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Inzest

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Inzest (auch Blutschande, von lat.: incestus "unkeusch") ist ein Begriff kultureller, moralischer und juristischer Art, der Geschlechtsverkehr zwischen genetisch eng verwandten Personen beschreibt.

Der Begriff ist abzugrenzen von dem der Inzucht, welcher eher auf die genetische Komponente abzielt und in der Tier- und Pflanzen­zucht als ein gebräuchliches Verfahren zur Stabilisierung bestimmter Merkmale angewendet wird. Die früher verbreiteten Eheschließungen unter nahen Verwandten im europäischen Hochadel[wp], in abgelegenen, ländlichen Gegenden oder in Auslands­gemeinden werden insbesondere als soziale Inzucht bezeichnet, deren Folge der so genannte Ahnenverlust[wp] ist.

Politik

"Fickt euch doch alle" - Grüne wollen Inzest legalisieren

Die Grüne Jugend forderte 2008 die Legalisierung von Inzest.[1][2]

Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele unterstützt 2012 die Aufhebung des Inzestverbots und behauptet, der § 173 StGB passe in die heutige Zeit "der geläuterten Auffassung über Ehe und Familie nicht mehr hinein". Er müsse weg. Die geltende Strafbarkeit sei "ein einsames Relikt aus anderen Zeiten", als Ehebruch und praktizierte Homosexualität noch strafbar waren.

Der Bundesvorstand der Grünen Jugend sekundiert, der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte bewerte "altbackene Moral­vorstellungen offenbar höher als die Grundrechte auf freie Selbstbestimmung". Das Inzestverbot in Deutschland sei unnötig und müsse abgeschafft werden.[3]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise