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Monarchie
Der Begriff Monarchie ("Alleinherrschaft" abgeleitet von den griechisch Wörtern μοναρχία, von μόνος [monos], "ein", und άρχειν [archein], "herrschen") bezeichnet eine Staats- beziehungsweise Regierungsform, bei der ein Monarch das Amt des Staatsoberhauptes[wp] innehat (und bildet somit das Gegenstück zur Republik[wp]). Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von nur repräsentativen (wie in der parlamentarischen Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) Kompetenzen bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie[wp]).
Orientierung | |||
Gemeinwohl | Eigennutz | ||
---|---|---|---|
Zahl der Herr- schenden |
einer | Monarchie | Tyrannis |
einige | Aristokratie | Oligarchie | |
alle | Demokratie | Ochlokratie |
Ursprünglich wurden Herrscher in Monarchien gewählt. Erst nach Pippin dem Jüngeren[wp] wurde der König nur noch innerhalb derselben Familie gewählt. Fast überall in Europa wandelte sich die Wahlmonarchie[wp] ab dem 12. Jahrhundert zur Erbmonarchie[wp]. Mit dem Sonnenkönig Ludwig XIV.[wp] in Frankreich (1638-1715) erreichte die absolute Macht der Monarchie ihren Höhepunkt. Danach setzte eine Entwicklung ein, die dazu führte, dass der Monarch sich die Macht mit einem Parlament teilen musste. In Frankreich wurde nach der Revolution 1792 der Monarch gestürzt und eine Terrorherrschaft[wp] (Anfang Juni 1793 bis Ende Juli 1794) errichtet.
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Verfassungskreislauf