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Einvernehmlichkeit

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Der Begriff Einvernehmlichkeit bezeichnet die Freiwilligkeit von mindestens zwei Menschen oder Lebewesen bei einer beiderseitig eingewilligten, gemeinsam ausgeführten Handlung. Die feministischen Moralapostel und politisch korrekten Gutmenschen deuten diesen Begriff jedoch hinsichtlich der Beurteilung von Handlungen in zwischen­geschlechtlichen Beziehungen in ihrem Sinne um.

Der Begriff ist ein eindrucksvolles Beispiel für perfide durchgesetzten Zwiesprech. Im feministischen Kontext ist nämlich das Gegenteil von Ein­vernehmlichkeit gemeint, denn das Wort wird von Feministinnen als Kampfbegriff genutzt.

Erlaubte Sexualität

Sexualität dient zunächst einmal der Fortpflanzung[wp], was ein integraler Bestandteil der biologischen Evolution zwei­geschlechtlicher Lebewesen ist. Die Fortpflanzung wird nämlich durch einen Sexualakt mit der Verschmelzung von Erbmaterial beider daran beteiligter Lebewesen ausgelöst. Fortpflanzung ist zunächst einmal natürlich und nicht strafbar. Das sexuelle Begehren und die mit dem Sex-Akt verbundenen rauschartigen Gefühle sind natur­gegebene Normen der Evolution, um die Fortpflanzung zwischen zwei verschieden­geschlechtlichen Exemplaren einer zwei­geschlechtlichen Gattung zu ermöglichen. Wenn die Reproduktion auch ohne Begehren und Gefühl gelingt, tangiert dies das Evolutions­geschehen nicht.

Sexualität in der Ehe

Von Natur aus sind weder Sexualität noch Fortpflanzung verboten oder strafbar. Das Problem bei ungeregelter Fortpflanzung ist nur, dass die Alpha-Männchen (rund 20 %) etwa 80 % der Weibchen begatten und den Beta- und Omega-Männchen nur wenige oder gar keine Fortpflanzungs­möglichkeiten gewähren. Dieser Umstand könnte womöglich der wahrscheinlichste Ursprung der Institution Ehe sein, die von Beta-Männchen erdacht, eingeführt und durchgesetzt wurde, um den wenig aussichts­reichen Konkurrenzkampf mit den Alpha-Männchen zu vermeiden, die Hypergamie der Weibchen einzudämmen und bestimmte, ausgewählte Exemplare von ihnen an die Beta-Männchen zu binden.

Zitat: «Wer zweimal mit derselben pennt //
gehört schon zum Establishment[wp][1]

Durch die kulturelle Neuerung gab es nun erlaubten und unerlaubten Sex. Sexualität in der Ehe war erlaubt und außerhalb der Ehe war sie verboten und wurde Unzucht genannt.

Sexuelle Befreiung

Die männlichen Achtundsechziger in der westlichen Welt, die in ihrer Jugend und frühen Adoleszenz an den Universitäten studierten, aber wieder wie ihre Urahnen alle Weibchen begatten können wollten, welche ihnen begegneten. Die Rückkehr zur ungeregelten Fortpflanzung nannten sie euphemistisch "sexuelle Befreiung". Es ist anzunehmen, dass sie den Sinn und Zweck der Institution Ehe und die dieser zu Grunde liegenden evolutionären Vorteile für die Mehrheit der Männchen der menschlichen Gattung gar nicht verstanden haben, denn die Väter, die ihnen dies hätten erklären können, waren entweder im Krieg gefallen oder noch in Kriegs­gefangen­schaft.

Feministische Rabulistik

Bald meldeten sich Feministinnen zu Wort und erklärten, Sexualität habe nichts mit Fort­pflanzung zu tun, sondern mit Herrschaft und zwar genau mit patriarchaler Unterdrückung der Frau durch den Mann. Jede Penetration wäre eine Vergewaltigung und als Gewaltakt gegen die Frau zu werten.

Zitat: «Der Vergewaltiger Nr. 1 ist der eigene Mann[2]

Feministische Opferkultur

Früher waren Männer und Weiber bezüglich der Sexualität gleichberechtigt: Sowohl für das Weib als auch für den Mann galt Sex in der Ehe als erlaubt und außerehelicher Sex war nicht erlaubt. Mit den Achtundsechzigern war dann für kurze Zeit Sex sowohl in der Ehe als außerhalb der Ehe erlaubt.

Dann wurde mit dem Feminismus die Geschlechterapartheid eingeführt. Jetzt galt:

  1. "Mann und Frau sind a priori so ungleich [...] Liebe ist eben nur unter Gleichen möglich, nicht unter Ungleichen." [3]
  2. "Die Täter sind zu quasi hundert Prozent männlich, und ihre Opfer zu quasi hundert Prozent weiblich." [2]
  3. "Jede zweite Frau ist ein Opfer von Sexualgewalt." [2]

Feministische Deutungshoheit

Dadurch entstand die feministische Opferkultur, wonach jede Frau als Opfer inszeniert und jeder Mann als Täter diffamiert wird. Jetzt legte feministische Deutungshoheit fest:

  1. Frauen ist Sexualität erlaubt. (= sexuelle Selbstverwirklichung)
  2. Männern ist Sexualität (in der Regel) verboten. (= sexuelle Vergewaltigung)
  3. In Ausnahmefällen kann einem Mann der Beischlaf von einer Frau erlaubt werden. (= Einvernehmlichkeit)

Nach feministischem Dogma kann die Vergewaltigung als unerwünschter, verbotener und straf­bewehrter Sexualakt grund­sätzlich nur von Männern an Frauen begangen werden.

Im feministischen Weltbild ist weder die Möglichkeit vorgesehen, dass eine Frau einen Mann vergewaltigt, noch der weibliche Missbrauch an Kindern.

Die Rolle der Einvernehmlichkeit

Aus feministischer Sicht spielt die Ein­vernehmlichkeit bei Sex eigentlich gar keine Rolle, weil der Mann per se als Vergewaltiger und die Frau per se als Opfer gilt.

Da jede Penetration ohne Ausnahme als Gewaltakt des Mannes gegen die Frau gewertet wird, kann es nach feministischem Verständnis überhaupt keinen "ein­vernehmlichen" Sex zwischen Mann und Frau geben. Etwaige Ein­verständis­erklärungen von Frauen sind als Bestätigung dafür zu werten, dass Frauen (immer noch) durch patriarchale Strukturen unterdrückt werden. Wenn also eine Frau nach vollzogenem Geschlechtsakt behauptet, vergewaltigt worden zu sein, bedarf es keinerlei weiterer Untersuchungen mehr: Der Mann ist schuldig und weg­zusperren (siehe Kachelmann-Prozess).

Chiffre für die Unterwerfung des Mannes

Wenn also nun "Einvernehmlichkeit" eingefordert wird, so ist dies nur als Chiffre für die Unterwerfung des Willens eines Mannes unter den Willen einer Frau zu verstehen. Die Verachtung, Demütigung und Verletzungen, die ein Mann durch Frauen erfährt, soll er sich in Willens­gleichheit übersetzen. Die schwersten Konflikte, die ihm die Gynokratie aufzwingt, soll er für sich als Harmonie­orgien schönreden, keinen Widerspruch äußern und sich der weiblichen Tyrannei unterwerfen. Kaum ein Begriff ist vor dem Hintergrund der Erfahrung hetero­sexueller Männer zynischer. Die Mär von der "Ein­vernehmlichkeit" soll weibliche Vergewaltigungen legitimieren. Sie verhilft der weiblichen Selektions­strategie (siehe Hypergamie und Partnerwahlverhalten) zur rück­sichts­losen Durchsetzung. Die Bedürfnisse und der Wille von Männern gelten nichts, der durch die Willkür des Staatsfeminismus geschützte Wille von Frauen alles. Feministinnen und politisch korrekte Lila Pudel verlangen Männern ab, ihre totale Unter­würfigkeit unter Frauen als "sexuelle Selbst­bestimmung" zu feiern.

Feministische Desinformation

Feministische Kampagnen - ob zur "Sexualaufklärung", "Selbstbestimmung" oder "Selbstverwirklichung" - informieren Frauen über die Möglichkeiten der Gewalt­ausübung, die ihnen die Gynokratie bietet und gegenüber Männern fungieren sie als Täuschungs­manöver. Die Mär von der "Ein­ver­nehmlichkeit" täuscht auf der Ebene einer Chiffre eine Interessen­identität zwischen Frauen und Männern vor. Diese Propaganda zielt auf die Demontage von Männern als sexuell selbst­bestimmten Personen. Sie sollen zu Softies und Pudeln werden oder sich gänzlich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückziehen.

