Das Schlagwort Maulkorberlass (Kofferwort aus den Begriffen Maulkorb im Sinne von rigorose Meinungsunterdrückung und Erlass im Sinne eines Rechtsakts mit Gesetzeskraft[wp], englisch: gag order) bezeichnet plakativ eine repressive Maßnahme, zur behördlich (auch kirchenpolitisch) gelenkten Meinungssteuerung.
Verwendungsbeispiele
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«Durch den so genannten "Maulkorberlass" des Berliner Schulsenators Klaus Bögner[wp], durch den Lehrern der Stadt Berlin verboten wurde, mit Journalisten über Missstände an ihren Schulen zu sprechen, bestand ein Redeverbot[wp] gegenüber Journalisten. In diesem Fall wurde die journalistische Tätigkeit, die als "Vierte Gewalt" in demokratischen Systemen eigentlich nicht behindert werden darf, ohne rechtliche Folgen eingeschränkt.»[1][2]
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«Im Dezember 1933 war durch eine Vereinbarung zwischen dem Reichsbischof Müller[wp] und dem NS-Jugendleiter Baldur von Schirach[wp] die Evangelische Jugend[wp] in die Hitler-Jugend[wp] eingegliedert worden. Das bedeutete, unabhängige christliche Jugendarbeit war kaum mehr möglich. Gleich zu Beginn des neuen Jahres, am 4. Januar 1934, unternahm Müller einen weiteren Handstreich und verbot kurzerhand alle kirchenpolitischen Auseinandersetzungen und Kundgebungen. Bei Zuwiderhandlung drohte Amtsenthebung. Gegen diesen "Maulkorberlaß" erhob der Pfarrernotbund[wp] in einer von 172 Pfarrern unterzeichneten "Entschließung" sofort Protest. Diese Entschließung wurde als Kanzelabkündigung am 7. und 14. Januar 1934 in Hunderten deutscher Kirchen verlesen. Auch diesmal gehörten alle vier Emmaus-Pfarrer zu den Unterzeichnern, und selbstverständlich wurde sie auch in der Emmaus-Kirche[wp] verlesen. Es heißt darin u.a.:
"Wir stellen fest: Schrift und Bekenntnis der Kirche sind nach wie vor aufs ernsteste bedroht. Bischöfe und Träger hoher Ämter in unserer Kirche, die beim Widerstand gegen das in die Kirche eindringende Heidentum offenkundig versagt haben, Bischöfe, die von ihren Pfarrern und Kirchengliedern öffentlich der Irrlehre angeklagt worden sind, sind unverändert in ihrem Amt. Bedrohung und Bedrückung derer, die eine Befriedung der Kirche auf der Grundlage des Bekenntnisses fordern, schreiten fort und nehmen in der verlesenen Verordnung schärfste Formen an. Wir erheben vor Gott und dieser christlichen Gemeinde Klage und Anklage dahin, daß der Reichsbischof mit seiner Verordnung ernstlich denen Gewalt androht, die um ihres Gewissens und um der Gemeinde willen zu der gegenwärtigen Not der Kirche nicht schweigen können, und zum andern bekenntniswidrige Gesetze von neuem in Kraft setzt, die er selbst um der Befriedung der Kirche willen aufgehoben hatte. Wir erklären, daß sein widerspruchsvolles Verhalten es uns unmöglich macht, ihm das Vertrauen entgegenzubringen, dessen er in seinem Amt bedarf."»[3]
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Einzelnachweise
Querverweise