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Mitmutter
Der Begriff Mitmutter ist eine Wortkreuzung aus Mitspieler[wikt] und Mutter und bezeichnet ein Weib, das neben der Mutter deren Rolle ausüben darf, wobei die "Hauptmutter" im sozialen Sinne nicht notwendigerweise die biologische Mutter des Kindes ist.
Wer "eingewechselt" wird und "mitspielen" darf, bestimmt der übergriffige Staat, der im privaten Leben der Familie naturrechtlich kein Interventionsrecht besitzt.
Trivia
Seit 2016 besteht durch den so genannten Kerntransfer, einem in der Reproduktionsmedizin neu entwickelten gentechnischen Verfahren der Übertragung des Erbgutes einer Eizellenspenderin in die Eizelle einer anderen an einem genetischen Defekt leidenden und deshalb zum Gebären eines gesunden und lebensfähigen Kindes unfähigen Frau, um sie zu selbigem zu befähigen, die Möglichkeit der Reproduktion zwischen drei Menschen, im betreffenden Fall zwei Frauen und einem Mann. Die fragliche Methode ist ethisch umstritten und ist in den meisten Ländern der Welt, darunter Deutschland und den USA, verboten.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Gentechnik: Drei-Eltern-Baby, Zeit Online am 28. September 2016 /Anreißer: Defektes Erbgut in der Eizelle? Kein Problem. Das lässt sich austauschen. Heraus kommt ein Kind, das Erbgut von Mutter, Eizellspenderin und Vater trägt.)
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)