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Inobhutnahme

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Der Begriff Inobhutnahme bezeichnet die behördlich angeordnete Herausnahme von Kindern oder Jugendlichen aus ihren Ursprungs­familien und deren vorläufige Unterbringung bei anderen Personen oder in einer speziellen Einrichtung. Laut offizieller Definition soll es sich bei Inobhutnahmen um kurzfristige Maßnahmen handeln, welche die Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen veranlassen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Dabei werden die Minderjährigen entweder auf eigenen Wunsch oder aufgrund von Hinweisen anderer Personen bzw. Institutionen in Obhut genommen und in einer sicheren Umgebung (Obhut) bzw. einer "geeigneten Einrichtung" vor­über­gehend aufgenommen und untergebracht.

Bei den Hinweisgebern kann es sich beispielsweise um die Polizei, Schulen, Kindergärten oder auch einfach nur um Nachbarn handeln.

Die Unterbringung erfolgt in so genannten Jugend­schutz­stellen, Bereitschafts­pflege­familien, anderen Formen des betreuten Wohnens oder, auch wenn das nicht so gerne gesagt wird, schlicht und ergreifend in einem Kinderheim.

Gesetzliche Grundlage ist § 42 aus Buch VIII des Sozialgesetzbuchs.

Mögliche Anlässe können unter anderem folgende Gründe sein: Drohende Gewalt, Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung, Überforderung der Eltern, schwerwiegende Beziehungs­probleme, Integrations­probleme im Heim oder in der Pflegefamilie, Kriminalität, Sucht­probleme, aber auch Probleme in der Schule.[1][2]

Soweit zur Darstellung des Idealfalls, wie sie so oder so ähnlich in den Quellen der Helferindustrie stattfindet. In Wahrheit wird das an sich sinnvolle Instrument der Inobhutnahme anscheinend oft missbraucht, Tendenz steigend. Hierauf deutet unter anderem die akribische Auswertung von insgesamt 950 Fällen durch Michael Grumann.

Inobhutnahmen sind häufig weder "kurz­fristig" noch als vor­über­gehende Lösung angelegt. So geht es Rechts­anwälten, zum Beispiel solchen, die für die "Arbeiter­wohl­fahrt" arbeiten, bei Übernahme einer Tätigkeit als Verfahrensbeistand für Kinder möglicherweise nicht selten darum, vakante Heimplätze der AWO zu belegen. Mindestens ebenso häufig greifen Jugendämter auf das bequeme Instrument der Inobhut­nahme zurück, wenn sie Kinder ihren Vätern entziehen wollen, um sie dann in irgend­welchen Pflegefamilien unter­zu­bringen. Sehr häufig werden aber auch allein­erziehenden Müttern, insbesondere solchen mit niedrigerem Bildungs­niveau, oder als "asozial" stigmatisierten Familien die Kinder weggenommen.

Exzessiv steigende Fallzahlen

Schon vor Jahren, als die Zahlen noch deutlich niedriger lagen, stieß die Praxis der deutschen Jugendämter auf massive Kritik im In- und Ausland. Deutliche Worte fanden beispielsweise der damalige US-Präsident Bill Clinton[wp], der britische Premier Tony Blair[wp] oder auch der frühere französische Präsident Jacques Chirac[wp], der das deutsche Kindschaftsrecht insbesondere mit Blick auf die fragwürdige Praxis der Inobhutnahmen schlichtweg als ein "Gesetz des Dschungels" bezeichnet hatte.[3]

Seit 2005 ist eine Zunahme um 64 Prozent zu verzeichnen.[4] Im Jahr 2013 gab es 42.123 Fälle.[5] Wie ungeheuerlich diese Größen­ordnung ist, wird deutlich, wenn man sie ins Verhältnis zur Zahl der Geburten setzt. Die lag 2013 bei 682.100.[6] Anders gesagt werden Jahr um Jahr 6 % aller Kinder ihren Eltern oder alleinerziehenden Elternteilen weggenommen.

Zitat: «Wir leben in einem Staat, in dem inzwischen mehr als 40.000 Kinder jährlich in Obhut genommen werden, das heißt, aus der Familie gerissen werden. Und wenn man die steigenden Zahlen von vor zwei Jahren sieht, wo es noch 20.000 Inobhutnahmen in 2012 gewesen sind, dann kann man leicht merken, dass hieran nicht etwa die versagenden Eltern, die alle ihre Kinder misshandeln, schuldig sind, sondern ganz andere Ursachen sind, nämlich die, dass man die Kinder inzwischen als sprudelnden Geldquell sieht, wo man massig dran verdienen kann, wo man an einem Heimplatz monatlich bis zu 5000 Euro verdienen kann, wo man an einen Sachverständigen­gutachten zwischen 5 und 10 oder gar 15.000 Euro verdienen kann und wo man alles und jegliches untersuchen muss, kontrollieren muss und jede Entwicklung, die nicht dem Normverhalten entspricht, dass man diesen Kindern ihrer Kindheit beraubt. Die Anzahl der Kinder, die in einem Heim leben müssen, ist auf fast 70.000 angestiegen.» - RA Thomas Saschenbrecker[7]

Kritik der Familienministerin

Bereits 2009 wurde von einem alarmierenden Anstieg der Fallzahlen gesprochen und die damalige Familien­ministerin von der Leyen übt harte Kritik am Vorgehen der Jugendämter. Diese sollten Kinder nur nach genauer Fehler­analyse aus den Familien zu holen. Es sei gut, dass nach den aufrüttelnden Fällen der vergangenen Jahre die Aufmerksamkeit für Kindes­misshandlung und -vernachlässigung gestiegen wäre. "Die Zahlen zeigen, dass das Dunkelfeld kleiner wird und die Behörden ihre Möglichkeiten nutzen", so die Ministerin. Ein Kind aus der Familie zu holen sei jedoch ein schwerwiegender Eingriff für die Eltern wie für die Kinder und dürfe deswegen immer nur am Ende einer Kette von Prozessen stehen. "Solche Entscheidungen sind für die Jugendämter immer eine Gratwanderung."

Laut von der Leyen würden die Grundregeln im Umgang mit den Problem­familien noch nicht überall beachtet: "Genaue Fehler­analysen kritischer Fälle weisen auf die Knackpunkte beim Kinderschutz hin: 1. Keine einsamen Entscheidungen, sondern immer das Mehr­augen­prinzip. 2. Immer das Kind anschauen und nicht darauf vertrauen, was die Akte sagt. 3. Hausbesuche, wo solche fachlich geboten sind. Viele Jugendämter arbeiten bereits nach diesen Prinzipien. Ich wünsche mir, dass diese Grundregeln bundesweite Praxis werden."[8]

Offensichtlicher Missbrauch durch das Jugendamt

Wie grob das Instrument der Inobhutnahme von Jugendämtern missbraucht wird, um gegen das Kindeswohl gerichtete Maßnahmen durch­zu­setzen, zeigt exemplarisch der folgende Fall:

Sommer 2014. Ein unverheiratetes Paar aus Bremen, beide um die 30 Jahre alt, bekommt ein Kind. Die Mutter leidet an einer Depression, ist aber damit einverstanden, dass der Junge bei Vater und Großeltern in Cuxhaven aufwächst. Sie besucht das Kind auch regelmäßig. Kurze Zeit später fordert sie jedoch ihr Sorgerecht ein. Gemeinsam mit der Polizei holt das Bremer Jugendamt das Baby in Cuxhaven ab. Anschließend fällt das Sorgerecht allerdings dem Jugendamt zu. Weil die Mutter zu krank ist, kommt es in eine Pflegefamilie. Die beiden pensionierten Lehrer aus Cuxhaven [die Großeltern] sind nach Bremen vor das Jugendamt und den Sitz von Sozial­senatorin Anja Stahmann (Grüne) gezogen. Sie fordern ebenfalls, dass ihr Sohn das Sorgerecht für den kleinen Christian bekommt. Doch die Sozial­senatorin rechtfertigt das brutale Vorgehen des Jugendamtes und verweist auf das Kindeswohl. Einmal mehr wird der Begriff zum zynischen Lügenwort. Die Ausführungen von Bernd Schneider, dem Sprecher der Sozialsenatorin, sind eine regelrechte Verhöhnung des erziehungs­willigen Vaters und der Großeltern.[9] Offenbar verfügte die Pflegefamilie über beste "Beziehungen".

