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Salomon Morel

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Salomon Morel
Salomon Morel.jpg
Gelebt 15. November 1919–14. Februar 2007

Salomon Morel (1919-2007) war ein polnischer bzw. israelischer Kriegs­verbrecher und Holocaust­überlebender, dessen ganze Familie dem Holocaust zum Opfer gefallen war. Er war von Februar bis November 1945 Kommandant des polnischen Arbeits­lagers Zgoda in Schwientochlowitz (polnisch Świętochłowice[wp]) in Oberschlesien (damals unter polnische Verwaltung gestellt, heute Teil Polens) und Mitglied der Geheimpolizei Urząd Bezpieczeństwa des von den sowjetischen Besatzern eingesetzten stalinistischen Marionetten­regimes in Polen. Er war verantwortlich für die Ermordung von mehr als 1500 gefangenen deutschen Zivilisten, die zur Zeit der Vertreibung der deutschen Bevölkerung zunächst noch in ihren ober­schlesischen Wohnorten verblieben waren, aber auch für Morde an Angehörigen der polnischen Zivil­bevölkerung.

Nach dem öffentlichen Bekanntwerden seiner Verbrechen floh Morel 1992 nach Israel. Er wurde von der polnischen Regierung wegen Kriegs­verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht. Polen forderte 1998 und 2005 seine Auslieferung, die jedoch von Israel mit der Begründung verweigert wurde, die Verbrechen seien verjährt und Morel bereits alt und krank. Ab 1996 lief gegen ihn ein Strafprozess in Polen.

Der US-amerikanische Journalist John Sack[wp] greift den Fall in seinem Buch "Auge um Auge" auf.[1]

Als der amerikanische Journalist John Sack[wp] 1994 den ehemaligen Kattowitzer Geheim­polizisten Salomon Morel in seinem Buch "Auge um Auge" bloßstellte, brach in Deutschland eine heftige Debatte darüber los, ob Sacks Buch in Deutschland erscheinen dürfe. Morel war nämlich nach 1945 Kommandant des berüchtigten Internierungs­lagers Schwientochlowitz[wp] in Ober­schlesien gewesen, in dem durch Hungertod, Seuchen und grausige Folterungen über 1.500 Häftlinge, darunter viele Kinder und Frauen, zu Tode gekommen waren. Die Insassen waren überwiegend deutsche Oberschlesier, die nicht rechtzeitig aus ihrer Heimat geflohen und so in die Hände der polnischen und sowjetischen Behörden geraten waren. Morel, damals Offizier der kommunistischen polnischen Geheimpolizei, habe sich als polnischer Jude an den Deutschen, derer er habhaft werden konnte, für die Shoah und die deutsche Besatzung gerächt, so Sack.

Polen und Deutsche

Gab es, wie Sack in seinem Buch damals andeutete, eine jüdische Verantwortung für stalinistische Verbrechen? Oder verbreitete Sack, selbst Jude, "Antisemitismus", wie ihm damals der Schriftsteller Arno Lustiger[wp] vorwarf, weil er ausgerechnet hatte, daß polnische Juden im kommunistischen Geheimdienst Polens unmittelbar nach dem Krieg über­proportional zahlreich vertreten waren? Die These, wonach der Stalinismus[wp] eine Art jüdisches Komplott war, ist auch in Osteuropa bei Rechts­radikalen sehr populär. Obwohl Sacks Buch inzwischen auch ins Polnische übersetzt ist und in Oberschlesien in Windeseile vergriffen war, hat man in Polen nie versucht, die Verantwortung für die Greuel von Schwientochlowitz auf ein jüdisches Konto zu buchen. Leicht wäre es gewesen, denn Morel war bekennender Jude und ging regelmäßig in die Synagoge. Doch nach den intensiven Debatten über den Kommunismus und die Vertreibung der Deutschen, die in den letzten Jahren in Polen stattgefunden haben, war den meisten klar: Was damals in Lagern wie Schwientochlowitz, Potulitz und Lamsdorf geschah, war unabhängig von der Nationalität und vom Glauben einzelner Beteiligter eine Angelegenheit zwischen Polen und Deutschen. Die polnischen Behörden haben Morel daher behandelt, wie sie auch den polnischen Kommandanten von Lamsdorf bei Oppeln behandelt haben. Gegen letzteren war bereits in den fünfziger Jahren ein Freispruch ergangen, weil, so das Gericht, die Beweise für die ihm vorgeworfenen Grausamkeiten nicht ausgereicht hätten. Czeslaw Geborski, so sein Name, soll damals Häftlinge gefoltert und umgebracht haben. Beim Brand einer Häftlings­baracke soll er den Wachmann­schaften befohlen haben, auf die aus dem Feuer fliehenden Menschen zu schießen. 48 starben im Kugelhagel. Inzwischen wurden entsprechende Beweise aus Deutschland nachgeliefert und Geborski, der bis heute als Rentner in Kattowitz lebt, vorgehalten.

Die Haltung des Staates Israel

Salomon Morel ersparte sich das. 1995 entzog er sich der Straf­verfolgung durch Flucht nach Israel, wo er bis heute lebt und mehrfach erklärte, die Vorwürfe gegen ihn seien unhaltbar und stellten eine Rache­kampagne polnischer und deutscher Antisemiten gegen ihn dar. Nun hat die israelische Justiz den Schlußpunkt unter die Angelegenheit gesetzt. Wie das polnische Justiz­ministerium mitteilte, hat Israel es abgelehnt, Morel auszuliefern. Nach polnischem Recht waren seine Taten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Polen nicht verjähren. Morel habe als Lager­kommandant den Tod von insgesamt 1.538 Deutschen verursacht, so die polnische Justiz. Alleiniges Kriterium sei für ihn dabei gewesen, daß seine Opfer Deutsche waren. Doch Israel liefert seine Bürger nicht aus. Das mußte auch schon die litauische Justiz erfahren, die sich um die Auslieferung ehemaliger Mitglieder des stalinistischen Geheimdienstes und Staats­anwälte bemüht, die nach dem Zusammenbruch des Sowjetsystems nach Israel flohen und dort die israelische Staatsbürgerschaft annahmen. Israel sieht sich als Heimstatt aller Juden und dem, so eine israelische Zeitung, widerspreche eine Auslieferung. Nach polnischen Quellen hat die Ablehnung prosaischere Gründe: Morels Taten seien nach israelischem Recht verjährt. Wie auch immer: Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann die israelische Justiz sie nicht eingestuft haben, denn diese verjähren nicht. Morel wird seinen Lebensabend friedlich in Israel verbringen können. Nichts deutet darauf hin, daß ihm dort ein Prozeß droht.

– Klaus Bachmann[2]

Gegenbeispiel

Oskar Gröning[wp] (* 10. Juni 1921, † 9. März 2018) war ein ehemaliges deutsches SS-Mitglied und Beschäftigter der Standort­verwaltung der Gefangenen­eigentums­verwaltung des Konzentrations- und Vernichtungs­lagers Auschwitz, dem keine direkte Tatbeteiligung an einem Mord nachweisbar ist. Er wurde im Alter von 96 zu einer lebens­länglichen Haftstrafe verurteilt.

Der 96-jährige, ehemalige SS-Mann Oskar Gröning[wp] muss nach Neujahr schnellstens ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine aus Gesundheits­gründen eingelegte Beschwerde ab.

Gröning hatte zugegeben, im Konzentrations­lager Auschwitz[wp] als Buchhalter Geld aus dem Gepäck der Verschleppten konfisziert und weitergeleitet zu haben. Das Landgericht Lüneburg hatte ihn darum wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.

Gröning war von 1942 bis 1944 in Auschwitz gewesen, also mit 21 Jahren dort hingekommen. Damit fallen ja heute auffällig viele noch unter das Jugendstrafrecht, auch wenn sie jemand umgebracht haben. Warum steckt die Justiz aber 2018 einen 96-Jährigen für vier Jahre, also lebenslänglich ein?

Will sie ihn erziehen und bessern (Spezial­prävention[wp])? Will sie uns alle abschrecken, in Konzentrations­lagern zu arbeiten (General­prävention[wp])? Will sie Deutsche, EU-Bürger und die ganze Welt vor Konzentrations­lagern schützen? Will sie Gerechtigkeit? Will sie Vergeltung[wp]? Oder kämpft sie gegen Hitler und Rechts? (Zum Fall Gröning siehe Legal Tribune Online[ext]!)

PI-News[3]

Einzelnachweise

Netzverweise