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Michael Bock
Michael Bock | |
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Gelebt | 28. Mai 1950–27. Oktober 2021 |
Beruf | Jurist, Soziologe |
Michael Bock (1950-2021) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Kriminologe und Soziologe.
Leben und Wirken
Bock studierte von 1970 bis 1975 evangelische Theologie an der Universität Tübingen[wp] und schloss dann ein Soziologiestudium an, das er 1978 ebenfalls an der Universität Tübingen mit einer Promotion zum Doktor der Sozialwissenschaften abschloss. 1983 wurde er zudem (auch in Tübingen) zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. 1985 habilitierte er sich ebendort für Soziologie. Seither war er Professor im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz[wp], ab 1995 auch Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht. Zum Ende des Sommersemesters 2015 wurde er pensioniert.
Seine Arbeitsschwerpunkte lagen in der Angewandten Kriminologie (Kriminalprognose und Interventionsplanung bei Straffälligen). In seinen Publikationen dominierten neben der Angewandten Kriminologie Arbeiten zur Geschichte und Methodologie der Sozialwissenschaften. Er gehörte zu den Kritikern des Genderismus, das er als "totalitäre Steigerung von Frauenpolitik" betrachtet, und wurde als Vertreter der These bekannt, dass häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern gleichermaßen ausgehe.
Wie streng die Sanktionen gegen Andersdenkende sind, erfuhr Michael Bock 2004, als er es wagte "Gender Mainstreaming als totalitäre Steigerung der Frauenpolitik" zu bezeichnen. Der Wissenschaftsminister untersagte ihm unter Androhung disziplinarischer und strafrechtlicher Konsequenzen, Derartiges weiter zu publizieren. Michael Bock beschrieb die Reaktionen auf seinen Essay:
- "Diskutieren wollte niemand, dagegen bekam ich anonyme Droh- und Schmähanrufe sowie soziale Distanzierungen und Ridikülisierungen." [1][2][3]
Zitate
- "Die Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes[wp] [sind] rechtsstaatlich äußerst bedenklich und für den Mißbrauch geradezu geschaffen."
- "Gutachten zum Wohnungszuweisungsgesetz" (2001)
- "Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben."
- "Gutachten zum Wohnungszuweisungsgesetz"
- "Alle Formen von Therapie oder Mediation werden jedoch von vornherein im Keim erstickt oder ganz unmöglich, wenn einem der beiden Konfliktpartner - hier der Frau - eine Waffe in die Hand gegeben wird, mit der sie nicht nur den störenden Partner enteignen und loswerden, sondern vor allem eine einseitige Rollenverteilung zwischen einem "bösen Täter" und einem "guten Opfer" rechtlich und sozial verbindlich machen kann."
- "Vor dem Bundestag bei der Anhörung zum Wohnungszuweisungsgesetz" (2001)
- "Für die wesentlich weiter gehenden Eingriffe des Gewaltschutzgesetzes entwirft die Bundesregierung ein geschlechtsspezifisches Bedrohungsszenario, das einer erfahrungswissenschaftlichen Prüfung in keiner Weise stand hält. Die Behauptung, häusliche Gewalt ginge fast ausschließlich von Männern aus, ist sowohl bezüglich der Gewalt zwischen Partnern als auch bezüglich der Gewalt gegen Kinder und Senioren grob falsch."
- "Gender Mainstreaming als totalitäre Steigerung von Frauenpolitik" (2004)
- "Darüber hinaus sind die Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes rechtsstaatlich äußerst bedenklich und für den Mißbrauch geradezu geschaffen. Diesen Mängeln stehen nicht einmal präventive Effekte gegenüber."
- "Gender Mainstreaming als totalitäre Steigerung von Frauenpolitik"
- "Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild 'Mann' aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet."
- "Gender Mainstreaming als totalitäre Steigerung von Frauenpolitik"
- "Männer kommen in der Sozialpolitik nicht vor, schon gar nicht als Opfer."
- "Männer als Opfer der Gewalt von Frauen" (2005)
Gutachten zum Gewaltschutzgesetz
In seinem Gutachten zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung anläßlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 20. Juni 2001 empfahl er das so genannte Gewaltschutzgesetz abzulehnen. In seiner schriftlichen Stellungnahme führt er in der Zusammenfassung aus:
- 6.1. Krisenintervention ist durch polizeirechtliche Instrumente gewährleistet
- Sofern ein Bedarf an verbesserter Krisenintervention überhaupt bejaht wird, wird ihm durch die Vorschriften zur Gefahrenabwehr in den Polizeigesetzen der Länder ausreichend Rechnung getragen. Es gibt inzwischen eine klare Tendenz, die bestehenden polizeirechtlichen Instrumentarien auch in den Fällen häuslicher Gewalt vermehrt einzusetzen. Gesetzesänderungen durch die Länder sind unbenommen. Es handelt sich um Gefahrenabwehr und diese gehört von der ganzen Systematik unserer Rechtsordnung in das Öffentliche Recht und nicht in das Zivilrecht. Dies war ja auch die Linie der österreichischen Lösung.
- 6.2. Grob unrichtige Einschätzung der tatsächlichen Lage
- Für die wesentlich weiter gehenden Eingriffe des Gewaltschutzgesetzes entwirft die Bundesregierung ein geschlechtsspezifisches Bedrohungsszenario, das einer erfahrungswissenschaftlichen Prüfung in keiner Weise stand hält. Die Behauptung, häusliche Gewalt ginge fast ausschließlich von Männern aus, ist sowohl bezüglich der Gewalt zwischen Partnern als auch bezüglich der Gewalt gegen Kinder und Senioren grob falsch. Im Bereich des Schutzes von Kindern, Senioren und Männern sind dagegen die eigentlichen Defizite bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verorten, während für Frauen wegen der bisher und zukünftig ausschließlichen Beachtung dieser Opfergruppe bereits eine Vielzahl von Hilfs- und Beratungsstellen mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln zur Verfügung steht.
- 6.3. Rechtsstaatlichen Verluste ohne präventive Gewinne
- Darüber hinaus sind die Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes rechtsstaatlich äußerst bedenklich und für den Mißbrauch geradezu geschaffen. Diesen Mängeln stehen nicht einmal präventive Effekte gegenüber. Zunächst bleibt mindestens die Hälfte der Opfer weiterhin schutzlos. Obendrein wirken die Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes kontraproduktiv in Bezug auf alle nachhaltigen Verhaltensänderungen der Beteiligten, weil sie die Voraussetzungen der erforderlichen gemeinsamen Therapie oder Mediation systematisch zerstören.
- 6.4. Langfristige Nachteile
- Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild "Mann" aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ beeinflussen, sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration.
- Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung insgesamt abzulehnen.
In der Anhörung vor dem Deutschen Bundestag fasste Michael Bock seine Kritik nochmal so zusammen:
Zitat: | «Ich bin Kriminologe von der Universität Mainz und spreche hier auch als Kriminologe und nicht als Zivilrechtler. Frauen leiden unter häuslicher Gewalt, das ist eine traurige Realität. Es gibt aber noch andere traurige Realitäten. Werfen wir einen Blick auf ein Verlaufsmodell zur häuslichen Gewalt, damit ein kompletteres Bild der Lage entsteht. Ich habe das Blatt ausgeteilt. Zwei Menschen bringen ihre Geschichte mit, ihre Stärken und Schwächen, ihre Muster, mit Konflikten umzugehen. Sie sind in einem sozialen Kontext und in einer konkreten Lebenssituation, die in vielfältiger Weise belastet sein kann.
Es formieren sich Machtverhältnisse. Subtile Formen der Demütigungen, der Degradierung oder des Rückzugs spielen sich ein. Es wird mit Gesten, mit Worten, mit Blicken verletzt, es wird gereizt bis aufs Blut, bis irgendwann einer der Partner - in der Regel der Schwächere - die Nerven verliert und die Grenze zur physischen Gewalt überschreitet. Provokationen und Reaktionen wechseln sich ab. Die Gewalt eskaliert bis zum völligen Kontrollverlust, des blinden aufeinander los gehen bis zum Einsatz einer eventuell sogar tödlichen Waffe. Was wissen wir darüber? Wenig über die Vorgeschichte, aber viel über die tatsächlich ausgeübte Gewalt. Es geht mir nicht um ein kleinliches Herumrechnen mit ein paar Prozentpunkten mehr oder weniger, aber repräsentative Untersuchungen haben ergeben: Die tatsächlich ausgeübte Gewalt zwischen Männern und Frauen ist im wesentlichen gleich verteilt. Verletzt fühlen sich etwas mehr Frauen als Männer, auch darüber habe ich Ihnen eine Folie ausgeteilt. Dort sind die Zahlen der einzig relevanten bundesdeutschen Untersuchung hierzu vorgestellt. Sie stammen vom kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und wurden vom Familienministerium herausgegeben, also gewissermaßen regierungsamtlich abgesegnet. Auch Herr Pfeiffer ist Autor dieser Studie. Das Ergebnis ist überraschend, gewiss, aber es ist nur die Bestätigung dafür, dass es auch bei uns nicht anders zugeht als in anderen westlichen Industrienationen, denn dort sind die Befunde entsprechend. In meinem schriftlichen Gutachten habe ich dies ausführlich belegt. Von Kindern und Senioren war bisher noch gar nicht die Rede. Der Forschungsstand ist hier nicht ganz so gut. Es gibt keinen vernünftigen Zweifel, dass Frauen auch hier in mindestens dem gleichen Umfang Gewalt ausüben wie Männer. Oft wird dies mit dem Hinweis verharmlost, Frauen seien eben mit der Erziehung, der häuslichen Pflege häufiger befaßt. Sicher, auch in diesem Bereich finden wir viel Überforderung, wir finden oft lange Eskalationsdynamiken in psychisch äußerst belastenden Konstellationen. Für die Opfer ist das ein schwacher Trost. Meine Damen und Herren, und auf diese überaus komplexen Abläufe, mit ihren biographischen Verstrickungen und Vorgeschichten, will nun die Bundesregierung mit einem Vorschlaghammer eindreschen. Mit einem Instrumentarium, das rechtlich problematisch und präventiv ineffektiv ist. Rechtlich problematisch, weil wachsweiche Voraussetzungen, wie Bedrohung und unbillige Härte mit knallharten Vollstreckungsmöglichkeiten verknüpft werden. Eine Einladung zur gefälligen missbräuchlichen Verwendung. Präventiv ineffektiv, weil die Mehrzahl der Opfer häuslicher Gewalt durch das Gesetz überhaupt nicht geschützt wird. Männer wollen es auch in berechtigten Fällen in Anspruch nehmen, weil sie sekundär mit thematisiert würden. Gerade schwache und pflegebedürftige Senioren können es faktisch nicht in Anspruch nehmen, und Kinder dürfen es nicht in Anspruch nehmen, weil man es ihnen willentlich vorenthält. Verneinen muss man auch längerfristige präventive Effekte. An den Verhaltensmustern von Frauen und Männern lässt sich nachhaltig nur etwas ändern, wenn die gemeinsame Geschichte dieser konfliktreichen Beziehungen auch gemeinsam bearbeitet wird. Alle Formen von Therapie oder Mediation werden jedoch von vornherein im Keim erstickt oder ganz unmöglich, wenn einem der beiden Konfliktpartner - hier der Frau - eine Waffe in die Hand gegeben wird, mit der sie nicht nur den störenden Partner enteignen und loswerden, sondern vor allem eine einseitige Rollenverteilung zwischen einem "bösen Täter" und einem "guten Opfer" rechtlich und sozial verbindlich machen kann. Dies aber bewirkt nichts, als eine verständliche Verhärtung auf Seiten des zu unrecht als allein schuldig stigmatisierten Mannes und zu einer Verdrängung oder Verharmlosung des eigenen Anteils an der Gewaltgeschichte auf Seiten der allein als Opfer umsorgten Frau. Sind Kinder vorhanden, so werden sie bei ihren Eltern keine Verhaltensänderungen erleben, die eventuell noch die schon durch Gewalterlebnisse angerichteten Schäden kompensieren könnten. Sie bleiben wie üblich bei den Müttern, die sie ohnehin und als Alleinerziehende erst recht häufiger misshandeln und sich in ihrem Verhalten bestärkt fühlen können, nachdem der vermeintliche Störenfried entsorgt ist. Bleibt die Frage der unmittelbaren Krisenintervention. Hierzu ist zu sagen, dass ganz unabhängig von den geplanten Änderungen auf polizeirechtlicher Grundlage schon jetzt unter der Bezeichnung "Rote Karte" zunehmend wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt praktiziert werden. Schon jetzt wird in zahllosen Initiativen der einschlägigen Länderministerien, der kommunalen Präventionsräte oder auch privater oder kirchlicher Vereine das Thema häusliche Gewalt bearbeitet. Änderungen der Polizeigesetze der Länder sind unbenommen, aber die Zeiten, in denen Polizei und Gerichte in Fällen häuslicher Gewalt abgewiegelt oder nur zögerlich reagiert haben, sind längst vorbei. Ausdrücklich festgehalten werden muss, wegen der Normalitätsvorstellungen über häusliche Gewalt als männliche Gewalt: Es weisen sowohl die bestehenden polizeirechtlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen als auch die geplanten zivilrechtlichen Maßnahmen massive Defizite bei Kindern, Männern und Senioren auf, während Frauen schon jetzt ein Monopol auf Opferstatus und Hilfe haben. Ich empfehle daher dem Bundestag nachdrücklich, den Entwurf insgesamt abzulehnen. Wer an die gemeinsame Verantwortung von Frauen und Männern glaubt, kann dieses Gesetz nicht wollen.»[4] |
