Der Islamwissenschaftler[wp] und Migrationsforscher Bassam Tibi[wp] unterscheidet die Begriffe Einwanderung und Zuwanderung:
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«Ich habe bei großen Professoren gelernt, in klaren Begriffen zu denken. [...] In der deutschen Sprache kann man zwischen Einwanderung und Zuwanderung unterscheiden. Einwanderung und Zuwanderung ist nicht dasselbe. [...]
Einwanderung ist regulierte, rechtsstaatliche Migration, so wie das früher in den USA war. [...] Heute leben in den USA allerdings 12 Millionen illegal eingewanderte Mexikaner [...] Als ich in die USA ging, musste ich eine Greencard[wp] vorlegen, ich musste nachweisen, dass der amerikanische Arbeitsmarkt Bedarf nach mir hatte. [...]
Zuwanderung ist wildwüchsige, illegale und nicht regulierte Migration. Was in Europa stattfindet heute ist nicht Einwanderung, sondern Zuwanderung. Angela Merkel verwendet die Begriffe synonym. Ich denke, ich spreche besser Deutsch als Angela Merkel. Einwanderung und Zuwanderung sind keine Synonyme. [...]»[1]
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Helmut Schmidt zu schweizer Journalisten:
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«Ich würde euch [den Schweizern] nicht empfehlen, die Einwanderung aus primitiven Entwicklungsländern zu forcieren.»(2009)[2]
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Der Blogger Hadmut Danisch befindet:
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«Es wird immer gesagt, dass wir ein Einwanderungsland seien, aber es wird nie gesagt, wie wir dazu geworden sein wollen, sondern immer nur, dass man es gegen die durchsetzt, die es nicht wollen. Wer die sind, die es wollen, wird nicht gesagt. Und dass es darüber nie eine demokratische Entscheidung oder einen Konsens gab. Die Entscheidung, dass wir ein Einwanderungsland sind, haben hier eigentlich die Einwanderer getroffen und nicht die, die das demokratische Wahlrecht haben. Und damit ist es keine Einwanderung, denn es fehlt an der Zustimmung von innen. Es ist eine Landnahme, ein Landraub, ein Demokratieentzug.»[3]
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Einwanderung, der Übertritt aus einem Staate in einen andern zum Zwecke einer dauernden Niederlassung u. Erwerbung des Staatsbürgerrechts, wird von den meisten Staaten nur unter Bedingungen zugelassen, welche die E. im Allgemeinen erschweren. Während das Recht der Auswanderung[ext] ein von fast allen civilisirten Staaten anerkanntes ist, kann von einem Rechte der E. nicht die Rede sein, vielmehr ist in der Pflicht des Staates, für das Wohl seiner Angehörigen zu sorgen, das Recht begründet, die Aufnahme Fremder in seinen. Unterthanenverband nach Gutdünken zu verweigern od. zu gestatten, je nachdem der Förderung des Wohlstandes des Staates damit gedient ist od. nicht. Nur in Staaten, welche zu einem politischen Ganzen verbunden sind, wie in den Cantonen der Schweiz u. den Nordamerikanischen Freistaaten, steht jedem Bürger des einen Staats das Recht der Niederlassung in einem andern der conföderirten Staaten zu, in der Schweiz jedoch mit Einschränkung auf die Bekenner des christlichen Glaubens. Die Deutschen Bundesstaaten kennen dies Recht nicht u. behandeln den Unterthanen eines andern Bundesstaates als Ausländer. Es liegt in der Natur der Sache, daß diejenigen Länder, deren Bevölkerung in einem Mißverhältniß zur Productionsfähigkeit des Bodens steht (so daß diese noch einer bedeutenden Steigerung fähig ist), die E. zu erleichtern bemüht sein werden; dagegen wird auch ein Staat bei einer dichten Volksmenge dieselbe nicht völlig untersagen, denn die E. führt Capital, Arbeitskrastu. Intelligenz mit sich u. wirkt nicht nur belebend u. befruchtend auf dem Gebiete der materiellen Interessen, sondern hebt u. fördert auch das Staatswesen u. bewahrt dasselbe vor einer bei völliger Absperrung unvermeidlichen Stagnation. Eine gesunde Bevölkerungspolitik wird also den Hauptnachdruck auf die moralischen Garantien zu legen haben, welche der Einwanderer bietet. Am wenigsten bedenklich sind von den Ländern, deren Bevölkerung vorzugsweise durch E. einen raschen Zuwachs erhält, die Vereinigten Staaten von Nordamerika, dafür ist aber auch der Schutz, welchen der Einwanderer genießt, von Seiten des Staates ein sehr geringer. Erst in neuster Zeit ist, namentlich durch die von einer Gesellschaft Deutscher errichteten Einwanderungsanstalten in New-York dem Unwesen gesteuert, welches dort zum materiellen u. moralischen Ruin vieler Einwanderer von sogenannten Einwanderungsagenten getrieben wurde. Fast noch schlimmer ist es um den Schutz der E. in den Staaten Mittel- u. Südamerikas bestellt, u. vorzugsweise in Brasilien sind die Einwanderer arger Prellereien u. betrügerischen Vorspiegelungen ausgesetzt. Vgl. Auswanderung[ext], Bevölkerung[ext] u. Naturalisation.
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– Pierer's Universal-Lexikon, 1858[4]
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Einwanderung, der Übertritt aus dem einen Staatsgebiet in das andre zum Zweck der dauernden Niederlassung (s. Auswanderung[ext]). Je nachdem der Einwanderer das Staatsbürgerrecht in dem neuen Heimatstaat erwirbt oder nicht, unterscheidet man zwischen tatsächlicher und rechtlicher E. Man spricht von einer Masseneinwanderung im Gegensatze zur Einzeleinwanderung, wenn ganze Völkerschaften (Völkerwanderung[ext]) oder große Gruppen von Personen einwandern, wie bei der E. der Hugenotten in Preußen und der E. von Niederländern, Niedersachsen und Westfalen in Schlesien und Polen. Über das bei der E. zu beobachtende Verfahren wie über die Bedingungen, die der um Aufnahme Nachsuchende zu erfüllen hat, enthalten die Gesetzgebungen der einzelnen Staaten nähere Bestimmungen (s. Staatsangehörigkeit).
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– Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1906[5]
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