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Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 21. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Robert Hansen

Aus WikiMANNia
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Aus unserer Rechtsabteilung:
WikiMANNia fordert die Nichtigerklärung der willkürlichen und nicht rechtsstaatlichen Indizierung.

Robert Hansen
URL fsm.de

Robert Hansen ist ein deutscher Zensor und Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle des Berliner Vereins Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter[wp] e.V. (FSM).

Der selbsternannte und eigens zur Ausübung seiner Aktivitäten staatlich bestallte Meinungs­kontrolleur[wp] Hansen verfolgt seit 2020 Bürger in bewährter faschistischer Manier und arbeitet dabei mit bekannten Denunzianten und Hetzern wie beispielsweise Wolfgang A. Kirchmeier zusammen.[1]

Feministische Staatsräson

Dem WikiMANNia-Betreiber wurden folgende Informationen zugespielt:

Zitat: «

Von: FSM Hotline [1]
Gesendet: tt.mm 2020 Uhrzeit
An: xxxxxxx@xxxxxxxx.ch <mailto:xxxxxxx@xxxxxxxx.ch>
Betreff: Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 81512

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL
https://www.jewiki.net/wiki/WikiMANNia
eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungs­nummer führen. Bitte geben Sie bei Rück­meldungen diese Prüfungs­nummer an. Vielen Dank!

Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerde­verfahrens können Sie unter
https://www.fsm.de/de/was-passiert-mit-der-meldung abrufen.

Der Beschwerdeführer wirft Ihnen die Verlinkung zu indizierten Seiten vor. Sie wurden von uns bereits am 26.02.2020 über einen ähnlichen Verstoß informiert.

Ich habe Ihre Website im Rahmen meiner Vorprüfung in Augenschein genommen und dabei festgestellt, dass Sie auf die Seiten http://de.metapedia.org/wiki/Hauptseite und http://de.wikimannia.org/ verlinken. Die beiden Seiten sind indiziert (Listenteil D und C). Dies stellt einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 Nr. 2 JMStV dar.

Die Verlinkung auf www.metapedia.org ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 11 JMStV absolut unzulässig und muss mithin von Ihnen entfernt werden. Die Verlinkung auf https://de.wikimannia.org ist nur zulässig, wenn sichergestellt wird, dass sie nur für Erwachsene zugänglich ist. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie ein Alters­verifikations­system einsetzen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Jugendschutz­beauftragten.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum 12.10.2020 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerde­ausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landes­medien­anstalt als Aufsichts­behörde weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die Landes­medien­anstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie diese als Ordnungs­widrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Hansen
Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle

FSM-Beschwerdestelle

Postfach 02 77 17
10130 Berlin
Fax: 030 240484-59
E-Mail: hotline@fsm.de
Vereinsregisternummer beim AG Berlin Charlottenburg: VR 20264 B» - via E-Mail am 5. Oktober 2020

Robert Hansen möchte auch nicht, dass Jugendliche vor Verstümmelung ihrer Genitalien geschützt werden:

Zitat: «

Von: FSM Hotline [2]
Gesendet: tt.mm 2021 Uhrzeit
An: xxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.de <mailto:xxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.de>
Betreff: Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 85889

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL
http://www.faktum-magazin.de/2015/06/matthias-woche-nicht-feministische-links-kw-2315/
eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungs­nummer führen. Bitte geben Sie bei Rück­meldungen diese Prüfungs­nummer an. Vielen Dank!

Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerde­verfahrens können Sie unter
https://www.fsm.de/de/was-passiert-mit-der-meldung abrufen.

Der Beschwerdeführer wirft Ihnen die öffentliche Verbreitung von indizierten Angeboten über die Online-Dienste vor.

Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Jugend­medien­schutz-Staatsvertrag (JMStV) muss der Anbieter indizierter Inhalte der Liste A und C sicherstellen, dass solche Angebote nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden und für Minderjährige nicht zugänglich sind.

