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Wähler
Der Begriff Wähler, auch Wahlbürger, bezeichnet einen wahlberechtigten Staatsbürger, der in einer repräsentativen Demokratie durch die regelmäßige Teilnahme an der Wahl von einzelnen Parteikandidaten bzw. Parteiwahllisten seinen politischen Willen[wp] bekundet und darüber entscheidet, wer ihn politisch zu vertreten hat bzw. wem er an seiner statt, die Befugnis erteilt, über politisch relevante Sachfragen zu entscheiden. Die Gesamtheit der Wähler bildet gemäß dem einschlägigen Diktum der Demokratietheorie[wp] den kollektiven Inhaber der Staatsgewalt bzw. Souverän.
Funktionalisierung des Wahlaktes
In repräsentativen Demokratien der unmittelbaren Gegenwart fungiert der Wahlakt lediglich als formale Bescheinigung der Legitimität der Machtausübung durch die den politischen Entscheidungsfindungsprozess im eigenen Interesse de facto kartellartig steuernden Parteien, weshalb die Wähler von Mitgliedern derselben häufig als bloßes Stimmvieh wahrgenommen und entsprechend behandelt werden.
Spekulation zum historischen Ursprung
Der historische Ursprung der Demokratie könnte darauf zurückzuführen sein, dass im antiken Griechenland von aristokratischen Politikern die Entscheidung der Machtfrage im Modus von Wahlen aussichtsreicher als per Losentscheid[wp] und nicht derart zeit- und arbeitsintensiv wie per Duell[wp] befunden worden ist.
Querverweise
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wähler aus dem (inzwischen geschlossenen) Parteibuch Lexikon vom 13. Dezember 2006. |