Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
87,5 %
1.050,22 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 21. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Umgangsvereitelung

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Artikel Umgangsboykott und Umgangsvereitelung überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Werner (Diskussion) 01:08, 22. Jun. 2015 (CEST)
Hauptseite » Staat » Recht » Familienrecht » Sorgerecht » Umgangsrecht » Umgangsvereitelung
Hauptseite » Familie » Vater » Trennungsväter » Umgangsrecht » Umgangsvereitelung

Der Begriff Umgangsvereitelung bezeichnet die vorsätzliche Hinderung eines Elternteils an der Wahrnehmung des anderen Elternteils von dessen genuinem Recht auf Umgang mit dem gemeinsamen Kind bzw. den gemeinsamen Kindern. Die Umgangsvereitelung ist trotz Kindschaftsrechtsreform noch immer ein Thema, das jährlich einige tausend Väter und Mütter betrifft.

Die jährliche Zahl der hochstrittigen Verfahren vor den Familiengerichten wird auf 5000 Fälle geschätzt. Nicht in dieser Zahl enthalten sind diejenigen Väter (und Mütter), die frühzeitig resignieren und Bemühungen zur Aufrecht­erhaltung des Kontaktes abbrechen. Umgangs­vereitelung, wenn sie nicht mit internationaler Kindesentführung verbunden ist, taucht bisher in keiner Kriminalitäts­statistik auf. In den Sozial­wissen­schaften und der Kriminalistik würde man hier von einem Dunkelfeld sprechen, das die Forschung durch eine so genannte "Dunkelfeld­forschung" zu erhellen versuchen würde. Dazu müssten in einer repräsentativen Studie Elternteile, bei denen das Kind nicht mehr lebt, befragt werden. Die offizielle Politik (Bundes­familien­ministerium und Bundes­justiz­ministerium) ist an solchen Forschungen augenscheinlich nicht interessiert und auch die zu Recht gelobte Studie von Prof. Proksch zu ersten Ergebnissen der Kindschafts­rechts­reform hat sich der Aufklärung dieser Fragen nicht gewidmet.

Fehlende Konfliktlösungsbereitschaft

Es erstaunt immer wieder, mit welcher Selbst­herrlichkeit Mütter den Kontakt zwischen Vater und Kind unterbinden, ohne im Entferntesten bereit zu sein, zur Lösung der Elternkonflikte professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Umgangsvereitelung bei fehlender Bereitschaft der umgangs­vereitelnden Person, meist der Mutter, zur Konfliktlösung oder Konflikt­reduzierung professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, z. B. Beratung, Therapie oder Begleiteten Umgang, stellt in der Regel einen Missbrauch des Kindes für die persönlichen Bedürfnisse der Mutter dar. Von nicht wenigen Richtern, Jugendamts­mitarbeiter und Gutachtern wird diese Form des Missbrauches von Kindern noch immer toleriert, wenn nicht sogar gefördert. Dass das so ist, hat natürlich auch damit zu tun, dass es bisher üblich war, Umgangs­vereitelung als harmlose und hinnehmbare Erscheinung zu bagatellisieren, wenn nicht sogar als kindeswohl­förderlich zu propagieren ("das Kind soll Ruhe haben").

Ähnlich war es bekanntermaßen mit dem sexuellen Missbrauch, der in den fünfziger und sechziger Jahren als Thema nicht zu existieren schien und erst durch öffentlichen Druck, insbesondere auch aus der Frauenbewegung, in die Debatte und Wahrnehmung gekommen ist.[1]

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise