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Sklavenvertrag

Aus WikiMANNia
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BDSM
BDSM Collar and Chain.jpg
Frau trägt ein Halsband mit angebrachter Kette
Aspekte
B&D, B/D oder BD Fesselung und Disziplinierung
D&s, D/s oder Ds Dominanz und Unterwerfung
S&M, S/M oder SM Sadismus und Masochismus
Rollen
Top/​Dominant Partner, der die Aktivität durchführt oder steuert
Bottom/​Sub­missive Partner, der empfängt oder kontrolliert wird
Switcher wechselt zwischen den Rollen

Ein Sklavenvertrag im BDSM-Kontext ist eine schriftliche Abmachung zwischen einem devoten und einem dominanten Partner, die ihre wechsel­seitigen Aufgaben und Pflichten im D/s-Rollenspiel[wp] als Herr und Sklave fixiert.

Bedeutung

Ein Sklavenvertrag ist nach geltender Rechtslage sittenwidrig und damit nichtig[wp]. Er hat nur soviel Wert, wie die Vertrags­partner ihm zumessen.

Gleichwohl erfüllt er in vielen D/s-Beziehungen eine wichtige Aufgabe, da er beiden Partnern helfen kann, ihre Rollen und gegen­seitigen Erwartungen klar zu formulieren. Häufig bildet bereits die Abfassung und Unter­zeichnung des Vertrags, die manchmal in rituellen Formen erfolgt, einen Teil des D/s-Rollenspiels.

Obwohl solche Verträge für den Sklaven oft einen demütigenden Charakter haben und ihm einen niedrigeren, mit stark eingeschränkten Rechten versehenen Status gegenüber seinem Herrn zuschreiben, geht die Initiative dazu oft vom devoten Partner aus. Für viele devot[?] veranlagte Menschen bildet der Vertrag eine psychische Bindung ähnlich der körperlichen Fesselung.

Der Gedanke des Sklavenvertrags ist im Grunde konstituierend für jede freiwillige D/s-Beziehung, da auch Partner, die keine schriftliche Fixierung ihrer Rollen vornehmen, sich zumindet mündlich über die Grenzen und Inhalte dieser Beziehungen einigen. Daher taucht das Motiv des Sklavenvertrag bereits in der frühesten BDSM-Literatur auf. In Leopold von Sacher-Masochs[wp] Roman "Venus im Pelz"[wp] schließen die beiden Haupt­personen einen Vertrag, der den Ich-Erzähler, Severin von Kusiemski zum Sklaven seiner Partnerin Wanda von Dunajew macht. Über den eigentlichen Sklaven­vertrag hinaus muss Severin noch ein zweites Schriftstück unterzeichnen: Der nicht datierte Abschiedsbrief, der einen Selbstmord vorgibt, soll Wanda sogar die Möglichkeit geben, ihren Sklaven straflos zu töten.

Alternativdarstellung

Die weitverbreitete Vorstellung, ein Sklavenvertrag sei sittenwidrig und damit nichtig, ist bei eingehender Betrachtung nicht haltbar. Auch bei einem Sklavenvertrag gilt grundsätzlich "Vertrag ist Vertrag" und "Verträge sind einzuhalten"[wp]. Wer einen Vertrag abschließt, ist an diesen gebunden. Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Selbstverständlich ist eine Anfechtung wegen Irrtums[1], falscher Übermittlung[2], Täuschung oder Drohung[3] nach §§ 119 ff. BGB möglich. Eine Vertrags­schließung unter emanzipierten, volljährigen[wp] und geschäfts­fähigen[wp] Vertrags­partnern sollte rechtlich wirksam sein.

Es ist sogar zwingend notwendig, dass Sklaven­verträge rechtlich wirksam sind, weil sie die Einvernehmlichkeit der Handlungen dokumentieren, die andernfalls nachträglich als Freiheitsberaubung[wp] oder Gewalt­tätigkeit[wp] uminterpretiert werden könnten. Aus Gründen der Rechtssicherheit darf man sich hier nicht auf Sittenwidrigkeit oder Nichtigkeit[wp] berufen können.

Es sei daran erinnert, dass historische Sklavenverträge die Arbeitskräfte­beschaffung als wirtschaftlichen Zweck hatten. Sklaven­verträge im BDSM-Kontext werden jedoch beispielsweise zwischen Ehepartnern geschlossen, die damit ihr privates Eheleben gestalten. Weil der Staat im privaten Bereich von Ehe und Familie nichts zu suchen hat, kann man nicht eine "entlaufene Ehefrau" von der Polizei wieder "einfangen" lassen und vor einem staatlichen Gericht auf die Einhaltung des geschlossenen Sklaven­vertrages verklagen. Trotzdem sollte dies nichts an dem Grundsatz ändern, dass auch Sklaven­verträge selbstverständlich einzuhalten sind. Würde man das Prinzip "Pacta sunt servanda"[wp] aufgeben, würde dies bedeuten, dass ein Ehepartner für unmündig[wp] oder nicht geschäfts­fähig[wp] erklärt wird. Dies würde die Gleichwertigkeit von Weib und Mann untergraben, was nicht wünschenswert ist.

Arbeitssklaven werden in einer modernen Gesellschaft nicht mehr gebraucht. Esther Vilar wies bereits in den 1970er Jahren nach, dass zeitgemäße Hausarbeit nur einen durch­schnittlichen Arbeits­aufwand von "zwei Stunden und sechs­und­vierzig Minuten" ergibt.[4] In einem modernen Haushalt gibt es heute für einen Haus­sklaven gar nicht genug Arbeit, die Beschäftigung für einen ganzen Tag bietet würde. Auch aus diesem Umstand erklärt sich der Unterschied zur historischen Sklaverei. Sklaven­verträge sind heute daher dem Lifestyle zuzuordnen.

Und es war auch Esther Vilar, die in ihrer Streitschrift "Der dressierte Mann" darlegte, dass Männer in der aktuellen Gesellschaft dressierte (Arbeits)Sklaven sind. In einem Streitgespräch mit Alice Schwarzer sagte sie am 6. Februar 1975:

"Wenn ein Mann Vater wird, dann heißt das, dass er sozusagen die Eintrittskarte für das lebenslängliche Gefängnis schon bekommen hat, in der Tasche hat, denn das heißt, dass er überhaupt nicht mehr aufhören kann [zu arbeiten], bis er - wenn er einigermaßen gewissenhaft ist - pensioniert wird."[5]

Der Umstand, dass Männer versklavt werden, hat noch keine weibliche Feministin und keinen männlichen Vertreter des Justizapparats gestört. Wenn es aber Weiber betrifft, so werden sie aus der Verantworung herausgenommen, Verträge für ungültig erklärt, wie beispielsweise Eheverträge.

Um Verdruss zu vermeiden, sollten Sklaven­verträge sorgfältig aufgesetzt werden und Vertragsdauer, Kündigungs-[wp] und Rücktritts­rechte[wp] geregelt sein. Die Vertragsdauer beispielsweise kann wenige Stunden, einen Tag, ein Wochentag, mehrere Monate oder ein Jahr betragen. Zusätzliche Klauseln können eine Vertrags­verlängerung vorsehen, die bei ausbleibender Kündigung entweder automatisch erfolgt oder eine erneute explizite Zustimmung erfordert. Es ist auch zu erwähnen, dass Sklaven­verträge heute frei ausgehandelt und gestaltet werden, ganz im Gegensatz zur historischen Situation, wo die Versklavung mit Gewalt und Macht erzwungen wurde. Wenn aber Sklaven­verträge frei ausgehandelt und freiwillig eingegangen werden[6], dann ist das Grund genug davon auszugehen, dass sie einzuhalten sind wie andere Verträge auch.

Inhalt

Ein Sklavenvertrag enthält typischerweise:

  • die Namen, Spielnamen oder Pseudonyme der Vertragspartner
  • die Vertragsdauer
  • das Safeword oder andere Abbruchmöglichkeiten
  • absolute Grenzen und Tabus, die der dominate Part zu beachten hat
  • Verhaltens- und Benimmregeln für den Sklaven
  • Verbote für den Sklaven, zum Beispiel Rede- oder Sex-Verbote
  • Aufgaben des Sklaven, zum Beispiel Dienstleistungen, Körperpflege, usw.
  • festgelegte Strafen für den Sklaven
  • Kleidungsvorschriften für den Sklaven
  • eventuelle Ziele für die Erziehung des Sklaven oder Ziele für die Entwicklung der beider­seitigen D/s-Beziehung.

Beispiele

Hier einige willkürliche Beispiele (frei erfunden):

  • "...der Sklave hat sich täglich den gesamten Körper zu rasieren..."
  • "...der Sklave wird in befehlsfreien Zeiten in Ketten gehalten..."
  • "...der Sklave hat dem Herrn nackt und mit gesenktem Haupt auf Knien gegenüber zu treten..."
  • "...der Herr hat dafür zu sorgen, dass der Sklave nicht körperlich verletzt wird..."

Zitate

Zitat: «Zu allererst: Solch ein Sklavenvertrag hat rechtlich absolut keine Gültigkeit. Streng genommen ist er ein nutzloses Stück Papier und auch in keiner Weise bindend.

Irgendwo im Netz las ich mal, dass ein Mann, er war devot, seiner Herrin per Sklavenvertrag auch sein Vermögen, seinen Hausrat, sein ganzes Hab und Gut verschrieben hatte. Die Beziehung ging zu Ende und er stand mit leeren Händen da. Nun, allein durch den Sklaven­vertrag hätte seine Herrin keinerlei Möglichkeiten gehabt, an sein Geld ranzukommen, aber er übertrug ihr eben auch die Vollmacht über sein Konto, dies dann im geschäfts­fähigen Rahmen. Und dies ist kein Einzelfall, leider.

Ich schockierte mich damals über so viel Dummheit (da muss ich leider wirklich diesen Ausdruck gebrauchen) von Menschen.» - Claudia[7]

Zitat: «Sklavenvertrag aus der Sicht einer Sub

Als Juristin hätte ich nicht gedacht, dass die Anfertigung eines Vertrages lustvoll sein kann. Besonders, wenn ich mir das Ausleben der Vereinbarung vorstellte. Gleichzeitig soll dieser Vertrag Leitplanken geben für das gemeinsame Erleben grenz­über­schreitender Fantasien. Der Vertrag ist aus der Notwendigkeit entstanden, vorab feste Spiel­regeln festzulegen zur Sicherheit von Herr und Sklavin. Der Herr hat ein Interesse daran, nachher nicht überraschend vor Gericht zu landen (Fall Kachelmann). Die Sklavin will beherrscht werden ohne dauerhafte physische und psychische Schäden davon­zu­tragen oder sogar Gefahren für das Leben ausgesetzt zu sein.

Im römischen Recht[wp] waren Sklaven wie Sachen zu behandeln. Sie hatten den Status von Tieren, über die der Herr der Familie (pater familias) frei verfügen konnte. Sklaven hatten keinerlei Persönlichkeits- oder Freiheits­rechte, außer ihr Herr gewährte sie ihnen. Körper und Geist gehörten dem pater familias. Sexuelle Selbstbestimmung gab es nicht für Sklaven. Allerdings galt es als unschicklich, gegenüber Sklaven ohne Grund grausam zu sein oder sie zu töten. Zu Zeiten Ciceros[wp], ca. 65 v. Chr., war beispielsweise das öffentliche Entsetzen über den grausamen Tod eines Lustknaben groß. Solche Handlungen wurden von der römischen Gesellschaft nicht akzeptiert. Damals wurde man in der Regel nicht unfrei aus eigenem Entschluss, also durch Vereinbarung. Sklave war man durch Geburt oder durch Eroberung und anschließender Entrechtung.

Anders ist es bei dem Sklavenverhältnis heute zwischen einer Sub und einem Dom. Hier begibt sich die Sub freiwillig in ein Über-/Unter­ordnungs­verhältnis zu einem Dom. Die Lust am Beherrschen beim Herrn und an der Unterwerfung bei der Sklavin sind bestimmende Elemente. Diese Lust sollte im Mittelpunkt des Sklaven­vertrags stehen. Getragen werden sollte der Vertrag durch gegen­seitiges Vertrauen. Die Sub schenkt ihrem Herrn das Wertvollste, was sie hat: ihren Körper, ihren freien Willen[wp], ihre Freiheit und ihr Vertrauen. Im Gegenzug nimmt der Herr die Sub in seine Obhut. Er übernimmt ihre Personen­sorge. Sorgerechte haben auch immer Pflichten zur Folge. So hat der Herr sich verlässlich an Absprachen und Grenzen zu halten. Er muss die Sub vor dauerhaften Schäden an Leib und Seele bewahren und sie versorgen, z. B. mit Essen, Getränken, Wärme und Medizin.

Ihr werdet in dem Vertrag juristische Begriffe aus den Straftat­beständen gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden. Ich fand es spaßig, diese Begriffe zu entnehmen und in einen völlig anderen Zusammenhang zu stellen. Anstatt als Verbote dienen die Begriffe jetzt der Erlaubnis. Ein erregender Gedanke.

Basis des Vertrages und jeder Erweiterung der Rechte und der Berechtigten ist die vorherige freiwillige Einwilligung der Sklavin. Auch dauerhafte Zeichnungen des Körpers der Sklavin und riskantere Praktiken sind nur möglich mit vorheriger Zustimmung der Sklavin. In der Regel macht sich der Dom strafbar, wenn er ohne Einwilligung der Sklavin in deren Freiheit oder körperliche Unversehrtheit eingreift. Wichtig zum Schutz der Sklavin sind auch Code-Wörter bzw. Zeichen. Hält der Dom sich an die Vereinbarungen und respektiert er die freie Wahlentscheidung der Sklavin, schützt er sich nicht nur vor Strafbarkeit, sondern zeigt sich als vertrauens­würdiger und zuverlässiger Herr.

Ich bevorzuge Sklaverei auf Zeit. Im Alltag und im Beruf bin ich selbstbestimmt und trage Verantwortung. Als Sklavin gebe ich meinen Willen und meine Freiheit vollständig ab. Es ist für mich eine Auszeit von der Verantwortung. Willenlos überlasse ich mich dem Willen des Herrn. Werde zum Spielball seiner Lust, seiner Fantasie. Der Herr bestimmt über mich, voll und ganz. Er lenkt, erzieht, bestimmt, befiehlt, straft.

Andere Sklavinnen bevorzugen lieber 24/7. Besonders, wenn sie in einer festen Beziehung leben. Der Sklavenvertrag enthält eine Befristungs­regelung, kann aber auch für unbefristete Zeit gelten.

Gerne könnt ihr den Vertrag oder seine Bausteine verwenden. Selbstverständlich übernehme ich für den Vertrag und einzelne Formulierungen keinerlei Gewährleistung, insbesondere nicht für den Schutz vor Straf­verfolgung oder Schadensersatz.

Vertrauen und das Einhalten klarer Absprachen sind die Basis jeder lustvollen Herrschaft und Unterwerfung - Schwarze Lust[8]

Zitat: «Während für einzelne BDSM-Sessions die "Absprachen" genügen, ist es für manche Paare wichtig, auch eine langfristige Bindung zu schaffen.

Der Sklavenvertrag regelt Rechte und Pflichten von Dom und Sub, und ist für beide Seiten symbolisch bindend.» - Peitsche - Deutschlands bestes Portal für Dominas BDSM & Fetisch[9]

Trivia

Im Internet finden sich viele "Muster-Sklavenverträge", die eher der SM-Literatur zuzurechnen sind und eher als Wichsvorlage dienen können als geeignete Vertragsvorlagen zu sein. Trotzdem ist es nützlich, sie zu lesen, weil sie die Phantasie anregen und dabei helfen herauszufinden, was man (im positiven Sinne) möchte oder (im negativen Sinne) nicht möchte (Tabu). Das Niederschreiben hilft, die Gedanken zu ordnen und sich über beidseitige Erwartungen und Tabus klar zu werden.

Einzelnachweise

  1. § 119 BGB[ext]
  2. § 120 BGB[ext]
  3. § 123 BGB[ext]
  4. Siehe Hausarbeit - Bereich "Die Arbeits­belastung durch Hausarbeit"
  5. Zitiert auch in: Mp3-icon-extern.png Esther Vilar, Schriftstellerin (Geburtstag 16.09.1935)[ext] - WDR 2 Stichtag, 16. September 2020 (04:16 Min.)
  6. "Im römischen Recht[wp] waren Sklaven wie Sachen zu behandeln. Sie hatten den Status von Tieren, über die der Herr der Familie (pater familias) frei verfügen konnte. Sklaven hatten keinerlei Persönlichkeits- oder Freiheits­rechte, außer ihr Herr gewährte sie ihnen. [...] Sexuelle Selbstbestimmung gab es nicht für Sklaven. [...] Anders ist es bei dem Sklaven­verhältnis heute zwischen einer Sub und einem Dom. Hier begibt sich die Sub freiwillig in ein Über- Unter­ordnungs­verhältnis zu einem Dom. Die Lust am Beherrschen beim Herrn und an der Unterwerfung bei der Sklavin sind bestimmende Elemente. Diese Lust sollte im Mittelpunkt des Sklaven­vertrags stehen. Getragen werden sollte der Vertrag durch gegenseitiges Vertrauen. [...] Basis des Vertrages und jeder Erweiterung der Rechte und der Berechtigten ist die vorherige freiwillige Einwilligung der Sklavin." - Aus: Der Sklavenvertrag, Schwarze Lust am 22. Januar 2017
  7. Sklavenvertrag, Pro und Contra, stolz-und-sklavin.de
  8. Der Sklavenvertrag, Schwarze Lust am 22. Januar 2017
  9. Peitsche: Sklavenvertrag

Querverweise

Netzverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sklavenvertrag (19. August 2010) aus der freien Enzyklopädie SMiki. Der SMiki-Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.