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Ulf Buermeyer
Ulf Buermeyer | |
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Geboren | 1976 |
Beruf | Jurist |
URL | buermeyer.de |
@vieuxrenard |
Zitat: | «Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Twitter)(Facebook) ist Vorsitzender der GFF. Er arbeitet als Richter am Landgericht Berlin und ist Fellow des Center for Internet and Human Rights (CIHR) an der Europa-Universität Viadrina[wp] (Frankfurt/Oder). Während einer Abordnung an das Bundesverfassungsgericht war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim damaligen Vizepräsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Winfried Hassemer, sowie beim heutigen Präsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit liegen im Verfassungsrecht (insbesondere Telekommunikationsfreiheiten, informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit) sowie im Strafrecht (inkl. Strafprozess & Strafvollzug).»[1] |
Zitat: | «Der hat direkte Verbindungen zum Bundesverfassungsgericht und war dort für Telekommunikations- und Informationsfreiheit und Datenschutz zuständig, hat also zweifellos noch Kontakte dahin und ist selbst Richter in Berlin. Der verfolgt also - man blicke auf die Fälle, die er da vorgestellt hat - genau das, was er vorher als Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht gemacht hat.
Und dann sagte er im Vortragsvideo auf eine Zuschauerfrage, dass sie auch zwei ehemalige Verfassungsrichter haben, die da mitarbeiten, und er selbst dort "fast hundert Verfassungsbeschwerden bearbeitet". Das ist ein Hammer. Zwar ist mir bekannt, dass die Verfassungsrichter die Verfassungsbeschwerden nicht selbst bearbeiten, sondern bearbeiten "lassen" und dann hinterher nur noch ihr Einverständnis dazu geben oder vielleicht mal an den Formulierungen rumbiegen (hat mir sogar mal ein Verfassungsrichter so erklärt, als ich noch in Karlsruhe wohnte und bei einem Tag der offenen Tür das Bundesverfassungsgericht mal besichtigt und gefragt habe), aber im Fall Baer wurde genau das bestritten. Denn das Problem ist ja, dass niemand dem gesetztlichen Richter entzogen werden darf. Und die Mitarbeiter sind nicht Richter. Die dürfen gar keine Verfassungsbeschwerden bearbeiten, die dürfen offiziell nur den Richtern in Bezug auf konkret von denen gestellte Fragestellen zuarbeiten, also reine Hilfstätigkeiten ausüben. Man erfährt ja vom Bundesverfassungsgericht auch nie, wer die aktuellen Mitarbeiter sind oder eine Verfassungsbeschwerde bearbeitet hat, kann da also nicht mal Befangenheit oder sowas vortragen. Und seltsam ist ja auch, dass jeder Richter seine eigenen Mitarbeiter aussuchen darf, was im Wege einer Zuarbeit wenig, aber dann klar verständlich ist, wenn die in seinem Namen urteilen. Ich weiß zwar schon lange, dass das so ist, aber hier habe ich zum ersten Mal eine greifbare und zitierbare Aussage aus dem Bundesverfassungsgericht, dass die Verfassungsbeschwerden inhaltlich nicht von den Richtern, sondern von ihren Mitarbeitern bearbeitet und entschieden werden, und die Richter dann nur noch politisch drübergehen. Man könnte auch daran zweifeln, ob der das so überhaupt darf, denn wenn er über die reine Rechtsmeinung hinaus konkrete Fälle fördert und (auch wenn es nicht seines ist) mit Geld fördert, macht er sich in dem Bereich natürlich befangen, weil er natürlich selbst nicht so urteilen würde, dass er sich da mit seinen Aktivitäten ins Gehege kommt. Richter dürfen sich aber nicht durch Neben- oder Privattätigkeit über Einzelfälle hinaus befangen machen.» - Hadmut Danisch[2] |
Vorträge (Auswahl)
- Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit, re:publica 2017 (Nora Markard und Ulf Buermeyer vom Vorstand der GFF)
- Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit (8. Mai 2017) (Länge: 32:30 Min.)
Interview
- Interview mit Nora Markard und Ulf Buermeyer[ext], NJW-aktuell 51/2016 (2 Seiten)
Einzelnachweise
- ↑ Personal-Webseite dieser Gesellschaft für Freiheitsrechte
- ↑ Hadmut Danisch: Putscht das Bundesverfassungericht gerade gegen Regierung und Gesetzgeber?, Ansichten eines Informatikers am 11. Mai 2017
Querverweise
Netzverweise
- Webpräsenz: buermeyer.de
- Wikipedia führt einen Artikel über Ulf Buermeyer