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Familiengutachten
Der Begriff Familiengutachten ist - neben "Erziehungsfähigkeitsgutachten" - ein weiteres Synonym für so genannte
Diese werden oftmals von Familiengerichten angefordert, wenn sich ein Paar mit Kindern trennt und auf gütlichem Wege keine Einigung darüber erzielt werden kann, welche Umgangsregelung vereinbart werden soll, ob ein Wechselmodell in Betracht kommt oder doch das Residenzmodell und, im letzteren Fall, wer zum betreuenden Elternteil gekürt wird und wer sich mit dem Part des Besuchselternteils begnügen muss.
Abgesehen von Trennungssituationen werden solche Gutachten vom Familiengericht außerdem in Auftrag gegeben, wenn die Erziehungsfähigkeit beider (zusammenlebender) Elternteile in Zweifel steht und über eine Inobhutnahme zu befinden ist.
Männer bzw. Väter, die dem WGvdL-Forum nahestehen, behaupten, das Wort sei von einer Frau geprägt worden, der die Bezeichnung "Familienpsychologische Gutachten" einfach zu lang war.
Kritische Informationen zum Thema bieten die Webseiten des Portals "Familiengutachten.info".[1] Dort gibt es auch ein Forum, in dem (angemeldete) Betroffene Erfahrungen austauschen können.
Einzelnachweise
- ↑ Familiengutachten.info: Links
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)