Aristokratie (ursprüngliche Wortbedeutung "Herrschaft der Besten", altgriechisch ἀριστοκρατία [aristokratia], aus ἄριστος [aristos]: Bester und κρατεῖν [kratein]: herrschen) bezeichnet in der Staatslehre die Herrschaft einer kleinen Gruppe angeblich besonders befähigter Individuen.
Aristokratie ist theoretisch ein Staatssystem, in dem das Volk selbst bestimmt, von wem es regiert wird. Praktisch hat sich - zumindest in Europa - die Aristokratie als Kaste[wp] ausgebildet, die sich in vielfältiger Weise vom Volk abgrenzte und ihre Privilegien vererbte. Dadurch bildete sich eine Zweiklassengesellschaft[wp] aus, bestehend aus Herrschenden und Beherrschten, wobei - außer dem Rügerecht und Gnadengesuch[wp] - das Volk fast vollständig von einer Mitbestimmung ausgeschlossen war.
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