Ich habe Ihre Website im Rahmen meiner Vorprüfung in Augenschein genommen und dabei festgestellt, dass Sie auf die Seite wikimannia weiterleiten (http://de.wikimannia.org/Genitalverstümmelung). Diese ist von der BPjM in der Liste C indiziert.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Jugendschutz­beauftragten.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum 10.05.2021 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerde­ausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landes­medien­anstalt als Aufsichts­behörde weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die Landes­medien­anstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie diese als Ordnungs­widrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Hansen
Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle

FSM-Beschwerdestelle

Postfach 02 77 17
10130 Berlin
Fax: 030 240484-59
E-Mail: hotline@fsm.de
Vereinsregisternummer beim AG Berlin Charlottenburg: VR 20264 B» - via E-Mail am 28. April 2021

Robert Hansen bekämpft auch kritische Äußerungen zum organisierte vorgeburtlichen Kindermord in Deutschland. Darauf anwortet T.R.E. Lentze:

Robert Hansen von der FSM-Beschwerdestelle wirft mir vor[ext], auf diesem Portal volksverhetzende Inhalte zu verbreiten, welche den Frauenhaß schüren. Der Begriff "Volksverhetzung" mag juristisch relevant sein, geht hier allerdings an der Sache vorbei.

Im Nationalsozialismus war Volksverhetzung eine Tatsache, denn einerseits war der Volks-Begriff lebendig (heute spricht man ausweichend von Bevölkerung), und zweitens war auch der Gegner ein Volk, ja ein solches, daß sich in ausgezeichneter Weise über seine Volkheit definierte. Insofern ist der heutige Begriff der Volksverhetzung anachronistisch. In vorliegendem Falle kommt hinzu, daß der vermeintliche Gegner, die Frauheit, gar keine beleidigungs­fähige Gruppe im Sinne des geltenden Gesetzes darstellt.

Wie ich auf diesem Portal schon mehrmals erläutert habe, läßt sich der Feminismus als eine Metamorphose und Steigerung von Kommunismus und Nationalsozialismus verstehen. Er betreibt einen Klassenkampf auf die denkbar biologistischste Weise, mit anderen Worten: er betreibt Geschlechts­verhetzung. Dieses Wort ist (noch) nicht allgemein gebräuchlich, doch halte ich es für dringend geboten, es einzuführen. Das Folgende sei der Anfang.

Der Vorwurf, ich würde den Haß auf Frauen schüren, ist in meinen Augen so absurd, wie der Vorwurf einem Kommunismus- oder NS-Kritiker gegenüber, er würde den Haß auf Arbeiter und Bauern bzw. auf nichtjüdische Deutsche schüren. Es ging den Revolutionären niemals um die Befreiung angeblich Unterdrückter, sondern um die Entmachtung einer herrschenden bzw. vermeintlich zu dominant gewordenen Klasse. Ebenso geht es den Feministen nicht um die "Befreiung" von Frauen, sondern um die Zersetzung des Patriarchats. Es sind nicht Frauen, die davon profitieren; es sind Feministen beiderlei Geschlechts.

Das wirksamste Mittel, um den Zweck zu erreichen, besteht darin, in den Massen den (Klassen-, Rassen-, Geschlechts-)Haß auf angebliche Unterdrücker zu schüren. Der Klassenhaß (ich nehme dies Wort als Oberbegriff) ist eine Konstante im Gestaltwandel der totalitären Systeme.

So beginnt, um nur ein Beispiel zu nennen, die Feministin Christa Mulack ihr Werk "Natürlich weiblich. Die Heimatlosigkeit der Frau im Patriarchat" (1990) mit dem folgenden Satz:

Zitat: «Das männliche Geschlecht hat sich auf diesem Planeten so breit gemacht, daß weibliche Heimatlosigkeit die unausweichliche Folge ist.»

Vergleichen Sie dazu das nebenstehende Bild aus dem "Stürmer", Ausgabe März 1929. Es zeigt im oberen Teil eine deutsche Familie, die ihr Vaterland verlassen muß, weil, siehe unteren Bildteil, Juden sich in Deutschland "breit gemacht" haben.

Mit der Gegenüberstellung von Zitat und Bild will ich keineswegs unterstellen, daß die Autorin sich durch den "Stürmer" habe inspirieren lassen. Ich weise nur auf die Gleich­artigkeit der Vorgehensweise hin.

