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Frauenrabatt

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Hauptseite » Frau » Frauenbevorzugung » Frauenrabatt

Ein Frauenrabatt (auch: Ladyrabatt) wird von zahlreichen Versicherungsgesellschaften bei der Kfz-Versicherung gewährt. Dieser Rabatt wird speziell für Frauen gewährt. Diese können somit günstigere Konditionen als männliche Versicherungsnehmer erhalten. Der Grund dafür liegt darin, dass Frauen seltener Versicherungsschäden melden beziehungsweise verursachen als Männer.[1]

In der deutschen Rechtsprechung wird Frauen ebenfalls ein Frauenrabatt eingeräumt. Frauen werden also für eine vergleichbare Straftat weniger hart bestraft wie ein Mann. Ulrich Vultejus gab zu, allerdings erst nachdem er in den Ruhestand gegangen ist:

"Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. [...]
Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."
[2]

Beispiele

Eine Frau verursachte im Berliner Umland durch Fahrfehler den Tod von 14 Insassen eines Reisebusses. Mehr als 30 Reisende wurden teilweise schwer verletzt. Sie erhält als Urteil ein Jahr auf Bewährung.[3] In Salzburg wurde eine 22 Jahre alte Frau zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt, die bei einem Überholvorgang drei Radfahrer getötet hatte.[4]

Ein Mann verlor die Kontrolle über sein Auto und tötete vier Menschen in Hamburg-Eppendorf. Ein Gericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Gericht sprach den 40-jährigen Angeklagten unter anderem der vierfachen fahrlässigen Tötung für schuldig. Er sei trotz seines Wissens um eine epileptische Erkrankung "sorgfaltswidrig" Auto gefahren und habe dabei im März 2011 einen Anfall bekommen, was den Unfall auslöste. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil sich der Angeklagte subjektiv keiner Gefahr bewusst gewesen sei und deshalb nicht fahrlässig gehandelt habe.[5]

"Die Angestellte einer Immobilien­gesellschaft, welche mir eine Flasche ins Gesicht geschlagen hat, bekam bloß eine bedingte Strafe, weil sie eine Frau ist." Das Opfer sagt, es sein davon angewidert, dass die Angreiferin trotz 17 Vorstrafen wegen Gewalt auf freiem Fuß ist:

  • Ronnie Lee, 24, attacked with glass while on night out in Bournemouth
  • Yasmin Thomas, 21, given suspended sentence after admitting attack
  • Walked free from court despite having 17 previous convictions for assault
  • Mr Lee says Thomas was given a lenient sentence because she is female[6]

Erfundene Vergewaltigungen

Junges Paar erfindet Vergewaltigung:

Zitat: «Villingen/Triberg - Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung nehmen stetig zu. Laut einer Untersuchung werden mehr als die Hälfte der angezeigten Vergewaltigungen vorgetäuscht. Solch ein Fall wegen falscher Anschuldigung einer Vergewaltigung wurde jüngst vor dem Amtsgericht Villingen verhandelt.

Egal, ob es zu einem Freispruch wegen offensichtlicher Falschheit oder zu einem normalen Freispruch führt, steht die Familie des Betroffenen nach einem solchen Vorwurf nicht selten vor dem Ruin, bei einer Verurteilung eines Unschuldigen aufgrund der hohen Strafen ganz zu schweigen. Es reicht hier eine einzige bloße Aussage des vermeintlichen Opfers, weil es ja hier kaum Zeugen gibt. So kann man schneller verurteilt werden, als man glauben möchte.

Der Reihe nach: Im April vergangenen Jahres rief der junge Ehemann, obwohl er wusste, dass dies unzutreffend war, das Polizeirevier St. Georgen an, seine Ehefrau sei soeben vergewaltigt worden. Die Ehefrau bestätigte dies gegenüber der Polizei, die anschließend zur Wohnung des Angeschuldigten nach Triberg gekommen war. Bei den weiteren Vernehmungen bestätigte das Paar den behaupteten Sachverhalt.

Ehemann bietet Frau für Sex an

Tatsächlich hatte der Ehemann dem Beschuldigten angeboten, er könne gegen eine Zahlung von 100 Euro mit seiner Ehefrau schlafen. Der Zeuge nahm das Angebot an, zahlte 20 Euro an. Kurz danach forderte der Ehemann den Mann auf, 500 Euro anstatt der ausgemachten 100 Euro zu zahlen. Bei Weigerung werde man ihn wegen Vergewaltigung anzeigen. Der Mann zahlte nicht, auch weil er dieses Geld nicht hatte. Dann erhielt der Mann noch eine SMS, er solle die 100 Euro und weitere 380 Euro bezahlen. Der Mann reagierte nicht.

Aufgrund der Aussagen des Pärchens wurde der Zeuge am Morgen vorläufig festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Um die Mittagszeit wurde er wieder entlassen, nachdem aufgrund der polizeilichen Ermittlungen der Verdacht aufgekommen war, die Angaben des Pärchens seien unwahr. Das Paar erklärte eine Woche später, die früheren Angaben seien falsch, die Frau sei nicht vergewaltigt worden.

Um eine mildere Strafe zu erhalten, gaben die beiden Angeklagten ein Geständnis ab. Da die Ehefrau nicht vorbestraft war, forderte der Staatsanwalt zehn Monate Haft auf Bewährung, für den Ehemann forderte er zwei Jahre ohne Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Sie argumentierte, dass die Tat wohl nicht zu entschuldigen sei, aber zum Glück seien die Folgen nicht dramatisch gewesen. Die beiden Angeklagten hätten schnell gesagt, dass es nicht so war.

Das Urteil lautete dann für den Ehemann auf 20 Monate Haft auf Bewährung und für die Frau zehn Monate Haft auf Bewährung. Zusätzlich müssen beide 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.» - Schwarzwald-Bote[7]

Haftstrafe nur noch für Männer

Zitat: «Neulich musste schon eine Studentin, die auf ihren Freund mit dem Brotmesser eingestochen hat, nicht in den Knast, weil sie sehr talentiert sei und das Gefängnis sich negativ auf ihre Karriere auswirken könnte.[ext] (siehe auch hier[ext])

Jetzt ist eine, die 38.000 Pfund veruntreut hatte, ebenfalls davon gekommen, weil der Richter es nicht mag[ext], Frauen in den Knast zu stecken.

Das ganze Rechtssystem wird zunehmend zum Witz.

Wie war das noch mit Chancengleichheit und Gleichberechtigung - Hadmut Danisch[8]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise