Der Begriff Sklaverei bezeichnet eine gesetzlich regulierte und gesellschaftlich anerkannte Institution, die auf der durch Gewalt aufrechterhaltenen vorübergehenden oder lebenslangen Verwendung von Menschen als - zumeist privatrechtlich garantiertes - Eigentum anderer, basiert. Ein illegales und gesellschaftlich geächtetes Ausbeutungssystem, in welchem Menschen nicht notwendigerweise den Status von Privateigentum inne haben, stellt demgegenüber eine sklaverei-ähnliche Form der Unfreiheit dar.[1]
Sklavenrecht
Die Sklavengesetze regelten die privat- und strafrechtlichen Gesichtspunkte der Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen sklavenhaltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten beipielsweise die Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften, das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die Freiheit zu erlangen. In manchen Staatswesen war Sklaverei erblich, das heißt die Nachkommen von Sklaven erbten den Rechtsstatus ihrer Eltern.[2]
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