In beiden Fällen erfolgt die Gegenüberstellung einer Gruppe mit Heimatrecht und einer anderen Gruppe, die - angeblich - aus Invasoren und Vertreibern besteht. In der Folge wird die vertriebene bzw. versklavte Gruppe zum Haß und zum Widerstand gegen ihre vermeintlichen Unterdrücker aufgerufen. Vorhandene Ansätze der Benachteiligung werden aufgebauscht und propagandistisch ins Riesenhafte gesteigert, die Leiden der Anderen jedoch ausgeblendet.

Robert Hansen von der FSM-Beschwerdestelle (Freiwillige Selbst­kontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V.) wirft mir nun vor:

Zitat: «Nur beispielhaft versucht dieser Artikel http://www.mann-pass-auf.de/sk79.php, den Hass auf Frauen zu schüren, indem unsachliche Vergleiche mit den Judenmorden und Abtreibung herangeführt werden.»

Das ist ein seltsames Deutsch, aber egal, ich verstehe. Und was das Inhaltliche angeht, so gibt es keine unsachlichen Vergleiche. Es gibt allerdings unsachliche Gleich­setzungen. Dies sollte unterschieden werden.

Richtig ist, daß ich - nicht nur in dem o.g. Artikel - Vergleiche zwischen den Massenmorden an System­gegnern, an Juden und an Ungeborenen gezogen und sowohl die Unterschiede als auch die Über­ein­stimmungen detailliert heraus­gearbeitet habe. Sollten mir dabei Fehler unterlaufen sein, so bitte ich höflichst um begründete Hinweise.

Zitat: «Weiterhin fordert dieser, offensichtlich fingierte Artikel einen Beratungsschein für Frauen Vergewaltiger http://www.mann-pass-auf.de/mpa11.php und lässt damit eine fingierte Ansicht zu Wort kommen, die Vergewaltigungen verharmlosen und geeignet ist, diese verächtlich zu machen.»

Das ist auch wieder in einem Deutsch geschrieben, welches man, wenn man es nicht gutwillig interpretiert, als unverständlich zurück­weisen müßte. Wie kann man Vergewaltigungen verharmlosen und gleichzeitig verächtlich machen? Schon gut, ich weiß ja: Es sind Frauen gemeint.

Weder ist der Artikel fingiert, noch fordert der Artikel einen Beratungsschein für Vergewaltiger. Es handelt sich um eine Satire, in welcher ein fingierter Gesprächs­partner sich eines Argumentum a fortiori bedient, indem er sinngemäß sagt: Wenn schon die Vergewaltigung von erwachsenen Frauen als Körper­verletzung bewertet wird, und die von Mädchen noch mehr, dann ist die Zerstückelung von noch kleineren Menschen, also Föten, erst recht eine Körper­verletzung. Die Forderung des Interviewten nach einem Beratungsschein für Vergewaltiger dient erkennbar nur dazu, auf satirische Weise eine logische Beziehung zum Pränatalmord herzustellen, weil auch dieser durch einen Beratungsschein straffrei wird.

Im Übrigen stimmt es, daß Vergewaltigungen gegenwärtig verharmlost werden. Daran ist aber nicht meine Satire schuld, sondern die gegenwärtige Rechtsprechung, welche die Falschanschuldigungen durch Frauen (ebenso wie deren Pränatalmorde) in der Regel straffrei läßt, sodaß sich die Falsch­anschuldigungen meistens lohnen - für die Täterinnen. Vgl. hierzu die Netzseite Falsch­beschuldigung[ext]. Leidtragende sind dann u.U. wirklich Vergewaltigte. Dies ist auch in unzähligen Leser-Kommentaren zu entsprechenden Zeitungs­artikeln zur Sprache gekommen und somit als Problem im öffentlichen Bewußtsein verankert. (Es sei angefügt, daß weltweit die meisten Vergewaltigungs­opfer nicht Frauen, sondern Männer[ext] sind.)

