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Scheinvaterregress

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Scheinvaterregress bedeutet, dass ein bisher rechtlich als Vater geltender Mann gegenüber dem leiblichen Vater einen Regress­anspruch hat, wenn er in Unkenntnis der tatsächlichen Vaterschaft für das nicht von ihm stammende Kind Unterhalt gezahlt hat.[1]


Hat der Scheinvater dagegen Unterhalt geleistet, obwohl er wusste, dass er nicht der Vater ist, so scheint es in Deutschland zur Zeit strittig zu sein, ob er dann gegenüber dem wirklichen Vater einen Regress­anspruch hat.[2] Warum allerdings dieser Anspruch vom Wissen oder Nichtwissen abhängen soll, ist nicht nachvollziehbar. Diese Tatsache gehört wohl in die Rubrik Richterwillkür.

Noch weniger nachvollziehbar ist, wieso eigentlich nicht die Mutter für den Schein­vater­regress aufkommen muss. Anstatt die Frau regress­pflichtig zu machen, werden zwei Männer rechtlich aufeinander gehetzt, die persönlich nichts miteinander zu tun haben. Nur die Frau, welche für alles verantwortlich ist, wird unbehelligt gelassen.

Entweder weiß die Frau mit Sicherheit, wer der wirkliche Vater ist und verschweigt es vorsätzlich, oder sie weiß zumindest, dass noch ein anderer Mann als Vater in Betracht kommt (Mehrverkehr).

Obwohl im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die Gleichberechtigung der Frau und die Gleichheit vor dem Gesetz festgeschrieben sind, herrscht offenbar die ober­gericht­liche und bundes­gericht­liche Rechtspraxis nach dem Prinzip "Narren­freiheit für Mütter". Frauen werden so für unverantwortlich und nicht voll geschäfts­fähig gehalten, dass man sie nicht in Verantwortung nehmen muss und auch nicht will.

Rechtslage

Zitat: «Die Rechtsprechung ist klar und eindeutig. Ein Vater, der die juristische Vaterschaft anerkannt hat, muss Unterhalt zahlen. Das hat er schließlich mit seiner Unterschrift bestätigt. Ein Notarvertrag ist dazu nicht notwendig. Die bloße, meist leicht­sinnige Unterschrift reicht völlig aus. Viele Jahre später stellt der Vater vielleicht fest, dass sein angebliches Kind eben nicht sein leibliches Kind ist und zieht vor Gericht. Moralisch gesehen völlig richtig, denn warum sollte ein Nicht­erzeuger für ein fremdes Kind zahlen? Völlig klar.

Doch der Mütterschutz ist in der deutschen Rechtsprechung einmalig. Die Mutter des Kuckuckskindes muss den bisher gezahlten Unterhalt nicht zurück­zahlen. Ist ja auch klar, denn Mutti hat oft weder Geld noch andere Vermögenswerte und schließlich war der Unterhalt fürs Kind. Und es spielt auch keine Rolle, dass Mutti bei der Vaterschaft voll gelogen hat. Es spielt auch keine Rolle, dass jede Frau genau weiß, welcher Mann seinen Pimmel in ihre Vagina steckte und abspritzte. Nein, die Rechtsprechung ist da eindeutig. Mutti muss weder Geld zurückzahlen, noch hat die Falschangabe eines Mannes als Vater irgendeine rechtliche Auswirkung.» - Detlef Bräunig[3]

Regress gegen die Kuckucksmutter

Eine oft gestellte und selten bis nie beantwortete Frage ist, warum nicht die Kuckucks­mutter regress­pflichtig gemacht wird. Immerhin ist sie es, die den Betrug - Unterschieben eines Kindes - begeht. Der Laie würde erwarten, dass die Betrügerin für ihre Tat verantwortlich gemacht und in Haftung genommen wird.

Zitat: «Die Frage ist, warum geht der Unterhalts­anspruch der Kuckucks­mutter an den Scheinvater über? Warum wird sie nicht in die Haftung genommen? Die Kuckucks­mutter stieg mit verschiedenen Männern ins Bett und nun verlangt der Gesetzgeber, dass die Männer sich miteinander beschäftigen.

b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:

"(4) Soweit die volle oder sofortige Erfüllung für den Verpflichteten eine unbillige Härte[wp] bedeuten würde, kann Erfüllung in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2 nicht, nur in Teil­beträgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden. Dies gilt auch, soweit ein Dritter vom Verpflichteten Ersatz verlangt, weil er anstelle des Verpflichteten Unterhalt gewährt hat."

Stellen wir uns also vor: Der Scheinvater entdeckt die Kindes­unter­schiebung noch innerhalb des Zeitraumes, was ihm ermöglicht, wenigstens die Unterhalts­kosten der letzten 24 Monaten einzufordern. Und zu seinem ganz großen Glück beruft sich die Kuckucks­mutter nicht auf die Un­zu­mut­bar­keit der Auskunft ihres/ihrer Sexpartner. Dann macht er auch noch den leiblichen Vater aus und der lebt auch zu seinem großen Glück innerhalb von Deutschland, so dass er ihn zur Vaterschafts­fest­stellung verklagen kann. Nun hat er all diese vielen "glücklichen" Momente auf seinem Weg zur Unterhalts-Regress­forderung gehabt und dann stellt das Gericht fest, dass der leibliche Vater mittellos ist und der Scheinvater wird so gänzlich leer ausgehen.

Also da wird der Scheinvater bestimmt einen Freudentanz machen und sich in seinem Glauben an den Rechtsstaat bestätigt sehen.

So treibt der Staat Scheinväter in die Ohnmacht. Diese Ohnmacht ist ein Vakuum, dass er selber, ganz auf sich alleine gestellt, füllen muss.» - Max Kuckucksvater[4]

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Väternotruf: Scheinvaterregress
  2. "Scheinvater" bekommt Unterhalt zurück, Der Stern am 12. April 2007 (Für einen Regress­anspruch spiele es keine Rolle, ob der Ehemann der Mutter sich jahrelang für den leiblichen Vater hielt. Es gebe keinen Unterschied zwischen den Ersatz­ansprüchen eines "wissenden" und dem eines "unwissenden" Scheinvaters gegen den biologischen Vater, heißt es in dem Schleswiger Urteil.)
  3. Detlef Bräunig: Die Unterhaltsabzocke für Kuckuckskinder, Männermagazin am 20. August 2015
  4. Gesetzentwurf zu Scheinvaterregress, Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes, KuckucksvaterBlog am 18. Juli 2016
  5. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise