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Homo-Adoption

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Hauptseite » Familie » Familienrecht » Adoption » Homo-Adoption

Der umgangssprachliche Begriff Homo-Adoption bezeichnet die Adoption von Kindern durch homoerotische Paare.

Kurze Einführung

Die klassische Adoption zielt darauf ab, Kindern Ersatzeltern zu verschaffen, wenn die biologischen Eltern durch Unfall, Krankheit oder Gewalttat verschieden sind oder das Kind/die Kinder aus wirtschaftlicher Not heraus nicht großziehen können.

Die Adoption war von Anbeginn als Ersatzlösung konzipiert gewesen, und nicht etwa als gleichwertige Alternative.

Der Zweck der Adoption von Kindern durch ein homoerotisch veranlagtes Männer- bzw. Frauen­paar hingegen besteht darin, diesen Paaren Ersatzkinder zu verschaffen, weil sie aufgrund ihrer erotischen Präferenz nicht dazu in der Lage sind, sich fortzupflanzen und somit auf natürliche Weise Nachwuchs zu bekommen.

Auch soll die Homo-Adoption nach Wunsch der Homo-Lobby als gleichwertige Alternative zur regulären Familien­gründung mit natürlicher Fortpflanzung gelten.

Während das klassische Adoptivkind seine Eltern durch tragische Umstände verloren hat und in der Folge das Bedürfnis hat, dass sich jemand anderes um es kümmert, werden für die Homo-Adoption die zu adoptierenden Kinder durch Samenspende und Leihmutterschaft künstlich geschaffen. Diesen Kindern wird mit Vorsatz die biologische Mutter (Leihmutterschaft), beziehungsweise mit Vorsatz der biologische Vater (Samenspende) vorenthalten.

Hintergrund

"Was macht es mit Kindern, wenn sie nicht mehr der Gemeinschaft von Vater und Mutter entstammen, sondern mehr und mehr Produkte technischer Planungen werden?" Das ist die eigentlich entscheidende Frage in der jüngsten Debatte um die "Ehe für alle". Sie kam in der Debatte zu kurz.[1] Denn im Kern geht es um die Kinder und nicht mehr um die vermeintlichen "Privilegien" der Ehe. Diese Ehe­privilegien sind gleich­geschlecht­lichen Paaren mit der "ein­getragenen Lebens­partnerschaft" längst zugestanden worden. Das gilt sogar für das steuerliche Ehegattensplitting und die Hinter­bliebenen­versorgung, die eigentlich Paaren zugute kommen sollten, in denen ein Elternteil wegen der Kinder­erziehung auf Erwerbseinkommen verzichtet hat. Dass auch eingetragene Lebenspartner diese Rechte erhalten, hat das Bundesverfassungsgericht damit begründet, dass diese Situation auch in gleich­geschlecht­lichen Partner­schaften vorkommen könnte.[2]

Um diese "Regenbogen­familien" drehen sich heute ganze Erziehungs­programme, obwohl sie eine verschwindende Minderheit unter den Familien sind. Meist handelt es sich um Frauen, die nach einer Trennung mit den Kindern aus ihrer früheren Beziehung in einem Haushalt mit einer anderen Frau zusammenleben. Diese Kinder aus früheren Beziehungen können von der neuen Partnerin (oder dem neuen Partner) als "Stiefkinder" adoptiert werden. Gemeinsam als Paar konnten gleich­geschlechtliche Partner dagegen kein Kind adoptieren. Das ändert sich nun mit der "Ehe für alle": Gleich­geschlechtliche Paare können gemeinsam Kinder adoptieren. Es stellt sich aber nun die Frage, woher die Kinder für adoptions­willige homosexuelle Paare kommen sollen. Denn es gibt viel mehr Paare, die ein Kind adoptieren wollen als Kinder. Bundesweit bewerben sich für jedes zur Adoption vorgemerkte Kind sieben Paare.[3] Im Interesse des Kindeswohls müssen an die adoptions­willigen Paare strenge Anforderungen gestellt werden. Seitens der Behörden heißt es hierzu: "Häufig haben Adoptivkinder Bindungs- und Beziehungs­abbrüche erlebt. [...] Die Platzierung des Kindes erfolgt in der Familie, die diese Bedürfnisse des Kindes am besten erfüllen, sein Wohl sicherstellen und seine Entwicklung am besten fördern kann".[4] Im Blick auf das Leiden der Kinder unter "Bindungs- und Beziehungs­abbrüchen" sollte die Beziehungs­stabilität ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl der Adoptiveltern sein.

Langjährig verheiratete Ehepaare müssten demnach besonders gute Chancen haben, ein Kind zu adoptieren. Sofern sie schon andere Kinder erziehen, diesen bereits ein gutes Zuhause geben, müsste dies erst recht gelten. Für ihr Eignung spricht nicht nur, dass sie bereits Erziehungs­kompetenz bewiesen haben, sondern auch das Vorhandensein von Geschwistern. Der Idealfall des Aufwachsens in stabilen Beziehungen mit Vater, Mutter und Geschwistern müsste demnach der Maßstab für Adoptionen sein, damit verwaisten Kindern aus ihrer Not heraus geholfen wird. Unter den durch­schnittlich sieben Bewerbern, die bundesweit für eine Adoption vorgemerkt sind, dürften auch Paare sein, die diesem Ideal entsprechen oder zumindest nahe kommen. Damit homosexuelle Paare Kinder adoptieren können, müsste dieser Maßstab des Kindeswohls aufgegeben werden. Sie müssten gegenüber geeigneten, hetero­sexuellen Paaren privilegiert werden.

Faktisch geht es nicht um die Gleichberechtigung, sondern um die Privilegierung gleich­geschlechtlicher Paare. Dabei stört die Natur, die homosexuellen Paaren Kindern verwehrt. Die müssen deshalb von anderen "bereit­gestellt" werden, wofür das Adoptions­recht absehbar nicht ausreicht. Gefordert wird deshalb die sogenannte "Leihmutterschaft", die in Deutschland aus guten Gründen bisher verboten ist. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland gibt auf seiner Homepage detaillierte Tipps, wie sich das Verbot umgehen lässt, beispielsweise, indem man ein Kind aus dem Ausland quasi "importiert".[5] Aus der "Ehe für alle" dürfte bald die Forderung nach dem "Recht auf ein Kind" folgen. Dass Kinder zu einer Ware werden, die "bestellt", "geliefert" und, das ist der nächste Schritt, bei "Qualitäts­mängeln" (z. B. einer Behinderung) wieder "abbestellt" werden können, widerspricht der Menschenwürde, die unser Grundgesetz für unantastbar erklärt. Zu der gehört es, gezeugt und nicht gemacht zu sein. "Denk bloß nicht, dass ich an dich dachte, als ich mit deiner Mutter ging", schrieb einmal ein berühmter Dichter.[6] Aber für diese Romantik der Liebe, das Geheimnis­volle des Ursprungs ist in der nur vermeintlich "schönen neuen Welt" der assistierten Reproduktion und der Regenbogen­familien kein Platz mehr. Leidtragende sind die Kinder, denen das Recht auf Vater und Mutter genommen wird. Es ist ein Leid, das sie später auch im Erwachsenen­alter zu tragen haben.

iDAF[7]

Sexuelle Prägung

Es wäre wünschenswert, dass die Auswirkungen der Homo-Adoption auf Kinder wissenschaftlich untersucht würden, bevor so etwas politisch durchgesetzt wird:

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [8]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. In der Allgemeinen Zeitung vom 5. Juli 2017 (S. 2) schrieb der neue Mainzer Bischof: "In der aktuellen Debatte um Ehe und Liebe gibt den Kleinen meiner Wahrnehmung nach niemand eine hörbare Stimme. Vor kurzem war eine Ausstellung in Berlin, wo moderne Reproduktions­technologien angepriesen wurden: viel Technik, Leihmütter, genetische Manipulation behelligen uns als angepriesener sozialer Fortschritt. Was macht es mit Kindern, wenn sie nicht mehr der Gemeinschaft von Vater und Mutter entstammen, sondern mehr und mehr Produkte technischer Planungen werden?"
  2. Kritisch hierzu: Höchstrichterliche Lyrik: Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe, iDAF - Nachricht der Wochen 27-28/2010
  3. Vgl. Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksachen 17/716 u. 17/2163.
  4. Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 17/2613. Nach Auskunft gleich­stellungs­politisch korrekter Behörden spielt dabei die Partnerschafts- bzw. Lebensform nach Ansicht der Landes­regierung keine Rolle: "Ehepaare, eingetragene Lebens­partnerinnen und Lebens­partner und Allein­stehende werden hinsichtlich ihrer Adoptions­bewerbung gleich behandelt" (Drucksache 17/2163). Empirische Befunde zum Kindeswohl in unter­schiedlichen Familien­formen werden von dieser Seite ignoriert. Eingehender zu solchen Befunden:
    Jürgen Liminski: Familienglück klassisch (Gastkommentar: Kinder, Kinder! - Teil V der Serie), Die Welt am 22. August 2009
    Stefan Fuchs: Seelische Gesundheit junger Menschen: Aufwachsen mit beiden leiblichen Eltern und familiärer Zusammenhalt als Schutzfaktoren, Erziehungstrends am 28. Juli 2008
  5. Siehe hierzu:
    Lesben- und Schwulenverband in Deutschland: Leihmutterschaft
    Auch die Medien­kampagne in dieser Richtung hat bereits eingesetzt:
    Cécile Calla: Leihmutterschaft: Kinderkriegenlassen ist okay, Die Zeit am 20. Februar 2017
    Anreißer: Die Leihmutterschaft ist wohl eines der letzten Tabus der Reproduktions­medizin. Wer ein Kind von jemand anderem gebären lässt, trägt ein Stigma. Damit muss Schluss sein!
  6. Das Zitat ist von Gottfried Benn[wp], die Argumentation von Robert Spaemann[wp], der sie in zahlreichen Beiträgen entwickelt hat.
  7. Wie die "Ehe für alle" den Kindern das Recht auf Vater und Mutter nimmt, iDAF - Nachricht des Monats, 2017/9, 25. Juli 2017
  8. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise