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Robert Sesselmann

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Robert Sesselmann
Geboren 20. Januar 1973
Parteibuch Alternative für Deutschland
URL robert-sesselmann.info

Robert Sesselmann (* 1973) ist ein deutscher Politiker und Mitglied des Thüringer Landtags[wp]. Am 25. Juni 2023 wurde er im Landkreis Sonneberg als erster AfD-Politiker zum Landrat[wp] eines deutschen Landkreises gewählt.

Privates

Sesselmann ist ledig, hat aber drei Kinder.

Fall Landkreis Sonneberg

Der Freistaat Thüringen bleibt der Ort, wo die Demontage der Demokratie durch die Altparteien ihren sichtbarsten Ausdruck findet:

Zitat: «Zweifel an Tauglichkeit? AfD-Landrat muss zum Demokratie-TÜV

Weil die AfD in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, prüft das Landes­verwaltungsamt nun die Tauglichkeit des neuen Landrats.

Zitat: «Die "Einstufung" ist eine Schutzbehauptung der Altlasten­parteien, die nicht zu Unrecht um ihre Macht, Pfründe u. Versorgung bangen.»[1]

Das Thüringer Landesverwaltungsamt soll beim Sieger der Landratswahl im Landkreis Sonneberg, dem AfD-Politiker Robert Sesselmann, einen Demokratie-Check durchführen. Es gebe eine Überprüfung von Amtswegen, sagte Thüringens Innenstaats­sekretärin Katharina Schenk der Deutschen Presse-Agentur. Hintergrund sind Regeln im Thüringer Kommunalwahlgesetz.

Zitat: «Seit Merkel eine Landtagswahl in Thüringen vor Jahren rückgängig gemacht hat, ist eine linke Minderheiten-Regierung dort am Ruder, die den Wählern zügige Neuwahlen versprochen hat. Bis heute ist das nicht er Fall. Diese Tatsache sollte mal unter dem Aspekt "Demokratie­fähigkeit" untersucht werden.»[1]

Darin heißt es, als Landrat dürfe nicht gewählt werden, "wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt". Dies sei der Prüfmaßstab, sagte Schenk.

Zitat: «Beim T-Stürmer haben sie ja frohlockt, dass er als Landrat sowieso nicht viel Handlungs­spielraum hätte. Also ist es doch eigentlich egal, wer da auf dem Posten hockt. Warum regen die sich dann aber so auf?»[1]

In Sesselmanns Fall bestünden Zweifel, weil die Thüringer AfD vom Landes­verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Es handele sich um eine Einzelfall­überprüfung, das Ergebnis sei völlig offen.

Zitat: «Wenn man den neuen Landrat "überprüft", müsste man eigentlich auch alle Wähler "überprüfen". Die haben den ja schließlich gewählt. Da die Wahl anonym ist, muss jeder dort in dem Wahlkreis überprüft werden. Wer weiß, was da alles bei Linksgrün als "verfassungs­schutz­relevant" plötzlich als Beifang alles so im Netz ist ...»[1]

Sesselmann wurde am Sonntag mit 52,8 Prozent der Stimmen bei einer Stichwahl zum ersten AfD-Landrat Deutschlands gewählt.»[2][3]

Der in der EU als Feindsender[wp] geltende staatliche russische Fernsehsender RussiaToday zur Wahl Sesselmanns:

Zitat: «Kritik an der möglichen Gesinnungs­prüfung Sesselmanns äußerte am Dienstag ausgerechnet der CDU-Kreisverband Sonneberg. Auf Facebook schrieb er, dass man sich zwar ein anderes Ergebnis gewünscht hätte. Es sei aber eine demokratische Wahl gewesen, dessen Ergebnis man akzeptieren müsse. Sesselmann sei zudem bereits vor der Zulassung zur Wahl überprüft worden. Im Nachhinein Zweifel geltend zu machen, würde der Demokratie schaden und den ohnehin hohen Frust in der Bevölkerung erhöhen, so der CDU-Kreisverband.

... Sesselmann äußerte am Sonntag selbst Zweifel daran, ob es tatsächlich zu einer Vereidigung kommen wird, und erinnerte an die Wahl Thomas Kemmerichs (FDP) zum Minister­präsidenten.»[4]

Stephan Kramer, Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen[wp], verstieg sich nach der Wahl Sesselmanns zum Landrat zu der Aussage, ein Fünftel des bundes­deutschen Staatsvolkes sei "braun" bzw. "rechtsextrem" gesinnt.[5]

Zitat: «Wenn wir schon dabei sind, unsere Politiker daraufhin zu überprüfen, ob sie überhaupt die persönliche Eignung haben, ein Amt in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auszuüben - dann fallen mir ganz andere Leute ein als der Herr Landrat Sesselmann.

Um nur mal die prominentesten Kandidaten für eine Überprüfung zu nennen:

Und eine nachträgliche Überprüfung von FDJ-Angela und Luxusvilla-Jens wäre wohl auch nicht verkehrt.»[6]

Eine nüchterne Darstellung von Legal Tribune Online:

Die Wahl des AfD-Kandidaten Sesselmann im Landkreis Sonneberg wird noch ein Nachspiel haben. Das Landes­verwaltungsamt will nachträglich auf Verfassungstreue prüfen. Es könnte letztlich die Wahl sogar für ungültig erklären.

Bei der Landratswahl im Thüringer Kreis Sonneberg hat der AfD-Kandidat Robert Sesselmann 52,8 Prozent der Stimmen gewonnen. Eine Kommunalwahl im südlichsten Zipfel Thüringens zwischen Lauscha und Föritztal, die es als Meldung die letzten Tage bis in die New York Times[ext] schaffte. Zum ersten Mal kann ein Kandidat ein kommunales Spitzenamt besetzen, der aus einer Partei kommt, die der Verfassungs­schutz als "erwiesen rechts­extremistisch" einstuft. Gewählt ist gewählt, aber die Geschichte könnte noch ein Nachspiel haben.

Das Landesverwaltungsamt Thüringen wird eine Prüfung einleiten, ob der Kandidat die persönliche Eignung sowie die Verfassungstreue für das Amt aufweist, wie eine Sprecherin gegenüber LTO bestätigte. Offenbar sieht die Behörde Anhaltspunkte für eine solche Prüfung, denn sie hat sie nach eigenen Angaben von sich aus angestoßen. Das Landes­verwaltungs­amt kommt ins Spiel, weil es die Rechtsaufsicht über die Kommunen und ihre Wahlen ausübt. Die Prüfung und Zulassung des Kandidaten ist eigentlich Aufgabe des Kreiswahl­leiters und seines Ausschusses. Was und wieviel dort vor der Wahl geprüft wurde, kann man derzeit nur mutmaßen. Von dort erhielt der MDR, der zuerst berichtete[ext], nur eine knappe Antwort: "Der Wahlvorschlag der AfD erfüllte formal die Anforderungen gemäß dem Thüringer Kommunal­wahl­gesetz und der Thüringer Kommunal­wahl­ordnung." Er sei "somit als gültig zuzulassen" gewesen. Die Antwort nimmt Bezug auf § 30 Abs. 4 und 5 des Kommunal­wahl­gesetzes Thüringens, danach wäre u.a. die Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei ein Hindernis. Einen wichtigen und zentralen Paragraphen erwähnt die Antwort allerdings nicht.

Nach § 24 (und § 28) kann nicht zum Landrat gewählt werden, "wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt." Und: "Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamten­verhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt." Ein Landrat hat eine gewisse Sonderstellung, ist er doch ein direkt demokratisch gewählter Beamter auf Zeit. Mit der Folge, dass für ihn auch beamten­rechtliche Vorschriften, u.a. zur Verfassungstreue gelten. Der Staat will sich auf seine Beamten und deren Verankerung in den Werten des Grundgesetzes verlassen können.

Anspruchvolle Einzelfall­prüfung und demokratischer Super-GAU?

