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Resolution ES-11/4 der UN-Generalversammlung

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UN-Generalversammlung Resolution A/RES/ES-11/4
Datum: 12. Oktober 2022
Sitzung: Elfte Dringlichkeitssitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen[wp]
Kennung: A/RES/ES-11/4
Abstimmung: Dafür: 143, Dagegen: 5, Enthaltungen: 35
Gegenstand: Sezession von Gebieten im Südosten der Ukraine und deren Anschluss an die Russische Föderation
Ergebnis: Angenommen
 Dafür
 Dagegen
 Enthaltung
 Fehlten bei der Abstimmung
 Kein UN-Mitglied

Die Resolution A/RES/ES-11/4 der UN-Generalversammlung wurde am 12. Oktober 2022 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer elften Dringlichkeits­sitzung[wp] verabschiedet. In ihr wurde mit der großen Stimmenmehrheit von 78,1 Prozent Russlands Inkorporierung von Gebieten der Süd- und Ostukraine kraft demokratischer Legitimation des von der Mehrheit der jeweiligen Bürgerschaft in den Gebieten von Donezk, Cherson, Lugansk und Saporischschja in Plebisziten zum Ausdruck gebrachten Votums für ungültig und illegal erklärt.

Hintergrund

Am 7. Oktober 2022 brachten folgende 44 Staaten unter dem Titel "Territorial integrity of Ukraine: defending the principles of the Charter of the United Nations" ("Territoriale Unversehrtheit der Ukraine: Verteidigung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen") den Entwurf A/ES-11/L.5 für eine Resolution der UN-Generalversammlung ein:[1][2]

Albanien
Australien
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Guatemala
Irland
Island
Italien
Japan
Kanada
Kroatien
Lettland
Liberia
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Moldau
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Österreich
Palau
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Südkorea
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Türkei
Ukraine
Ungarn
Republik Zypern

Wortlaut

Die Generalversammlung, […]
  1. bekräftigt ihr Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit[wp], Einheit und territorialen Unversehrtheit[wp] der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, einschließlich ihrer Hoheitsgewässer[wp];
  2. verurteilt die von der Russischen Föderation in Regionen innerhalb der international anerkannten Grenzen der Ukraine veranstalteten illegalen sogenannten Referenden[wp] und den auf diese Referenden folgenden Versuch der rechtswidrigen Annexion[wp] der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja;
  3. erklärt, dass die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation im Zusammenhang mit den illegalen sogenannten Referenden, die vom 23. bis 27. September 2022 in den ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja, die zum Teil unter der temporären militärischen Kontrolle der Russischen Föderation stehen oder gestanden haben, abgehalten wurden, und der darauf folgende Versuch der rechtswidrigen Annexion dieser Regionen keine Gültigkeit haben und keine Grundlage für eine Änderung des Status dieser Regionen der Ukraine bilden;
  4. fordert alle Staaten, internationalen Organisationen[wp] und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen[wp] auf, eine Änderung des Status einer oder aller der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja durch die Russische Föderation nicht anzuerkennen und nichts zu tun oder zu unternehmen, was als Anerkennung eines solchen geänderten Status ausgelegt werden könnte;
  5. verlangt, dass die Russische Föderation ihre Entscheidungen vom 21. Februar und 29. September 2022 betreffend den Status bestimmter Gebiete der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja in der Ukraine sofort und bedingungslos rückgängig macht, da sie eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine darstellen und mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen[wp] unvereinbar sind, und dass sie alle ihre Streitkräfte[wp] unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht;
  6. begrüßt die von den Vereinten Nationen, Mitgliedstaaten[wp] und humanitären Organisationen[wp] unternommenen Bemühungen zur Bewältigung der humanitären Krise und Flüchtlingskrise;
  7. begrüßt und bekundet seine nachdrückliche Unterstützung für die fortgesetzten Bemühungen des General­sekretärs[wp] und der Mitgliedstaaten und fordert die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen, einschließlich der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer internationaler und regionaler Organisationen, auf, die Deeskalation[wp] der derzeitigen Situation und eine friedliche Beilegung des Konflikts durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel zu unterstützen unter Achtung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und im Einklang mit den Grundsätzen der Charta;
  8. beschließt, die elfte Notstands­sonder­tagung der Generalversammlung vorläufig zu vertagen und den Präsidenten der Generalversammlung zu ermächtigen, die Tagung auf Antrag von Mitgliedstaaten wiederaufzunehmen.
– A/ES-11/L.5[2]

Abstimmungsverhalten

Abstimmung am 12. Oktober 2022[3]
Votum Zahl Staaten Stimmen
in Prozent
in Prozent der
UN-Mitgliedstaaten
Ja 143 Afghanistan, Ägypten, Albanien, Andorra, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belgien, Belize, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indonesien, Irak, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kanada, Kap Verde, Katar, Kenia, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Kroatien, Kuwait, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Malta, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Myanmar, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Oman, Österreich, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Salomonen, Sambia, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südkorea, Suriname, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Republik Zypern 78,1 % 74,1 %
Nein   5 Belarus, Nicaragua, Nordkorea, Russland, Syrien  2,7 %  2,6 %
Enthaltung  35 Algerien, Armenien, Äthiopien, Bolivien, Burundi, Volksrepublik China, Eritrea, Eswatini, Guinea, Honduras, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Republik Kongo, Kuba, Laos, Lesotho, Mali, Mongolei, Mosambik, Namibia, Pakistan, Simbabwe, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Südsudan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Uganda, Usbekistan, Vietnam, Zentralafrikanische Republik 19,1 % 18,1 %
Abwesend  10 Äquatorialguinea, Aserbaidschan, Burkina Faso, Dschibuti, El Salvador, Iran, Kamerun, São Tomé und Príncipe, Turkmenistan, Venezuela (suspendiert)[anm 1]  5,2 %
Gesamt 193 100,0 %  100,0 % 

Anmerkungen

  1. Venezuela wurde aufgrund ausstehender Beitrags­zahlungen von den Abstimmungen der 76. Vollversammlung und der 11. Dringlichkeits­sitzung suspendiert.

Einzelnachweise