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MUFL

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Die Abkürzung MUFL steht im Behördendeutsch für Minderjähriger unbegleiteter Flüchtling.

MUFL-Geld: 208 Euro pro Tag
Kindergeld: 192 Euro pro Monat
Was kosten die MUFL?

Die Kosten für MUFL (minder­jährige unbegleitete Flüchtlinge[wp]) liegen nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeinde­bundes im Jahr 2017 auf Gemeindeebene bei 4,0 bis 4,8 Milliarden Euro. Bundes­familien­ministerin Manuela Schwesig (SPD) kann nach Angaben der "Welt" keine Angaben über durch­schnittliche Kosten pro Kopf und Tag machen.[1]

Dabei ist es gängige Praxis, dass die MUFL den 1. Januar als Geburts­datum angeben. Zur Jahreswende hat die Zahl der in Germoney residierenden MUFL 64.000 betragen. Für eine Zahl von 64.000 MUFL veranschlagt der Deutsche Städte- und Gemeinde­bund 4,8 Milliarden Euro pro Jahr. Das macht 6.250 Euro pro Monat bzw. 208 Euro pro Tag. Gezahlt wird aus dem Töpfen der Jugendämter - teilweise über den 18. Geburtstag hinaus.

Hinzu kommen die Kosten der Länder und des Bundes (Beschulung, Ausländer­ämter, BAMF). Ob sich dieser enorme Input bezahlt macht, muss sich noch beweisen. Der Start in eine Ausbildung setzt in Deutschland zehn Jahre Schulbesuch voraus. Bis auf Syrer kann das kaum jemand vorweisen.

Viele Afrikaner, Afghanen und Pakistaner haben gar keine Schule besucht oder können auf lediglich drei Jahre Koranschule zurückblicken, wo sie nichts weiter als Arabisch lernten. Sie sind daher auf das Nachmachen des Hauptschul­abschlusses angewiesen.

Der Hautschulabschluss ist wiederum für die wenigsten MUFL innerhalb eines Pass-Alters von 16 bis 18 Jahren erreichbar, denn er setzt ja nicht nur ausreichende Deutsch­kenntnisse, sondern ebensolche in Mathematik und Englisch voraus. Die Mehrzahl der MUFL wird daher nach Erreichen der Volljährigkeit ohne Schulabschluss dastehen - und entsprechend schlecht vermittelbar sein.

Die Asylanträge, die MUFL nach Erreichen der Volljährigkeit stellen müssen, werden in den seltensten Fällen positiv beschieden. Eine Ausnahme stellen Syrer oder Iraker dar, die allerdings eher mit der Familie und nicht alleine unterwegs sind.

Eine Duldung wird abgelehnten Asylbewerbern zwar erteilt, wenn sie einen Ausbildungs­vertrag nachweisen können. Den werden aber die wenigsten mit Erreichen der Volljährigkeit vorweisen können. Herum­lungernde junge Männer aus fremden Kulturen, die kurzfristig betüddelt wurden und danach wieder vor dem Nichts stehen, werden das Ergebnis sein. Abtauchen in die Schwarzarbeit und Dealer­karrieren sind vorprogrammiert, denn viele müssen ihren teuren Trip noch abbezahlen. Von einem Azubi-Gehalt kann man bei den derzeitigen inflationären Preisen gerade mal den Lebens­unterhalt bestreiten. Und das auch nur, wenn man nicht ins Handwerk geht. Genau da aber werden ausländische Billig­löhner gesucht.

In der Zwischenzeit hat sich die Asylindustrie eine goldene Nase verdient. Alleine in Hamburg soll 2016 eine von zwölf Milliarden des Haushalts für "Flüchtlinge" draufgegangen sein.[2] Aufträge wurden nach Gutdünken vergeben, Preise nicht verglichen, Kosten nicht kalkuliert.

Auch diese Milliarde geht auf das Konto von Merkel.

[3]
Es menschelt in den deutschen Medien, die sich darauf verstehen, zu manipulieren. Ein Beispiel lieferte dafür am Montag das Inforadio Berlin-Brandenburg vom Staatssender RBB. Junge Flüchtlinge prostituierten sich im Berliner Tiergarten.
Linke: Noch mehr Geld für MUFL

Immer mehr junge "Flüchtlinge" verdienten sich ihr Geld, indem sie bezahlten Sex mit Männern hätten. Besonders im Berliner Tiergarten soll sich eine solche Szene entwickelt haben, sagen "Menschen­rechts­organisationen" im Inforadio. Das ist schon einmal eine Steigerung. Waren es früher Hilfs­organisationen, versucht man die Flüchtlings­helfer jetzt gar als Menschen­rechtler gleichsam zu adeln.

Was folgt ist eine Reportage, die natürlich direkt das übliche Klischee bedient. Älterer Mann, korpulent, Glatze, schnell noch einen Energy Drink kippend, der sei wohl auf der Suche nach Sex mit den armen Flüchtlingen.

Und dann der arme Nawid, er komme aus Afghanistan und war eigentlich mit seinem Vater in einem Flüchtlings­heim in Sachsen-Anhalt untergebracht, bis er sich mit dem Papa zerstritten habe. Der Grund, der wohl jedem Deutschen das Herz aufgehen lassen soll, ist natürlich sein Wunsch, zum Christentum zu konvertieren. Warum er diese Idee hat, bleibt in der Reportage offen. Mit dem Rest der afghanischen Großfamilie habe er ohnehin keinen Kontakt mehr, gibt der junge Herr, der passend 18 Jahre alt sei, zu Protokoll. Damit ist Nawid einer der besonders gehätschelten und verwöhnten MUFLs, ein minder­jähriger unbegleiteter Flüchtling, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Für diese Leute wird jeden Monat mehr Geld ausgegeben, als die allermeisten deutschen Arbeitnehmer überhaupt nur durch ehrliche Arbeit verdienen.[3] Der arme Nawid habe zudem eine Duldungs­bescheinigung, die rot durch­gestrichen sei. Das bedeute, dass er, da er keinerlei Anspruch auf Asyl hat, in seine Heimat abgeschoben werden soll. Dass das ohnehin nicht geschieht, scheint er aber nicht zu wissen. Er haute aus seinem Heim ab und will sich in Berlin durchschlagen. "Mir bleibt nichts anderes übrig als hier zu schlafen, auf der Parkbank." Er träumt davon, sich nach Frankreich abzusetzen.

Noch dreister ist ein anderer "Flüchtling", der wohl auf der Suche nach Kundschaft ist. Er hat in seinem Flüchtlingsheim in Berlin-Westend Hausverbot bekommen, weil der Pakistaner dort "Ärger" mit einem anderen "Flüchtling" hatte. Nun müsse er zehn Tage auf einen Behördentermin für eine neue Unterkunft warten.

Um die armen jungen Asylforderer kümmern sich verschiedene Hilfs­organisationen, die natürlich ein großes Herz und fremder Leute Geld haben:

Zitat: «Ralf Rötten ist Vorsitzender des Vereins "Hilfe für Jungs e.V.". Der Verein schickt Streetworker in den Tiergarten, um die Flüchtlinge über HIV aufzuklären und ihnen Unterstützung anzubieten. Doch sie aus dem Park heraus­zuholen, funktioniere meist nicht so einfach. "Sie dürfen zum großen Teil keinen Deutschkurs machen, nicht zur Schule gehen und erst recht keiner Arbeit nachgehen. Was sollen wir einem solchen jungen Mann als Alternative anbieten?", fragt Rötten.»[4]

Dass das eine Abschiebung oder freiwillige Rückreise in die Heimat sein könnte, in das Land, wo man seine Sprache spricht und seine Steinzeit-Kultur und -Religion pflegt, kommt ihm natürlich nicht in den Sinn. Die wenigsten Flüchtlinge würden gezwungen, im Tiergarten anschaffen zu gehen, sagt Rötten. Aber der Park sei eine der wenigen Möglichkeiten, Geld zu verdienen.

Schon kurz nach dem Bericht auf Inforadio meldet sich die SED-Nachfolgepartei "Die Linke" zu Wort mit Forderungen nach noch viel mehr Geld für diejenigen, die kamen ohne einen wirklichen Grund. "Die erschütternden Geschichten von minder­jährigen Geflüchteten, die sich in Berlin prostituieren, sind deutschlandweit sicher kein Einzelfall", sagte die Berliner Landeschefin Katina Schubert am Montag laut Focus online.

"Ohne jegliche Perspektive geraten Jugendliche - egal ob sie Flucht­erfahrungen gemacht haben - in für sie bedrohliche Situationen", sagte Schubert. "Es braucht dringend mehr Streetworker und Unterkünfte für minderjährige Obdachlose sowie Angebote, Deutsch zu erlernen und zur Schule zu gehen." Also: noch viel mehr Geld, für Leute, die eigentlich gar nicht in Deutschland sein dürften.