Die wirklichen Ursachen des allerdings bestehenden Frauenhasses sind in der gynokratisch verfestigten Privilegierung des Weibes und Marginalisierung des Mannes zu suchen. Stichworte:

  • "Mein Bauch gehört mir" - millionenfacher Massenmord ("Abtreibung") - nicht auf das Geschlecht abgezielt, aber mit ausschließlich weiblicher Vollmacht (Väter können keinen Pränatalmord beantragen oder untersagen).
  • "Seine Wohnung gehört mir" - männliche Obdachlosigkeit per Gewalt­schutz­gesetz.
  • "Sein Kind und sein Einkommen gehören mir" - Kindesentzug und Unterhalts­sklaverei per gynozentrischer Rechtsprechung.
  • "Über seine Freiheit entscheide ich" - Falschanschuldigung mit sofortiger Inhaftierung des Falsch­beschuldigten aufgrund von Beweis­lastumkehr. (Vgl. Kein Titel angegeben![ext])

Unter Hitler hatte alles das seine Parallelen, nur noch nicht auf so tief biologistischer Ebene. Das Geschlecht ist nämlich viel tiefer und eindeutiger als die Rasse biologisch fundiert. Anders gesagt: Männer sind schon durch bloßen Augenschein sofort als Männer zu erkennen; den Juden mußte ihr Jüdischsein erst nachgewiesen werden. Männern braucht nichts verpaßt zu werden, was dem Judenstern entspricht; sie tragen ihr "Kainsmal" im Gesicht und in der Stimme.

Von Bedeutung ist auch, daß das vermeintliche "Täter­geschlecht" (in Wirklichkeit ist das Täter­geschlecht weiblich, s.o.) nicht einfach auf einen fremden Kontinent verbannt werden oder dorthin flüchten kann, ohne den Fortbestand der Menschheit infrage zu stellen. Denn Mann und Frau sind von Natur aus zur Ergänzung bestimmt. Darum ist die Geschlechts­verhetzung verhängnisvoller als jede Art von Volksverhetzung. Mit anderen Worten: Sexismus ist schlimmer als Rassismus.

Professionelle Geschlechtsverhetzung: Das Portal "re-empowerment e.V."

Abgesehen von feministischen Einzel­kämpferinnen wie die zitierte Autorin gibt es organisierte Gruppen, die hoch professionell die Geschlechts­verhetzung betreiben und mit einiger Sicherheit auch politische und wirtschaftliche Unterstützung finden. Eine hiervon ist der Verein re-empowerment e.V.[ext] Gleich der erste Satz auf der Startseite lautet:

Zitat: «Diese Seiten richten sich an Frauen, deren Leben von Partner­schafts­gewalt beeinflusst und beeinträchtigt wird oder wurde. Unser Verständnis von Partner­schafts­gewalt beinhaltet auch die non-physischen Gewaltformen (v.a. psychische und verbale Misshandlung).»

Diese non-physischen Gewaltformen, die sich immer behaupten, aber - weil rein subjektiv - niemals beweisen lassen, bilden das Hauptthema des Portals.

Es handelt sich um Geschlechts­verhetzung in Reinform.

Nicht, daß Männer hier auf vulgäre Weise beschimpft würden. Im Gegenteil, auf der Unterseite "Nur für Frauen" wird eingeräumt, "daß auch Männer von Partner­schafts­gewalt betroffen sein können." Ja, es wird ihnen sogar erlaubt, "bei konkreten Anliegen" das Kontakt­formular zu benutzen oder ins Gästebuch zu schreiben. Für den Fall eines Registrierungs­versuches wird ihnen allerdings mit rechtlichen Schritten gedroht.

Ziel dieser Initiative ist ausdrücklich nicht die Vermeidung von Partner­schafts­gewalt, auch nicht die Aussöhnung. Ziel ist einzig und allein die Trennung:

Zitat: «Allerdings bieten wir keine Hilfe­stellung dafür an, wie Betroffene es in ihrer "Partnerschaft" besser aushalten oder Veränderungen innerhalb einer Misshandlungs­beziehung bewirken können. Die mittel- und lang­fristige Nutzung der interaktiven Funktionen der Website (Verfassen von Foren­beiträgen, Nutzung des PN-Systems) setzt ein Mindestmaß an Trennungs­motivation voraus.»

Es geht also darum, den Frauen zu suggerieren, daß sie tatsächlich eine "Gewalt" erleiden, von der sie bis dahin gar nicht wußten. Nichtwissen wird als Selbst­täuschung hingestellt. Eine Frau, die das "Wissen" um ihre Gewalterfahrung (noch) nicht erlangt hat, ist für das Projekt ungeeignet.

Man lasse sich nicht täuschen. Auf der Über­sichts­seite "Partner­schafts­gewalt" wird zuletzt zwar auch eine "notwendige Abgrenzung" vollzogen zu männlichen Verhaltensweisen, die unangenehm, aber nicht wirklich gewalt­tätig sind. Liest man dann aber auf den zugehörigen Unterseiten nach, was alles unter verbaler und psychischer/emotionaler Gewalt zu verstehen sei, dann fallen letztlich auch die "bloß" unangenehmen Verhaltens­weisen sämtlichst unter - männlicher - Partner­schafts­gewalt.

So wird etwa auf der Unterseite Verbale Gewalt: Worte als Waffe - Worte die wie Schläge sind das Zufällige Vergessen beschrieben:

Zitat: «Vergessen ist menschlich. Absichtliches, als "zufällig" deklariertes, wiederholtes Vergessen ist letztendlich eine Kombination aus Leugnen und Manipulation, egal was der "Partner" nun vergessen hat. Sei es, ihr einen wichtigen Termin rechtzeitig mitzuteilen, ein Versprechen einzuhalten oder ganz einfach das "zufällige" Vergessen von Dingen, die ihr wichtig sind. Es ist sinnlos, einen Misshandler mit diesem "Vergessen" zu konfrontieren, er wird sich herausreden; - oder aber Gelegenheiten aufzählen, bei denen sie etwas vergessen hat.»

Und ebenso, unter vielem Anderen, das Leugnen:

Zitat: «Er leugnet, Dir absichtlich wehgetan zu haben. Er leugnet, bestimmte Dinge überhaupt gesagt oder getan zu haben. Kurzum: er leugnet Deine Realität und Deine Wahrnehmung. Gefahr und Folge: Du misstraust Deiner eigenen Wahrnehmung, Deiner eigenen Realität und verlierst Dich selbst. Auch wenn dies banal klingen mag, ist Leugnen eine der heimtückischsten Formen verbaler Misshandlung, sie hat die gravierendsten Folgen und fällt in die Kategorie Crazymaking.»

Jeder Ansatz zu einer Selbstprüfung, inwieweit die eigene - weibliche - Wahrnehmung trägen könnte, wird also nicht nur als sinnlos zurück­gewiesen, sondern als Symptom einer ungesunden Entwicklung bewertet.

Ebenso wird die Prüfung durch einen unabhängigen Dritten abgelehnt, da der "Mißhandler" sogar das Zeug hätte, einen Therapeuten an der Nase herumzuführen und ihn gegen das weibliche "Opfer" auszuspielen. So lesen wir auf der Seite über Psychische Gewalt - Emotionale Mißhandlung (Untertitel: "Gefühlstöter, Mindfucker, Emotionaler Vampir, Manipulator") Folgendes:

Zitat: «Schlimmer noch ist, dass einige Gefühlstöter zwar professionelle Hilfe in Anspruch nehmen; diese aber eher als Selbstzweck nutzen. Entweder, um ihre manipulativen Tricks zu verfeinern, oder ganz einfach um den Anschein zu erwecken, als würden sie Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und daran arbeiten. Dieser Typus bewaffnet sich förmlich mit pervertierten Aussagen und Mitteln seines Therapeuten - und setzt sie gegen seine Partnerin ein.»

Zunächst erweckt dieses Portal vielleicht den Anschein eines Ratgebers. In Wirklichkeit handelt es sich um einen Trainings-Kurs mit dem offen­sichtlichen Ziel der Manipulation. Wer die Check­listen durch­gearbeitet hat, kann gar nicht mehr anders, als sich zu sagen: "Wirklich, mein Partner ist ein Mißhandler. Ich hatte es nur noch nicht gewußt, nicht wissen können." Ein Gefühl der Resignation und Hoffnungs­losigkeit stellt sich ein - sofern die Leserin nicht von Vorherein durch eine depressive Verstimmung oder echte Depression auf diese Seite gekommen ist.

