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Thomas Fischer

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Hauptseite » Personen-Portal » Thomas Fischer Bei Namensgleichheit siehe: Thomas

Thomas Fischer
Thomas Fischer.png
Geboren 29. April 1953
Beruf Jurist
URL fischer-stgb.de

Thomas Günther Otto Fischer (* 1953) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Er verfasst einen Standard-Kurz­kommentar zum Strafgesetzbuch und ist einer breiten Öffentlichkeit durch kontrovers diskutierte Kolumnen auf Zeit Online bekannt.

Fischer ist verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne.

Artikel

Interview

Zitate

Einzelnachweise

  1. Arne Hoffmann: Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich in seiner Artikelreihe in der "Zeit" unter der Überschrift Lügen nach Zahlen Alice Schwarzers von Jörg Kachelmann besuchten Vortrag an der Universität Köln. Auch Fischer zerpflückt, wie schon andere Juristen vor ihm, ausführlich Schwarzers abenteuerliche Argumentation, um dann zu jener Passage zu gelangen: "Mir scheint in diesem Fall aber noch etwas anderes wichtig: Kachelmann ist rechts­kräftig freigesprochen. Seine berufliche Existenz wurde durch das Verfahren vernichtet, sein privatester Lebensbereich Gegenstand öffentlicher Diskussion und Häme. Er ist, nach rechts­kräftigen Entscheidungen unabhängiger Gerichte, nicht Täter, sondern Opfer von Kriminalität (hier: einer Falschbeschuldigung). Ob er ein netter Mensch ist oder nicht, ist in diesem Zusammenhang ohne Belang. Kachelmann beschwerte sich in der Kölner Veranstaltung darüber, als 'Täter' insinuiert zu sein. Schwarzer, die ihn in ihrer Rede zum 'ideal­typischen' (armer Max Weber[wp]!) Täter stilisiert hatte, fiel zu seinem Auftritt nichts ein - außer der Aufforderung, das Licht heller zu drehen. Das Publikum buhte Kachelmann sogar aus, die ersichtlich über­forderte Moderatorin strafte ihn, wie man auf den im Netz stehenden Live-Mitschnitten sehen kann, wie einen lästigen Querulanten mit Nicht­achtung, sein wahrheits­gemäßer Hinweis auf Schwarzers Vorstrafe veranlasste höhnische Lacher im Auditorium. Erst nach langem Staunen erwachte Alice Schwarzer wieder zum Leben. 'So tief sitzt das?', fragte sie Jörg Kachelmann nach über­ein­stimmenden Medien­berichten. Sie sei 'gerührt', dass er den weiten Weg auf sich genommen habe, um sich in ihrer Veranstaltung zu Wort zu melden. Das Publikum zeigte sich begeistert über dieses Ausmaß an Humor. Darf Frau Schwarzer den rechts­kräftig Frei­gesprochenen mit der Herablassung der Tribunal-Vorsitzenden behandeln? Was wäre wohl geschehen, wenn die Anzeige­erstatterin im Fall Kachelmann sich im Kölner Hörsaal zu Wort gemeldet und der Verteidiger des Frei­gesprochenen sie daraufhin hämisch gefragt hätte: 'Ach, so tief sitzt das? Dafür sind Sie extra angereist? Da bin ich ja geradezu gerührt!' Hätten die Mädels (und Jungs) im Saal dann auch gejauchzt? Und sollten sich die tausend ZuschauerInnen, die in Einfalt jubelten, nicht in Wahrheit schämen? Unterscheiden sie sich moralisch und intellektuell von Dresdner Höcke-Jublern und Frauen­kirche-Krakeelern, denen sie sich so überlegen fühlen? Ja, manchmal ist es gar nicht so einfach, zu erkennen, ob man auf der guten und richtigen Seite steht oder mitten drin in der johlenden Masse, die dem Störenfried 'das Mikro wegnehmen' will und sich an seiner Demütigung ergötzt."
