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Vernunftehe

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Hauptseite » Recht » Familienrecht » Ehe » Vernunftehe

Die Vernunftehe ist eine Form der Ehe, in der - im Gegensatz zur Liebesehe[wp] - nicht die Liebe im Vordergrund steht. Bei der traditionellen Vernunftehe stand bei Königshäusern die Heiratspolitik im Vordergrund. Da in den traditionellen Gesellschaften das Prinzip: "Wie oben, so unten" galt, wurde die Ehe auch den so genannte "Gemeinen" zur Pflicht erklärt.

Seit der Neuzeit, in der der neue Stand der so genannte "freien Bauern"[wp] (also Bauern, die Besitzer ihres Grunds waren) aufkam, war eine Ehe aufgrund der Notwendigkeit einer Erbfolge­regelung des Nachwuchses erstmals auch für die so genannte "Gemeinen" nicht nur Pflicht, sondern auch von Relevanz.

Seit der Moderne, in der der Stand des Lohnempfängers entstand, nahm die Relevanz der Ehe bei diesen neuen Ständen ab. Der Lohnempfänger, dessen Vermögen sich meist auf ein Auto, ein Konto und Möbel beschränkt - alles Dinge, die aufgrund ihrer kurzen Lebensdauer keiner Erbfolge­regelung bedürfen, braucht eigentlich keine juristisch verbriefte Absicherung des Geschlechtsverkehres und der Erbfolge­regelung des daraus (hoffentlich) entstandenen Nachwuchses mehr. Es gibt eben nicht viel zu vererben. Die Vernunftehe scheint - auf den ersten Blick - ein Auslaufmodell zu sein.

Trotzdem werden viele Vernunftehen geschlossen: Eine arme junge bildhübsche Frau heiratet einen reichen hässlichen älteren Mann. Dies kann nach Esther Vilar unmöglich eine Liebesehe sein. Die Vernunftehe von heute in ihrer schlimmsten Ausprägung ist manchmal eine Unterhaltsehe. Sie wird einzig aus dem Antrieb der Frau mit dem Ziel gegründet, im Falle einer Scheidung einen Unterhalts­anspruch, der zuweilen bis zu 50 % des Einkommens des Ehemannes ausmachen kann, zu bekommen.

Weiters werden sowohl Vernunftehen als auch wilde vernunft­gesteuerte Ehen - also Nicht-Liebes-Konkubinate - nur deshalb aus dem Antrieb der Frau heraus gegründet, damit die Frau - juristisch einklagbar - nicht mehr zur Erwerbsarbeit gehen muss. Der Mann bekommt als Gegenleistung einen geführten Haushalt und insbesondere ein nicht­ein­forderbares Versprechen, "rangelassen" zu werden. Esther Vilar bezeichnet diese Konstellation als moderne legalisierte Variante der Prostitution.

Zitate

  • "Für den Freier in einer Vernunftehe ist das Vor- und Nach-der-Hochzeit so etwas wie ein Schnellkurs über den Unterschied zwischen Markt- und Planwirtschaft." - Esther Vilar[1]
  • "Die Männer scheinen sich damit abgefunden zu haben, dass sie für Liebe zahlen müssen, in Monatsraten oder cash." - Esther Vilar[2]
  • "Tja Freunde, Weiber muß man sich leisten können, besonders die hübschen." - Esther Vilar[3]
  • "Außerhalb seiner Funktion als Ernährer misst die Frau dem Mann keinen Wert zu." - Esther Vilar[4]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Esther Vilar: Heiraten ist unmoralisch, Gustav Lübbe-Verlag 1994, ISBN 3-7857-0745-2
  2. Esther Vilar: Heiraten ist unmoralisch
  3. Esther Vilar: Heiraten ist unmoralisch
  4. Esther Vilar: Der dressierte Mann, Der weibliche Horizont, S. 28 (Die Trilogie)
  5. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise