelte es, unzulässigen Einfluss abzuwehren, sagt beispielsweise die Philosophin Judith Butler von der University of California in Berkeley. Denn: Sobald der Staat, die Wirtschaft oder Religion entscheide, welches Wissen wertvoll ist, zerstöre dies die Forschungs­freiheit. Und wenn Verwaltungs­mitarbeiter Allianzen mit derartigen externen Kräften eingehen, "beteiligen sie sich an der Vernichtung ihrer eigenen Institutionen".»[1]

Was das mit dem Bundes­verfassungs­gericht zu tun hat? Kommt jetzt:

Zitat: «Weiter seien Universitäten in der Pflicht, verfolgte Forscher aufzunehmen, sagt Susanne Baer, die als Professorin an der Humboldt Universität in Berlin und seit 2011 als Richterin am Bundes­verfassungs­gericht arbeitet. "Die Demokratie ist unter Beschuss", betonte sie in ihrer Grundsatzrede auf dem Berliner Kongress. Zu den ersten Opfern gehörten Wissenschaftler und Studenten. Es gelte, für die Geflüchteten ein größtmögliches Solidaritäts­netzwerk zu schaffen, darin sind sich Baer und Butler einig.

In Deutschland trägt dazu beispielsweise die Philipp-Schwartz-Initiative der Alexander-von-Humboldt-Stiftung bei. Sie hilft geflüchteten Akademikern, indem sie mit Unterstützung des Auswärtigen Amts[wp] und mehreren Stiftungen Stipendien für Aufenthalte in Deutschland anbietet. So arbeitet Haidar dank der Initiative heute als Wissenschaftlerin. "Das Stipendium erlaubt mir, wieder ein Mensch zu sein", sagt die Juristin. Nach ihrer Flucht und der Zeit in Aufnahmelagern hatte Haidar anfangs Angst, wieder zur Universität zu gehen. Die Kollegen aber haben ihr diese genommen: "Ich fühle, dass ich an einem sicheren Ort bin - und zuhause", sagt sie.»[1]

So?

An der Universität zu sein, erlaubt es einem, "wieder Mensch zu sein"?

Mir hat das Bundes­verfassungs­gericht das nicht gestattet, und verantwortlich dafür war: Susanne Baer.

Mir hat auch der Staat die Karriere vernichtet, in diesem Fall war es der Bundes­nachrichten­dienst. Danach kam ein Gerichts­verfahren, das eine Farce war, sämtlichen Vortrag hat man zurück­gehalten, nie geprüft, wissentlich Gefälligkeits­gutachten eingeholt, mir das rechtliche Gehör verweigert, und als Brüller: Der Vorsitzende Richter - der noch kurz zuvor Mitarbeiter am Bundes­verfassungs­gericht war - hat das Verhandlungs­protokoll gefälscht. Die Aussage eines Sach­verständigen wurde mit einem Diktiergerät zur Niederschrift aufgenommen, der Richter hatte sie aber später heimlich neu aufgenommen und die Stimme des Sach­verständigen selbst gesprochen, dabei die Aussage verändert, und dann die Kassetten ausgetauscht. Ich habe es drei Monate später bemerkt. Drei Befangenheits­anträge hatte ich gestellt, zwei schriftlich und einen mündlich, die alle ignoriert wurden. Das Gericht behauptete, den mündlichen Antrag hätte ich nie gestellt - obwohl er laut und deutlich auf einer der zwei Kassetten zu hören war, die von der Original­aufnahme noch im Gericht auffindbar waren. Die Beisitzer hatte man vorher ausgetauscht und über den Fall nicht bzw. falsch informiert, die Schöffen wussten auch nicht, worum es geht. So wurde das Verfahren von einem Ex-Mitarbeiter des Bundes­verfassungs­gericht brachial manipuliert und gefälscht, und das Bundes­verfassungs­gericht nahm die Beschwerde - vier Jahre nach der Einreichung, als dann Susanne Baer zuständig war, nicht zur Entscheidung an, obwohl die Rechts­brüche offenkundig und extrem waren. Die Manipulationen habe ich nicht nur behauptet, die beteiligten Richter hatten diese später selbst schriftlich eingeräumt.

Wie konnte das passieren? Warum hat das Bundes­verfassungs­gericht trotz ärgster Grund­rechts­verletzung nichts gemacht?

Weil es den politischen und persönlichen Interessen Susanne Baers zuwiderlief. Wie sich heraus­stellte, unter­hielt und -hält sie einen Pseudo­studiengang "Gender Studies", bei dem sie und die Humboldt-Universität auf Auskunfts­klagen überhaupt nichts erklären konnten. Keine Vorlesungen, keine Folien, keine Skripte, keine Literatur­verzeichnise, kein Curriculum, keine inhaltliche Studien- und Prüfungs­ordnung, auch keine Forschungs­ergebnisse, einfach nichts. Professur, Forschung, Studiengang über fast zehn Jahre nur vorgetäuscht, aber vom Bundes­familien­ministerium dick finanziert. Geldwäsche, Untreue und illegale Parteien­finanzierung, denn Baer war in dieser Zeit unzulässig für die SPD als Genderin tätig, um die Bundes­verwaltung auf Gender abzurichten. Auf diese Weise zahlte das der Steuerzahler und es sah aus, als wäre es unabhängig und wissenschaftlich. Steht sogar in Berichten.

Kennt man sich aber im Prüfungsrecht aus - und ich hatte damals alle veröffentlichten Entscheidungen und die gesamte Literatur dazu gelesen, dann sieht man, dass das ganze System schon verfassungs­widrig war, Promotionen generell nichtig waren (dazu demnächst mehr). Meine Verfassungs­beschwerde war auch darauf ausgerichtet, dass die Universitäten hier willkürlich und ohne die erforderliche gesetzliche Grundlage agieren. Hätte man aber über die Beschwerde entschieden, hätte man ihr auch folgen müssen, denn genau dieser Punkt war - nur eben nicht speziell für Promotionen - schon 1991 in meinem Sinne entschieden worden. Das hätte die Betrugs- und Titelmühle Baers und Partei­beschlüsse der SPD gebrochen.

Bisher erschien das vor allem als feministische Staats­sabotage.

Sieht man aber nun, wie sich das exakt in die Flüchtlings­politik einfügt und man Fremden Grundrechte gern gewährt, die man mir - und wie ich in den letzten 20 Jahren aus den vielen Zuschriften und Anrufen erfahren habe - auch vielen anderen Deutschen verweigert hat, und die SPD hier mit immer brutaleren Steuern dafür sorgt, dass wir Fremden eine Forschungs­freiheit finanzieren müssen, wie man uns selbst verweigert[2], dann sieht man sehr deutlich, dass das Bundes­verfassungs­gericht nicht einfach nur korrupt und rechts­brechend ist, sondern einer marxistischen Agenda folgt.

Meine Verfassungsbeschwerde wurde 2012 abgelehnt, die Entscheidung passt aber heute exakt in diese Flüchtlings­politik und das Ziel, deutsche Universitäten nach amerikanischem Muster umzukrempeln und Weiße zu verdrängen. Es passt noch viel besser als in das feministische Betrugs- und Untreue­schema, denn eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Frauen passend kommt, wäre nicht unmöglich gewesen, nur lächerlich. (Zur Problematik dabei demnächst mehr, es hat nämlich noch deutlich mehr und gewichtigeren Hintergrund.)

Was man aber 2012 nicht gekonnt hätte: Die notwendigen Gesetze so zu schreiben, dass sie heute, sechs Jahre später, Fremden, auch solchen ohne erkennbare Qualifikation oder nachweisbare Abschlüsse, den Universitäts­zugang ermöglicht, so gratis wie demnächst auch Abitur und Diplom.[2]

Die Frage ist daher:

Arbeitet das Bundes­verfassungs­gericht schon seit 2012, und wenn man die Handlungen dieses Verwaltungs­richters berücksichtigt, schon seit etwa 2002 darauf hin, die Universitäten zu plündern und das Personal einmal durch­zu­tauschen?

Ist das alles von vorherein auf Verdrängung und Ersetzung ausgelegt?

Ich habe neulich beschrieben, dass aus dem direkten Umfeld des Bundes­verfassungs­gerichts Strohmänner für Verfassungs­beschwerden gecastet und bezahlt werden. An der Verfassungs­beschwerde mit dem dritten Geschlecht im Reisepass war eine Frau beteiligt, die die Vertretungs­professur Susanne Baers genau in dem Zeitraum innehatte, womit zu vermuten wäre, dass die Verfassungs­beschwerde an Baers Lehrstuhl und von ihren Mitarbeiterinnen mitverfasst wurde - vielleicht sogar von ihr selbst. Eine andere Frau, die mit dem Richter - und wieder: ehemaliger Mitarbeiter des Bundes­verfassungs­gerichts - Ulf Buermeyer über die "Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V." solche Pseudo­beschwerden mit Strohmännern unterstützt und finanziert, ist Nora Markard. Die war nicht nur Mitarbeiterin von Susanne Baer, sondern saß im gleichen Zimmer. Jemand von der Humboldt-Universität schickte mir 2015 mal folgendes Türschildfoto:

Tuerschild-Photo - Humboldt-Universitaet zu Berlin - Susanne Baer - Nora Markard.jpg

Also während Baer längst Verfassungsrichterin war.

Eben jene Nora Markard ist aber auch Mitglied im Netzwerk Flüchtlings­forschung[ext].

Und wie ich ebenfalls schon in früheren Blog-Artikeln zu diesem aus dem Bundes­verfassungs­gericht heraus produzierten Schein­verfassungs­beschwerden geschrieben habe, stinkt auch die Entscheidung, die ganz massiv zur Flüchtlings­welle und erheblicher Kriminalität beigetragen und sie wahrscheinlich sogar wesentlich verursacht hat, ganz gewaltig danach, eine solche künstlich inszenierte Schein­verfassungs­beschwerde zu sein, mit der das Bundes­verfassungs­gericht eigenmächtig Recht, Demokratie und Politik bricht: Nämlich die Entscheidung, dass Asylbewerber die gleichen Leistungen wie Hartz-IV-Empfänger bekommen, hier also im Prinzip jeder einziehen und sich versorgen lassen kann. (→ Weltsozialamt) Der grüne Bürger­meister von Tübingen sagte neulich, dass er für Flüchtlinge verpflichtet ist, Wohnungen zu bauen.[3] Für uns nicht.

Ich habe im Lauf der 20 Jahre, die der Promotions­streit nun schon zurückliegt, meine Sicht der Dinge nie revidieren oder grundsätzlich ändern müssen, sie aber immer wieder verfeinern, verbessern, auf neue Erkenntnisse stützen müssen. Zuerst erschien die Sache nur nach Willkür, Korruption und Schutz­geld­erpressung. Dann nach Bundes­nachrichten­dienst. Dann am Verwaltungs­gericht nach Rechtsbeugung ohne erkennbaren Grund. Dann beim Bundes­verfassungs­gericht nach Feminismus, Gender-Betrug, illegaler Parteien­finanzierung der SPD und Geldwäsche. Und jetzt schließlich nach der frontalen Staats­zersetzung aus dem Bundes­verfassungs­gericht heraus.

Der Knackpunkt daran: Jeder dieser Erkenntnis­schritte war für mich die Motivation, weiter zu forschen und die Sache zu untersuchen, obwohl mich das alles eigentlich überhaupt nicht interessiert, nicht mein Thema, nicht mein Fach, nicht mein Beruf ist, und damit jeweils und unter immer weiter wachsenden Bergen von Akten, Büchern, Hinweisen, Informationen auf die nächste Erkenntnis­stufe zu steigen.

Für mich sieht das im Moment so aus, als sei Baer in den USA dazu abgerichtet worden, hier den Staat zu zerstören, und habe dies mit Hilfe aus der SPD und einer Tarn­identität der Humboldt-Universität zügig unternommen. Dabei sind zwei Dinge passiert, die nicht in den Kram passten und mit denen man nicht gerechnet hatte. Das erste waren die Wahlergebnisse und eine Familienministerin Schröder, die den Gender­geldhahn vorrübergehend abdrehte, weshalb man die Strategie änderte und Baer trotz fehlender Befähigung zur Verfassungsrichterin machte. Und die Verfassungs­beschwerde eines sturen Informatikers, der den Prüfungs­rechts­kram gelesen hatte und verlangte, dass Universitäten sich bei Prüfungen an Gesetze und Grundrechte zu halten haben.

Ich war mehrmals zur falschen Zeit am falschen Ort. Oder am richtigen. Je nach Sichtweise.

Und die Strategie des Bundes­verfassungs­gerichts passt exakt in marxistische und SPD-konforme Ziele, das Land völlig zu zersetzen, zu zerstören, aufzulösen und in einem identitäts­losen riesigen Euro-Ghetto aufgehen zu lassen.

Sieht man die Schriften Baers in diesem Licht, dann wirken sie wie eine Selbst­recht­fertigung ähnlich wie bei Terroristen, mit der sie sich einredet, dass sie sich nicht an schriftliches Gesetz, an Qualität, an Regeln halten und nur ihrem individuellen Gerechtigkeits­gefühl folgen muss, weil das alles ja nur von bösen weißen Männern zur Ausgrenzung des Rests der Welt geschaffen wurde und damit illegitim und wertlos ist. Die Schriften Baers tragen dieselben Merkmale moral­brechender Auto­suggestion wie die Gebete von Terroristen vor dem Anschlag.

Betrachtet man dazu noch das Umfeld Baers, dann muss jedenfalls ich bei meinem derzeitigen Wissensstand zu der zwingenden Vermutung und einzig möglichen Erklärung kommen, dass Baer und Co. schon deutlich vor 2012, eigentlich schon ab etwa 2003, die Vorbereitungen für eine Flüchtlings­welle getroffen (oder sogar daran mitgewirkt) haben, die erst ab 2015 in Gang kam.

Meine nächste Stufe der Erkenntnis bleibt abzuwarten. Zur Verfassungs­sabotage von SPD und Bundes­verfassungs­gericht im Prüfungsrecht demnächst mehr.

Wer vor dem Bundes­verfassungs­gericht nun als Mensch zählt und Mensch werden darf, und wer nicht, dürfte damit geklärt sein.

Hadmut Danisch[4]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Hinnerk Feldwisch-Drentrup[ext]: Demokratie: Fliehen, um frei zu forschen, Zeit Online am 6. Mai 2018 (Weltweit zwingen Krisen Akademiker zur Flucht. Aus Syrien, der Türkei, dem Iran fliehen sie nach Deutschland, um in Sicherheit zu arbeiten. Initiativen helfen dabei.)
  2. 2,0 2,1 Siehe dazu: Klaus sprang aus dem Fenster, Ansichten eines Informatikers am 6. Mai 2018 (Zum Stand der Lage im deutschen Bildungs- und Schul­system.)
  3. OB Boris Palmer: Ich bin rechtlich verpflichtet für Flüchtlinge eine Wohnung zu bauen, nicht für Sie!, Philosophia Perennis am 7. Dezember 2017]
  4. Hadmut Danisch: Das marxistische Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 6. Mai 2018
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Das marxistische Bundesverfassungsgericht von Hadmut Danisch, 6. Mai 2018.