  2. Arne Hoffmann: Bundesrichter Thomas Fischer zerpflückt in der "Zeit" das aktuelle Geschwurbel in Alice Schwarzers EMMA zur krachenden Niederlage des radikal­feministischen Lagers im Fall Kachelmann. - Auszug:
    Selbst die Rechtskraft von Entscheidungen ganz verschiedener Gerichte in zwei ganz verschiedenen Prozess­ordnungen führt in diesem hermetischen Kosmos nicht mehr dazu, dass für Rechts­frieden geworben oder das Bemühen einer unabhängigen Justiz akzeptiert wird. Sondern die Hetze für das eigene Interesse, die eigene Bedeutsamkeit, die höchst­persönliche Besserwisserei geht einfach weiter, in eine neue Runde, kann gar nicht mehr widerlegt werden und gewinnt mit jeder entgegen­gesetzten gerichtlichen Entscheidung neue Fahrt, weil diese ja, da sie nicht die eigene Meinung stützt, zwingend ein weiterer Beleg sein muss für die Korrumpiertheit, Verlottertheit und Delegitimation des Rechts in unserer Gesellschaft. Die "Analyse" des Mediums Emma besteht allen Ernstes in der Behauptung, es werde von nicht genannten Kräften in und mithilfe der Justiz zielgerichtet und bewusst ein Exempel statuiert, um "Frauen" zu bedrohen, die es "wagen, sexuelle Gewalt zur Anzeige zu bringen". Auf individueller Ebene erscheint ein solches Geschwätz als Ausdruck eines geschlossenen Wahnsystems: Danach existiert eine monströse geheime Verschwörung, deren Unsichtbarkeit der beste Beweis für ihre Gefährlichkeit und Macht ist. Sie veranstaltet Schau­prozesse gegen Models und Wetter­freundinnen, damit alle Frauen (!) daran gehindert werden, Gewalttaten anzuzeigen. Paragraph 164 StGB (Falsche Anschuldigung), seit 130 Jahren im Gesetz, ist danach eine ziel­gerichtete Infamie gegen Frauen. Auf medienpolitischer Ebene scheint es mir ein wahrhaft erbärmliches Geschäft, nicht mit einem, sondern mit beiden Beinen tief im Sumpf und in den Argumentations­figuren eines totalitären, anti­demokratischen Denkens steckend, das immerzu "entlarvt", wie verrottet alles wohl sein muss, zu dessen Verständnis einem selbst Wille, Intellekt und mindestens Kenntnis fehlen. Teile der ehemals emanzipatorischen Bewegungen der vergangenen Jahrzehnte haben sich in derart autoritärer, fanatischer und hermetischer Weise in die Bilder ihres ewigen klein­bürgerlich-beschränkten Zukurz­gekommen­seins hinein verloren, dass sie schon um der eigenen ökonomischen Existenz willen gar nicht mehr davon ablassen können. Es gibt weder Grund noch Zweck, das aus purer Sentimentalität zu verschweigen."
  3. Margarete Stokowski, Kolumnistin bei SPIEGEL ONLINE, ist eine ehrenwerte Frau. Am 5. Juli hat sie unter dem Titel "Was heißt Nein?"[ext] einen Text über "einfluss­reiche Kritiker" der Reform des Sexual­strafrechts veröffentlicht.
  4. Interview von Pia Lorenz: Die Kieler Professorin Monika Frommel[wp] hat im LTO-Interview zu Forderungen nach einer Reform des Sexual­straf­rechts Rechts­ansichten von BGH-Richter und StGB-Kommentator Thomas Fischer kritisiert. Der meint, Frommel irre in fast jeder Hinsicht. Im Gespräch mit LTO wehrt er sich auch gegen den Vorwurf, unermüdlich zu polemisieren.)
  5. MANNdat-Forum: Die "Istanbul-Konvention", adler am 15. November 2014 - 17:05 Uhr (Istanbul-Konvention)

Netzverweise