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Prostituiertenschutzgesetz

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Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Gegen den Widerstand der Sex­dienst­leistungs­branche und trotz der geplanten Verfassungs­beschwerde gilt das Gesetz für alle Prostituierten und Betreiber von Laufhäusern, Bordellen, Stundenhotels, usw. grundsätzlich ab sofort.

Das Gesetz dient vorgeblich dem Schutz der Prostituierten und realiter - wie sehr viele Gesetze der unmittelbaren Gegenwart - der besseren Überwachung der Bevölkerung in Deutschland.

Zur genaueren Auskunft bietet die Webseite prostituiertenschutzgesetz.info detaillierte Informationen.[1]



Das deutsche Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Langtitel lautet Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutions­gewerbe und einer Anmelde­bescheinigung für Prostituierte, womit Prostituierte besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden sollen.[2]

Einzelnachweise