Aufsätze
- Gutachten zum Wohnungszuweisungsgesetz - Michael Bock, 15. Juni 2001 (16 Seiten)
- Gutachten zum Wohnungszuweisungsgesetz - Michael Bock, 15. Juni 2001
- Häusliche Gewalt - Wie viele Männer und wie viele Frauen üben sie aus? - Michael Bock, Vortrag an der Fachhochschule Windisch am 29. September 2003 (Ohne Folien) (11 Seiten, 154 KB)
- Häusliche Gewalt - Wie viele Männer und wie viele Frauen üben sie aus? - Michael Bock, Vortrag an der Fachhochschule Windisch am 29. September 2003 (Mit Folien) (13 Seiten, 244 KB)
- Häusliche Gewalt - Wie viele Männer und wie viele Frauen üben sie aus?, Fachhochschule Windisch am 29. September 2003 (Kopie auf vev.ch) (Vortrag als Film)
- Häusliche Gewalt - Wie viele Männer und wie viele Frauen üben sie aus?, Fachhochschule Windisch am 29. September 2003 (Kopie auf vafk-karlsruhe.de)
- Gewalt ist sowohl männlich als auch weiblich
- Selektive Wahrnehmung führt zum Mythos männlicher Gewalt: Häusliche Gewalt - ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht, Sicherheit und Kriminalität - Bürger im Staat 01/2003, Hrsg. Landeszentrale für politische Bildung, Baden Württemberg
- Sicherheit und Kriminalität - Bürger im Staat[ext] - Hrsg. Landeszentrale für politische Bildung, Baden Württemberg, Nr. 01/2003 (80 Seiten) (doc)
- (Die Redaktion rechtfertigt den Einfall des Staates ins Private mit den Worten: "Das so genannte Gewaltschutzgesetz vom 1. Januar 2002 ist eine wichtige Station, den strafrechtlichen Schutz in die Privatsphäre hinein zu verlängern.")
- Gender Mainstreaming als totalitäre Steigerung von Frauenpolitik - Kritik von Michael Bock, 2003 (6 Seiten, 35 KB)[5]
- Gender Mainstreaming als totalitäre Steigerung von Frauenpolitik - Kritik von Michael Bock
- Männer als Opfer der Gewalt von Frauen - Michael Bock, in: Psychosoziale und ethische Aspekte der Männergesundheit, Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Hrsg.), 2005 (S. 103-110)
Einzelnachweise
- ↑ Ferdinand Knauß: Gender-Studies: Feministinnen erforschen sich selbst (Seite 2), Handelsblatt am 19. September 2007
- ↑ Leseprobe: Der Fall Eva Herman, Kapitel 1 (Auszug), Lichtschlag-Verlag
- ↑ WGvdL-Forum (Archiv 2): Lieber Michael, was ist "wissenschaftliches" Arbeiten? am 14. Februar 2012 - 17:29 Uhr
- ↑ 14. Wahlperiode - Rechtsausschuss (6. Ausschuss) - Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) - Protokoll der 87. Sitzung des Rechtsausschusses und der 70. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 20. Juni 2001, 13.00 Uhr - Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung - Drucksache 14/5429 -
- ↑ An Prof. Dr. Dr. Michael Bock: Bekenntnisse (zur Urheberschaft u.a.) .Re: unautorisierte Verbreitung eines Aufsatzes von mir - Klarstellung, Dipl. med. Wilfried Meißner am 27. August 2015 (Anmerkung: Dieser Aufsatz stammt aus dem Jahr 2003[sic!] und wurde in einem bestimmten Kontext der damaligen Kontroverse geschrieben.)
Netzverweise
- Webpräsenz: Michael Bock
- Wikipedia führt einen Artikel über Michael Bock (Kriminologe)
- "Häusliche Gewalt - ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht", Sicherheit und Kriminalität - Bürger im Staat 1/2003, Hrsg. Landeszentrale für politische Bildung, Baden Württemberg
- Häusliche Gewalt, 28. Mai 2007
- Häusliche Gewalt - Die Wahrheit dazu, 6. September 2007
- WGvdL-Forum (Archiv 1): Männer outen sich selten als Opfer, Wiesbadener Tagblatt am 3. August 2001, Seite 2