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Die Ehebestandszeit ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht und bezeichnet die Zeit, die eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger mindestens bestanden haben muss, um nach der Scheidung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Die rot-grüne Regierung hatte im Mai 2000 die erforderliche Ehebestandszeit von vier auf zwei Jahre verkürzt, damit weibliche Migranten leichter durch Heirat an das unbefristete Aufenthaltsrecht im Wohlstandswunderland Deutschland gelangen können. mehr