[5]
In Deutschland leben derzeit rund 62.000 so genannte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MUFL). Von "so genannten" Minderjährigen muss man schon allein deshalb reden, weil ca. 17.000 dieser Jugendlichen auch nach offiziellen Angaben schon volljährig sind. Trotz ihrer Volljährigkeit werden sie weiter von Jugendämtern versorgt. Seit dem Jahr 2005 sind die Jugendämter in Deutschland verpflichtet, unbegleitet eingereiste ausländische Jugendliche in Obhut zu nehmen. Greift die Bundespolizei z. B. im Zug von Basel nach Freiburg einen jugendlichen Afrikaner auf, der behauptet minderjährig zu sein, dann muss die Polizei mit ihm an der nächsten Haltestelle aussteigen und das entsprechende Jugendamt informieren.[6] Seitdem es diese Regelung gibt, ist die Zahl der Fälle enorm angestiegen: Von ca. 600 Fällen im Jahr 2005 auf mehr als 42.000 im Jahr 2015. Nach der Schließung der "Balkanroute" ist die Zahl zwar zurückgegangen, aber der Zustrom vor allem junger Afrikaner über Italien und die Schweiz nach Deutschland hält an.

Die Versorgung durch Jugendämter, die sozial­pädagogische Betreuung in Heimen oder aufwendige Familienpflege kostet nach Angaben des Bundes­verwaltungs­amts 175 Euro pro Kopf und Tag, 5250 Euro monatlich.[7] Von einer solchen Versorgung können arme Rentner oder Familien in Deutschland nicht einmal träumen. Sie müssen, um wesentlich bescheidenere Leistungen zu erhalten, ihre Bedürftigkeit umfassend belegen. Bekanntlich wird bei einheimischen Hartz-IV-Beziehern das Vermögen einschließlich der Wohnung und des Autos angerechnet. Nicht selten müssen sie in kleinere Wohnungen ziehen, um Leistungen zu erhalten. In jedem Fall müssen sie ihre Anspruchs­berechtigung objektiv nachvollziehbar belegen. Bei den MUFL sind diese Grundregeln außer Kraft gesetzt: Ihr Status beruht schlicht auf ihrer Selbstauskunft, minderjährig zu sein. Zwar muss diese Selbstauskunft von Sozial­pädagogen bzw. Betreuern bestätigt werden. Die Objektivität der Betreuer ist aber zweifelhaft, schließlich haben sie ein Eigeninteresse an der Einstufung ihrer Schützlinge als "minderjährig".

Eine verlässliche, systematische Alters­über­prüfung der MUFL findet nicht statt, obwohl es dafür bewährte medizinische Verfahren gibt, die wissenschaftlich validiert und international anerkannt sind. Am Universitäts­klinikum Hamburg-Eppendorf führen anerkannte Rechts­mediziner solche Alters­unter­suchungen professionell durch. Die Alters­diagnostik beruht auf einer körperlichen Untersuchung, einer zahn­ärztlichen Untersuchung mit Auswertung einer Röntgen­aufnahme des Gebisses sowie einer Röntgen­untersuchung der linken Hand. Sofern die Entwicklung des Hand­skeletts abgeschlossen ist, werden die Schlüssel­beine untersucht, zurzeit bevorzugt mittels konventioneller Röntgen­diagnostik bzw. Computer­tomographie. Der Einfluss von Armut/Fehlernährung, ethnischer Zugehörigkeit, Krankheiten etc. auf die Untersuchungs­ergebnisse ist wissenschaftlich eruiert worden und wird entsprechend berücksichtigt.[8] Das Verfahren ist leicht zu handhaben und gleicht einer einfachen medizinischen Untersuchung.

Ziel des Verfahrens ist die Bestimmung eines Mindestalters. Damit wird berücksichtigt, dass die Untersuchungen das Alter nicht bis auf den Monat genau, sondern nur näherungsweise bestimmen können. Weil die Devise der Ärzte in Hamburg "im Zweifel für den Flüchtling" heißt, werden diese in der Regel zwei Jahre jünger gemacht. Das Verfahren führt im Ergebnis zu einer für die Betroffenen vorteilhaften Alters­unter­schätzung. Trotzdem zeigen solche Untersuchungen nicht nur in Hamburg, sondern international, dass ein großer Teil der Immigranten mit großer Sicherheit volljährig ist.[9] Obwohl sich die vorgetäuschte Minder­jährigkeit so effektiv aufdecken kann, werden ihre Verfahren seit Jahren von Asyl­aktivisten regelrecht bekämpft.[10] Im Ton moralischer Empörung werden die "Menschenwürde" und die "körperliche Unversehrtheit" der Flüchtlinge ins Feld geführt, die angeblich durch das Ausziehen vor Ärzten und die Röntgen­unter­suchungen verletzt würden. Dabei sind das banale Untersuchungs­vorgänge, die an Patienten ständig vorgenommen werden. Nicht weniger absurd ist der Einwand der mangelnden Exaktheit, obwohl es um ein Mindestalter geht und das tatsächliche Alter im Verfahren systematisch zugunsten der Flüchtlinge unterschätzt wird.

Sachliche Argumente und objektive Maßstäbe spielen bei der Kritik an Alters­unter­suchungen offenbar nicht die entscheidende Rolle. Auch dass durch diesen Betrug Steuergelder verschwendet werden, scheint die zuständigen Politiker nicht zu beeindrucken. Sie folgen nahezu blind den Argumenten der Asyllobby in der Ablehnung der rechts­medizinischen Alters­unter­suchungen. Ein Grund dürfte die Angst vor der Blamage sein, die die Aufdeckung des Alters­schwindels und damit ein gewisses Maß an Naivität der "Willkommenskultur" offenkundig machen würde.[11] Vielleicht sieht das nach den Wahlen anders aus.

[12]

Einzelnachweise

  1. Junge Migranten: Kommunen rechnen mit vier Milliarden Euro für Unbegleitete, Welt Online am 2. April 2017
  2. CDU-Kritik: Flüchtlingskosten unnötig in die Höhe getrieben, Welt Online am 3. April 2017
  3. 3,0 3,1 Was kosten die MUFL?, PI-News am 6. April 2017
  4. Laut Menschenrechtlern auch Minderjährige: Junge Flüchtlinge prostituieren sich im Tiergarten, RBB Online am 10. April 2017
  5. Linke: Noch mehr Geld für MUF, PI-News am 10. April 2017
  6. [1]
  7. [2]
  8. Einschlägig hierzu sind die Empfehlungen der "Arbeits­gemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik: http://www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/Forensische_Altersdiagnostik_fuer_Altersschaetzungen.pdf. Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin hat dieses Verfahren wiederholt verteidigt, z. B.: http://www.dgrm.de/startseite/news-dgrm/stellungnahme-zum-thema-altersschaetzung/.
  9. http://www.zeit.de/2015/35/junge-fluechtlinge-alterspruefung-genitaluntersuchung-entwuerdigend-streitgespraech/komplettansicht. In Dänemark ergaben Alters­kontrollen in drei von vier Testfällen falsche Alters­angaben; ähnliche hohe Betrugsquoten werden aus Schweden und Norwegen berichtet: http://www.dailymail.co.uk/news/article-4010062/THREE-QUARTERS-child-asylum-seekers-undergo-medical-tests-prove-age-adults-Denmark.html; http://www.nzz.ch/international/europa/alterstests-fuer-minderjaehrige-schweden-will-luegner-im-asylwesen-entlarven-ld.106967.
  10. Treibende Kraft ist der Kinderarzt Thomas Nowotny, der "Gründungs­mitglied" einer 'Bayerischen Ärzte­initiative für Flüchtlings­rechte' und Aktivist der 'International Physicians for the Prevention of Nuclear War' ist. Es ist ihm gelungen, seine Position gegen die Expertise der Rechts­mediziner auf dem Ärztetag und in der "Ethik­kommission" der Bundes­ärzte­kammer durchzusetzen (Vgl. hierzu: Bundes­ärzte­kammer "Medizinische Alters­schätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen, September 2016). Kritisch hierzu: E. Rudolf (Attnang-Puchheim), S. Schmidt (Institut für Rechtsmedizin, Münster): Wo kommen eigentlich all die Irrtümer her? Unzutreffende Behauptungen über altersbezogene Sach­verhalts­erhebungen im ausländerrechtlichen Kontext, http://campus.uni-muenster.de/fileadmin/einrichtung/agfad/002.pdf
  11. Gesetzlich sind Alters­unter­suchungen erlaubt, politisch aber unerwünscht. Die einschlägige Beschluss­empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dazu lautet: "Die Untersuchungen sind mit den "schonendsten und soweit möglich zuverlässigsten Methoden von qualifizierten medizinischen Fachkräften durch­zu­führen. Dies schließt beispielsweise Genital­unter­suchungen aus" (BT- Drs. 18/6392, S. 21).
  12. Minderjährig oder nicht? Ein lösbares Problem der Einwanderung, iDAF - Nachricht und Zitat 10 / 2017

Querverweise

Netzverweise