Rückführung bei Inobhutnahme

Erfolgreich beendete Inobhutnahmen sind eine Leistung, die nur in Einzelfällen und somit von sehr wenigen Eltern vollbracht wird. Die meisten Kinder bleiben in Pflegefamilien oder Kinderheimen. Selbstverständlich reicht es nicht, zu sagen "Mach dieses..." oder "Mach jenes..." - Die Rückholung von Kindern ist einzel­fall­abhängig und mit enormer Arbeit verbunden. Wären hilfe­suchende Eltern nur im Ansatz richtig (!) informiert, wäre klar, dass niemand mal eben die Rückführung im Vorbeigehen erledigt.

Das funktioniert nur in einem eng miteinander arbeitenden Team, dass sich täglich zusammensetzt, beratschlagt und konsequent die Rückführung in die richtigen Bahnen lenkt. Das geringste Eltern­versagen kann sofort Erfolge zunichte machen. Disziplin und Kontinuität sind unabdingbar. Keine Zeit für Schwächen.

Der Kampf gegen das Jugendamt - Ein Kampf um Leben und Tod

  • Petra Heller hat Jahre lang gekämpft wie kaum eine andere Mama - sie ist gestorben und hat ihr Kind nicht zurück.
  • Conny und Josef Haase haben bis zum EGMR geklagt und eins ihrer Kinder zu Grabe tragen müssen.
  • Peter Spitzers Tochter hat die Inobhutnahme ebenfalls nicht überlebt.

Diese Fälle machen klar, das die Rückholung eines Kindes kein sportlicher Event ist, sondern ein harter und gefährlicher Weg. Wer sein Kind liebt, muss sich den Allerwertesten aufreißen und darf sich keinerlei Fehler erlauben und sich nicht in falsche, inkompetente "Helferkreise" begeben.

Die drei oben genannten Familien gehörten zur ersten Generation Kinderklau - sie hatten keine Fälle, von denen sie hätten lernen können. Diese Familien hatten keinerlei Möglichkeit, kompetente Hilfen zu finden. Heute gibt es diese - sie werden jedoch nicht genutzt.

Elternversagen durch Desinformation

Derzeit betroffene Eltern sind so uninformiert wie noch nie. Zwar lesen sie enorm viel, kommen dabei von Stöckchen zu Hölzchen, kramen in der Deutschen Historie herum und teilen Links, was das Zeug hält - anstatt sich eingehend mit dem zu befassen, was von Nöten wäre. Dieses Engagement ist ehrenhaft, hilft aber nicht dabei, die Rückführung einzuläuten.

Auf Nachfragen, ob eine betroffene Mutter oder ein betroffener Vater die Internetseiten von erfolgreichen Eltern kennt und sich mit dem Fall beschäftigt hat, wird regelmäßig verneint. Das trifft bei erfahrenen Helfern auf absolutes Unverständnis. Information ist elementar, um die Grundstruktur zu erfassen. Kennt man die Schemata, kennt man die Lösung. Dabei ist nicht gemeint, dass "es ums Geld geht".

Merksatz: «Wenn jemand weiß, wie man eine Inobhutnahme in eine Rückführung des Kindes verwandelt, dann sind es Eltern, die genau DAS geschafft haben und sich für Rückführungen anderer Kinder einsetzen.»

Dass Namen wie Sabine Tebruck, Petra Heller, Mika und Filiz Erfurt, Stephanie Pallien, Judith Schäfer, Joumana Gebara, Heidi Schulz usw. nicht gekannt werden, zeugt davon, dass Vater oder Mutter sich nicht ausreichend auseinandersetzt. Inzwischen ist bereits die erste Generation der geklauten Kinder groß und kann teilweise selbst Hilfe bei Kinderklau leisten.

