Ingeborg Schwenzer
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Geboren
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25. Oktober 1951
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Ingeborg Schwenzer (* 1951) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Professorin für Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Basel, Schweiz.
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«Man warf ihr vor, mit der Reform des Familienrechts wolle sie die Ehe zu Grabe tragen, Inzest erlauben und Polygamie legalisieren. Jetzt antwortet die Basler Jusprofessorin Ingeborg Schwenzer im "Beobachter" erstmals ihren Kritikern.
Die Kritik habe sich einseitig an Schlagworten orientiert und den Inhalt ihres Gutachtens unterschlagen. Ihr gehe es bei der Reform des Familienrechts um Anderes: Wer zusammenlebe, müsse Verantwortung für sein Handeln übernehmen - über die Dauer der Beziehung hinaus. "Es kann nicht sein, dass man sich aus der Verantwortung stehlen kann, nur weil man nicht geheiratet hat."
- Beobachter: Frau Schwenzer, wollen Sie die Ehe abschaffen?
- Ingeborg Schwenzer: Ganz und gar nicht. Mir schwebt nur ein neues Familienrecht vor, bei dem alle die Verantwortung für ihr Leben übernehmen, gleichgültig, ob sie verheiratet sind oder nicht. Es soll zum Beispiel Männern nicht mehr möglich sein, wie in einer Ehe zu leben und hinterher sagen: Wir waren ja nicht verheiratet, deshalb bin ich für nichts verantwortlich.
- Beobachter: Die Kritiker werfen Ihnen aber vor, dass Sie die Ehe zerstören, den Inzest lockern und Polygamie zulassen wollen.
- Ingeborg Schwenzer: Die haben etwas gründlich missverstanden. Ich war schon etwas überrascht, dass man diese beiden Nebenpunkte meines Gutachtens herausgegriffen und sie gross zum Thema gemacht hat. Man hat sich an Schlagworten orientiert, nicht am Inhalt meines Gutachtens.
- Beobachter: Aber Sie fordern doch eine Lockerung des Polygamieverbots?
- Ingeborg Schwenzer: Längerfristig muss man darüber nachdenken. Schon heute leben viele polygam: Sie sind verheiratet und haben daneben noch eine Beziehung ausserhalb. Wenn zum Beispiel die Geliebte ihre Berufstätigkeit für die Beziehung aufgibt, steht sie womöglich mit leeren Händen da. Sie braucht einen besseren Schutz. Das hat rein gar nichts mit Religion zu tun.
- Beobachter: Sondern?
- Ingeborg Schwenzer: Mit der Durchsetzung des Verantwortungsprinzips. Beide, Ehefrau und Partnerin sollen nach einer Trennung entschädigt werden, wenn Kinder da sind und einer für die Gemeinschaft weniger gearbeitet hat. Und was spricht eigentlich dagegen, die Ehe für Mehrfachpartnerschaften zu öffnen, wenn dies alle Beteiligten ausdrücklich wünschen? Aber das ist wirklich nur ein Randaspekt meines Gutachtens.
- Beobachter: Ist die Lockerung des Inzestverbots auch nur ein Randaspekt?
- Ingeborg Schwenzer: Genau. Dass inzestuöse Ehen zwischen Eltern und ihren Kindern zugelassen werden, kommt überhaupt nicht in Betracht. Denn da ist der Missbrauch des Kinds immer wahrscheinlich. Das Verbot der Ehe zwischen Halbgeschwistern und der Ehe zwischen Geschwistern, bei denen die Verwandtschaft alleine auf Adoption gegründet ist, ist meiner Meinung nach aber überdenkenswert.
- Beobachter: Sie schlagen auch vor, dass man quasi automatisch in eine Art Ehe hineinrutscht, wenn man zum Beispiel drei Jahre zusammengelebt hat. Zum Heiraten braucht es aber doch einen Willensakt?
- Ingeborg Schwenzer: Der Willensakt besteht bereits, wenn jemand bewusst wie in einer Ehe zusammenleben will. Aber nochmals: Männer sollen sich ihrer Verantwortung nicht dadurch entziehen können, indem sie nicht heiraten. Das gilt selbstverständlich auch für Frauen, die sich beispielsweise einen Partner aus Afrika holen, zwei Jahren mit ihm zusammenleben und dann sagen: Schau selber, wo du bleibst.
- Beobachter: Es gibt aber viele Paare, die explizit nicht heiraten wollen?
- Ingeborg Schwenzer: Für mich ist eine Beziehung so etwas wie eine kleine Firma. Wenn sie sich auflöst, werden Gewinne und Verluste unter allen Gesellschaftern aufgeteilt. Genauso soll es bei Beziehungen sein.»[1]
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Kommentar: |
«Man kann jedem Schweizer Mann nur raten, die Freundin aus der Wohnung zu werfen, solange es noch geht.» - Nathan[2]
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Kommentar: |
«Typisches radikalfeministisches Neusprech. Sie begründet die massiv ausgeweiteten Unterhaltspflichten zwischen Erwachsenen im ersten Satz damit, dass alle die Verantwortung für ihr Leben übernehmen sollen. Sie pervertiert den Verantwortungsbegriff. Verantwortung = Unterhalt für andere zahlen, aber niemals Verantwortung für sich selber. Die Schweiz hat jetzt schon schwere Baustellen für Verheiratete, so sind Verheiratete steuerlich schlechter gestellt wie Unverheiratete.
[...] Ihre Gedankenwelt ist von der Qualität einer Heide Göttner-Abendroth[wp].» - P[3]
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Kommentar: |
«Einfach keine Frau mehr unters eigene Dach lassen, jedenfalls nicht länger als bis zum Frühstück.» - Austriake[4]
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«Das Interview mit Frau Ingeborg Schwenzer, beruht auf einem 55seitigen "Gutachten", das Schwenzer 2013 angefertigt hat.[5]
Darin kann man die Details nachlesen und die Argumentationen, mit denen nicht nur sie hantiert. Sie stützt sich vielfach auf die ebenfalls schon erwähnten Cottier.[6] Ich ziehe mal ein paar Details heraus:
- Sie will alle "Lebensgemeinschaften" gleichstellen, eine Lebensgemeinschaft liegt bei ihr schon dann vor, wenn das Paar drei Jahre zusammen war, oder ein Kind da ist, auf eine gemeinsame Wohnung kommt es nicht an, auf das Geschlecht kommt es auch nicht an, auf die Zahl der Beteiligten kommt es nicht an, polygame Lebensgemeinschaften sind ebenso gleichgestellt. Es kommt auch nicht darauf an, dass sich einer der Partner gegen die Einordnung als Lebensgemeinschaft ausspricht, es gibt kein "opt out". Will er das nicht, muss er die Beziehung klar und deutlich beenden.
- Für das Ende der Lebengemeinschaft verlangt sie einen Knetgummiball voller Ausgleiche. Knetbar, drehbar, wendbar in allen Richtungen, überall Abweichungen von den Regeln erlaubt wenn es dem Einzelfall Rechnung tragen würde. Die Regeln sind bei ihr: Güterrecht, Vorsorgeausgleich, Unterhalt.
- Ihr Standardgüterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Das würde eine Zugewinngemeinschaft[wp] stark Richtung Gütergemeinschaft[wp] rücken, es gibt damit bereits während der Lebensgemeinschaft automatisch ein Gemeinschaftsgut. Auch eine wahre Freude für Gläubiger.
- Die Gestaltung der Lebensgemeinschaft durch Verträge soll streng regelmentiert bleiben, was dem Staat nicht gefällt soll verboten bleiben.
- Die biologische Mutter soll wie jetzt auch immer Elternteil bleiben und die erste Position beim Sorgerecht innehaben. Der Vater soll noch beliebiger wie jetzt werden, seine Elternschaft soll sich durch eine "intentionale Elternschaft" begründen, in Abhängigkeit der Zustimmung der Mutter. Auch, wenn man verheiratet ist. Auch, wenn der zweite Elternteil gleichgeschlechtlich ist, somit können Lesben (Schwule nicht, da die bevorrechtigte Mutter fehlt!) sehr leicht Eltern werden. Das Sorgerecht der zweiten Person ist in allen Fällen später und schwächer als das der Mutter, es steht in Abhängigkeit von ihr. Die biologische Vaterschaft tritt immer zurück.
- Adoptionen sollen von bisherigen Hürden befreit werden, "flexibilisiert" wie sie es nennt.
- Das Sorgerecht soll auf Dritte ausgeweitet werden können, dafür reicht eine neue Lebensgemeinschaft mit ihnen. Der neue Lover kann das Sorgerecht bekommen, es gibt dann mehr als zwei Sorgeberechtigten. Eine Begrenzung auf auf eine Sorgeberechtigtenzahl schlägt sie nicht vor, nach dem fünften Lover hat das Kind dann möglicherweise sieben Sorgeberechtigten.»[7]
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Kommentar: |
«Es gibt in diesem Papier und dem Interview nicht ohne Grund keinerlei Sichtung der Realität. Was ist nach Inkrafttreten der Regelungen eigentlich passiert? Welche der sicherlich versprochenen Positiveffekte haben sich tatsächlich gezeigt? Aufgrund welcher Tatsachen entstand überhaupt ein Regelungbedürfnis? Die Tatsache, dass die Leute ohne Trauschein zusammen sind, bedeutet ja noch lange kein Regelungsbedürfnis, wie es das Papier suggeriert.» - P[8]
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Einzelnachweise