Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
87,5 %
1.050,22 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 21. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

211 StGB

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Recht » Strafgesetzbuch » 211 StGB

Der Paragraph 211 StGB (Mord) beschreibt einen Täter und nicht die Tat.

Wortlaut

211 StGB 211 StGB - Mord
Fassung von 1. Jan. 1872 Fassung von 15. Sept. 1941 Fassung von 1. Okt. 1953 Fassung von 1. Sept. 1969 Fassung von 21. Juni 1977 [1]
(1) Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Über­legung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft. (1) Der Mörder wird mit dem Tode bestraft. (1) Der Mörder wird mit lebens­langem Zuchthaus bestraft. (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheits­strafe bestraft. (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheits­strafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechts­triebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweg­gründen,
  • heim­tückisch oder grausam oder mit gemein­ge­fähr­lichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

(2) Mörder ist, wer
  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechts­triebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweg­gründen,
  • heim­tückisch oder grausam oder mit gemein­ge­fähr­lichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

(2) Mörder ist, wer
  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechts­triebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweg­gründen,
  • heim­tückisch oder grausam oder mit gemein­ge­fähr­lichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

(2) Mörder ist, wer
  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechts­triebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweg­gründen,
  • heim­tückisch oder grausam oder mit gemein­ge­fähr­lichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet. [2]

(3) Ist in besonderen Ausnahme­fällen die Todes­strafe nicht angemessen, so ist die Strafe lebens­langes Zuchthaus. (3) (weggefallen) (3) (weggefallen) (3) (weggefallen) [3]

Kommentare

Die Formulierung "ohne Mörder zu sein" stammt jedoch aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Grundlage die so genannte Lehre vom Tätertyp[wp] ist, wonach im Bereich der straf­recht­lichen Wertung nicht auf die Tat, sondern den Täter abgestellt werden müsse.[4]

Zitat: «Damals reformierten Nazis, angeleitet von ihrer Ideologie, heute reformieren Feminist.I.nnen, angeleitet von ihrer misandrischen Ideologie.

In beiden Fällen: kein Fehler.

Damals konsequente Folge eines menschen­feindlichen, heute vor allem männer­feindlichen, Denkfühlens.»[5]

Die heutigen Mordmerkmale wurden von der national­sozialistischen Reichs­regierung[wp] beschlossen und am 4. September 1941 im Reichsgesetzblatt[wp] verkündet.[6] Sie ersetzen die kürzere und allgemeinere Fassung von 1872.[3] An der Legitimität der Neufassung und der Übernahme in die Bundesrepublik gibt es Kritik.[7][8]


Mord ist nicht gleich Mord, es kommt (zumindest in der Berichterstattung) sehr auf die Opfergruppe an:

Zitat: «17.982 Morde - aber nur 489 davon sind wirklich schlimm (weil weibliche Opfer) und daher die Schlagzeile. Da haben die anderen 17.493 (fast ausschließlich männliche Opfer) ja noch einmal Glück gehabt!
Mexiko: Zahl der Frauenmorde während Corona-Krise stark gestiegen, Die Zeit am 21. Juli 2020
Die Zahl der Morde und Femizide hat sich nach Angaben der mexikanischen Regierung weiter erhöht. Laut offiziellen Daten werden täglich fast 100 Menschen ermordet.» - Tonio Walter[9]

Einzelnachweise

  1. § 211 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) vom 25. Juni 1969, neu bekannt­gemacht am 2. Januar 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1), ist nach Maßgabe der Entscheidungs­gründe mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit als Mörder mit lebens­langer Freiheits­strafe bestraft wird, wer heim­tückisch oder um eine andere Straftat zu verdecken, einen Menschen tötet.
  2. lexetius.com: § 211 StGB
  3. 3,0 3,1 Juristischer Informationsdienst: § 211 StGB
  4. Schneider in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch. 2003, § 211 Rdnr. 4.
  5. MANNdat-Forum: Ist das ein Fehler, Radfahrer?, Roslin am 1. Juli 2014 - 15:29 Uhr
  6. Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867-1945, Österreichische Nationalbibliothek
  7. Gerhard Wolf - Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken, Humboldt Forum Recht
  8. Thomas Fischer: Mord-Paragraph: Völkisches Recht, Die Zeit 51/2013 vom 12. Dezember 2013
  9. Twitter: @tonio_walter - 21. Juli 2020 - 15:15