Planlose Helfer

Schlechte Berater verhindern Rückführungen

Es war vor Jahren so und es ist heute noch so. Was sich teilweise als Helfer ausgibt, lässt einem die Haare zu Berge stehen. Mitleid und Anteilnahme sind nicht immer die besten Berater. Wer aus Mitleid zu Methoden greift, die nicht geeignet sind, macht einen Kinderklaufall nur noch schlimmer. All zu oft mangelt es an Kompetenz.

Es wird mit hahnebüchenen Argumenten auf die Eltern eingeredet. Ein Beispiel: Deutsche Richter und Beamte seien gar nicht befugt, weil die BRD immer noch ein besetztes Land sei. Ob dem so sei oder nicht - FAKT ist: Jugendamt, Richter und Polizei agieren und Familien sind dem ausgesetzt. Hilfesuchende begeben sich in ein Umfeld, das gemeinhin als "Spinner" bezeichnet wird und alles andere als eine ernstzunehmende Stärke ist.

DAS ist nicht unsere Denkweise, sondern die Realität, die immer wieder für den knallharten Aufschlag sorgt, wenn das Kind am nächsten Weihnachtsfest oder Geburtstag immer noch nicht zuhause ist.

Schlechte Helfer - am Rande der Legalität oder darüber hinaus

Wenn erst Kripo oder gar SEK anrücken und (internationale) Haftbefehle in der Sache ausgestellt werden, hat man der Familie gewiss weder einen Gefallen getan, noch ihr geholfen. Es hilft nicht, auf die Not des Kindes hinzuweisen oder sich mit dem Willen des Kindes rauszureden. Das interessiert weder ein deutsches Jugendamt noch ein deutsches Familiengericht.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unkontrollierte Eskalation niemals hilfreich ist. Schlussendlich werden die Kinder anonym untergebracht, dauerhaft von Mama und Papa entfernt und von seinen Geschwistern. Solche Helfer landen in letzter Zeit immer häufiger im Knast, gleiches gilt für Kindeseltern.

Aber auch da gilt: Pfuscher wissen es besser. Dass sie damit mitschuldig werden, ist ihnen nicht bewusst.[10]

Zitate

Zitat: «Wir haben schnell gemerkt, dass hinter diesen Zahlen unzählige Kinder­schicksale stecken, die bei genauerer Betrachtung erschreckend sind. Eine Erkenntnis hat uns wirklich überrascht: Wie wenig bei Jugendamts­entscheidungen die Kinder selbst im Mittelpunkt stehen, wie wenig bei den ganzen Streitereien zwischen Eltern, Pflegeeltern, Heimen und Gerichten auf die Kinder selbst geachtet wird. Wir mussten lernen, dass deutsche Behörden die Menschenrechte der Kinder oft mit Füßen treten.»[11]
Zitat: «Eine der sensibelsten Aufgaben des Staates, die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Not, ist nahezu komplett privatisiert. Der Markt der stationären Einrichtungen wächst und ist lukrativ. Ein einziger Platz in einem Heim kostet die Kommunen im Jahr rund 50.000 Euro.[….] Wenn junge Menschen über Missstände in ihren Einrichtungen klagen, dann wird ihnen wenig Gehör geschenkt. So gerät das Heer der freien Jugend­hilfe­träger - darunter Privat­unternehmer, Verbände, gemeinnützige Vereine - selten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140.000 Kinder und Jugendlichen. Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden.»[12]
Zitat: «Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutz­maßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzel­schicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der "öffentlichen Wahrnehmung" gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht.» - Quelle: Heute im Bundestag vom 6. August 2009
Kommentar: «"Jugendämter mussten durchschnittlich 23 Minderjährige in ihre Obhut nehmen" titelt "heute im bundestag". Ob das so stimmt, darf bezweifelt werden. Richtig ist indes, Jugendämter haben durchschnittlich 23 Minderjährige in ihre Obhut genommen.