Strafrechtliche Bewertung

Tittensozialismus und Nationalsozialismus ähneln sich in ihrem gruppen­orientierten Rechts­verständnis. Bei den braunen Nazis waren die Juden per se schuldig, bei den lila Nazis sind die Männer per se schuldig.

Dieses Rechtsverständnis ist allerdings unvereinbar mit einem Rechtsstaat, wo ein Verbrechen objektiv definiert und anhand objektiver Kriterien feststellbar sein müsste. Es sollte nicht sein, dass eine Gruppe in der Gesellschaft aus potenziellen Opfern besteht, die selbst festlegen darf, wann sie Opfer sind und wessen Leben sie dadurch ruinieren.

Der Natur ist es egal, ob die Fortpflanzung nun mit oder ohne "Ein­vernehmlichkeit" stattfindet. Die Natur kennt nur die Frage, Fortpflanzung ja oder nein? Die Frage Ein­vernehmlichkeit ja oder nein, ist der Natur unbekannt.

Objektive Bewertung

Tatsächlich ist die "einvernehmliche" Fortpflanzung von der "nicht einvernehmlichen" objektiv nicht unterscheidbar.

Früher fand der Eintritt in den Ehestand von Mann und Frau öffentlich statt. Dadurch wurde Objektivität hergestellt. Weil öffentlich bekannt war, wer mit wem verheiratet war, war automatisch auch objektiv feststellbar, ob ein Sexualakt legitim oder illegitim war. Das mit der "Ein­vernehmlichkeit" hingegen spielt sich nur im Kopf einer Frau ab. Das, was sich im Kopf einer Frau abspielt, ist allerdings nicht öffentlich zugänglich, somit auch nicht objektiv nachprüfbar. Beim Mann hingegen spielt die "Ein­vernehmlichkeit" erst gar keine Rolle, da ihm unterstellt wird, von "Natur aus" ein gefährlicher Triebtäter zu sein.

Man stelle sich den klassischen Fall vor: Eine Frau lädt aus freien Stücken einen Mann zu sich in die Wohnung ein. Der Mann folgt ihr, ebenfalls aus freien Stücken. Soweit kann auf beiden Seiten "Ein­vernehmlichkeit" angenommen werden. Der Frau wird nun aber zugestanden, jederzeit die "Ein­vernehmlichkeit" einseitig zurück zu nehmen. Das führt dann zu dem 30-Sekunden-Vergewaltiger (der Mann wurde in Australien zu vier Jahren Gefängnis verurteilt). Die "Ein­vernehmlichkeit" kann die Frau durch eine Geste zurücknehmen oder auch verbal, etwa durch ein "Ja", "Nein" oder auch "Jein". Es reicht auch vollkommen aus, wenn sie fest davon überzeugt ist, dass sie "Nein" gesagt habe; oder wenn sie "fühlt", dass sie vergewaltigt worden sei.

Diese subjektiven Befindlichkeiten der Frau entziehen sich natürlich jeder objektiven Nach­prüfbar­keit und sind für eine rechts­staatliche Verurteilung des Mannes keinesfalls ausreichend. Weil nun aber die gefühlte Wirklichkeit der Frau nicht ausreicht, wettern Feministinnen über den Rechtsstaat als einen "Rotz", den sich weiße heterosexuelle Männer ausgedacht haben, um sich vor der Verurteilung und der Verantwortung zu drücken.

Feministische Worthülse

Einvernehmlichkeit ist eine feministische Worthülse. Inhaltlich hat der Begriff keinen objektiv verwertbaren Kern. Letztlich dient er nur als feministischer Kampf­begriff, um weibliche Willkür notdürftig zu kaschieren. Mit der Worthülse Ein­vernehmlichkeit wird de facto die Forderung erhoben, weibliches Empfinden zum Maßstab straf­recht­lichen Handelns zu machen.

Einzelnachweise

  1. Wikipedia: Sponti-Sprüche
  2. 2,0 2,1 2,2 Alice Schwarzer: Der große Unterschied, 2000, S. 81
  3. Alice Schwarzer: Der kleine Unterschied und seine großen Folgen. 1975, S. 151

Querverweise

Netzverweise