Der Begriff Feindlicher Ausländer (Englisch Enemy Alien, auch Ausländer aus Feindländern) bezeichnet im angloamerikanischen Recht[wp] den Angehörigen eines Staates, mit dem sich das Land, in dem er sich aufhält, in einem Konflikt - nicht zwangsläufig Krieg - befindet. Der Begriff wurde vorrangig in der Zeit des Zweiten Weltkrieges[wp], aber auch im Ersten Weltkrieg[wp] verwendet. Während des Zweiten Weltkrieges wurden auch in anderen Ländern, beispielsweise Deutschland und Frankreich, Angehörige von Feindstaaten[wp] interniert[wp].
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