Ob das immer so nötig war, darf bezweifelt werden, denn bekanntlich rückt manchmal die Feuerwehr aus und stellt dann fest, dass der vermeintliche Brand eine Grillparty ist.» - Kommentar Väternotruf[13]

Zitat: «Lara und Lea sind Schwestern, elf und neun Jahre alt. Doch seit einiger Zeit leben sie - nach Intervention des Jugendamtes von ihren Eltern getrennt - in Pflegefamilien. Jede Schwester in einer anderen, so können sie sich noch nicht einmal untereinander regelmäßig sehen. Das Jugendamt Itzehoe hatte sie eines Tages aus der Schule abgeholt - ohne Vorwarnung, ohne Vorbereitung. Die Lebens­umstände in ihrer Herkunfts­familie waren schwierig, zugegebener­maßen. Ein Gericht hatte über die Herausnahme entschieden, doch die Art und Weise, wie das Jugendamt diesen Entschluss umsetzte, hat das Dorf schockiert. Die beiden Mädchen waren in ihrem Heimatort integriert, waren im Sportverein, hatten Freunde und Bezugspersonen. Dann waren sie plötzlich weg - und keiner wusste etwas über ihren Verbleib.»[14]

Ein Familienanwalt im Ruhestand kommentiert die Zustände in deutschen Jugendämtern gegenüber RT Deutsch unter der Bedingung der Anonymität: 

Zitat: «Meistens wollen die Jugendamtsmitarbeiter ihren Kumpanen in privat­wirtschaftlich betriebenen Einrichtungen Kinder und damit verbundene üppige Finanzmittel zuschanzen. Es gibt aber auch eine andere Kategorie von Fällen: Gut ein Drittel der Mitarbeiter in Jugendämtern ist selbst kinderlos und hat keine intakte Familie. Diese Beamten leben in ihrem Beruf ihren Hass auf die klassische Familie aus. Gerichte folgen den Stellung­nahmen der Jugendämter viel zu häufig kritiklos. [...]»[15]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [16]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 262 vom 25.07.2014: Mit 42 100 Inobhutnahmen neuer Höchststand im Jahr 2013
  2. Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM): Inobhutnahmen und Notschlafstellen - Was ist eine Inobhutnahme?
  3. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG, abgelesen am 24. Juni 2012
  4. Das Erste: Die Story im Ersten - Mit Kindern Kasse machen
  5. Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr. 262 vom 25.07.2014: Mit 42.100 Inobhutnahmen neuer Höchststand im Jahr 2013[archiviert am 16. November 2016]
  6. Statista - Das Statistik-Portal: Anzahl der Geburten in Deutschland von 1991 bis 2013
  7. Youtube-link-icon.svg Hürden im Familien- und Betreuungsrecht - Thomas Saschenbrecker (6. September 2014) (Länge: 7:30-8:40 Min.)
  8. Von der Leyen mahnt Jugendämter zu Vorsicht, Die Welt am 25. Juni 2009
  9. Streit um Sorgerecht - Nachbarn demonstrieren für jungen Vater[archiviert am 18. Januar 2016], Radio Bremen am 18. Januar 2016
  10. Elternversagen - Warum Rückführungen scheitern, Kinderklau - der ganz normale Wahnsinn der deutschen Jugendhilfe am 22. Juli 2015 (Betroffene müssen zwingend lernen, strategisch zu denken, ihre Außen­darstellung kritisch zu hinterfragen und Strategien anzuwenden, die in der Vergangenheit anderen Familien die Rückführung ihrer Kinder eingebracht hat.)
  11. Menschenrechte der Kinder werden mit Füßen getreten, NDR am 6. März 2012
  12. Die Story im Ersten - Mit Kindern Kasse machen[archiviert am 23. September 2015], ARD am 23. Februar 2015, 22:45 Uhr
  13. Väternotruf: Inobhutnahme
  14. Überlastung: Jugendamt ruiniert Familien, Panorama (ARD) am 8. November 2012]
  15. Deutschrussin rettet Sohn aus Klauen des Jugendamts: "Sie nehmen russischen Müttern die Kinder weg", RT Deutsch am 29. Januar 2023
  16. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise