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U-Boot
Der Begriff U-Boot bezeichnet Männer, die nach der Scheidung von ihren Ehegattinnen vom Staat zur Zahlung von Unterhaltsleistungen für dieselben zwangsverpflichtet werden, sich jedoch ihren staatlichen oktroyierten Unterhaltspflichten durch verschiedene Methoden entziehen und deshalb dazu gezwungen sind, eine semilegale Existenz zu führen. Das Leben als U-Boot ist faktisch ein Leben als Untergetauchter.
Manche Unterhaltspflichtige wählen als Überlebensstrategie ein Leben als U-Boot.
Die Verpflichteten geben angesichts der unausweichlichen Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Restexistenz durch das Unterhaltsunrecht legale Arbeitsbemühungen auf, arbeiten schwarz, ziehen um, melden sich ins Ausland ab, bleiben aber im Land, führen Scheinadressen, lassen Konten und alles andere über vertrauenswürdige Verwandte oder die neue Freundin laufen. Sie sind vorsichtig bei gegenseitigen Behördenauskünften: Gesucht werden diese Väter gerne über die Kfz-Meldestelle, Krankenkassen (ein neuer Arbeitgeber muss Beschäftigte dort melden), Finanzamt, Funktelefonnummern und überhaupt allen Datenbeständen. Selbst der kleinste Jugendamtssachbearbeiter kann einen Unterhaltspflichtigen oder auch nur einen Mann, dem eine Vaterschaft unterstellt wird, zur Fahndung im Bundeszentralregister ausschreiben.[1]
Vorsicht: | «Die Behörden tauschen sich de facto grenzenlos untereinander aus. Datenschutz existiert bei der Treibjagd auf Väter und Unterhalt nicht.»[1] |
In der Regel hat das Leben als U-Boot so viele Nebenwirkungen, dass diese Therapie oft fast so schlimm wie die Krankheit Familienrecht selbst ist. Detlef Bräunig empfiehlt als Alternative, sich "pfändungssicher" zu machen.