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Robe

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Hauptseite » Staat » Justiz » Robe

Als Robe werden Kleidungsstücke bezeichnet, die entweder bei festlichen Veranstaltungen oder offiziellen Anlässen getragen werden und ihrem Träger einen Ausdruck von Würde verleihen sollen. Häufig handelt es sich um weite, mantelartige Gewänder. In vielen Staaten der Welt fungiert eine Robe als Amtstracht bestimmter Berufsgruppen, beispielsweise für Richter, Rechtsanwälte oder Kleriker.

Deutsche Richter tragen je nach Gericht eine schwarze oder eine rote Robe. Aber so, wie schon Ulrich Roski[wp] ein Lied davon zu singen wusste, dass man durchaus nicht aus jedem Hintern ein Gesicht zaubern kann, selbst wenn man ihn noch so gut schminkt[1][2], ist mit Blick auf die Richterschaft festzustellen, dass ein Stück Stoff nicht in jedem Fall genügt, einen Menschen zu fairem und anständigem Verhalten zu befähigen.

Auch wenn dem Vernehmen nach nur Jura­studenten mit über­durch­schnittlichen oder sogar Prädikats­examen die Chance auf eine Karriere im Richteramt erhalten, gibt es wohl Dinge, die weder Schule noch Universität vermitteln können. Hierzu zählen Anstand bzw. ein Gespür dafür, was sich gehört und was eben nicht, außerdem die Fähigkeit, sich sein Urteil nicht von persönlichen Aversionen oder verletzten Eitelkeiten trüben zu lassen. Je nach ihrem biografischen Hintergrund lassen aber leider auch Menschen, die das ausgesprochen verantwortungs­volle Amt des Richters bekleiden, zuweilen in erschreckendem Maße die in ihrer Position unbedingt nötige charakterliche Integrität vermissen. Teilweise geht ihnen sogar die simpelste Kinderstube ab. Das ist fatal, denn Richter repräsentieren nicht nur den Rechtsstaat, sondern wohl mehr als jede andere Berufsgruppe den Staat und die ihm inne­wohnende Werteordnung an sich. Zumindest sollten sie das tun.

Zitat: «Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.» - Friedrich Wilhelm I.[wp], Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726[3][4]
Zitat: «Daß ein Justizcollegium, daß Ungerechtigkeiten ausübt, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind.» - Friedrich II.[wp], 11. Dezember 1779[5]
Zitat: «Die Robenträger sind Arroganz versichert.»[6]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [7]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Youtube-link-icon.svg Der kleine Mann von der Straße - Ulrich Roski (1974) (Länge: 4:39 Min.)
  2. Text: Ulrich Roski - Der kleine Mann von der Straße
  3. Friedrich Wilhelms I., König von Preußen zitiert nach Braun, Über die Unbeliebtheit des Juristen, JuS 1996, S. 288
  4. Die Geschichte der Robe, Roben-Shop am 2. Januar 2006
  5. Der preußische König Friedrich II in einem Protokoll vom 11. Dezember 1779
  6. TrennungsFAQ-Forum: Martini am 29. Juli 2015 - 10:44 Uhr
  7. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)