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Unterhaltspreller
Unterhaltspreller ist eine Analogiebildung zu Zechpreller.
Zechpreller wird jemand genannt, der sich in einem Gastronomiebetrieb der Bezahlung entzieht, also den Gastwirt um die Zeche[wp] prellt.[1]
Männer
Umgangssprachlich wird ein Mann als Unterhaltspreller bezeichnet, wenn er gerichtlich ausgeurteilten Unterhalt nicht zahlt. Im Juristendeutsch ist von einer Unterhaltspflicht[wp][2] die Rede: Die Unterhaltsberechtigte (Exfrau) erhält einen Leistungsanspruch zugesprochen, die der Unterhaltspflichtige (Mann) erfüllen muss. Kommt der verpflichtete Mann den ausgeurteilten Unterhaltsforderungen nicht oder nur unzureichend nach, so wird von einem Unterhaltspflichtverletzter beziehungsweise einer Unterhaltspflichtverletzung gesprochen.
Zitat: | «Bevor ein Vater sich in Schulden, Chaos und Gerichtsprozessen verschleißt, sollte er besser ein Unterhaltspreller werden. Die meisten Zahlväter versinken eh in Schulden, früher oder später.» - Detlef Bräunig[3] |
Frauen
Bislang ist nicht bekannt geworden, dass auch Frauen als Unterhaltsprellerin bezeichnet werden, wenn eine Power-Frau sich von ihrem Exgatten trennt und ihm keinen Unterhalt zahlt.
Motivation
Zitat: | «Ein Unterhaltspreller hat nur eine Strategie und das ist sein eigenes Leben und wie er vermeidet, dass jemand anderes dieses parasitiert. Rachegedanken sind ihm fremd.» - Rainer[4] |
Zitat: | «Als Unterhaltspreller laufen die Kontakte mit dem Jugendamt unter der Rubrik Spiel und Spaß im Leben.» - Detlef Bräunig[5] |
Kritik am Begriff
Zitat: | «Was sind Preller und Schmarotzer, das sind Menschen die Leistungen erhalten haben ohne eine Gegenleistung zu erbringen! Männer werden oft als Unterhaltspreller abgestempelt, ohne jemals eine Leistung dafür erhalten zu haben.»[6] |
Zitat: | «Ich verstehe den Begriff Unterhaltspreller so, dass jemand die Unterhaltsforderung (des Staates oder einer Unterhaltsschmarotzerin) "aufschlagen" lässt. Man könnte auch sagen, dass er den Staat mit seinem Unterhaltsmaximierungsprinzip "auflaufen" lässt.»[7] |
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Zechprellerei, Version vom 26. November 2012
- ↑ Beispielsweise in § 170 StGB
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: RE: Vom Wechselmodell zum Unterhaltspreller, Leutnant Dino am 6. Mai 2014 - 07:18 Uhr
- ↑ WGvdL-Forum: Der Fakt des Unterhaltsprellens, Rainer am 8. März 2015 - 20:58 Uhr
- ↑ Detlef Bräunig: Es muss nicht immer Gefängnis sein, Männermagazin am 16. August 2015
- ↑ WGvdL-Forum: Menschenkenner am 25. Januar 2015 - 19:49 Uhr
- ↑ WGvdL-Forum: Werner am 26. Januar 2015 - 06:15 Uhr
Querverweise
- Aufstocker
- Mangelfall
- Unterhaltsmaximierungsprinzip
- Unterhaltsboykott
- Unterhaltsnutte
- Unterhaltspflichtverletzung
- Zahlesel
Netzverweise
- TrennungsFAQ-Forum: Vom Wechselmodell zum Unterhaltspreller am 5. Mai 2014 (Mit Diskussion zur so genannten Aufstocker-Alternative mit Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile.)
- Das Männermagazin
- Die Kunst des Unterhaltsprellen, 19. September 2014
- Warum Alfred ein Unterhaltspreller geworden ist, 5. Mai 2014 (Katharina)
- Eine Frau hat sich komplett verrechnet, 28. April 2014 (Schicksal der Alleinerziehenden Anke)
- Frauen sind nach einer Scheidung selten lebenslänglich versorgt, 2. April 2014
- RTL findet den dreistesten Unterhaltspreller Deutschlands, 26. September 2013
- Für Unterhaltspreller gibt es keine U-Haft, 14. April 2013
- Ein hartnäckiger Unterhaltspreller muss ins Gefängnis, 26. September 2012
- Dem deutschen Staat ist das Kindeswohl egal, 13. Mai 2012 (Das Unterhaltsprellen kann legal sein, wenn man es schlau macht.)
- Leutnant Dino
- Wie man ein Unterhaltspreller wird, 1. Januar 2011
- Liebe, Ehe, Trennung, der Kampf um das Kind und nun trotzdem Pleite, 1. Januar 2011
- Der deutsche Unterhaltspflichtige im Ausland!, Deutschlandflucht am 12. Juni 2010
- Unterhaltspreller/Rabenvater/Freiheitskämpfer, Trennungs-Forum am 24. Februar 2013 um 11:05 Uhr