An mindestens einer Stelle verrät sich der Verein. Auf der Unterseite Gezielte soziale Isolation lesen wir nämlich:

Zitat: «Partnerschaftsgewalt dient letzten Endes dem Zweck, Macht und Kontrolle über die Betroffene auszuüben. [...] Um ein maximal mögliches Maß an Macht, Einfluss und Kontrolle zu erreichen, ist es für den Misshandler notwendig, die Betroffene weitestgehend zu isolieren und von sämtlichen Kontakten abzuschneiden, die nicht "auf seiner Seite sind". [...] Je weniger Bezugs­personen die Betroffene hat, desto geringer ist die Chance, dass sein Verhalten als Gewalt entlarvt wird.»

Genau das aber will der Verein zur Wieder-Ermächtigung: die Leserin von ihrem Partner isolieren. Der neue Partner ist dann eben dieser Verein. Dieser übt genau das aus, was er dem Intimpartner der Leserin unterstellt: Manipulative Macht auszuüben und gleichzeitig zu verschleiern.


Irgendwann im Verlaufe der Lektüre wird man sich die Frage stellen: Was motiviert die Betreiberinnen, mit dieser Gründlichkeit und Professionalität auf die Partner-Trennung, d.h. Familien-Zerstörung hinzuarbeiten? Gibt es ein Motiv dahinter? Erhellend ist die Unterseite Kann er sich ändern? 9 Schritte, an denen Sie eine ernstgemeinte Veränderung erkennen können.

Darin finden wir die Geschichte von einem passionierten Vogel­liebhaber, der in Konflikt mit einem Nachbarshund gerät, weil der ihm, obwohl an sich nicht bösartig, die schönsten und seltensten Vögel vertreibt. Nach jahrelang angestautem Zorn vergiftet er den Hund. Das macht ihn zum "Juden", zum Ausgestoßenen in der ganzen Stadt. Ihm droht sogar der wirtschaftliche Ruin. Schon hier muß man sich fragen: Warum eigentlich? Ist es ein wirkliches Verbrechen, auf die jahrelange "Partner­schafts­gewalt" des Hundes irgendwann einmal zu reagieren?

Doch die Autorin gibt ihm eine Chance - wobei sie von Anfang an durchblicken läßt, daß der Schuldige die neun Schritte, die von ihm erwartet werden, mit ziemlicher Sicherheit nicht gehen wird. Darauf will sie auch hinaus: Es gibt sozusagen Menschen­gruppen, die sind existenziell "unentschuldbar". Doch sehen wir uns diese Schritte einmal an.

Zunächst soll er die Tötung des Hundes gestehen. Nun ja, warum nicht! Gleichzeitig soll er die Sichtweise der Besitzer einnehmen, für die der Hund "großartig" gewesen ist. - Zweitens darf er sich nicht damit herausreden, daß andere an seiner Stelle vielleicht genauso gehandelt haben würden. - Drittens soll er die absolute Alleinschuld anerkennen, also sich in keiner Weise als Opfer einer Ruhestörung durch den Hund darstellen.

Viertens muß er sich nicht nur formell entschuldigen, sondern auch erkennbar Reue zeugen. - Fünftens und sechstens muß er nicht nur den Nachbarn einen neuen Hund kaufen - und zwar den besten und teuersten, den er finden kann -, sondern: "Er muss auch die unabsehbaren Kosten für Tierarzt­rechnungen, der Abrichtung sowie einer speziellen Welpen­nahrung übernehmen."

Bis hierhin würde ein im Grunde anständiger und auf den Nachbarschafts­frieden bedachter Mensch vielleicht noch gehen wollen. Dann aber kommt - siebstens - eine arge Zumutung:

7. Schritt
Er hat kein Recht auf Vergebung
[...] Die Leute dürfen sich weigern, wieder nett zu ihm zu sein, obwohl er geständig war. [...]