Die Beurteilung, ob das bei Sesselmann nicht der Fall sein könnte, dürfte keine triviale Aufgabe sein, und vielleicht eine Nummer zu groß für einen Kreiswahlleiter. Die Gerichte fordern in solchen Fällen ein anspruchsvolles Prüfungs­programm, das Verwaltungs­gericht Neustadt erklärte 2011 etwa[ext], geprüft werden könnten "eigene Veröffentlichungen (z.B. Flugblätter, Zeitungs­anzeigen oder Abhandlungen mit verfassungsfeindlichen Aussagen oder einer verfassungs­feindlichen Zielrichtung), Teilnahme an Demonstrationen oder sonstigen Veranstaltungen mit verfassungs­feindlicher Tendenz, Mitgliedschaft oder sonstige Tätigkeit in einer verfassungs­feindlichen Vereinigung oder Bestrebung, Mitgliedschaft in Parteien mit verfassungs­feindlicher Zielrichtung, gleichgültig, ob die Partei für verfassungswidrig erklärt worden ist oder nicht." Das klingt eher nach der Aufgaben­beschreibung einer Verfassungs­schutz­behörde als der eines Wahlausschusses. Deshalb darf ein Wahlleiter beim Verfassungs­schutz auch "öffentlich verwertbare Erkenntnisse" einholen, wenn sich für ihn Hinweise oder Verdachts­momente ergeben.

In gewisser Weise wiederholt sich hier ein Problem, dass auch bei der Schöffenwahl bekannt[ext] ist. Auch das Landes­verwaltungsamt verweist auf die Schwachstelle: "Die von der Rechtsprechung geforderte umfassende Einzelfall­prüfung kann innerhalb der vorgesehenen Fristen in dem formalisierten Wahl­vorbereitungs­verfahren durch den Wahlausschuss nur eingeschränkt geleistet werden." Die Mitgliedschaft in der AfD dürfte für sich genommen keinen Grund darstellen, die Partei ist nicht verboten. Es wird also auf eine Einzelfallprüfung ankommen, ob sich etwa aus öffentlichen Aussagen Sesselmanns auf verfassungs­feindliche Einstellungen rückschließen lässt.

Sollte das Landesverwaltungsamt zu einem solchen Ergebnis kommen, würde es die Wahl für ungültig erklären. Denn dann hätten die Voraussetzungen für die Wählbarkeit des AfD-Kandidaten von vornherein nicht vorgelegen. Dagegen könnte bei den Verwaltungs­gerichten geklagt werden. Sollte es soweit kommen, könnte es also ein langes Nachspiel werden.

– Legal Tribune Online[7]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 WGvdL-Forum: Angst. Nackte Angst bei der Nationalen Front und im Politbüro., Mockito am 27. Juni 2023 - 21:10 Uhr
  2. Zweifel an Tauglichkeit? AfD-Landrat muss zum Demokratie-TÜV, t-online.de am 27. Juni 2023 (von dpa)
  3. WGvdL-Forum: AFD Landrat muss zum Demokratie-TÜF, Pack am 27. Juni 2023 - 16:40 Uhr
  4. Thüringen: Gesinnungsprüfung für gewählten AfD-Landrat, RT Deutsch am 28. Juni 2023
    Anreißer: Thüringens Innenstaats­sekretärin sagte, es handle sich um eine Überprüfung im Einzelfall, das Ergebnis sei völlig offen. Hintergrund soll eine Regel im Thüringer Kommunal­wahlgesetz sein, wonach ein Landrat jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten müsse.
  5. Verfassungsschutz: Jeder fünfte Bürger ist "brauner Bodensatz", Junge Freiheit am 27. Juni 2023
    Anreißer: Der AfD Wahlerfolg in Sonneberg ist auch am Verfassungsschutz nicht spurlos vorbeigegangen. Der Chef des Thüringer Landesamtes überzieht die Bundesbürger nun mit harschen Vorwürfen und warnt vor einer ganz bestimmten Konstellation.
  6. WGvdL-Forum: "Hätte der erste AfD-Landrat überhaupt gewählt werden dürfen?", Varano am 29. Juni 2023 - 12:23 Uhr
  7. Dr. Markus Sehl: Behörde will Verfassungstreue nachträglich prüfen: Hätte AfD-Landrat nicht gewählt werden dürfen?, Legal Tribune Online am 27. Juni 2023

Netzverweise