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Ingeborg Schwenzer

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Ingeborg Schwenzer
Ingeborg Schwenzer.jpg
Geboren 25. Oktober 1951

Ingeborg Schwenzer (* 1951) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Professorin für Privatrecht und Rechts­vergleichung an der Universität Basel, Schweiz.

Zitat: «Man warf ihr vor, mit der Reform des Familienrechts wolle sie die Ehe zu Grabe tragen, Inzest erlauben und Polygamie legalisieren. Jetzt antwortet die Basler Jusprofessorin Ingeborg Schwenzer im "Beobachter" erstmals ihren Kritikern.

Die Kritik habe sich einseitig an Schlagworten orientiert und den Inhalt ihres Gutachtens unterschlagen. Ihr gehe es bei der Reform des Familienrechts um Anderes: Wer zusammen­lebe, müsse Verantwortung für sein Handeln übernehmen - über die Dauer der Beziehung hinaus. "Es kann nicht sein, dass man sich aus der Verantwortung stehlen kann, nur weil man nicht geheiratet hat."

Beobachter: Frau Schwenzer, wollen Sie die Ehe abschaffen?
Ingeborg Schwenzer: Ganz und gar nicht. Mir schwebt nur ein neues Familienrecht vor, bei dem alle die Verantwortung für ihr Leben übernehmen, gleichgültig, ob sie verheiratet sind oder nicht. Es soll zum Beispiel Männern nicht mehr möglich sein, wie in einer Ehe zu leben und hinterher sagen: Wir waren ja nicht verheiratet, deshalb bin ich für nichts verantwortlich.
Beobachter: Die Kritiker werfen Ihnen aber vor, dass Sie die Ehe zerstören, den Inzest lockern und Polygamie zulassen wollen.
Ingeborg Schwenzer: Die haben etwas gründlich missverstanden. Ich war schon etwas überrascht, dass man diese beiden Nebenpunkte meines Gutachtens heraus­gegriffen und sie gross zum Thema gemacht hat. Man hat sich an Schlagworten orientiert, nicht am Inhalt meines Gutachtens.
Beobachter: Aber Sie fordern doch eine Lockerung des Polygamie­verbots?
Ingeborg Schwenzer: Längerfristig muss man darüber nachdenken. Schon heute leben viele polygam: Sie sind verheiratet und haben daneben noch eine Beziehung ausserhalb. Wenn zum Beispiel die Geliebte ihre Berufs­tätigkeit für die Beziehung aufgibt, steht sie womöglich mit leeren Händen da. Sie braucht einen besseren Schutz. Das hat rein gar nichts mit Religion zu tun.
Beobachter: Sondern?
Ingeborg Schwenzer: Mit der Durchsetzung des Verantwortungs­prinzips. Beide, Ehefrau und Partnerin sollen nach einer Trennung entschädigt werden, wenn Kinder da sind und einer für die Gemeinschaft weniger gearbeitet hat. Und was spricht eigentlich dagegen, die Ehe für Mehrfach­partner­schaften zu öffnen, wenn dies alle Beteiligten ausdrücklich wünschen? Aber das ist wirklich nur ein Rand­aspekt meines Gutachtens.
Beobachter: Ist die Lockerung des Inzest­verbots auch nur ein Randaspekt?
Ingeborg Schwenzer: Genau. Dass inzestuöse Ehen zwischen Eltern und ihren Kindern zugelassen werden, kommt überhaupt nicht in Betracht. Denn da ist der Missbrauch des Kinds immer wahrscheinlich. Das Verbot der Ehe zwischen Halb­geschwistern und der Ehe zwischen Geschwistern, bei denen die Verwandtschaft alleine auf Adoption gegründet ist, ist meiner Meinung nach aber über­denkens­wert.
Beobachter: Sie schlagen auch vor, dass man quasi automatisch in eine Art Ehe hineinrutscht, wenn man zum Beispiel drei Jahre zusammen­gelebt hat. Zum Heiraten braucht es aber doch einen Willensakt?
Ingeborg Schwenzer: Der Willensakt besteht bereits, wenn jemand bewusst wie in einer Ehe zusammen­leben will. Aber nochmals: Männer sollen sich ihrer Verantwortung nicht dadurch entziehen können, indem sie nicht heiraten. Das gilt selbst­verständlich auch für Frauen, die sich beispielsweise einen Partner aus Afrika holen, zwei Jahren mit ihm zusammen­leben und dann sagen: Schau selber, wo du bleibst.
Beobachter: Es gibt aber viele Paare, die explizit nicht heiraten wollen?
Ingeborg Schwenzer: Für mich ist eine Beziehung so etwas wie eine kleine Firma. Wenn sie sich auflöst, werden Gewinne und Verluste unter allen Gesellschaftern aufgeteilt. Genauso soll es bei Beziehungen sein.»[1]
Kommentar: «Man kann jedem Schweizer Mann nur raten, die Freundin aus der Wohnung zu werfen, solange es noch geht.» - Nathan[2]
Kommentar: «Typisches radikalfeministisches Neusprech. Sie begründet die massiv ausgeweiteten Unterhalts­pflichten zwischen Erwachsenen im ersten Satz damit, dass alle die Verantwortung für ihr Leben übernehmen sollen. Sie pervertiert den Verantwortungs­begriff. Verantwortung = Unterhalt für andere zahlen, aber niemals Verantwortung für sich selber. Die Schweiz hat jetzt schon schwere Baustellen für Verheiratete, so sind Verheiratete steuerlich schlechter gestellt wie Unverheiratete.

[...] Ihre Gedankenwelt ist von der Qualität einer Heide Göttner-Abendroth[wp] - P[3]

Kommentar: «Einfach keine Frau mehr unters eigene Dach lassen, jedenfalls nicht länger als bis zum Frühstück.» - Austriake[4]
Zitat: «Das Interview mit Frau Ingeborg Schwenzer, beruht auf einem 55seitigen "Gutachten", das Schwenzer 2013 angefertigt hat.[5]

Darin kann man die Details nachlesen und die Argumentationen, mit denen nicht nur sie hantiert. Sie stützt sich vielfach auf die ebenfalls schon erwähnten Cottier.[6] Ich ziehe mal ein paar Details heraus:

  • Sie will alle "Lebensgemeinschaften" gleichstellen, eine Lebens­gemein­schaft liegt bei ihr schon dann vor, wenn das Paar drei Jahre zusammen war, oder ein Kind da ist, auf eine gemeinsame Wohnung kommt es nicht an, auf das Geschlecht kommt es auch nicht an, auf die Zahl der Beteiligten kommt es nicht an, polygame Lebens­gemein­schaften sind ebenso gleichgestellt. Es kommt auch nicht darauf an, dass sich einer der Partner gegen die Einordnung als Lebens­gemein­schaft ausspricht, es gibt kein "opt out". Will er das nicht, muss er die Beziehung klar und deutlich beenden.
  • Für das Ende der Leben­gemein­schaft verlangt sie einen Knetgummiball voller Ausgleiche. Knetbar, drehbar, wendbar in allen Richtungen, überall Abweichungen von den Regeln erlaubt wenn es dem Einzelfall Rechnung tragen würde. Die Regeln sind bei ihr: Güterrecht, Vorsorgeausgleich, Unterhalt.
  • Ihr Standardgüterstand ist die Errungen­schafts­gemein­schaft. Das würde eine Zugewinngemeinschaft[wp] stark Richtung Gütergemeinschaft[wp] rücken, es gibt damit bereits während der Lebens­gemein­schaft automatisch ein Gemeinschaftsgut. Auch eine wahre Freude für Gläubiger.
  • Die Gestaltung der Lebensgemeinschaft durch Verträge soll streng regelmentiert bleiben, was dem Staat nicht gefällt soll verboten bleiben.
  • Die biologische Mutter soll wie jetzt auch immer Elternteil bleiben und die erste Position beim Sorgerecht innehaben. Der Vater soll noch beliebiger wie jetzt werden, seine Elternschaft soll sich durch eine "intentionale Elternschaft" begründen, in Abhängigkeit der Zustimmung der Mutter. Auch, wenn man verheiratet ist. Auch, wenn der zweite Elternteil gleich­geschlecht­lich ist, somit können Lesben (Schwule nicht, da die be­vor­rechtigte Mutter fehlt!) sehr leicht Eltern werden. Das Sorgerecht der zweiten Person ist in allen Fällen später und schwächer als das der Mutter, es steht in Abhängigkeit von ihr. Die biologische Vaterschaft tritt immer zurück.
  • Adoptionen sollen von bisherigen Hürden befreit werden, "flexibilisiert" wie sie es nennt.
  • Das Sorgerecht soll auf Dritte ausgeweitet werden können, dafür reicht eine neue Lebens­gemein­schaft mit ihnen. Der neue Lover kann das Sorgerecht bekommen, es gibt dann mehr als zwei Sorge­berechtigten. Eine Begrenzung auf auf eine Sorge­berechtigten­zahl schlägt sie nicht vor, nach dem fünften Lover hat das Kind dann möglicherweise sieben Sorge­berechtigten.»[7]
Kommentar: «Es gibt in diesem Papier und dem Interview nicht ohne Grund keinerlei Sichtung der Realität. Was ist nach Inkraft­treten der Regelungen eigentlich passiert? Welche der sicherlich versprochenen Positiv­effekte haben sich tatsächlich gezeigt? Aufgrund welcher Tatsachen entstand überhaupt ein Regelung­bedürfnis? Die Tatsache, dass die Leute ohne Trauschein zusammen sind, bedeutet ja noch lange kein Regelungs­bedürfnis, wie es das Papier suggeriert.» - P[8]

Einzelnachweise

  1. Familienrecht: Schon heute leben viele polygam, Beobachter am 13. Juni 2014, Beobachter 12/2014
  2. TrennungsFAQ-Forum: Nathan am 12. Juni 2014 - 8:42 Uhr
  3. TrennungsFAQ-Forum: P am 12. Juni 2014 - 9:50 Uhr
  4. TrennungsFAQ-Forum: Austriake am 12. Juni 2014 - 16:23 Uhr
  5. Pdf-icon-intern.svg Familienrecht und gesellschaftliche Veränderungen: Gutachten zum Postulat 12.3607 Fehr "Zeitgemässes kohärentes Zivil- insbesondere Familienrecht" - Ingeborg Schwenzer, August 2013 (55 Seiten)
  6. Michelle Cottier, Ass.-Prof. Dr. iur.: Nichteheliche Lebensgemeinschaften (Cohabitation). Neuere Rechtsentwicklungen in Australien, Neuseeland und Grossbritannien
  7. TrennungsFAQ-Forum: P am 28. Dezember 2015 - 19:08 Uhr
  8. TrennungsFAQ-Forum: P am 12. Juni 2014 - 15:40 Uhr