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Kollektivschuld
Der Begriff Kollektivschuld bezeichnet die Erweiterung der Schuld für eine Tat vom einzelnen Täter oder einer Gruppe von Tätern auf dasjenige Kollektiv, welchem er bzw. sie angehören angehören, z. B. Familie, Volk oder auch Organisation.
Durch die Idee der Kollektivschuld vereinfachen sich die Zusammenhänge erheblich.
Wenn ein Mann also z. B. eine Frau verprügelt, dann ist die Schuld bei den Männern zu suchen. Die Bestrafung kann dann auch irgendeinen Mann, oder alle Männer treffen, um Gerechtigkeit wieder herzustellen.
Mit so einer Argumentationslogik kommt es in den Diskussionen dann u. U. zu bedenklichen Äußerungen. "Männer werden benachteiligt, z. B. dürfen manche Väter in Deutschland ihre Kinder nicht mehr sehen, obwohl das Gericht ihnen dies zugebilligt hat" - "Na und - dafür verprügelt mancher Mann auch regelmäßig seine Frau."
Die Kollektivschuld führt in ihrer logischen Konsequenz zwangsläufig zur Vermengung von zwei verschiedenen und nicht miteinander im Zusammenhang stehenden Sachverhalten. Der Vater ist mit den Aktionen des anderen Mannes, den er gar nicht kennt, wahrscheinlich nicht einverstanden, es wird aber alles in einen Topf geworfen. In dieser Logik büßt der Vater für das Verhalten des anderen Mannes. Wenn ein Mann eine Frau verprügelt, dann sollen also alle anderen Männer dafür büßen. Irgendwie soll sich dann dadurch Gerechtigkeit einstellen. Aber Gerechtigkeit kommt nicht von selbst, schon gar nicht als schicksalhafter Ausgleich eines göttlichen oder naturhaften Prinzips nach dem Motto, wenn der eine Läuse hat, bekommt der andere dafür Flöhe und der Dritte Wanzen. Nein, es gibt welche, die bekommen alle drei Plagen ab und welche, die bekommen keine dieser drei. Der Vater hat sich vielleicht voll für die Erziehung eingesetzt, musste Wehrpflicht leisten, durch das Gleichstellungsgesetz wurde eine Frau anstatt ihm bevorzugt befördert und jetzt erfährt er eine Menschenrechtsverletzung.