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Familiengutachten

Aus WikiMANNia
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Hauptseite » Familienrecht » Familiengutachten

Der Begriff Familiengutachten ist - neben "Erziehungsfähigkeitsgutachten" - ein weiteres Synonym für so genannte

Diese werden oftmals von Familiengerichten angefordert, wenn sich ein Paar mit Kindern trennt und auf gütlichem Wege keine Einigung darüber erzielt werden kann, welche Umgangsregelung vereinbart werden soll, ob ein Wechselmodell in Betracht kommt oder doch das Residenzmodell und, im letzteren Fall, wer zum betreuenden Elternteil gekürt wird und wer sich mit dem Part des Besuchselternteils begnügen muss.

Abgesehen von Trennungssituationen werden solche Gutachten vom Familiengericht außerdem in Auftrag gegeben, wenn die Erziehungsfähigkeit beider (zusammenlebender) Elternteile in Zweifel steht und über eine Inobhutnahme zu befinden ist.

Männer bzw. Väter, die dem WGvdL-Forum nahestehen, behaupten, das Wort sei von einer Frau geprägt worden, der die Bezeichnung "Familienpsychologische Gutachten" einfach zu lang war.

Kritische Informationen zum Thema bieten die Webseiten des Portals "Familiengutachten.info".[1] Dort gibt es auch ein Forum, in dem (angemeldete) Betroffene Erfahrungen austauschen können.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise