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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Bundesgerichtshof

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Hauptseite » Recht » Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist in Deutschland die letzte gerichtliche Berufungs­instanz für Zivil- und Straf­sachen. Er ist aus dem Reichsgericht[wp] hervorgegangen.

Zusammensetzung

Er gliedert sich in dreizehn Zivilsenate, die mit römischen Ziffern durch­numeriert werden, fünf arabisch durch­numerierte Strafsenate und acht Spezialsenate. Jeder Senat hat einen Vorsitzenden Richter und vier Beisitzer.

Sitz

Sitz des BGH ist Karlsruhe. Nur der 5. Strafsenat hat seinen Sitz in Leipzig. Eigentlich sollte der gesamte BGH nach der Wieder­vereinigung nach Leipzig ziehen. Jedoch weigerten sich die Richter, Karlsruhe zu verlassen.

Familiensenat

Der XII. Zivilsenat ist für Familienrecht und Mietrecht zuständig. Deshalb ist er auch unter dem Namen Familiensenat bekannt. Im November 2001 wurde Meo-Micaela Hahne mit dem Vorsitz betraut. Seitdem fällt er uns vornehmlich durch sexistisch bestimmte Urteile auf. Allerdings war der Bundesgerichtshof in der Tradition des Reichs­gerichtes schon immer ein politisches Machtsystem, das Urteile stets nach politischen Vorgaben fällte.[1]

Hauptartikel: Familiensenat (BGH)

Der EGMR

Diese Urteile wurden immer wieder durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für Unrecht erklärt. Damit es in der BRD weniger Menschenrechts­verletzungen gibt, wurde im April 2004 Verfassungsrichterin a.D. Renate Jaeger zur Richterin am EGMR gewählt. Sie tut seitdem ihr Möglichstes.

Einzelnachweise

  1. Bundesgerichtshof in der Tradition des Reichsgerichtes: Pdf-icon-intern.svg Kein Grund zur Nostalgie: Das Reichsgericht - Ingo Müller, März 2001 (6 Seiten, 143 KB)