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Paralleljustiz
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Der Begriff Paralleljustiz bezeichnet eine Form der Konfliktlösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Verurteilung und Bestrafung von Straftaten, die rechtlich relevante Tatbestände darstellen, die außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stattfindet.
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Paralleljustiz