Zuletzt soll er dann einsehen, daß er mit seinem Verhalten die Ursache aller (!) Feind­seligkeiten war.

Das hieße aber doch nur, "einzusehen", daß die Nachbarn über Gott stehen. Denn Gott vergibt bei aufrichtiger Reue; so lehrt es jedenfalls die Bibel. Was er hier zu erwarten hat, ist möglicherweise aber die moralische Total­verdammung trotz aller Bemühungen. Wer wird sich auf dieses Risiko einlassen wollen? Das kann nur ein Mensch sein, der nicht nur seinen Stolz aufgegeben, sondern seine Würde preisgegeben hat.

Das Bild vom Mann, das der Verein "re-empowerment" ausmalt, entspricht offenbar dem Bild vom Juden, wie es die Nazis hatten. Der Jude "als solcher" war für sie ein Mensch, der soviel Schuld auf sich geladen hat, daß er selbst bei größten Anstrengungen, sie "wieder gutzumachen", kein Recht auf Vergebung habe. Vor Allem war die geforderte Reue von ihm gar nicht zu erwarten, weil man selbst im Vergleichsfalle auch nicht dazu bereit gewesen wäre.

Daß ein solchermaßen Schuldiger definitiv nicht in Gemeinschaft mit "Unschuldigen" leben könne, ist eine Konsequenz, die notwendig daraus folgt. Im National­sozialismus wurde zuletzt noch eine weitere Konsequenz für notwendig gehalten: Die physische Vernichtung.

Der Begriff "Gewalt" (im Sinne des englischen "violence", zu unterscheiden von "force") wird durch re-empowerment e.V. extrem inflationiert und essentialisiert, d.h. zu einem Wesens­merkmal einer geschlechtlich definierten Menschen­gruppe gemacht. Frauen werden systematisch gegen Männer aufgehetzt. Sie sollen lernen, in ihrem Partner - der bezeichnender­weise immer mit Anführungs­zeichen geschrieben wird! - den absoluten Feind zu erblicken, der nicht gebessert, sondern nur ausgegrenzt werden kann. Dabei wird weibliche Selbst­hinter­fragung als Krankheits­symptom gewertet.

Diese Haltung stellt eine Metamorphose und Steigerung des national­sozialistischen Judenhasses dar. Steigerung, weil der sexistische Haß, anders als der Rasse- oder Volkshaß, zwingend die innersten, unausweichlichen gesellschaftlichen Beziehungen infrage stellt, ja zerstört.


Die Vergiftung der geschlechtlichen Liebe

Man vergleiche hierzu eine weitere Illustration aus dem "Stürmer" mit der Grafik einer Agentur im Dienste der Trierer Notruf-Organisation.

Der Text unter dem Bild aus dem Stürmer rechts
Sie sind durch den Juden versklavt und verkommen.
Man hat ihnen Freude und Seele genommen.
Sie schielen nach Deutschland, wo die Arbeit geehrt,
wo jeder im Volke erkennt seinen Wert.
Unten eine versklavte Frau im Sinne der feministischen Ideologie. Da hätte der Text zu lauten
Sie sind durch die Männer versklavt und verkommen.
Man hat ihnen Freude und Seele genommen.
Sie schielen nach einem Land, wo die Frauen geehrt,
wo jeder in der Gesellschaft erkennt ihren Wert.
Werbung aus Terres Des Femmes

Wenn es heißt: "Jede vierte Frau ist Opfer von Gewalt" bzw. "Jede neunte Frau ist Opfer einer Vergewaltigung", so ist das nicht nur billigste Propaganda (weil unbewiesen und unbeweisbar); es ist auch klar, daß als Verursacher selbstverständlich immer der Mann unterstellt wird! So wie früher der Jude.

Und darum geht es: um Geschlechtsverhetzung. Der angeblich besonders nötige Schutz von Frauen ist hier nur ein Vorwand. Es soll aussehen nach Streben um mehr Gerechtigkeit, weil unverhüllte Haß-Orgien, wie sie bei den Nazis noch gebräuchlich waren, heute nicht mehr so gut ankommen würden.

Die Folgen sind fatal. ##Das, was erwachsene Menschen zutiefst miteinander verbindet, die geschlechtliche Liebe, wird bis auf den Grund vergiftet.##

In obiger Montage, welche die biografischen Schrittfolge von Liebe, Heirat, Kinder­geburten und Mißhandlung plakativ heraus­streicht, wird das besonders deutlich: Es soll der Eindruck entstehen, daß dem Manne ein zutiefst zerstörerisches Wesen zueigen ist, welches zunächst sich verhüllt und als Zuneigung maskiert, bis es irgendwann dann doch "zum Durchbruch kommt" - falls die Frau den Mann nicht rechtzeitig denunziert und damit "unschädlich macht".

Und wenn sie ihm gar noch den Penis abschnitte - wer könnte ihr das verdenken bei dem tödlichen Leidensdruck, wie er auf ihrem Gesicht geschrieben steht? Für eine gewisse zweifache Bundesverdienst­kreuzträgerin ("Sie hat ihren Mann entwaffnet. [...] Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr") wäre das sicher wieder ein Grund zum Jubel.

Nicht mehr durch Volksverhetzung (Aufwiegelung des deutschen Volkes gegen ein anderes Volk), sondern durch Geschlechts­verhetzung (Aufwiegelung des weiblichen Geschlechts gegen das männliche) wird heute der Friede bedroht!
T.R.E. Lentze[2]

Robert Hansen schreibt Franzjörg Krieg:

Am 05.09.2023 ging bei mir folgende Mail ein:
Zitat: «Sehr geehrter Herr Krieg,

die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL https://vater.franzjoerg.de/wikimannia-artikel/

eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungs­nummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese Prüfungs­nummer an. Vielen Dank!

Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerde­verfahrens können Sie unter https://www.fsm.de/de/was-passiert-mit-der-meldung abrufen.

Der Beschwerdeführer wirft Ihnen die öffentliche Verbreitung indizierten Angeboten über die Online-Dienste vor. Konkret handelt es sich um die indizierte Seite wikimannia.org.

Falls es Sie interessiert, auch ich bin dort gelistet.

Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Jugend­medien­schutz-Staatsvertrag (JMStV) muss der Anbieter indizierter Inhalte sicherstellen, dass solche Angebote nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden und für Minderjährige nicht zugänglich sind.

Ich habe Ihre Website im Rahmen meiner Vorprüfung in Augenschein genommen und dabei festgestellt, dass Sie indizierte Inhalte ohne entsprechende Schutzvorkehrungen anbieten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Jugendschutz­beauftragten.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum

19.09.2023

notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerde­ausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedien­anstalt als Aufsichts­behörde weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die Landesmedienanstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie diese als Ordnungs­widrig­keiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Hansen

Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle
FSM-Beschwerdestelle
Postfach 02 77 17
10130 Berlin
Fax: 030 240484-59
E-Mail: hotline@fsm.de»

Ich war natürlich zu Tode erschrocken: Ich als "Väterrechtler" ein Kindesverführer? [...]

Franzjörg Krieg[3]

Arbeitgeber

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter ist nach Eigenangaben

  • ein gemeinnütziger Verein, 1997 gegründet
  • eine seit 2005 anerkannte Selbstkontrolle für alle Onlinemedien[4]
  • verantwortlich für den Jugendschutz im Internet[5][6]

Einzelnachweise

  1. Twitter: @iewgf - 19. Dez. 2022 - 20:05 Uhr
  2. Von Volksverhetzung zu Geschlechtsverhetzung. Das NS-Erbe im Feminismus., Mann pass auf! am 15. Juli 2012
  3. Franzjörg Krieg: WikiMANNia-Artikel, Original: 1. Januar 2000, aktualisiert am 29. September 2023
  4. Anerkannt von wem?
  5. Ein Privatverein ist "verantwortlich" für Jugendschutz? Wie und von wem ist diese Verantwortlichkeit auf diesen privaten Verein übergegangen?
  6. FSM: Wer wir sind - Was wir bieten

Netzverweise