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Länderfinanzausgleich
Der Begriff Länderfinanzausgleich bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den unter der Aufsicht und Anleitung des Zentralstaates (Bund[wp]) stattfindenden Transfer eines bestimmten Prozentsatzes aus dem Finanzhaushalt wirtschaftsstarker Teilstaaten (Länder[wp]) an solche mit geringer(er) Wirtschaftskraft, mit dem Ziel des Ausgleiches des ungleichen Wirtschaftsleistungsgefälles zwischen denselben.
Der Gebrauch des treffenderen Ausdrucks "Kostgängerwesen" wird öffentlich bewusst vermieden, um die Existenz eines in diametralen Widerspruch zum Prinzip des klassischen Föderalismus[wp] stehenden, zentralistisch gesteuerten Einkommensumverteilungssystems zu verschleiern.
Mit der offiziellen "Abschaffung" des Länderfinanzausgleich hört der Finanztransfer nicht auf, sondern wird besser vor der Öffentlichkeit versteckt. Dieses Vorgehen wird umgangssprachlich auch "kreative Buchführung" genannt und ist für gewöhnliche Bürger in der Regel strafbar.
Weil mir gerade einige Leser schreiben, dass Berlin selbstverständlich immer noch am Länderfinanzausgleich hänge:
Jain. Den Länderfinanzausgleich[wp] gibt es formal nicht mehr. Faktisch gibt es ihn natürlich weiterhin, aber er wurde durch einen Buchungstrick ersetzt. Wikipedia:
Wenn Ihr als Unternehmer so buchführen würdet wie die Politik, kämt Ihr in den Knast. | ||
– Hadmut Danisch[2] |
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Länderfinanzausgleich
- ↑ Hadmut Danisch: Länderfinanzausgleich, Ansichten eines Informatikers am 20. August 2023